e-Scooter in den Scheinwerfer gefallen
Hallo @all,
wirklich verwunderlich, dass ich der erste zu sein scheine, dem so etwas passiert ist.. Bei den ganzen e-Scootern, die in Deutschland rumstehen/liegen.
Und zwar lag heute morgen ein eScooter von der Firma TIER Mobility (Scooter-Sharing) in meinem Scheinwerfer. Er ist augenscheinlich seitlich umgekippt und da der einiges wiegt (der Akku hängt oben unter dem Griff) ist das Glas gebrochen. Er stand nur 70cm vom Bordstein weg. Ich habe die Polizei gerufen und es aufnehmen lassen..
Natürlich habe ich schon gegoogelt und auch hier recherchiert.. Aber so richtig schlau bin ich nicht draus geworden. Und ich werde euch auch auf dem Laufenden halten, da ich sicherlich nicht der Letzte sein werden. Die Dinger stehen ja überall gefährlich nahe.
Jetzt dennoch mal die Frage - hatte jemand doch schon mal so etwas? Was ist eure Meinung dazu?
Wer wird/muss für den Schaden aufkommen? Der letzte Fahrer, die Firma, die Versicherung? Oder doch mal wieder ich?
Bin gespannt, ob es doch ein paar nützliche Hinweise gibt, die mir vielleicht weiterhelfen.
Viele Grüße!
72 Antworten
Melde das einfach der Schadenaufnahme, die basteln dann den Schaden passend im System
Klingt alles schon mal doch ganz gut - der Tipp mit der Teilkasko ist eigentlich ganz gut.. Die SB wäre 150€, der Kostenvoranschlag liegt bei knapp 600€..
Wie gesagt: rufe einfach bei der huk an, schildere den Fall, dass du auch VN bei der HUK24 bist….
Die machen das schon für dich….! 🙂
Nein? Gibts doch gar nicht! RR hat mir Recht gegeben! Dass so ein Montag so gut enden kann 🙂
In der TK habe ich übrigens auch keine SB, da ich neben dem Tauchen auch das Hobby Steinschläge sammeln habe. Daher rechnet sich das und ich muss auch vor dem nächsten TÜV die Scheibe (mal wieder) tauschen lassen.
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Deine TK zahlt Glasbruch, du bleibst aber auf der SB hängen und wenn sich Schäden häufen, kündigen auch schon mal gerne.
Du möchtest vermutlich, dass die Versicherung des Scooters zahlt.
Das ist aber kein Selbstläufer.
Wenn der Scooter ordnungsgemäß abgestellt war und z. B. durch Vandalen umgestoßen wurde, dann haftet die Scooterversicherung nicht.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 26. Juli 2021 um 21:37:44 Uhr:
Deine TK zahlt Glasbruch, du bleibst aber auf der SB hängen und wenn sich Schäden häufen, kündigen auch schon mal gerne.Du möchtest vermutlich, dass die Versicherung des Scooters zahlt.
Das ist aber kein Selbstläufer.
Wenn der Scooter ordnungsgemäß abgestellt war und z. B. durch Vandalen umgestoßen wurde, dann haftet die Scooterversicherung nicht.
So pauschal würde ich nicht sagen, dass die KH nicht für einen umgestoßenen Roller (durch dritte) nicht bezahlen muss….
Wenn ein ordnungsgemäß abgestelltes Fahrzeug durch äußere Einflüsse einen Schaden anrichtet, ist nicht der Halter oder dessen Fahrzeugversicherung dafür haftbar zu machen.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 26. Juli 2021 um 21:58:57 Uhr:
Wenn ein ordnungsgemäß abgestelltes Fahrzeug durch äußere Einflüsse einen Schaden anrichtet, ist nicht der Halter oder dessen Fahrzeugversicherung dafür haftbar zu machen.
Das habe ich so wage auch schon gelesen.. Aber auf welchen Paragraphen stützt sich das? Und was bedeutet ordnungsgemäß, wer definiert das? Der Scooter stand 70cm vom Bordstein weg. Man kann davon ausgehen, dass dieser seitlich leicht kippen und Schäden verursachen kann
Habe in der Hotline auf jeden Fall erstmal einen Ansprechpartner bekommen, der das aufgenommen hat. Email mit Schadensnummer, Fotos, Kostenvoranschlag, Aktenzeichen und der unmittelbaren Reperaturfreigabe ist auf jeden Fall raus.. Bin tatsächlich gespannt was sich ergibt.
Die Frage ist, ob das Umfallen des FRZ bzw. das umstoßen von einem Dritten eine Betriebsgefahr (VERSCHULDENSUNABHÄNGIG!!) im Sinne des §7 STVG ist…
Ohne jetzt einen juristischen Kommentar bei mir zu haben, würde ich es tendenziell annehmen (also würde dir Schadensersatz zusprechen) würde aber auch eine Entscheidung gegen eine Betriebsgefahr gut nachvollziehen können…
Ein ähnlicher Fall wäre, wenn du an erster Position an einer roten Ampel stehst, deinem Hintermann aufgefahren wird und der Hintermann dir aufrollt… da haften (erstmal) auch beide Gesamtschuldnerisch…..
Von einem geparkten Fahrzeug geht keine Betriebsgefahr aus, denn es wird nicht betrieben.
Angenommen es wäre kein Scooter sondern eine Mülltonne gewesen, würden auch weder Eigentümer noch Besitzer der Mülltonne haften.
Wenn dem so ist,noch ein Grund mehr die Teile aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu verbannen.
Insbesondere wenn sie wahllos überall abgestellt werden.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 26. Juli 2021 um 22:31:14 Uhr:
Angenommen es wäre kein Scooter sondern eine Mülltonne gewesen, würden auch weder Eigentümer noch Besitzer der Mülltonne haften.
Für Mülltonnen gibt es auch keine Gefährdungshaftung, für versicherungspflichtige Fahrzeuge schon...
Zitat:
@Oetteken schrieb am 26. Juli 2021 um 22:31:14 Uhr:
Von einem geparkten Fahrzeug geht keine Betriebsgefahr aus, denn es wird nicht betrieben.Angenommen es wäre kein Scooter sondern eine Mülltonne gewesen, würden auch weder Eigentümer noch Besitzer der Mülltonne haften.
Oh doch, bin einem geparkten frz geht sehr wohl eine Betriebsgefahr aus…. ZB Auslauf von ÖL, Benzin, Lösen der Handbremse ohne fremdeinwirkung etc…..
Einen solchen Streit wird wohl in Zukunft der BGH entscheiden müssen…..
Wie bereits gesagt: ich halte beide Lösungsmöglichkeiten für sehr gut vertretbar….