E 270 Mängel, Dekra und Gewährleistung

Mercedes E-Klasse W211

Ich habe am 30 April 2005 meinen Gebrauchten E270 CDI Avantgard (Bj. 06/2002, 50000km) von einem Mercedes Vertragshändler abgeholt. Hier wurde mir ein Dekra-Siegel in die Hand gedrückt welches mir bestätigen soll, daß dieses Fahrzeug ohne Mängel ist. Habe dann in der ersten Woche festgestellt, daß die Lüftung pfeift und habe den Verkäufer angerufen und ihm dieses berichtet. Er hat mir gesagt er hat Vertrauen in die Niederlassung meines Ortes und ich soll das beheben und mich dann bei ihm melden. In der Niederlassung haben die dann festgestellt, daß eine Düse defekt ist und diese wurde dann auch ersetzt. Als ich ihm das dann berichtete hat er mir gesgt er habe damit nichts zu tuen und er würde sich an den Kosten (700€) nicht beteiligen da dieser Fehler von der Dekra nicht festgestellt worden ist.

Seitdem sind bei mir das Motorsteuergerät, der Bremslichtschalter und Kraftstoffzufuhrschläuche kaputt gegangen. Alles innerhalb des ersten Monates. Auch der Schalthebel mit Lagerbock ist defekt. Was immer das sein mag produziert es Geräusche unter dem Auto die aber noch sehr selten sind und deshalb konnte erst jetzt ein Mechaniker in der Niederlassung diese Geräusch auch hören und mir sagen was das für ein Schaden ist. Die Reparatur würde auch 600 € kosten. Der Händler sagt bei allen Mängel, daß das Dekra-Siegel nichts davon erwähnt und will sich an gar nichts beteiligen. Das Motorsteuergerät und die Schläuche wurden von der Mercedes-Niederlassung (nicht vom Händler) auf Kulanz erneuert. Den Bremslichtschalter habe ich noch hingenommen, da dieser auch plötzlich kaputt gehen kann, aber die anderen Schäden können doch nicht alle so plötzlich auftreten.
Muß ich jetzt auf den 700€ sitzenbleiben? Muß ich die Reparatur des Schalterhebels auch selber zahlen?

"ESP Defekt Werkstatt aufsuchen" hat mir das Kombiinstrument auch schon einmal gemeldet.

War heute bei einem Anwalt und der hat mir gesgt, daß ich die Beweislast hätte durch das Dekra-Siegel wäre der Händler davon befreit. Normal hätte er diese in den ersten 6 Monate. Stimmt es, daß der Händler damit aus dem Schneider ist?

Was kann ich machen?

Hilfe!!!

14 Antworten

es scheint mir das dein Anwalt kein kein Fachmann auf dem Gebiet ist. "Mit dem Zustandsbericht von der Dekra kann der Händler seinen Arsch abwischen" das hat mit mein Anwalt gesagt. Erst nach den ersten 6 Monaten gibt es einen Beweislastumkehr.
Lass dich nicht verarschen....

Hai @Tony Mahony

yesterday578 hat das zwar etwas rustikal ausgedrückt, er hat aber voll Recht. Wechsel den Anwalt, gibt genug davon...

Bei Gebrauchtwagen hat man, wie auch bei Neuwagen, eine gesetzliche Gewährleistung. Die beträgt i.d.R. 2 Jahre, kann aber bei Gebrauchtgeräten vom Verkäufer auf 1 Jahr begrenzt werden (machen fast alle, schau mal in Dein Kleingedrucktes beim Kaufvertrag).
Im ersten halben Jahr muss der Verkäufer beweisen, das der aufgetauchte Mangel erst nach dem Kauf aufgetreten ist - also zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht da war. Das ist fast unmöglich und wurde hier mit dem Dekra-Gutachten versucht - nice try, mehr nicht. Etwas anderes wäre gewesen, wenn Du bei der Dekra Untersuchung dabei gewesen wärst und das Protokoll unterschrieben hättest - damit hättest Du die Mängelfreiheit bei Übergabe anerkannt. Hast Du aber hoffentlich nicht...
So kannst Du argumentieren, daß bei einem Gutachten nicht alle Teile begutachtet wurden, weil das den Rahmen des Gutachtens sprengen würde - man müsste dazu nämlich den Wagen komplett zerlegen, jedes Teil einzeln anschauen und wieder zusammenbauen. So ein Gutachtenwürde wohl an die 4 Wochen dauern und tausende € kosten...
Zufällig sind jetzt aber bei Deinnem Auto genau diese Teile kaputt gegangen, die nicht begutachtet wurden...

Nach einem halben Jahr kehrt sich übrigens die Beweislast um, d.h. danach kannst Du die Gewährleistung vergessen. Du musst dann nämlich beweisen, das der Mangel schon von Anfang an bestanden hat...ist also alles Augenwischerei, wir haben quasi wie früher auch nur 1/2 Jahr Gewährleistung...

Die Verfahrensweise, ein DEKRA-Siegel anfertigen zu lassen, um den Zustand eines Fzgs. bei der Übergabe zu dokumentieren ist, wie ich selbst bei der Suche nach einem gebrauchten S202 im Frühjahr feststellen konnte, inzwischen weit verbreitet. Interessanterweise werben die Verkäufer sogar mit dem Siegel und verschweigen natürlich, dass es v.a. ihren eigenen Interessen dienen soll, weniger denen des Kunden. Richtig ist, wie die beiden Vorschreiber schon gesagt haben, dass ein solches Siegel keinen Beweis für die Mängelfreiheit bei Übergabe darstellt. Eine Indizwirkung kann sich hieraus aber schon ergeben.

Das Problem scheint hier allerdings eher darin zu liegen, dass Du den Wagen nicht bei Dir vor Ort gekauft hast, sondern weiter entfernt. Bei der gesetzlichen Gewährleistung hat der Verkäufer aber grundsätzlich zunächst das Recht (und die Pflicht) nachzubessern. Genau das ist natürlich problematisch, wenn man erstmal einige hundert Kilometer fahren muss. In solchen Fällen ist es noch am besten, wenn man eine Lösung in Kooperation finden kann, denn mit dem reinen Beharren auf der Gewährleistung ist Dir ja hier wenig gedient. Da Dein Händler nicht so kooperativ zu sein scheint, solltest Du mal zu einem Vertragsanwalt des ADAC gehen, um zu sehen was da noch rausgeholt werden kann. Wenn Du ADAC-Plus Mitglied bist, ist die erste Beratung kostenlos.

Was mich allerdings ganz abgesehen von der ges. Gewährleistung sehr wundert: Du sagst, Du hast den Wagen von einem Mercedes-Vertragshändler gekauft. Dann müsste er doch eine GW-Garantie von DC haben! Ich habe es noch nicht gesehen, dass so junge Fzge. bei DC ohne Garantie verkauft werden. Wenn Du also die Garantie hast, hat sich das DEKRA-Gutachten ohnehin erledigt, denn eine Garantie verspricht im Gegensatz zur Gewährleistung nicht nur die Mangelfreiheit zum Zeitpunkt der Übergabe, sondern eine bestimmte Beschaffenheit über den verinbarten Zeitraum. D. h. bei der Garantie ist die Frage, ob der Mangel schon vorlag oder später entstanden ist unbeachtlich. Du solltest also erstmal klären, ob Du nicht doch eine Garantie hast.

Gruß

Ich habe den Wagen nicht in einer Niederlassung gekauft sondern von einem Vertragshändler und dieser hat nur die Car-Garantie angeboten und die defekten Teile fallen unter dieser Garantie nicht.

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Du verwechselst Garantie mit gesetzlicher Gewährleistung.
Du hast eine gesetzliche Gewährleistung, der Händler muss in Deinem Fall die Reparatur bezahlen. Geh zu einem vernünftigen Anwalt - wie mein Vorredner schrieb, am besten ADAC.

Der Anwalt bei dem ich wahr wurde mir vom ADAC gesagt worden. Der ADAC arbeiten mit diesem Anwalt zusammen. Dieser hat mir gesagt, daß ich kaum eine Chance habe und die Beweislast bei mir liegt.

Wenn Du den Wagen am 30.April 2005 gekauft hast, ist das schlichtweg falsch - sorry, aber dieser Anwalt hat entweder keine Ahnung oder irgendwas falsch verstanden!

Geh zu einem anderen Anwalt. Nimm die Gelben Seiten, ruf einen an und frage, ob er sich in Vertragsrecht auskennt oder wen er empfehlen kann.

Soviel ich weiß, ist der Händler verpflichtet das Auto zu holen, wenn er nachbessern will. Die möglichkeit muß ich als Kunde dem Händler geben. Bei einer Freundin war das Schiebedach kaputt, der Händler ist von 300 Kilometer gekommen und hat das Auto auch wieder gebracht.

Zitat:

Original geschrieben von Volltreffers


Soviel ich weiß, ist der Händler verpflichtet das Auto zu holen, wenn er nachbessern will. Die möglichkeit muß ich als Kunde dem Händler geben. Bei einer Freundin war das Schiebedach kaputt, der Händler ist von 300 Kilometer gekommen und hat das Auto auch wieder gebracht.

Ich denke nicht, daß der Händler das Auto holen muß - das wäre ein unkalkulierbares Risiko für jeden Verkäufer. Ich glaube nicht, daß man so einen Schwachsinn in Gesetz pressen würde (aber man weiß ja nie... 😉 ).

Es ist jedoch möglich, daß der Händler dies kulanterweise macht.

Das ist relativ einfach: ich habe meinen jetzigen Benz in Berlin gekauft - als ein kleiner Fehler auftrat (Gewährleistung) habe ich den bei meinem örtlichen Benz-Händler reparieren lassen und die Rechnung nach Berlin geschickt. Die mussten das dann bezahlen, da gab es auch keine Probleme.

Hab meinen Wagen auch Mitte März 05 bei MC gekauft. 150 km von mir. War bisher 3 mal zur Nachbesserung. Wurde alles repariert, trotz TÜV-Gutachten bei Übergabe. Um die MÄNGELHAFTUNG kommt ein gewerbl. Händler nicht vorbei.

MFG

Jetzt war jemand von der DEKRA da, der sich den Wagen noch einmal anschauen sollte. Dieser Gutachter sagte, die Geräusche kämen nicht vom Schalthebel. Es wurde dann gesagt, ich solle, da wo ich den Wagen gekauft hatte, einen Termin für die Reparatur vereinbaren. Den Wagen sollte ich dahin fahren. Einen Tag vor dem Termin kam ein Anruf, dass die Reparatur doch bei der Niederlassung in meiner Stadt erfolgen sollte. Als ich hier einen Termin vereinbaren wollte, bin ich mit dem Meister nochmals gefahren, um ihm die Geräusche vorzuführen. Jetzt hat dieser plötzlich nicht mehr feststellen können, dass die Geräusche vom Schalthebel kämen. Er sagte, dass dieses Geräusch "normal" sei. Beim Schalten ist ein "klack" zu hören. Es tritt auf, wenn ich die Kupplung trete aber selten. Zwischendurch hört man aber das Geräusch sehr laut. Der Meister sagte das sei normal bei Fahrzeugen, die Heckantrieb und Schaltgetriebe haben. Ich hatte auch vorher ein W210 mit Schaltgetriebe, aber der hat solche Geräusche nicht gemacht. Hat der Meister recht, oder will er mich nur abwimmeln?

Ich vermute, der will abwimmeln - kann man aber so aus der Ferne schlecht sagen, vielleicht ist es wirklich nur harmlos.

Auf alle Fälle! Dokumentiere alles, jeden Termin und jede noch so kleine Beanstandung - wann das erste Mal aufgetreten, wann bei dem Händler gemeldet, welche Reaktion des Händlers bzw. der Werkstatt. Wenn möglich, alles schriftlich mit dem Händler/der Werkstatt machen.
Denn wenn die gesetzliche Gewährleistung abgelaufen ist, hast Du keine Chance mehr - es sei denn, Du kannst beweisen, daß der Fehler schon vorher da war, aber die Werkstatt nichts machen wollte. Dann müssen die auch nach Ablauf der Gewährleistung da noch ran...
Es gibt durchaus Werkstätten, die versuchen nämlich durch Abwimmeln aus der Gewährleistungszeit heraus zu kommen...

Eigentlich ist es oben bereits gesagt. Daher nur zur Klarstellung:

Wenn das Fahrzeug privat gekauft wurde (also nicht von einem Kaufmann im rechtl. Sinn) gibt es vom Vertargshändler (nicht DC) mindestens ein Jahr Gewährleistung (nicht Garantie). In den ersten 6 Monaten nach Übergabe des Fahrzeugs gilt dabei die Vermutung, dass ein Sachmangel bereits bei Übergabe bestand und nciht erst später eintrat. Die beschriebenen Mängel sind daher vom Vertragshändler als dem Verkäufer abzustellen.

Händler versuchen in letzter Zeit, diese Vermutung durch Dekra Gutachten zu erschüttern. An der Beweislage (zugunsten des Erwerbers) ändert das aber nichts. Im übrigen kann das Gutachten keine Aussage zu Dingen treffen, die nicht begutachtet wurden oder feststellbar waren. Auch darauf wurde oben schon hingeiwiesen. All das weiß jeder einigermaßen kompetente Anwalt.

Wenn nicht, Anwalt wechseln.

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