Dynamisches Lastmanagement für Tiefgarage
Moin zusammen,
seit mehreren Jahren bereite ich mich vor, unsere Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses mit einer Ladelösung zu versehen. Allerdings gestaltet sich der Markt noch immer recht unübersichtlich. Daher würde ich gerne hören, ob ihr Erfahrungen oder Ideen habt, die ich noch nicht in Betracht gezogen habe.
Hier die Fakten:
13 Wohneinheiten (Eigentumswohnungen) mit je 1 Tiefgaragenstellplatz ( = 13 Tiefgaragenstellplätze)
Hausanschlussleistung 78 kW (125A/Phase), Erhöhung der HA-Leistung wurde vom Netzbetreiber zunächst abgelehnt
Installiert werden sollen zunächst 3-5 Wallboxen für Miteigentümer mit Ladebedarf auf dem jeweils eigenen Stellplatz. Das System soll aber skalierbar/erweiterbar sein auf bis zu 13 Wallboxen, damit auf lange Sicht keiner benachteiligt wird.
Die jeweilige Wallbox soll durch den Lieferanten des jeweiligen Wohnungseigentümers versorgt werden - also Anschluss hinter dem Haushaltszähler. Separat die Energiemengen unter uns aufteilen wollen wir eigentlich nicht.
Um die Hausanschlussleistung bestmöglich auszureizen, benötigen wir also dynamisches Lastmanagement, welches die zur Verfügung stehende Leistung des Hausanschlusses optimal auf die Wallboxen verteilt. Wenn also ein Mitbewohner seine Sauna anschmeißt, dann müssen die Wallboxen entsprechend Ladeleistung reduzieren.
Ich habe eine kleine Skizze im Anhang angefertigt, um das Anschlussvorhaben zu verdeutlichen.
Was ich bisher herausgefunden habe:
Innogy: Kein Angebot für Privatkunden.
BS Energy: Vertrieb von Mennekes-Produkten, derzeit noch keine Lösung im Portolio. Bisher nur statisches Lastmanagement.
Charge.ON: Nur Statisches Lastmanagement.
ChargeIT: Hat u.a. das Dörnberg in Regensburg ausgestattet, Ladelösung für 400+ Stellplätze. Ist tauglich, aber mit Kanonen auf Spatzen und dementsprechend sehr teuer.
The Mobility House: Dynamisches Lastmanagement als Kauflösung ohne Folgekosten, jedoch müssen alle Wallboxen (Alfen Eve Single) über eine separat gemessene Unterverteilung angeschlossen werden. Macht einen Beschluss zu einem gemeinsamen E-Mobility-Energielieferanten sowie eine separate Energiemengenabrechnung erforderlich.
Keba: Kombination aus P30x (Master) und P30c (Slave) beherrscht nur statisches Lastmanagement bzw. dynamisches Lastmanagement der Wallboxen bei statischer Vorgabe der Gesamtladeleistung.
Webasto: Wallbox als Master- und Slave-Kombination ermöglicht genau das, was wir benötigen. Energiebezug über den Haushaltsstromlieferanten, dynamisches Lastmanagement unter Einbeziehung des Gebäudebezugs, dynamische Verteilung der Leistung an die Wallboxen.
Bisher sind also nur Webasto und ChargeIT in der Lage, unseren Bedarf zu bedienen. Dabei ist Webasto deutlich günstiger, da das Lastmanagement offline in der Wallbox stattfindet und nicht wie ChargeIT ein Online-Backend nebst zentraler Infrastruktur erfordert.
Daher würde ich mich freuen, wenn ihr vielleicht weitere Tips oder Erfahrungen habt, die ich im Vorfeld unserer kommenden Eigentümerversammlung im April aufnehmen kann.
Beste Grüße
Martin
Beste Antwort im Thema
Ich danke euch für die kontroverse Diskussion, die mir auch einige Denkansätze bieten. Ich kann nicht auf jedes Argument detailliert eingehen. Aber in Summe:
Wenn nach Holgors Ansatz jeder sein eigenes Ladesüppchen kocht, dann wird die billige 400 EUR-Wallbox gekauft oder ein CEE16-Anschluss gelegt zum Stellplatz. Das machen 4 Leute und dann ist die Anschlussleistung erschöpft. Das ist Wildwuchs pur, das muss vermieden werden.
Die Idee, später ein Lastmanagement zu kaufen, funktioniert nur, wenn die Wallboxen von vornherein kompatibel dazu sind, sonst wird das Lastmanagement zu teuer. Und ja, das Lastmanagement soll auf die mitmachenden Nutzer umgelegt werden, später hinzukommende Miteigentümer können sich dann in die Lösung einkaufen. Daher gefällt mir die Webasto-Lösung so gut, da gibt es keine zentralen Komponenten (von ein bisschen Netzwerktechnik und einem MBUS-Zähler mal abgesehen).
Den Vergleich mit der Küche und dem Küchenbauer verstehe ich nicht. Eine Küche hat recht standardisierte Verbraucher (Ofen, Kochfeld, Mikrowelle) und die Hausanschlussleistung ist von vornherein auf 13 Wohneinheiten MIT Küche konzipiert. Und ein Kochfeld muss auch nicht heruntergeregelt werden, da es in der Regel nicht 3-8 Stunden mit Volllast läuft. Da ist die Wahrscheinlichkeit einer hohen Gleichzeitigkeit sehr gering und statistisch gesehen gibt die Hausanschlussleistung das locker her.
Bei 3-4 unter Volllast ziehenden Autos (11kW) ist jedoch ein großer Block der Hausanschlussleistung dauerhaft blockiert. Das geht nicht. Es darf keiner am Kochen gehindert werden, weil andere ihre Autos laden. So ist zumindest mein Empfinden von Fairness. Daher müssen die Autos bei Engpässen immer zurückstecken.
Gewollt ist, dass jeder seinen Stromlieferanten nutzen kann und keine separate Abrechnung stattfindet. Gewollt ist eine Lastmanagementlösung, die die Wohnungen priorisiert und die restliche Leistung den Autos zur Verfügung stellt, alles andere wird nicht mehrheitsfähig. Und gewollt ist auch, dass die Verdrahtung hinter dem Wohnungszähler stattfindet, ein späterer Stellplatzwechsel ist nahezu absolut ausgeschlossen, da die Stellplätze alle im jeweiligen Eigentum des Wohnungseigentümers sind. Dies ist kaufvertraglich und notariell fixiert, ein späterer Wechsel ist so gut wie ausgeschlossen und wenn dann nur in Absprache einzelner Eigentümer untereinander leihweise möglich. Und selbst wenn jemand tauschen will (Wahrscheinlichkeit nahe 0 %), dann ist das deren Sache das neu zu verdrahten. Sind dann halt ein paar Kabel im Hausanschlussraum.
Was das Template angeht: Wenn ich die Idee richtig verstanden habe, dann mache ich genau das jetzt gerade. Das System wird so konzipiert, dass insgesamt 13 teilnehmen können. Und wenn's zu Anfang nur n=2 sind, dann tragen die alle anfallenden Kosten (zentrale Kosten geteilt durch n, jeder trägt seine eigenen Wallbox-Kosten). Da ist das Lastmanagement zwar etwas unterfordert, aber problemlos skalierbar, wenn's dann mal 4 oder 13 werden. Erneut: Webasto hat kaum zentrale Kosten und ist auf 13 skalierbar.
Wenn die Eigentümergemeinschaft einen Beschluss fasst, dann ist der bindend. Wenn später jemand seine eigene ungeregelte Wallbox an die Wand baut, darf die Eigentümergemeinschaft die Entfernung verlangen. Wenn also jemand eine Wallbox will, dann muss er halt das beschlossene System verwenden und sich an den zentralen Kosten beteiligen. Das ist in meinen Augen Fairness. Niemand wird bevorteilt oder verschafft anderen einen Nachteil. Ebenso ist es in meinen Augen Fairness, dass eine Sauna (die's immer noch nicht gibt bei uns), ein Elektrogrill oder ein Kochfeld technisch bevorzugt wird und den Autos Ladeleistung nimmt, weil die letztgenannten Verbraucher nur kurzzeitig laufen. Sind die wieder aus, bekommt das Auto die Ladeleistung zurück. Das wird immer noch reichen, dass das Auto am nächsten Tag voll sein dürfte.
Oder liege ich mit der Beurteilung völlig falsch?
Der Vorschlag einer GbR ist begründet, wäre im Falle einer PV auf dem Dach ja auch zu überlegen. Aber ich glaube, in unserem Fall ist das nicht unbedingt notwendig, solange das Wallbox-System von jemandem koordiniert wird (und das bin in diesem Fall ich - sollte ich mal ausziehen: nach mir die Sintflut 😁 ).
VG
Martin
PS: Hab's noch nicht geschafft, dem Elli-VW-System hinterherzutelefonieren.
PS2: ups, sorry, sehr langer Beitrag...
383 Antworten
Keine Ahnung. Das wird sich zeigen. Das System soll nicht nur stur nach kWh laden, sondern intelligent die Leistung verteilen. Vielleicht ist ja so viel Intelligenz verbaut, dass es einen Einphasenlader nicht so lange laden lässt, während alle anderen BEVs warten...
Neulich bei der Arbeit hing ich an einem Alfen-Lader mit statischem Lastmanagement, zusammen mit diversen PHEVs. Auch dort wurde nicht phasenscharf geregelt, sondern an oder aus. Mein Auto hat am Vormittag bestimmt 10 Meldungen gesendet, dass die Ladung abgebrochen ist. Sie lief jedes Mal wieder von alleine an, aber das statische Lastmanagement hat da auch platt die einzelnen Wallboxen abgeworfen, anstatt einzelne Phasen wegzuschalten oder die Leistung runterzuregeln.
Insofern sind andere Lösungen auch nicht immer besser, zumal Alfen bei uns die Alternative gewesen wäre. Preis-Leistung ist bei ChargeX jedenfalls gut, die Praxistauglichkeit wird sich zeigen. Aber beim derzeitigen Fahrprofil meiner Frau und mir sehe ich da gar keine Probleme, egal wie viele BEV und PHEV in der Tiefgarage dazukommen.
Vielleicht ein interessantes Webinar zum Thema Lade- und Lastmanagement:
https://chargehere.de/.../?...
Hallo zusammen und @Alfa.Tiger ,
Glückwunsch zum Mehrheitsbeschluss.
Ich versuche, deine hier vorgestellte durchaus interessante Lösung auf unsere WEG zu applizieren und daraus ergeben sich aus meiner Sicht folgende Fragen:
1. 4 Startmodule (2 je Haus) werden montiert und wird pro Haus mit 10WE/13WE jeweils ein weiterer Stromzähler installiert oder wird jedes Startmodul an einen bestimmten Wohnungs-Stromzähler angeschlossen, die Ketten mit je 2/3/5/5 lassen darauf schließen?
2. Absicherung je Haus mit 78 kW, Scheinleistung ca. 62 kW, Vergleichwert je WE 6,2 kW bzw. 4,8 kW, in unserem Hause liegt der Vergleichswert je WE bei 8,4 kW, aus diesem Grund dürfte bei dir ein Gleichzeitigkeitsfaktor in Höhe von 0,6 viel zu niedrig angesetzt sein.
Wie sieht jedoch das tatsächlich freie Potenzial bzw. die Absicherung aus, insbesondere wenn jeweils 1 Vierer-Kette an einen bestimmten Wohnungs-Stromzähler angeschlossen wird?
3. Wenn am Ende alle 23 Wohnungseigentümer mitmachen wollen, z. B. wenn die beiden z.Zt. nicht interessierten Wohnungseigentümer verkauft haben sollten, ist dann eine Erweiterung um
1 Kette auf 3 Ketten mit max. 33 kW/Haus mit 10WE und
2 Ketten auf 4 Ketten mit max. 44 kW/Haus mit 13WE
seitens der freien Hauslast realisierbar?
4. Warum erfolgte kein möglich gewesener Mehrheitsbeschluss zu Lasten der Instandhaltungsrücklage (Anteil je WE), um alle Wohnungseigentümer zukunftsorientiert einzubinden?
LG, Walter
Moin Walter,
zu 1:
Es wird jeweils ein neuer Stromzähler direkt ab Sammelschiene der Unterverteilung installiert, der die beiden Systeme je Hausanschluss versorgt. Somit ist ein separater Liefervertrag für die Wallboxen notwendig, unabhängig von der Belieferung der Wohneinheiten und des Allgemeinstroms für das Treppenhaus. Wir werden dafür einen Ökostromvertrag abschließen (müssen für die KfW-Förderung) und versuchen, eine Steuerbarkeit nach §14a EnWG herzustellen, um in den Genuss verünstigten Fahrstroms zu kommen. Wenn die Steuerbarkeit zu große Nachteile mit sich bringt, werden wir diese wieder abmelden.
Die Ketten 2/3/5/5 sind rein baulich bedingt, weil nicht alle Stellplatzbesitzer eine Wallbox wünschen und wir daher einzelne Plätze überspringen.
Zu 2:
Keine Ahnung, was du genau von mir hören willst. Der Hausanschluss ist mit 125 Ampere abgesichert. Daran kommen die beiden Systeme und werden vom Elektriker entsprechend abgesichert. BS Energy klärt auf dem kleinen Dienstweg mit BS Netz ob 22 kW (2x 11 kW) für Wallboxen genehmigt werden, der Elektriker beantragt dies zur Inbetriebnahme.
zu 3:
Es werden sich nun alle 23 Stellplatzeigentümer an der Grundinstallation beteiligen. Somit kann jeder Eigentümer, der später eine Wallbox möchte, diese direkt beim Verwalter bestellen und wird an das jeweils vorgesehene ChargeX-System angeschlossen.
Ich sehe höchstens Potenzial für ein drittes System der rechten Garagenhälfte, die im Maximalausbau mit je 7 Wallboxen in Engpässen laufen könnte. Ob der Netzbetreiber weiteren 11 kW (= 33 kW insgesamt) im Rahmen der bestehenden Hausanschlussleistung zustimmt, vermag ich nicht zu sagen und liegt oftmals daran, mit welchem Fuß der Mitarbeiter des Netzbetreibers morgens aufgestanden ist.
Den Bedarf für 3 Systeme im Haus mit 9 Stellplätzen oder den Bedarf für 4 Systeme im Haus mit 14 Stellplätzen sehe ich ehrlich gesagt nicht, frag mich in 5-10Jahren noch einmal, wenn die BEV-Dichte in der Tiefgarage zugenommen hat.
Zu 4:
Unser Hausverwalter hat auf die privilegierten Maßnahmen des neuen WEG verwiesen, nach dem die anderen Eigentümer nicht durch Einzelmaßnahmen belastet werden dürfen. Wer Wallbox will, zahlt dafür, alle anderen dürfen nicht belastet werden. Daher gibt's eine Sonderumlage, aus der finanziert wird. Da es nun nachträglich und überraschend doch alle Miteigentümer betrifft, hätte man es auch anders entscheiden können, aber das war zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung nicht absehbar, sondern hat sich erst im Nachgang ergeben, als die konkreten Kosten für ein konkretes System feststanden.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen? Leider ist nicht alles so handfest, wie du es wünschst... wir schwimmen hier auch noch ein wenig, wollen aber das Ziel Wallbox+Förderung erreichen.
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Hallo zusammen und @Alfa.Tiger ,
das hört sich alles sehr plausibel an.
Zum Thema Sondereigentum/Gemeinschaftseigentum: Werden 15 Eigentümer bei der KfW Anträge auf Zuschüsse einreichen (geplante Maßnahme am Sondereigentum) oder wird die Hausverwaltung (geplante Maßnahme am Gemeinschaftseigentum, Aufteilung der Fördermittel nach Miteigentumsanteile) einen entsprechenden Antrag stellen?
Die beiden zusätzlichen Stromzähler werden sich ja im Gemeinschaftseigentum der 23 Wohnungseigentümer mit Stellplätzen (womöglich 1x2, 1x0 und 20x je 1) befinden.
Bleibt jede Vierer-Kette im Sondereigentum, ergibt sich m. E. eine Besonderheit: Pro Vierer-Kette handelt es sich nach den für mich einsehbaren Informationen des Startups-Unternehmens ChargeX um eine Wallbox und 3 Mehrfachsteckdosen, die womöglich unterschiedliche Werte/Einzelpreise aufweisen. Wie werden die Eigentumsrechte und -pflichten unter den jeweils 4 Eigentümern gehändelt und wie werden in einem Schadensfall die Kosten aufgeteilt?
Bei der Konstellation
15 Ladepunkte für 15 Stellplätze/Wohnungseigentümer sofort und
6+2 Wohnungseigentümer unentschlossen in Warteposition
werden zunächst auf 8 x 900 EUR = 7.200 EUR Fördermittel verzichtet.
Thema Priorisierung Ladevorgang: Wer pro Vierer-Kette zuletzt seinen Stecker einsteckt, erhält sofort und zuerst eine Grundladung von 10 kW, unabhängig vom Ladezustand seiner Fahrzeug-Batterie? Ist durch das Aus- und wieder Einstöpseln eine Manipulation der Priorisierung möglich?
LG, Walter
Hallo Walter,
die Installation der Wallboxen findet im Gemeinschaftseigentum statt, daher ist zwangsläufig der Hausverwalter derjenige, der die Förderung beantragt (hat). Dies hat er bereits für alle 23 Stellplätze erledigt.
Was das Eigentum der Installation angeht: es wird eine Untereigentümergemeinschaft "Ladeinfrastruktur" geben. In diese werden die Installationsvorschüsse eingezahlt. Da alle 23 Stellplatzeigentümer mitmachen, ist diese identisch mit der Eigentümergemeinschaft der Tiefgarage. Die Zuleitungen zu den Wallboxen gehen in das Sondereigentum der Untereigentümergemeinschaft über, ebenso die Wallboxen.
Alle entstehenden Kosten werden solidarisch aufgeteilt. Es gibt keine konkrete Wallbox, die in das einzelne Sondereigentum übergeht. Hat jemand die höherwertige Nummer 1 eines Systems an seinem Platz und macht später jemand vor ihm mit, wird die Nummer 1 umgehängt und der bisherige Nutzer erhält eine nachgekaufte Folgewallbox. Ist etwas defekt, wird es aus der Untereigentümergemeinschaft finanziert. Jedem gehört quasi "eine" Wallbox und nicht "die" Wallbox.
Richtig, es wird auf 8x 900 EUR Förderung verzichtet. Die Eigentümer, die später eine Wallbox anschaffen, müssen die entsprechend höheren Kosten tragen bzw. auf die Förderung verzichten.
Die Priorisierung innerhalb eines Systems erfolgt nach der Logik des ChargeX-Systems. Mein Verständnis: In der Reihenfolge des Ansteckens erfolgt die Ladung. Der erste erhält 20 kWh Grundmobilität, dann der zweite, dann der dritte. Dann erhält der erste weitere 10 kWh, dann der zweite, dann der dritte. So geht's im Kreis, bis alle voll sind. Wer zuerst kommt, lädt zuerst. Wer zuletzt kommt, erhält seine 20 kWh erst, wenn die anderen vor ihm schon die 20 kWh erhalten haben. Durch Abstecken eines anderen bereits Ladenden wäre eine Manipulation möglich, nur ist in der Regel das Kabel während des Ladens und ggf. auch darüber hinaus verriegelt (zumindest bei mir).
Alternativ gibt es eine Priority-Pass, mit dem direkt nach dem Freischalten des Priority-Passes 20 kWh priorisiert geladen werden. So kann trotz Anstecken als Letzter direkt geladen werden, die anderen werden währenddessen pausiert. Ich gehe hier von einer solidarischen Nutzung aus und nicht, dass jeder zu jeder Zeit den Priority-Pass zieht. Vermutlich wird es dafür nur selten einen Grund geben. Sollte es hier Konflikte geben, müssen wir halt darüber reden.
Zitat:
@Alfa.Tiger schrieb am 4. August 2021 um 23:56:17 Uhr:
Die Priorisierung innerhalb eines Systems erfolgt nach der Logik des ChargeX-Systems. Mein Verständnis: In der Reihenfolge des Ansteckens erfolgt die Ladung. Der erste erhält 20 kWh Grundmobilität, dann der zweite, dann der dritte. Dann erhält der erste weitere 10 kWh, dann der zweite, dann der dritte. So geht's im Kreis, bis alle voll sind. Wer zuerst kommt, lädt zuerst. Wer zuletzt kommt, erhält seine 20 kWh erst, wenn die anderen vor ihm schon die 20 kWh erhalten haben....
Und was ist, wenn das erste angesteckte Auto nur mit 3,7kW laden kann? Bekommen dann die anderen gar nichts bis dieser die 20kWh gezogen hat oder bekommt dann der nächste wenigstens die übrigen 7,4kW?
Ich finde übrigens euer Vorgehen mit der Untergemeinschaft für die Ladeinfrastruktur und dem solidarischen Ansatz hinsichtlich Erstellungskosten und laufender Kosten sehr löblich und auch echt gut. Es geht hier ja um ein gemeinschaftliches Projekt, wo auch alle zu gleichen Teilen dran teilhaben dürfen und verantwortlich sind.
Bei euch ging sowas natürlich auch relativ einfach, weil alle mit im Boot waren. Ich finde aber den Ansatz mit der Untergemeinschaft als gute Idee auch für andere WEGs.
Dass alle mit im Boot warten, war nicht zu erwarten. Das ging erst, nachdem die Kosten feststanden, weil wir uns für ChargeX entschieden haben. Aber so ist es wirklich einfacher...
Es stärkt vor allem auch das "Gemeinschaftsgefühl" und den "Das gehört auch mir"-Gedanken, wenn irgendwann mal bestimmte Teile ersetzt werden müssen.
Das darf man nicht unterschätzen, denn es nimmt eventuell etwas den Egoismus aus der Sache, wenn von Anfang an klar ist, dass jeder für jeden irgendwie aufkommt.
Sonst sieht jeder nur "seine Wallbox" und der Rest ist ihm/ihr Wurst: "Das zentrale Lastmanagement ist kaputt - was interessiert mich das? Hauptsache MEINE Wallbox bekommt 11kW".
Hoffe es ist ok, dass ich den Fred missbrauche...
Was kann OCPP eigentlich alles? Und wie wird die Kommunkation realisiert?
- das wichtigste ist ja, dass der Netzbetreiber die Leistung reduzieren kann
Könnten die theoretisch auch sehen, mit wieviel KW aktuell geladen wird bzw. wieviel KW über die Wallbox bereits geflossen sind?
Zitat:
@Xentres schrieb am 5. August 2021 um 22:39:03 Uhr:
Es stärkt vor allem auch das "Gemeinschaftsgefühl" und den "Das gehört auch mir"-Gedanken, wenn irgendwann mal bestimmte Teile ersetzt werden müssen.Das darf man nicht unterschätzen, denn es nimmt eventuell etwas den Egoismus aus der Sache, wenn von Anfang an klar ist, dass jeder für jeden irgendwie aufkommt.
Sonst sieht jeder nur "seine Wallbox" und der Rest ist ihm/ihr Wurst: "Das zentrale Lastmanagement ist kaputt - was interessiert mich das? Hauptsache MEINE Wallbox bekommt 11kW".
Seh ich das eigentlich richtig das, wenn nicht alle von Anfang an mitgemacht hätten, nur einige die Kosten für die Grundinstallation getragen hätten und die, die sich später für eine Wallbox entschieden hätten diese dann wesentlich günstiger bekommen hätten?
Gruß
Nein, denn die nachziehenden Eigentümer müssen den die Grundinstallation zahlenden Eigentümern einen entsprechenden Anteil an der Grundinstallation erstatten, so dass alle Eigentümer, die die Grundinstallation nutzen, kostenmäßig gleich belastet sind.
Also wenn erstmal nur 7 Eigentümer die Grundinstallation finanzieren, muss der achte nachziehende Eigentümer den anderen 7 Geld bezahlen, so dass am Ende jeder ein Achtel der Kosten trägt.
Das Spielchen geht mit jedem nachziehenden Eigentümer so weiter. Jeder muss sich nachträglich einkaufen.
Die Gleichbehandlung der Eigentümer ist in der Begründung zum WEMOG stark hervorgehoben.
Dieses Problem haben wir dadurch umgehen können, dass sich alle Miteigentümer an den Grundkosten beteiligen (ca. 300 EUR pro Stellplatz, zu leisten als Finanzierungsvorlage, nach erfolgter Installation wird spitz abgerechnet). So hat jeder seinen Anteil an der Gemeinschaft bereits geleistet und kann jederzeit für sich individuell eine Wallbox beim Hausverwalter (!) bestellen, der dann eine weitere Wallbox installieren lässt.
Zitat:
@-hoschi- schrieb am 16. August 2021 um 13:06:19 Uhr:
Hoffe es ist ok, dass ich den Fred missbrauche...
Was kann OCPP eigentlich alles? Und wie wird die Kommunkation realisiert?
- das wichtigste ist ja, dass der Netzbetreiber die Leistung reduzieren kann
Könnten die theoretisch auch sehen, mit wieviel KW aktuell geladen wird bzw. wieviel KW über die Wallbox bereits geflossen sind?
OCPP kommuniziert ausschließlich zwischen Backend bzw. Lastmanagement und Wallbox.
Der Netzbetreiber kommuniziert in der Regel gar nicht mit der Wallbox und kann dementsprechend nicht sehen, mit wie viel Leistung geladen wird oder welche Menge bisher bezogen wurde. Wenn der Netzbetreiber einen Regelwunsch hat, dann wird er dies in der Regel über einen Rundsteuerempfänger oder eine Zeitschaltuhr mitteilen, die ein Relais auf Masse legt. Wertet die Wallbox (oder das Lastmanagement) dieses Relais aus, wird die Leistung entsprechend der Vorgaben des Netzbetreibers heruntergeregelt. Die Vorgaben können je nach Netzbetreiber unterschiedlich sein (Ladeleistung 0%, 50%, ...).
Ändern kann sich dies in Zukunft durch den Einsatz von intelligenten Messsystemen, die einen Rückkanal zum Messstellenbetreiber sowie einen CLS-Kanal für steuerbare Lasten haben, aber das ist noch Zukunftsmusik, zumindest was das Regeln von Kundenanlagen angeht. Auf jeden Fall sind die Vorgaben zur Förderfähigkeit durch die KfW genau darauf ausgelegt, dass modernere, bidirektionale Kommunikationsschnittstellen vorhanden sind oder darauf geupdatet werden kann.
Ausnahmen sind bei einzelnen Netzbetreibern bereits heute möglich, die spezielle Geräte zur Anlagensteuerung ausgeben, die auch einen Rückkanal haben und somit situationsabhängige bidirektionale Kommunikation erlauben. Ich glaube, Stromnetz Hamburg gehört dazu.