Dynamisches Lastmanagement für Tiefgarage
Moin zusammen,
seit mehreren Jahren bereite ich mich vor, unsere Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses mit einer Ladelösung zu versehen. Allerdings gestaltet sich der Markt noch immer recht unübersichtlich. Daher würde ich gerne hören, ob ihr Erfahrungen oder Ideen habt, die ich noch nicht in Betracht gezogen habe.
Hier die Fakten:
13 Wohneinheiten (Eigentumswohnungen) mit je 1 Tiefgaragenstellplatz ( = 13 Tiefgaragenstellplätze)
Hausanschlussleistung 78 kW (125A/Phase), Erhöhung der HA-Leistung wurde vom Netzbetreiber zunächst abgelehnt
Installiert werden sollen zunächst 3-5 Wallboxen für Miteigentümer mit Ladebedarf auf dem jeweils eigenen Stellplatz. Das System soll aber skalierbar/erweiterbar sein auf bis zu 13 Wallboxen, damit auf lange Sicht keiner benachteiligt wird.
Die jeweilige Wallbox soll durch den Lieferanten des jeweiligen Wohnungseigentümers versorgt werden - also Anschluss hinter dem Haushaltszähler. Separat die Energiemengen unter uns aufteilen wollen wir eigentlich nicht.
Um die Hausanschlussleistung bestmöglich auszureizen, benötigen wir also dynamisches Lastmanagement, welches die zur Verfügung stehende Leistung des Hausanschlusses optimal auf die Wallboxen verteilt. Wenn also ein Mitbewohner seine Sauna anschmeißt, dann müssen die Wallboxen entsprechend Ladeleistung reduzieren.
Ich habe eine kleine Skizze im Anhang angefertigt, um das Anschlussvorhaben zu verdeutlichen.
Was ich bisher herausgefunden habe:
Innogy: Kein Angebot für Privatkunden.
BS Energy: Vertrieb von Mennekes-Produkten, derzeit noch keine Lösung im Portolio. Bisher nur statisches Lastmanagement.
Charge.ON: Nur Statisches Lastmanagement.
ChargeIT: Hat u.a. das Dörnberg in Regensburg ausgestattet, Ladelösung für 400+ Stellplätze. Ist tauglich, aber mit Kanonen auf Spatzen und dementsprechend sehr teuer.
The Mobility House: Dynamisches Lastmanagement als Kauflösung ohne Folgekosten, jedoch müssen alle Wallboxen (Alfen Eve Single) über eine separat gemessene Unterverteilung angeschlossen werden. Macht einen Beschluss zu einem gemeinsamen E-Mobility-Energielieferanten sowie eine separate Energiemengenabrechnung erforderlich.
Keba: Kombination aus P30x (Master) und P30c (Slave) beherrscht nur statisches Lastmanagement bzw. dynamisches Lastmanagement der Wallboxen bei statischer Vorgabe der Gesamtladeleistung.
Webasto: Wallbox als Master- und Slave-Kombination ermöglicht genau das, was wir benötigen. Energiebezug über den Haushaltsstromlieferanten, dynamisches Lastmanagement unter Einbeziehung des Gebäudebezugs, dynamische Verteilung der Leistung an die Wallboxen.
Bisher sind also nur Webasto und ChargeIT in der Lage, unseren Bedarf zu bedienen. Dabei ist Webasto deutlich günstiger, da das Lastmanagement offline in der Wallbox stattfindet und nicht wie ChargeIT ein Online-Backend nebst zentraler Infrastruktur erfordert.
Daher würde ich mich freuen, wenn ihr vielleicht weitere Tips oder Erfahrungen habt, die ich im Vorfeld unserer kommenden Eigentümerversammlung im April aufnehmen kann.
Beste Grüße
Martin
Beste Antwort im Thema
Ich danke euch für die kontroverse Diskussion, die mir auch einige Denkansätze bieten. Ich kann nicht auf jedes Argument detailliert eingehen. Aber in Summe:
Wenn nach Holgors Ansatz jeder sein eigenes Ladesüppchen kocht, dann wird die billige 400 EUR-Wallbox gekauft oder ein CEE16-Anschluss gelegt zum Stellplatz. Das machen 4 Leute und dann ist die Anschlussleistung erschöpft. Das ist Wildwuchs pur, das muss vermieden werden.
Die Idee, später ein Lastmanagement zu kaufen, funktioniert nur, wenn die Wallboxen von vornherein kompatibel dazu sind, sonst wird das Lastmanagement zu teuer. Und ja, das Lastmanagement soll auf die mitmachenden Nutzer umgelegt werden, später hinzukommende Miteigentümer können sich dann in die Lösung einkaufen. Daher gefällt mir die Webasto-Lösung so gut, da gibt es keine zentralen Komponenten (von ein bisschen Netzwerktechnik und einem MBUS-Zähler mal abgesehen).
Den Vergleich mit der Küche und dem Küchenbauer verstehe ich nicht. Eine Küche hat recht standardisierte Verbraucher (Ofen, Kochfeld, Mikrowelle) und die Hausanschlussleistung ist von vornherein auf 13 Wohneinheiten MIT Küche konzipiert. Und ein Kochfeld muss auch nicht heruntergeregelt werden, da es in der Regel nicht 3-8 Stunden mit Volllast läuft. Da ist die Wahrscheinlichkeit einer hohen Gleichzeitigkeit sehr gering und statistisch gesehen gibt die Hausanschlussleistung das locker her.
Bei 3-4 unter Volllast ziehenden Autos (11kW) ist jedoch ein großer Block der Hausanschlussleistung dauerhaft blockiert. Das geht nicht. Es darf keiner am Kochen gehindert werden, weil andere ihre Autos laden. So ist zumindest mein Empfinden von Fairness. Daher müssen die Autos bei Engpässen immer zurückstecken.
Gewollt ist, dass jeder seinen Stromlieferanten nutzen kann und keine separate Abrechnung stattfindet. Gewollt ist eine Lastmanagementlösung, die die Wohnungen priorisiert und die restliche Leistung den Autos zur Verfügung stellt, alles andere wird nicht mehrheitsfähig. Und gewollt ist auch, dass die Verdrahtung hinter dem Wohnungszähler stattfindet, ein späterer Stellplatzwechsel ist nahezu absolut ausgeschlossen, da die Stellplätze alle im jeweiligen Eigentum des Wohnungseigentümers sind. Dies ist kaufvertraglich und notariell fixiert, ein späterer Wechsel ist so gut wie ausgeschlossen und wenn dann nur in Absprache einzelner Eigentümer untereinander leihweise möglich. Und selbst wenn jemand tauschen will (Wahrscheinlichkeit nahe 0 %), dann ist das deren Sache das neu zu verdrahten. Sind dann halt ein paar Kabel im Hausanschlussraum.
Was das Template angeht: Wenn ich die Idee richtig verstanden habe, dann mache ich genau das jetzt gerade. Das System wird so konzipiert, dass insgesamt 13 teilnehmen können. Und wenn's zu Anfang nur n=2 sind, dann tragen die alle anfallenden Kosten (zentrale Kosten geteilt durch n, jeder trägt seine eigenen Wallbox-Kosten). Da ist das Lastmanagement zwar etwas unterfordert, aber problemlos skalierbar, wenn's dann mal 4 oder 13 werden. Erneut: Webasto hat kaum zentrale Kosten und ist auf 13 skalierbar.
Wenn die Eigentümergemeinschaft einen Beschluss fasst, dann ist der bindend. Wenn später jemand seine eigene ungeregelte Wallbox an die Wand baut, darf die Eigentümergemeinschaft die Entfernung verlangen. Wenn also jemand eine Wallbox will, dann muss er halt das beschlossene System verwenden und sich an den zentralen Kosten beteiligen. Das ist in meinen Augen Fairness. Niemand wird bevorteilt oder verschafft anderen einen Nachteil. Ebenso ist es in meinen Augen Fairness, dass eine Sauna (die's immer noch nicht gibt bei uns), ein Elektrogrill oder ein Kochfeld technisch bevorzugt wird und den Autos Ladeleistung nimmt, weil die letztgenannten Verbraucher nur kurzzeitig laufen. Sind die wieder aus, bekommt das Auto die Ladeleistung zurück. Das wird immer noch reichen, dass das Auto am nächsten Tag voll sein dürfte.
Oder liege ich mit der Beurteilung völlig falsch?
Der Vorschlag einer GbR ist begründet, wäre im Falle einer PV auf dem Dach ja auch zu überlegen. Aber ich glaube, in unserem Fall ist das nicht unbedingt notwendig, solange das Wallbox-System von jemandem koordiniert wird (und das bin in diesem Fall ich - sollte ich mal ausziehen: nach mir die Sintflut 😁 ).
VG
Martin
PS: Hab's noch nicht geschafft, dem Elli-VW-System hinterherzutelefonieren.
PS2: ups, sorry, sehr langer Beitrag...
383 Antworten
Das mit den Wärmepumpen ist richtig. Vor allem E.DIS handhabt es so, dass Wärmepumpen mit einer Zeitschaltuhr statt Rundsteuerempfänger für 1 Stunde oder mehrere Zeitfenster zu je 1 Stunde einfach abgeschaltet werden, eben weil es steuerbare Verbraucher sind. Dass da nichts gesteuert, sondern nach Uhrzeit stumpf abgeschaltet wird, steht dann auf einem anderen Blatt. Aber Wärmepumpen bzw. Wärmesysteme sind ja auch träge, daher merkt man es kaum.
Bei EMOB sieht dies anders aus, da merkt man eine Stunde 0% dann schon, auch wenn das Fahrzeug am nächsten Tag so oder so wieder voll geladen ist. Zudem besteht bei einer EMOB-Abschaltung die Gefahr, dass dies medienwirksam negative Schlagzeilen macht, da die Leute dem ganzen eh noch nicht vertrauen (wie man auch an den hier immer wieder geführten 22 kW-Diskussionen merken kann).
Die großen Flächennetzbetreiber (auch Bayernwerk) greifen derzeit kaum steuernd ein in Niederspannungsanlagen. Die Netze sind stabil genug. Wenn geregelt wird, dann eher in der Hoch- und Mittelspannung bei Windparks und Freiflächen-PV, da steckt ja auch eine andere Leistung dahinter.
Das Thema OCPP vom Netzbetreiber bringe ich im Hinterkopf mit Stromnetz Hamburg in Verbindung. Bei so einem Stadtnetz macht das irgendwie auch wieder Sinn mit einer hohen Netzdichte, zumal in Hamburg auch sehr viele öffentliche Ladesäulen von Stromnetz Hamburg mitbetrieben werden.
Unser örtlicher Stadtnetzbetreiber ist momentan eher Verhinderer als Förderer, auch wenn das Stadtwerk selbst schon seit Jahren mit EMOB wirbt. Und du hast Recht, es ist echt anstrengend und teuer, EMOB in die Tiefgarage zu bekommen. Ich hoffe, dass ich auch bald die Eigentümergemeinschaft zu handfesten Beschlüssen bewegen kann.
Zitat:
@Xentres schrieb am 01. Jan. 2021 um 06:59:18 Uhr:
Bildlich gesprochen:
Die KfW fördert nur Geräte mit DVD-Player. Die Netzbetreiber sagen aber "Wir benutzen aber noch die guten alten VHS-Kassetten, DVD machen wir erst in 5-10 Jahren".
Funfact:
Mein Netzbetreiber hat mir mit der Inbetriebnahme der PV einen 2-Wege-Zähler eingebaut, den er über eine eingebaute SIM-Karte auslesen konnte. Hat jahrelang wunderbar funktioniert.
Im Herbst 2019 wurde dieser dann durch einen regelgerechten Super-Duper-SmartMeter ausgetauscht. Leider ist der Netzbetreiber technisch bis heute nicht in der Lage, diesen auszulesen. Jetzt kommt wieder der Zählerableser ins Haus.
So geht Fortschritt...
Da hast du wohl eine mME bekommen. Die sind technisch nicht fernauslesbar und dürfen dies auch nicht sein. Wenn, dann müssten sie zu einem intelligenten Messsystem aufgerüstet werden, damit liegt der Messpreis für dich dann wahrscheinlich bei ca. 80 EUR mehr im Jahr. Schuld ist nicht der Netzbetreiber sondern das Messstellenbetriebsgesetz, in dem dies so vorgeschrieben ist :-(
Zitat:
@Alfa.Tiger schrieb am 01. Jan. 2021 um 17:42:49 Uhr:
Da hast du wohl eine mME bekommen. Die sind technisch nicht fernauslesbar und dürfen dies auch nicht sein.
Weiß ich nicht. Zumindest hat er eine IP-Adresse auf dem Typenschild.
Ist mir auch egal, früher ging es, jetzt geht es nucht mehr...
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Frage an die Experten und zertifizierten Elektriker:
§ 19 Niederspannungsanschlussverordnung NAV
https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__19.htmlZitat:
(2) [...] Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen. Deren Inbetriebnahme bedarf darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers, sofern ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet; der Netzbetreiber ist in diesem Fall verpflichtet, sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung zu äußern. [...]
(Kilovoltampere = kW)
Wenn die Formel für die Berechnung der Summen-Bemessungsleistung richtig ist:
Summe verbrauchter kWh/Jahr ÷ Summe volle Zeitstunden/Jahr
Weshalb wird bei der kolportierten Grenze Anmeldung/Zustimmung die Summen-Bemessungsleistung mit der Ladeleistung einer Wallbox gleichgesetzt?
LG, Walter
P.S.:
Berührungspunkt zum Thema "Dynamisches Lastmanagement für Tiefgarage":
"je elektrischer Anlage"
Für einen Netzbetreiber macht es keinen Unterschied, ob er die Leistung für 2 Wallboxen zu je 11 kW oder 1 Wallbox zu 22 kW bereitstellen soll.
Das Thema "Rundsteuerempfänger" wird bei unserem Energieversorger, der seine Abteilung "Netzbetreiber" nicht auslagern musste, nicht priorisiert, weil ab Installation einer zweiten Wallbox eine Lastmanagementsteuerung zum Einsatz kommen soll.
Soweit ich das verstanden habe, ist eine "elektrische Anlage" alles hinter dem Hausanschluss, also das gesamte Haus - siehe Paragraph 13 der NAV.
Das "ihre Summen-Bemessungsleistung" bezieht sich auf die zuvor genannten Ladeeinrichtungen. Das "je elektrischer Anlage" meint quasi "je Hausanschluss", so wie ich das sehe.
Am Ende ist es halt genehmigungspflichtig, wenn man mit der Leistung einer Ladestation oder mit der Summenleistung aus mehreren Ladestationen über die 12 kVA kommt.
Deine Formel versteh ich nicht...
Es geht hier um einen Verbraucher, nicht um einen Erzeuger ( https://de.electrical-installation.org/dewiki/Installierte_Leistung_(kW) )
Die Bemessungsleistung einer einzelnen Wallbox wird soweit ich weiß von den Netzbetreibern als deren Nennleistung (11kw, 22kw) angenommen.
Ansonsten bin ich gerade nicht sicher, was genau noch erörtert werden muss?
So ist es.
1x11kW = nur anmelden
1x22kW = genehmigen lassen
2x11kW = genehmigen lassen, weil auch 22KW in Summe
Nicht überall! Mein Netzbetreiber sagt:
2x 11kW = 2x anmelden
Ich bin froh, dort angerufen zu haben anstatt im Internet x verschiedene Varianten zu googeln.
Dann hast du Glück, dass dein Netzbetreiber das so auslegt. Unserer ist leider extrem konservativ und legt eher Verhinderungsmentalität an den Tag.
Das ist ja auch je nach Dimensionierung des konkreten Stranges des Verteilnetzes:
1) im einen Fall ist das alles großzügig dimensioniert, und der Netzbetreiber freut sich, dass er für quasi null Kosten nun auch mehr kWh darüber verkaufen kann, weil die Strom-Abnahme durch die Ladepunkte steigt. Das dürfte auch vor allem dort der Fall sein, wo die Leute viel PV dezentral ans Netz hängen und einspeisen. Hier ist der Netzbetreiber natürlich froh, wenn das lokal gleich wieder verbraucht wird. Gerade dann, wenn die Autos dann dran hängen, wenn die Sonne scheint.
2) und in einem anderen Fall sind bestimmte Netzsegmente eher sparsam und zurückhaltend dimensioniert (z.B. durch Neubauten) oder durch Garagen, die an Wohnbebauung angehängt wurden, oder erweisen sich heute als solche, und der Netzbetreiber sieht dort erstmal seine neuen finanziellen Aufwände für entweder Smart Grid-Technologien oder aber den lokalen Netzausbau seiner Verteilnetzseite
Zitat:
@Xentres schrieb am 5. Januar 2021 um 19:53:09 Uhr:
Die Bemessungsleistung einer einzelnen Wallbox wird soweit ich weiß von den Netzbetreibern als deren Nennleistung (11kw, 22kw) angenommen.
Hallo zusammen und @Xentres ,
besten Dank für deine Hilfestellungen und Erklärungen. So habe ich es gleichermaßen auch in einem Gespräch mit einem Mitarbeiter der hiesigen Stadtwerke gesagt bekommen.
Darüber hinaus stehe ich an folgender Schwelle:
Eckdaten, ...
WEG 19 Einheiten
Hausanschlusskasten, Absicherung mit 200A Sicherungen je Phase
Scheinleistung ca. 140 kW
Heizung: Gas
Warmwasserversorgung: elektrisch, mehrheitlich elektronische statt hydraulische Durchlauferhitzer
zunächst Installation einer ersten Wallbox Heidelberg Energy Control 11kW, Ökostrom von E-wie-einfach
Installationen von bis zu 19 Wallboxen zeitversetzt und bedarfsorientiert wie folgt:
nur strangdynamisch mit entsprechender Leitungsverlegung
2 Leader-Wallboxen Heidelberg Energy Control mit jeweils bis zu 9 bzw. 8 Follower-Wallboxen (Empfehlung Support Heidelberg),
somit vorerst nur ein hausinternes lokales Lastmanagement
... die der Netzbetrieber beurteilt und dazu folgende Aussage gemacht hat:
Genehmigungsfähig sei der
Anschluss von Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge bis zu 44 kW mit v. g. Lastmanagement
Hausanschlusskasten, die Zuleitung von der Straße, die Zählerverteilung im Haus, sowie Teile der im Haus befindlichen Elektroanlage müssen dafür nicht erweitert bzw. erneuert werden
Stellungnahme des von mir angesprochenen Elektrikers steht noch aus
Abgedeckt:
Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMog) §20 Abs. 4
Zitat:
Bauliche Veränderungen, die die Wohnanlage grundlegend umgestalten oder einen Wohnungseigentümer ohne sein Einverständnis gegenüber anderen unbillig benachteiligen, dürfen nicht beschlossen und gestattet werden; sie können auch nicht verlangt werden.
Ersparnis:
Zunächst keine kostspielige externe Lastmanagementsteuerung (eLMS),
denn die Kompatibilität eines eLMS Charge Pilot des Herstellers The Mobility House (TMH) mit Wallboxen des Herstellers Heidelberg, Modell Energy Control 11 kW, ist noch in der Entwicklungs-/Erprobungsphase
Was sagen die Experten dazu?
LG, Walter
Klingt grundsätzlich brauchbar.
44kW stehen laut Netzbetreiber zur Verfügung, also jeweils 22 kW pro Strang, die sich die (im maximalen Ausbau) 8 bzw. 9 Wallboxen teilen müssen. Ist nicht superviel, aber sollte wohl in der Anfangszeit mit wenigen Wallboxen/Elektroautos ausreichen. Ggf. kann später bei merklichen Engpässen eine Leistungserhöhung beim Netzbetreiber auf 180 kW erfolgen, die Absicherungen und Leitungen sollten das hergeben.
Können die Heidelberg Energy Control dynamisches Lastmanagement oder nur statisch?
Damit entscheidet ihr euch allerdings langfristig für den einen Hersteller bzw. ein geschlossenes System mit Leader/Follower. Ob und wann die Wallboxen in universelle Steuerungen wie den Charge Pilot von TMH eingebunden werden können, steht in den Sternen. Das muss grundsätzlich kein Problem/Nachteil sein und spart im ersten Moment Kosten, da Zentralkomponenten wegfallen. Man muss sich nur der Sachlage bewusst sein.
Zitat:
@Alfa.Tiger schrieb am 21. Januar 2021 um 08:28:24 Uhr:
Können die Heidelberg Energy Control dynamisches Lastmanagement oder nur statisch?
Hallo zusammen und @Alfa.Tiger ,
Danke für deinen Hinweis!
Die Technik in den Wallboxen der Firma Heidelberg, Modell Energy Control lässt leider nur eine statische Lastmanagementsteuerung zu (min. 6A, in 2A-Schritten bis max. 16A) und THM hat für seinen Charge Pilot noch keine Kompatibilität mit der Heidelberg Energy Control hergestellt.
Der von mir angesprochene Elektriker favorisiert Wallboxen und Lastmanagementsteuerung von Schneider Electric SE.
Die Bindung an einen Hersteller scheint jedoch eine Kröte zu sein, die lt. Elektriker unausweichlich ist.
@all:
Für die normale Hausauslastung mit elektrischer Warmwasserversorung wird mit einem Faktor von 0,4 bis 0,6 gerechnet. Z.B. Scheinleistung 140kW x 0,4 = Hausauslastung 56kW permanent.
LG, Walter
Es gibt einige Anbieter, die herstellerunabhängig arbeiten. Darunter: The Mobility House, cFos, Charge.IT und andere. Diese Lösungen sind in der Regel immer teurer, da die zentralen Komponenten mindestens so viel kosten wie eine einzelne Wallbox, in der Regel sogar mehr. Dafür sind die Wallboxen einen Tick günstiger, können das aber nicht vollständig kompensieren.
In deinem Fall - Warmwasseraufbereitung mit Strom - hast du leider auch eine sehr schwierige Ausgangslage, da die Durchlauferhitzer sehr schnell und kurz hohe Leistungen abrufen (idR auch 11 kW, manchmal sogar 22 kW). Dies dürfte ein dynamisches Lastmanagementsystem ziemlich stressen, so kurzfristig auf kommende und schwindende Lasten zu reagieren. Daher wäre hier ein guter Puffer zur Hausanschlussleistung vorzusehen. Aber der ist mit 44 kW von 140 kW ohnehin gegeben.
Das Lastmanagement von Schneider Electric kenne ich ebenfalls nicht. Ich kann aber verstehen, dass der Elektriker lieber ein System vorschlägt, das er bereits kennt, darauf geschult wurde und ggf. schon verbaut hat.
Schau dir doch auch mal Mennekes und Webasto an. Auch diese Systeme sind proprietär nach dem Leader/Follower-Prinzip, können die 19 TG-Plätze mit nur einem Leader abdecken und haben zudem dynamisches Lastmanagement. Für dich/euch scheint ein Lock-in bei einem Hersteller ja kein Problem zu sein.
Chance 1: Vielleicht genehmigt der Netzbetreiber bei dynamischem statt statischem Lastmanagement mehr Leistung statt nur 44 kW, vielleicht geht's da auf 70 oder 80 kW hoch. Das würde auch zum von dir genannten Gleichzeitigkeitsfaktor passen.
Chance 2: Wenn nur ein Leader die gesamte Tiefgarage regelt, können die 44 kW effizienter auf die Wallboxen verteilt werden, anstatt beim Lastmanagement mit zwei Leadern auf zwei Strängen jeweils nur 22 kW zu verteilen.