Dynamisches Lastmanagement für Tiefgarage
Moin zusammen,
seit mehreren Jahren bereite ich mich vor, unsere Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses mit einer Ladelösung zu versehen. Allerdings gestaltet sich der Markt noch immer recht unübersichtlich. Daher würde ich gerne hören, ob ihr Erfahrungen oder Ideen habt, die ich noch nicht in Betracht gezogen habe.
Hier die Fakten:
13 Wohneinheiten (Eigentumswohnungen) mit je 1 Tiefgaragenstellplatz ( = 13 Tiefgaragenstellplätze)
Hausanschlussleistung 78 kW (125A/Phase), Erhöhung der HA-Leistung wurde vom Netzbetreiber zunächst abgelehnt
Installiert werden sollen zunächst 3-5 Wallboxen für Miteigentümer mit Ladebedarf auf dem jeweils eigenen Stellplatz. Das System soll aber skalierbar/erweiterbar sein auf bis zu 13 Wallboxen, damit auf lange Sicht keiner benachteiligt wird.
Die jeweilige Wallbox soll durch den Lieferanten des jeweiligen Wohnungseigentümers versorgt werden - also Anschluss hinter dem Haushaltszähler. Separat die Energiemengen unter uns aufteilen wollen wir eigentlich nicht.
Um die Hausanschlussleistung bestmöglich auszureizen, benötigen wir also dynamisches Lastmanagement, welches die zur Verfügung stehende Leistung des Hausanschlusses optimal auf die Wallboxen verteilt. Wenn also ein Mitbewohner seine Sauna anschmeißt, dann müssen die Wallboxen entsprechend Ladeleistung reduzieren.
Ich habe eine kleine Skizze im Anhang angefertigt, um das Anschlussvorhaben zu verdeutlichen.
Was ich bisher herausgefunden habe:
Innogy: Kein Angebot für Privatkunden.
BS Energy: Vertrieb von Mennekes-Produkten, derzeit noch keine Lösung im Portolio. Bisher nur statisches Lastmanagement.
Charge.ON: Nur Statisches Lastmanagement.
ChargeIT: Hat u.a. das Dörnberg in Regensburg ausgestattet, Ladelösung für 400+ Stellplätze. Ist tauglich, aber mit Kanonen auf Spatzen und dementsprechend sehr teuer.
The Mobility House: Dynamisches Lastmanagement als Kauflösung ohne Folgekosten, jedoch müssen alle Wallboxen (Alfen Eve Single) über eine separat gemessene Unterverteilung angeschlossen werden. Macht einen Beschluss zu einem gemeinsamen E-Mobility-Energielieferanten sowie eine separate Energiemengenabrechnung erforderlich.
Keba: Kombination aus P30x (Master) und P30c (Slave) beherrscht nur statisches Lastmanagement bzw. dynamisches Lastmanagement der Wallboxen bei statischer Vorgabe der Gesamtladeleistung.
Webasto: Wallbox als Master- und Slave-Kombination ermöglicht genau das, was wir benötigen. Energiebezug über den Haushaltsstromlieferanten, dynamisches Lastmanagement unter Einbeziehung des Gebäudebezugs, dynamische Verteilung der Leistung an die Wallboxen.
Bisher sind also nur Webasto und ChargeIT in der Lage, unseren Bedarf zu bedienen. Dabei ist Webasto deutlich günstiger, da das Lastmanagement offline in der Wallbox stattfindet und nicht wie ChargeIT ein Online-Backend nebst zentraler Infrastruktur erfordert.
Daher würde ich mich freuen, wenn ihr vielleicht weitere Tips oder Erfahrungen habt, die ich im Vorfeld unserer kommenden Eigentümerversammlung im April aufnehmen kann.
Beste Grüße
Martin
Beste Antwort im Thema
Ich danke euch für die kontroverse Diskussion, die mir auch einige Denkansätze bieten. Ich kann nicht auf jedes Argument detailliert eingehen. Aber in Summe:
Wenn nach Holgors Ansatz jeder sein eigenes Ladesüppchen kocht, dann wird die billige 400 EUR-Wallbox gekauft oder ein CEE16-Anschluss gelegt zum Stellplatz. Das machen 4 Leute und dann ist die Anschlussleistung erschöpft. Das ist Wildwuchs pur, das muss vermieden werden.
Die Idee, später ein Lastmanagement zu kaufen, funktioniert nur, wenn die Wallboxen von vornherein kompatibel dazu sind, sonst wird das Lastmanagement zu teuer. Und ja, das Lastmanagement soll auf die mitmachenden Nutzer umgelegt werden, später hinzukommende Miteigentümer können sich dann in die Lösung einkaufen. Daher gefällt mir die Webasto-Lösung so gut, da gibt es keine zentralen Komponenten (von ein bisschen Netzwerktechnik und einem MBUS-Zähler mal abgesehen).
Den Vergleich mit der Küche und dem Küchenbauer verstehe ich nicht. Eine Küche hat recht standardisierte Verbraucher (Ofen, Kochfeld, Mikrowelle) und die Hausanschlussleistung ist von vornherein auf 13 Wohneinheiten MIT Küche konzipiert. Und ein Kochfeld muss auch nicht heruntergeregelt werden, da es in der Regel nicht 3-8 Stunden mit Volllast läuft. Da ist die Wahrscheinlichkeit einer hohen Gleichzeitigkeit sehr gering und statistisch gesehen gibt die Hausanschlussleistung das locker her.
Bei 3-4 unter Volllast ziehenden Autos (11kW) ist jedoch ein großer Block der Hausanschlussleistung dauerhaft blockiert. Das geht nicht. Es darf keiner am Kochen gehindert werden, weil andere ihre Autos laden. So ist zumindest mein Empfinden von Fairness. Daher müssen die Autos bei Engpässen immer zurückstecken.
Gewollt ist, dass jeder seinen Stromlieferanten nutzen kann und keine separate Abrechnung stattfindet. Gewollt ist eine Lastmanagementlösung, die die Wohnungen priorisiert und die restliche Leistung den Autos zur Verfügung stellt, alles andere wird nicht mehrheitsfähig. Und gewollt ist auch, dass die Verdrahtung hinter dem Wohnungszähler stattfindet, ein späterer Stellplatzwechsel ist nahezu absolut ausgeschlossen, da die Stellplätze alle im jeweiligen Eigentum des Wohnungseigentümers sind. Dies ist kaufvertraglich und notariell fixiert, ein späterer Wechsel ist so gut wie ausgeschlossen und wenn dann nur in Absprache einzelner Eigentümer untereinander leihweise möglich. Und selbst wenn jemand tauschen will (Wahrscheinlichkeit nahe 0 %), dann ist das deren Sache das neu zu verdrahten. Sind dann halt ein paar Kabel im Hausanschlussraum.
Was das Template angeht: Wenn ich die Idee richtig verstanden habe, dann mache ich genau das jetzt gerade. Das System wird so konzipiert, dass insgesamt 13 teilnehmen können. Und wenn's zu Anfang nur n=2 sind, dann tragen die alle anfallenden Kosten (zentrale Kosten geteilt durch n, jeder trägt seine eigenen Wallbox-Kosten). Da ist das Lastmanagement zwar etwas unterfordert, aber problemlos skalierbar, wenn's dann mal 4 oder 13 werden. Erneut: Webasto hat kaum zentrale Kosten und ist auf 13 skalierbar.
Wenn die Eigentümergemeinschaft einen Beschluss fasst, dann ist der bindend. Wenn später jemand seine eigene ungeregelte Wallbox an die Wand baut, darf die Eigentümergemeinschaft die Entfernung verlangen. Wenn also jemand eine Wallbox will, dann muss er halt das beschlossene System verwenden und sich an den zentralen Kosten beteiligen. Das ist in meinen Augen Fairness. Niemand wird bevorteilt oder verschafft anderen einen Nachteil. Ebenso ist es in meinen Augen Fairness, dass eine Sauna (die's immer noch nicht gibt bei uns), ein Elektrogrill oder ein Kochfeld technisch bevorzugt wird und den Autos Ladeleistung nimmt, weil die letztgenannten Verbraucher nur kurzzeitig laufen. Sind die wieder aus, bekommt das Auto die Ladeleistung zurück. Das wird immer noch reichen, dass das Auto am nächsten Tag voll sein dürfte.
Oder liege ich mit der Beurteilung völlig falsch?
Der Vorschlag einer GbR ist begründet, wäre im Falle einer PV auf dem Dach ja auch zu überlegen. Aber ich glaube, in unserem Fall ist das nicht unbedingt notwendig, solange das Wallbox-System von jemandem koordiniert wird (und das bin in diesem Fall ich - sollte ich mal ausziehen: nach mir die Sintflut 😁 ).
VG
Martin
PS: Hab's noch nicht geschafft, dem Elli-VW-System hinterherzutelefonieren.
PS2: ups, sorry, sehr langer Beitrag...
383 Antworten
Hallo zusammen,
... und damit bin ich auch wieder bei der Lastmanagementsteuerung angekommen und bei der Frage, welches Fabrikat deckt alle Erfordernisse - auch solche auf dem Wege von Erweiterungen in Form von zusätzlichen Ladepunkten ab, wenn erst in einigen Jahren der letzte Miteigentümer die Installation einer Wallbox wünscht.
- OCPP ist unerlässlich:
Zitat:
Wiki
OCPP (Open Charge Point Protocol) (deutsch: Freier Ladepunkt Kommunikationsstandard) ist ein universelles Anwendungsprotokoll, das die Kommunikation zwischen Ladestationen für Elektroautos (EV) und einem zentralen Managementsystem standardisiert. Vergleichbar ist es mit dem Kommunikationsprotokoll von Mobilfunknetzen.OCPP hat den Zweck, per offenes Anwendungsprotokoll eine herstellerunabhängige Kommunikation zwischen Elektroauto-Ladestationen und diversen Verrechnungs- sowie Management-Systemen von Ladeinfrastrukturen zu ermöglichen. OCPP ist heute weltweit als universelles Kommunikationsprotokoll im Bereich der Ladeinfrastrukturen im Einsatz.
Ladestation-Betreiber sind durch ein universelles Kommunikations-Protokoll weniger abhängig von einzelnen Systemlieferanten. Beispielsweise können, wenn ein einzelner Hersteller von Ladestation-Infrastruktur seine Tätigkeit einstellt, dessen bereits installierte Komponenten über das universelle OCPP-Protokoll in die Infrastruktur eines anderen Lieferanten integriert werden.
OCPP ermöglicht es durch das herstellerunabhängige Protokoll, bei der Fusion kleiner Ladenetze zu einem größeren Ladenetz die bereits installierte Infrastruktur weiterzubetreiben. Das verbessert die Investitions-Sicherheit von Infrastruktur-Errichtern.
- für die Inbetriebnahme von Charge Pilot ist die Anreise eines Service-Technikers der Hersteller-Firma TMH erforderlich (m. E. keine gute Klausel)
Anforderungen an eine Wallbox
- Wallbox muss sich öffnen/aufschrauben lassen, dieses lassen z. B. alle/einige (?) Wallboxen des Herstellers Keba nicht zu, die Gewährleistung geht verloren
- bei einer seitens von Miteigentümern gewünschten bedarfsorientierten Installation von Wallboxen ist der Einsatz eines Gerätes für die Lastmanagementsteuerung und LAN-Kabel neben Netzkabel (z. B. Charge Pilot von TMH) für die erste installierte Wallbox noch nicht notwendig. Jedoch muss der zum Zuge gekommene Wallbox-Hersteller sicher stellen, dass seine Wallboxen bis zur nachträglichen Installation einer Lastmanagementsteuerung als Leader und Slaves installiert werden können, bis z. B. Charge Pilot ab der 5. oder 6. Wallbox die Leader-Funktion übernimmt.
- zum Thema
"intelligente Ladestationen können mit anderen Komponenten des Stromnetzes kommunizieren,
Beispiel Netzverfügung
Strom Ampere Hauseinspeisung (63 A) x Spannung (400 v) x Anschluss (3-phasig)
Elektrische Leistung = 75,6 kW (63 x 400 x 3)
z. B. um die Ladeleistung zu begrenzen oder zeitlich zu verschieben":
Mit dieser Voraussetzung für die KFW-Förderung ist nicht die Fähigkeit für Lastmanagementsteuerung zu verstehen, sondern - jetzt auch bei mir angekommen 😉 *) - die Kommunikationsfähigkeit der Wallbox mit dem Energieversorger. Der Energieversorger nimmt also per Netzkabel (400V/230V) Kontakt mit der Wallbox auf. Empfänger ist ein Rundsteuerempfänger.
Welches Bauteil in einer Wallbox ist dient als Rundsteuerempfänger und wie genau wird über welche Bauteile die Ladelast verringert und unaufgefordert (?) wieder erhöht?
Ein solcher Rundsteuerempfänger müsste also auch in einer Lastmanagementsteuerung (als Leader) vorhanden sein, der die nachfolgenden Rundsteuerempfänger in den als Slaves geschalteten Wallboxen steuert?
Ist diese Funkton seitens der Energieversorger schon sicher im Einsatz?
https://www.energie-lexikon.info/drehstrom.html
LG, Walter
P.S:
*) ich denke auch an Mitleser, die so wie ich, keine zertifizierten Elektriker sind
Weiß nicht genau, wie du dir das vorstellst, aber aktuell stehen die meisten Netzbetreiber mit der Steuerung von Wallboxen erst am Anfang.
Dabei kennt man die Steuerung von Verbrauchern bisher eher nur von Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen.
Dort geschieht das eben über die Rundsteuerempfänger. Die Steuerung bedeutet dann nur: Ein oder Aus.
Manche noch rückständigere Netzbetreiber steuern sogar nur mittels Zeitschaltuhr im Sicherungskasten.
Die KfW stellt sich eine "intelligente Kommunikation" mit den Netzbetreiber vor, auf die die meisten Netzbetreiber gar nicht eingestellt sind.
Eine Wallbox mit einem eingebauten Rundsteuerempfänger ist zumindest mir bitte bekannt.
Kann ich mir auch gar nicht vorstellen, denn der Rundsteuerempfänger wird in der Regel vom Netzbetreiber gestellt und verbaut.
Auf meinem Rundsteuerempfänger steht zum Beispiel "Eigentum des Netzbetreibers" und nicht Mal mein Elektriker traut sich den anzufassen.
Normalerweise läuft das ganze auch so ab:
Rundsteuerempfänger sitzt im Zählerschrank und erhält Steuersignale vom Netzbetreiber, diese Signale werden dann in Form von Ein/Aus (230V/0V) durch ein Relais im Rundsteuerempfänger ausgegeben.
Die entsprechende Berücksichtigung dieses Signals in deiner Anlage ist dann deine Aufgabe, also die Umsetzung in ein Signal, was auch dein Gerät versteht.
Meine Wärmepumpe nimmt einfach das Ausgangssignal des Rundsteuerempfängers und kann damit arbeiten.
Bei den Wallboxen hängt das vom konkreten Modell ab. Oder es kann möglicherweise durch die übergeordnete Steuerung (zentrales Lastmanagement) umgesetzt werden
Für die KfW ist übrigens nicht entscheidend, dass eine Steuerung stattfindet, sondern dass die geförderte Wallbox dazu theoretisch in der Lage ist.
Darum: einfach eine passende @Wallbox von der Liste der förderfähigen Wallboxen der KfW nehmen und gut ist.
Die Auseinandersetzung mit dem Netzbetreiber hat nur am Rande was mit der KfW zu tun. Bei einer Tiefgarage müsst ihr euch sowieso zwangsläufig mit dem Netzbetreiber kurzschließen.
Zitat:
@Xentres schrieb am 31. Dezember 2020 um 13:13:55 Uhr:
Rundsteuerempfänger sitzt im Zählerschrank und erhält Steuersignale vom Netzbetreiber, diese Signale werden dann in Form von Ein/Aus (230V/0V) durch ein Relais im Rundsteuerempfänger ausgegeben.Die entsprechende Berücksichtigung dieses Signals in deiner Anlage ist dann deine Aufgabe, also die Umsetzung in ein Signal, was auch dein Gerät versteht.
Hallo zusammen und @Xentres ,
vielen Dank für deine Erklärungen. Zu diesem Thema werde ich den Netzversorger bzw. Elektriker ansprechen, der erkennen sollte, ob hier ein Rundsteuerempfänger bereits verbaut ist (Kostenträger). Eine Wärmepumpe/PV-Anlage o. ä. ist nicht vorhanden.
LG, Walter
Der ADAC hat 2020 einen Testbericht veröffentlicht. Getestet wurden
• drei ABL Wallboxen eMH1 (11 kW) mit homeCLU (Steuereinheit) (Steuerung Leader/Follower)
• eine KEBA KeContact P30 x-series (Leader) und zwei KeContact P30 c-series (Follower) (je 22 kW)
• drei WEBASTO live (je 22 kW) (Steuerung Leader/Follower)
• ein TMH ChargePilot mit drei unterschiedlichen, OCPP-fähigen 22 kW-Wallboxen
https://assets.adac.de/.../...ht_Wallbox_mit_Lastmanagement_kokefx.pdf
Welche Lastmanagementsteuerungen befinden sich darüber hinaus auf dem Markt?
LG, Walter
Ähnliche Themen
Grasoman, damit schreibst du ja genau das, was ich auch immer schreibe. Ich bin da zu 100% bei dir.
Deshalb fliegt der ID.Charger ja auch aus meiner Auswahlliste heraus, da er zwar OCPP spricht, aber anscheinend nicht für Lastmanagement, das geht nur per EEBUS, und da mangelt's an sinnvoller Steuerung für Tiefgaragen.
Zitat:
@Alfa.Tiger schrieb am 31. Dezember 2020 um 17:05:10 Uhr:
Deshalb fliegt der ID.Charger ja auch aus meiner Auswahlliste heraus, da er zwar OCPP spricht, aber anscheinend nicht für Lastmanagement, das geht nur per EEBUS, und da mangelt's an sinnvoller Steuerung für Tiefgaragen.
Warum kann der iD.Chargher OCPP, aber kein Lastmanagement? Das verstehe ich nicht. Per OCPP lässt sich doch jede Box beliebig hoch und runter regeln.
Nein, leider eben nicht. OCPP ist ein Protokoll mit 28 (Sub-)Kategorien (so wurde es mir von The Mobility House erklärt). Leider gibt es kein verpflichtendes Mindestset. Daher ist es jedem Wallbox-Hersteller überlassen, welche Teile des OCPP-Protokolls er einbaut.
Elli (VW) hat sich dazu entschieden, nur Authentifizierung und Abrechnung via OCPP einzubauen. Lastmanagement scheint nicht implementiert zu sein, dies hat Elli per EEBUS umgesetzt. Daher ist nach derzeitigem Kenntnisstand eine Regelung per OCPP nicht möglich. Dies trifft wohl auch auf diverse andere Boxen zu. OCPP ist leider nicht gleich OCPP, vor allem jedoch kein Garant, dass die gewünschten Funktionen vorhanden sind.
Siehe zum Beispiel in diesem Dokument Seiten 11-13, da sind die Feature-Sets in Hauptkategorien aufgelistet. Wenn einzelne Sets davon nicht implementiert wurden, dann werden diese Funktionen nicht unterstützt. Im Falle von VW scheint die Kategorie "Smart Charging" nicht implementiert zu sein, mit dem das Charging Profile gesetzt wird. Das sind alles aber nur meine Interpretationen der Informationen, die ich zusammengefischt habe.
Zitat:
@Xentres schrieb am 31. Dezember 2020 um 13:13:55 Uhr:
Weiß nicht genau, wie du dir das vorstellst, aber aktuell stehen die meisten Netzbetreiber mit der Steuerung von Wallboxen erst am Anfang.
[...]
Hallo zusammen und ein frohes Neues Jahr,
Rundsteuerempfänger könnten eine gewisse Relevanz bekommen, wenn diese für die von der KFW angedachten Funktion m. E. suboptimal nach der Hauseinspeisung vor den Stromzählern im Zählerschrank positioniert bleiben.
Wenn ein Rundsteuerempfänger z. B. die Stromeinspeisung von einer PV-Anlage ins Stromnetz nur mit Funktionen Ein/Aus (230V/0V) steuern kann, kommt bei mir der Verdacht auf, die KFW hat mangels verfügbarer Alternativen den Rundsteuerempfänger als nächstliegende greifbare Technik als Empfänger für seitens der Energieversorger abgesendete Signale auserkoren.
Dürfte an der v. g. Einspeise-Position des Rundsteuerempfängers im Zählerschrank die Schalterstellung Aus (0V) eine Stromabschaltung für das gesamte Haus bewirken?
Nach meinem Verständnis soll ein Energieversorger in die Lage versetzt werden, bedarfsgerecht die Ladeleistung von Ladestationen zu begrenzen oder zeitlich zu verschieben und dafür wird auf Antrag mit 900 EUR Fördergeld jedem Stromkunden mit Bedarf an E-Mobilität mittels einer intelligenten Ladestation Technik zur Installation in die Hand gegeben, die in der Lage ist, mit anderen Komponenten des Stromnetzes zu kommunizieren.
Niemand würde also auf die Idee kommen, für 19 Wallboxen 19 Rundsteuerempfänger, die nur Ein/Aus (230V/0V) können, in die in Richtung Ladepunkte verlaufenden Starkstromkabel einzubauen, statt dessen müsste die zum Einsatz kommende Lastmanagementsteuerung mittels dynamischer Laststeuerung folgende Aufgabe meistern können:
Bei einer Reduzierung der freien Netzverfügung Priorisierung der Gebäudelast und Verteilung der durch Reduktion verbliebenen Netzanschlussleistung auf die Ladepunkte.
Nur: Wie soll die Reduzierung der Netzanschlussleistung mit der von dir @Xentres beschriebenen Funktionalität Ein/Aus (230V/0V) von und mit Rundsteuerempfänger bewerkstelligt werden?
Die Charge Pilot-Funktionalitäten werden in der Lage sein, die verbliebene Netzanschlussleistung zu verteilen.
Werden die Herrgötter an den Schreibtischen der Energieversorger sich dieser Sache erst dann annehmen, wenn die Netzauslastung an ihre Grenzen gerät?
Und: Wird die ein oder andere heute am Markt befindliche Lastmanagementsteuerung nach Einführung einer praxisorientierten Regulierung der Netzanschlussleistung durch die Energieversorger alt aussehen?
LG, Walter
Du hast nicht ganz verstanden, wie das mit dem Rundsteuerempfänger funktioniert.
Ein Rundsteuerempfänger empfängt Steuersignale, die zusätzlich über die Stromleitung gesendet werden, und gibt diese in Form eines Ein/Aus-Signals mittels eines Relais-Kontakts aus.
Der Rundsteuerempfänger für sich schaltet aber selbst nichts, er liefert nur das Steuersignal vom Netzbetreiber.
Die Funktion des Rundsteuerempfängers ist ja gerade, nicht den ganzen Hausanschluss abzuschalten, sondern einen einzelnen Verbraucher im Haus.
Daher kann der auch ruhig im Zählerschrank sitzen.
Die restliche Schaltung, also wie diese Steuersignale umgesetzt werden müssen, hängt von dem zu steuernden Verbrauchern ab.
Meine Wallbox ist zum Beispiel vom Netzbetreiber abschaltbar, wie funktioniert das:
Rundsteuerempfänger liefert das Steuersignal.
Ein kleines Zusatzgerät setzt das Signal in ein Ansteuersignal für ein Relais in meiner Zuleitung zwischen Zähler und Wallbox um.
Wenn der Netzbetreiber meine Wallbox sperren will, kommt ein entsprechendes Signal und das Relais wird geöffnet, die Zuleitung zur Wallbox unterbrochen.
Im übrigen hätte es dem Netzbetreiber gereicht, die Leistung auf 50% zu drosseln, aber das lässt sich bei mir nicht so einfach bewerkstelligen.
Meine Lösung ist so die einfachste, aber auch "intelligenteste" Version.
Weder meine Wallbox, noch mein Netzbetreiber beherrschen aber eine andere Art der "Kommunikation".
Und da wären wir auch beim Thema KfW:
Die KfW fördert Wallboxen, die intelligent sein sollen bzw. mit dem Netzbetreiber kommunizieren sollen. Im Merkblatt stand dabei immer das sogenannte SmartMeter.
Viele Netzbetreiber wollen Verbraucher aber immer noch klassisch mit dem Rundsteuerempfänger steuern.
Bildlich gesprochen:
Die KfW fördert nur Geräte mit DVD-Player. Die Netzbetreiber sagen aber "Wir benutzen aber noch die guten alten VHS-Kassetten, DVD machen wir erst in 5-10 Jahren".
Wie das mit PV-Anlagen ist, weiß ich nicht. Es ist aber möglich, wenn man beispielsweise zwei Steuersignale des Rundsteuerempfängers nimmt, mehrere Schaltzustände zu erzeugenz (Aus + Aus, Ein + Aus, Aus + Ein, Ein + Ein), wodurch beispielsweise auch eine Steuerung mit 0% - 50% - 100% Leistung möglich wird.
Für deinen Fall mit 19 Wallboxen kann ich mir das so vorstellen:
Dein Lastmanagement sorgt dafür, dass dein Hausanschluss nicht überlastet wird.
Dabei wird in der Planung der normale Bedarf des Hauses ermittelt und den Wallboxen eine restliche verfügbare Anteilsleistung zur Verteilung unter den 19 Wallboxen zugewiesen.
Über den Rundsteuerempfänger kommt beispielsweise die Vorgabe, wie viel dieser Anteilsleistung deine Wallboxen gerade aus dem Netz ziehen dürfen, also zum Beispiel 50% oder 100% (Ein = 100%, Aus =50%).
Diese Vorgabe muss dein Lastmanagement verstehen können und umsetzen können.
Ich bin auch nur Laie auf dem Gebiet, kenne die Prinzipien aber von Wärmepumpe und Wallbox.
Ich kann dir nur empfehlen, wenn du überhaupt keine Vorstellung hast, wie das funktioniert, es einfach den Fachleuten zu überlassen, eine Lösung zu finden.
Die Lösung kann auch ohne Rundsteuerempfänger sein, das hängt von deinem Netzbetreiber ab.
Zitat:
@Alfa.Tiger schrieb am 31. Dezember 2020 um 18:06:39 Uhr:
Nein, leider eben nicht. OCPP ist ein Protokoll mit 28 (Sub-)Kategorien (so wurde es mir von The Mobility House erklärt). Leider gibt es kein verpflichtendes Mindestset. Daher ist es jedem Wallbox-Hersteller überlassen, welche Teile des OCPP-Protokolls er einbaut.Elli (VW) hat sich dazu entschieden, nur Authentifizierung und Abrechnung via OCPP einzubauen. Lastmanagement scheint nicht implementiert zu sein, dies hat Elli per EEBUS umgesetzt. Daher ist nach derzeitigem Kenntnisstand eine Regelung per OCPP nicht möglich. Dies trifft wohl auch auf diverse andere Boxen zu. OCPP ist leider nicht gleich OCPP, vor allem jedoch kein Garant, dass die gewünschten Funktionen vorhanden sind.
Siehe zum Beispiel in diesem Dokument Seiten 11-13, da sind die Feature-Sets in Hauptkategorien aufgelistet. Wenn einzelne Sets davon nicht implementiert wurden, dann werden diese Funktionen nicht unterstützt. Im Falle von VW scheint die Kategorie "Smart Charging" nicht implementiert zu sein, mit dem das Charging Profile gesetzt wird. Das sind alles aber nur meine Interpretationen der Informationen, die ich zusammengefischt habe.
Okay, verstehe. Dann ist das natürlich extrem blöd oder gar schlecht von Elli (VW) gemacht, denn diese Funktion ist doch elementar wichtig in der Zukunft.
Wobei ich persönlich der Meinung bin, dass man für eine Lastregelung nicht den kompletten Smart Charging Stack von OCPP benötigt. Es reicht doch vollkommen aus, wenn die Box Signale zum anhalten, stoppen und zur Ladeleistung empfangen und verarbeiten kann. Das kann AFAIK jede Box, denn genau diese Signale sendet auch das Auto. Aber da wird mein Wissen echt dünn und könnte Halbwissen sein.
Ich weiß nur, dass wir mal eine simple Keba P30 mit OCPP angesteuert haben und die konnte man so hoch und runter regeln. Die ganze Intelligenz welche Box wann wie viel bekommt, soll das Lastmanagement zentral entscheiden.
So simpel ist die Keba P30 nicht. Sie ist ja genau für das ausgelegt: Lastmanagement per OCPP.
Der Smart Charging Stack beinhaltet nach meinem Verständnis genau diese Regelung: Per OCPP ein neues Parameterset erhalten, mit dem geladen werden soll. Wenn dieser fehlt, kann die Box nichts mit dem Befehl anfangen.
Zu der Frage von Walther: Die Erklärung von Xentres ist soweit völlig richtig. Ergänzend:
Der Rundsteuerempfänger hat grundsätzlich 4 Relais. Jedes davon könnte von der Kundenanlage ausgewertet werden und muss nach den Vorgaben des Netzbetreibers in der Anlage eingestellt werden. In erster Linie betrifft dies die Einspeiseleistung von Wechselrichtern an Photovoltaikanlagen (beispielhaft, Werte können je nach Netzbetreiber abweichen):
Kein Relais geschlossen = 100% Einspeiseleistung
Relais 1 geschlossen = 75% Einspeiseleistung
Relais 2 geschlossen = 50% Einspeiseleistung
Relais 3 geschlossen = 25% Einspeiseleistung
Relais 4 geschlossen = 0% Einspeiseleistung
Genau so kann auch ein Lastmanagement für Wallboxen das Gesamtsystem stufenweise herunterfahren. Sind zum Beispiel 100 kW Gesamtleistung für 20 Wallboxen verfügbar, dann kann das Lastmanagement je nach Relais-Schaltung die Gesamtleistung temporär über 75, 50, 25 kW auf Null runterfahren, indem wahlweise die Leistung einzelner Wallboxen reduziert wird, einzelne Phasen der Wallboxen weggeschaltet werden oder Wallboxen ganz abgeschaltet werden, so dass der vom Netzbetreiber angeforderte Wert nicht überschritten wird.
Ist das Lastmanagement (genauso wie ein dümmerer Wechselrichter) dazu nicht in der Lage, würde die gesamte Anlage bei einem geschalteten Relais abgeschaltet werden, bis wieder der 100%-Zustand vom Netzbetreiber signalisiert wird.
Beide Lösungen (also Stufenregelung oder Komplettabschaltung) sind für Kunden und Netzbetreiber ok, da es ja immer nur einen überschaubaren Zeitraum (und nicht tagelang) betrifft.
Und die "Herrgötter an den Schreibtischen der Energieversorger" (meint wohl hier: Netzbetreiber) werden bei der Genehmigung der Anlagen (größer 12 kW Leistung) eine Netzverträglichkeitsprüfung durchführen. Wenn das Netz zu starke Auslastungen erwarten lässt, werden sie eine Steuerung fordern, um teuren Netzausbau zu vermeiden, was wiederum allen Netzkunden zugute kommt, die sonst den Netzausbau über höhere Netzentgelte hätten bezahlen müssen.
Zudem erhält der Kunde mit steuerbaren Verbrauchsanlagen nach §14a EnWG ein reduziertes Netzentgelt und spart dadurch bei jeder Kilowattstunde, die er verbraucht. Somit wird er entschädigt für eventuelle Regeleingriffe des Netzbetreibers. Dies kann jeder Kunde übrigens auch freiwillig anmelden. Das haben sich die "Herrgötter an den Schreibtischen der Energieversorger" schon ganz gut ausgedacht, auch wenn diese Art der Steuerung aus den 80ern stammt. Dies steht ja vor der Ablösung durch intelligente Messsysteme, wenn denn die Steuerbox kommt oder die Lastmanagement-Systeme CLS-fähig werden und direkt mit dem Smart Meter Gateway kommunizieren können.
Deine Erläuterungen decken sich mit meinem Verständnis vom Rundsteuerempfänger, nur frage ich mich, welcher Netzbetreiber auf so eine "feine" Stufenregelung aktuell eingestellt ist.
Beim Umbau auf §14a EnWG für meine Ladestation gab es damals folgenden Verdrahtungsplan vom Netzbetreiber an die Hand.
Wie du siehst, gibt es bei diesem Rundsteuerempfänger, der zunächst nur für die Wärmepumpe vorgesehen war, zahlreiche Relais zur Steuerung von Heizungen (Wärmepumpe, Nachtspeicher, etc.).
Das Relais R6 ist für die Elektromobilität vorgesehen und trägt "Emob II".
Dort wird zudem eine Leistungsabsenkung um "mindestens 50%" bei Sperrsignal vom EVU gefordert.
Mit diesem einen Relais lassen sich also nur z.B. die Stufen 50% und 100% regeln.
Ich weiß jedoch nicht, welche Typen von RSE und Steuersignalen es noch alles gibt (PV ist ja bei meinem RSE gar nicht vorgesehen).
Wichtig ist am Ende aber vor allem:
- Wie und mit welchen Mitteln (RSE?) möchte der Netzbetreiber steuern?
- Wie kommt das zentrale Lastmanagement an die Steuersignale vom Netzbetreiber und wie muss es bei welchem Steuersignal reagieren (Volle Leistung bei Signalk A, Leistungsabsenkung um X% bei Signal B, etc.)
BAG wird wie die meisten anderen Netzbetreiber nicht so viel Energie in die "kleinen" Anlagen stecken. Alles, was sich im Leistungsbereich von Hausanschlüssen tummelt, wird mit 0/100% oder wie bei dir mit 50/100% abgehandelt. Ob dazwischen nun noch einzelne Stufen liegen, macht im großen Ganzen nur wenig aus.
Spannender wird es eher bei großen PV-Anlagen, die noch nicht über eine direkte Steuerung verfügen (so wie Windparks, deren Windparkrechner idR direkt an die Netzleitstelle angeschlossen sind). Hier wird meistens eine differenziertere Lösung installiert, da der Anlagenbetreiber für jede Abschaltung entschädigt wird, das geht beim Netzbetreiber irgendwann ins Geld. Daher will er nur so wenig wie möglich abschalten und regelt daher stufenweise. Dies könnte ich mir analog auch bei größeren Tiefgaragen vorstellen (50-100 Ladepunkte und mehr), da hier auch entsprechende Netzlast dahinter steht.
Interessant ist, dass BAG da bereits das Thema EMOB im Relais R6 vorgesehen hat mit entsprechenden Sperrzeiten.
Was deine Fragen angeht:
Momentan kann der Netzbetreiber nur mit RSE steuern, eine andere Möglichkeit besteht derzeit noch nicht. Erst, wenn intelligente Messsysteme auch für §14a EnWG verpflichtend werden und entsprechende Steuerboxen am Markt verfügbar sind, werden die RSE abgelöst.
Eine Regelung über OCPP oder dergleichen wird es aber vermutlich nicht geben, das ist zu feinstreifig für den Netzbetreiber.
Das Lastmanagement muss in deinem Fall nur das Relais 6 auswerten. Ist das Relais 6 gezogen, muss das Lastmanagement hinterlegt haben, dass es die Leistung auf 50% der Nennleistung reduziert. Wie es das erreicht, ist dem Lastmanagement überlassen, Hauptsache die 50% werden nicht überschritten. Ob das Lastmanagement dafür alle Wallboxen auf Null herunterfährt oder einzelne Phasen wegnimmt (bei Beachtung der Schieflastgrenzen), ist dem Netzbetreiber egal.
Aus deinem Dokument ergibt sich doch eine tolle Nachricht: Du kannst rund um die Uhr mit voller Leistung laden, nur wenn das Bayernwerk eingreift, dann hast du höchstens im Zeitfenster 16:30-20:30 noch 50% der Leistung zum Laden verfügbar. Mehr Einschränkungen bestehen derzeit nicht. Das ist doch super!
Zitat:
@Alfa.Tiger schrieb am 1. Januar 2021 um 13:50:52 Uhr:
Aus deinem Dokument ergibt sich doch eine tolle Nachricht: Du kannst rund um die Uhr mit voller Leistung laden, nur wenn das Bayernwerk eingreift, dann hast du höchstens im Zeitfenster 16:30-20:30 noch 50% der Leistung zum Laden verfügbar. Mehr Einschränkungen bestehen derzeit nicht. Das ist doch super!
Ja, bis dato läuft das alles prima.
Hinzu kommt, dass nicht nur das Zeitfenster "nur" von 16:30-20:30 ist, sondern auch nur im Zeitraum von 01.10. bis 31.03. - also Oktober bis März.
Ich hoffe, die Zeiten und alles drum rum bleiben so.
Eine Abschaltung habe ich noch nicht bemerkt (meine Wallbox konte nicht auf 50% heruntergeregelt werden, daher wird sie komplett abgeschaltet).
Das Bayernwerk scheint da in meiner Gegend von den Vorgaben aktuell nicht so schlimm zu sein.
Andererseits gibt es auch noch viel rückständigere Netzbetreiber. Mir wurde mal von jemanden gesagt, dass dessen Wärmepumpe mittels Zeitschaltuhr stump zu den Sperrzeiten abgeschaltet wird. Von jemand anderen hörte ich, dass seine Sperrzeit für die Wallbox quasi 20 Stunden am Tag wären und er nur an 4 Stunden laden dürfte.
Was das Thema OCPP angeht, meine ich hat @holgor2000 mal erwähnt, dass irgendwelche norddeutschen Stadtwerke wohl die Wallbox-Steuerung mittels eines Servers, auf den via OCPP zugegriffen werden kann, steuern wollen.
Das wäre natürlich für Tiefgaragen eine feine Sache.
Generell ist es schon heftig, was ihr mit den großen Tiefgaragen so alles planen müsst. Internes Lastmanagement, Hausanschlussüberwachung, Netzverträglichkeit und dann noch persönliche Wünsche (Wallboxhersteller, Abrechnung mit Arbeitgeber, KfW-Förderfähgikeit)...
Ich beneide euch da nicht...
Ja, genau. Einige Energieversorger bereiten sich darauf vor Gesamtpakete für große Firmenkunden zu schnüren. Das besteht dann aus der Hardware wie Wallboxen, der Software wie Lastmanagement und der Energie. Quasi Laden as a Service. Bei großen Parkhäusern und Flotten >100 Fahrzeugen kann das Sinn ergeben, da solche Planungen und der tägliche Betrieb eher nicht in die Kernaufgabe der Unternehmen fällt.