Dusselige Unfallsituation. Eure Meinung?
Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum... Mir ist klar, dass es hier keine REchtsberatung gibt, ich wäre aber mal an Meinungen interessiert. Folgendes ist mir heute passiert:
Ich rolle langsam auf eine rote Ampel mit zwei Linksabbiegerspuren zu. Links steht ein Feuerwehrfahrzeug (nicht im Einsatz) rechts ein Ford. Ich rolle auf der rechten Spur, als ich noch ca. 20 Meter von der Ampel entfernt bin schaltet sie auf Grün.
Feuerwehr und Ford geben Gas, und ich beschleunige auch. Wir wollen alle drei links abbiegen.
Mitten in der Kurve zieht die Feuerwehr auf die rechte Linksabbiegerspur rüber.
Der Ford macht eine Vollbremsung, und ich lande hinten drauf.
Nun habe ich gehört dass:
- Wer andere Schneidet und einen Unfall verursacht, Teilschuld bekommt. Der Ford selber ist aber nicht mit der Feuerwehr kollidiert.
- In der Anfahrphase einer Ampel nach Umschalten auf Grün, der Mindestabstand nicht zwingend eingehalten werden muss. Daher beim Auffahrunfall nicht zwingend immer der Auffahrende Schuld hat.
Zu der Kombination von Grün-Anfahren und Spurwechsel in der Kurve habe ich aber nichts finden können.
Dass ich mindestens eine Teilschuld bekomme, ist mir klar. Dennoch würde mich Eure Einschätzung interessieren. Vielleicht hatte ja jemand schonmal so eine Situation?
Gruß,
Martin
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
lange ist es her. Nun habe ich es soweit schriftlich:
Die Versicherung der Feuerwehr hat 1/3 meines Haftpflichtschadens am Vordermann übernommen und ich bekomme 1/3 meines eigenen Schadens auch erstattet.
Es zeigt sich also, das man nicht einfach so in der Kurve ohne Blinken die Spur wechseln und andere Abdrängen kann. Wäre ja auch noch besser.
Wenn ich so drüber nachdenke, vieleicht fahren manche Autofahrer deshalb so extrem rücksichtslos, weil sie immer denken "alle anderen müssen sich damit irgendwie arrangieren und wenn was passiert haben die nicht aufgepasst"? ;-)
Gruß und schönen Tag noch,
Martin
43 Antworten
Volle Schuld bei dir.
Mit dem schneller werden, musst du auch entsprechend Sicherheitsabstand aufbauen.
Zitat:
@smartysmart34 schrieb am 29. Juli 2015 um 17:31:50 Uhr:
Nun habe ich gehört dass:
- In der Anfahrphase einer Ampel nach Umschalten auf Grün, der Mindestabstand nicht zwingend eingehalten werden muss. Daher beim Auffahrunfall nicht zwingend immer der Auffahrende Schuld hat.
Da würde ich doch mal den fragen, der das kundgetan hat.
Was war das den für eine Feuerwehr.
Bei Bussen und LKWs muss man wohl damit rechnen das sie an solchen Stellen auch mal auf die andere Spur ausschwenken.
Oft nimmt der Fahrer deshalb schon vor der Ampel beide Spuren in Beschlag, um so etwas zu verhindern.
Der Ford war viel näher dran als du und hat es trotzdem geschafft einen Unfall zu verhindern weil er entsprechend aufmerksam fuhr und bremsbereit war. Du schafftest das nicht. Sollte dir zu denken geben...
Wärst du neben der Feuerwehr gestanden, vermutlich eine geringe Teilschuld bei dir, so sehe ich da nur ein Auffahren. Was hier kompliziert wird, ist die Tatsache, dass du dem Ford-Fahrer aufgefahren bist und deine Versicherung sich jetzt wohl mit der Feuerwehr (Kommune?) darum streiten wird, wer den Schaden vor allem an deinem Gegner begleicht (deine Versicherung wird auf den Fehler des Feuerwehrfahrzeugs verweisen, die Feuerwehr darauf, dass der Fahrer doch nichts dafür kann, dass du deinem Vordermann auffährst).
Der Ford-Fahrer hat also nun mitunter die größten Probleme an sein Recht zu kommen, denn er hat absolut nichts falsch gemacht, aber jetzt den Schaden.
Vielleicht zahlt aber doch deine Versicherung/die der Feuerwehr (wobei ich nicht weiß, ob das Kommunalfahrzeug über eine Versicherung verfügt, in dem Fall eben die Kommune?) schön brav den Schaden an deinem Vordermann. Wäre für ihn wünschenswert.
Alles nur meine ganz persönliche unverbindliche Laienmeinung.
Hier gibt´s Urteile:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Ausschwenken.php
http://www.verkehrslexikon.de/Module/AuffahrGruen.php
die Feuerwehr hat den Anlass zum Unfall gegeben und ist ganz sicher mit in der Haftung. Außerdem haftet sie aus der Gefährdungshaftung. Der Hauptanteil wird aber bei Dir bleiben.
Deine Versicherung zahlt den Schaden am Mondeo. Es kann Dir egal sein, ob sie sich anteilig bei der Versicherung der Feuerwehr Geld wiederholt. Wenn Du Anteile Deines Schadens bezahlt haben willst, musst Du diesen bei der Versicherung der Feuerwehr geltend machen. Dabei wäre eine Rechtschutzversicherung hilfreich.
Dazu müsste man der Feuerwehr erst einmal eine mitschuld beweisen.
Tausche mal Feuereehr gegen einen umfallenden Baum aus......
wir reden von einem Anfahrenden Lkw!
Dein Abstand hat einfach nicht gepasst....
eventuell hast du einfach viel zu stark beschleunigt.
Es wird draufankommen was der Fordfahrer sagt.
Wenn der sich nicht gefährdet gefühlt hat bist du voll schuld.
dass du aufgefahren und der Situation unangepasst gefahren bist dteht außer Zweifel
Hast Du den Unfallhergang bei der Polizei geschildert? Hat das Feuerwehrfahrzeug angehalten bzw. hast Du die Daten?
Die Feuerwehr hat sich auch falsch verhalten. Zum einen hat ein LKW (ich gehe davon aus, dass es ein Löschfahrzeug o.ä. war) auf der linken Linksabbiegerspur nichts verloren, zum anderen sind Spurwechsel im Kreuzungsbereich verboten. Evtl. läuft das also auf eine Teilschuld für den Fahrer des Feuerwehrfahrzeugs hinaus.
Üblicherweise muss man beim Linksabbiegen (im Gegensatz zum Rechtsabbiegen) mit dem LKW nicht ausholen, i.d.R. sind die Abbiegeradien auch so weit genug. Wenn doch ist das noch ein Grund, mit einem LKW die rechte Linksabbiegerspur zu nutzen, dann hat man nämlich rechts genug Platz, da kann ja keiner mehr sein. Man muss allerdings bedenken, dass ein Großteil der Fahrer bei der freiwilligen Feuerwehr nicht über viel LKW-Fahrpraxis verfügt, da sind solche Fehler schnell passiert.
Ich sehe hier die volle Schuld beim Auffahrenden. Das wäre möglicherweise anders, wenn der Auffahrende mit der Feuerwehr kollidiert wäre, aber das ist hier nicht der Fall. Der Ford konnte schliesslich rechtzeitig bremsen und einen Unfall vermeiden. Der TE hat aber wohl nochmal ordentlich aufs Gas gedrückt um noch bei Grün mit durchzukommen und fuhr einfach der Situation völlig unangemessen und rücksichtlos. Ich sehe den Fall vollkommen klar. Keine Chance der Feuerwehr da eins reinzudrücken, das macht kein Richter. Absurd.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 29. Juli 2015 um 18:38:05 Uhr:
Die Feuerwehr hat sich auch falsch verhalten. Zum einen hat ein LKW (ich gehe davon aus, dass es ein Löschfahrzeug o.ä. war) auf der linken Linksabbiegerspur nichts verloren, zum anderen sind Spurwechsel im Kreuzungsbereich verboten. Evtl. läuft das also auf eine Teilschuld für den Fahrer des Feuerwehrfahrzeugs hinaus.
Warum geht ihr alle von einem LKW aus?
Grade weil der links stand, gehe ich mal max. von einem VW Bus oder ähnlichem aus.
Und klar hat der einen Fahrfehler gemacht, aber Unfallursache war hier der zu geringe Sicherheitsabstand.
Zitat:
@raupi9 schrieb am 29. Juli 2015 um 18:45:10 Uhr:
Das wäre möglicherweise anders, wenn der Auffahrende mit der Feuerwehr kollidiert wäre, aber das ist hier nicht der Fall.
Nicht nur möglicherweise, das wäre eine vollkommen andere Situation, in der sogar von 100% Schuld der Feuerwehr auszugehen wäre.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 29. Juli 2015 um 19:14:25 Uhr:
...
Warum geht ihr alle von einem LKW aus?
Grade weil der links stand, gehe ich mal max. von einem VW Bus oder ähnlichem aus.
...
Gute Frage, demnach wär´s kein Ausschwenken, sondern schlicht und einfach ein Spurwechsel. Passier öfter als man denkt, weshalb ich beim Linksabbiegen lieber links stehe oder wenn das nicht geht (es rechts schneller geht) zumindest genau auf den links von mir achte.
Natürlich hat die Feuerwehr einen Anteil daran. Alles Andere wäre absurd. Das ergibt sich doch schon aus der Tatsache, dass ohne den Spurwechsel nichts passiert wäre. Die Feuerwehr hat den Mondeo gefährdet, der daraufhin bremsen musste und dann kam es zum Unfall. Außerdem - wie gesagt - gibt es da noch die Gefährdungshaftung des Feuerwehrautos.
Natürlich hat der Auffahrende eine Mitschuld. Man muss aber nicht jederzeit mit Notbremsungen des vorausfahrenden Verkehrs rechnen, das wäre ja in der Stadt auch gar nicht möglich.