Dusche im Wohnmobil gebrochen
hallo
vieleicht kann mir jemand helfen??
habe mir im winter einen carado t 448 gekauft ,und nun ein problem.
das fahrzeug wird im april 2018 2 jahre alt und ich war am wochenende damit unterwegs .
habe im bad geduscht und auf einmal machte es knagg und die dusche hatte einen riss.
nun meine frage...........der händler was mir mein wohnmobil verkauft hat ,verleiht auch mobile und so eins habe ich gekauft.
er meint das es nur ein jahr garantie vom hersteller gäbe da das fahrzeug gewerblich genutzt wurde.
stimmt das??
das nächste ist .......weiß jemand wie man sowas reparieren kann ? und ob es jemad im münchner raum gibt der so was reparieren kann.
neue wanne einbauen ist ja sehr viel arbeit......und die reisst bestimmt auch wieder.
danke im voraus
frcz
Beste Antwort im Thema
Erst mal keinen Anwalt mandatieren, sondern sich per Erstberatung über die Rechtslage hinsichtlich "Sachmängelhaftung" bei gewerblichen Gebrauchtkauf aufklären lassen, wenn man es nicht weiß oder nicht glauben mag. Vieles, was nach Gefühl "nicht sein kann", ist trotzdem so.
43 Antworten
Ein Mangel liegt bei der Übergabe vor, wenn was innerhalb der nächsten 6 Monate kaputt geht. Nicht jeder Mangel ist offensichtlich, bei der Übergabe. Der TE hat sich vom Verkäufer abspeisen lassen, weil er vielleicht nicht die Sachkenntnis bezüglich der Gewährleistung hat, das der Verkäufer in der Pflicht ist. Bei meiner Batterie konnte ich auch nicht sagen sagen, das ein Mangel zur Übergabe vorherrschte. Trotzdem musste der Verkäufer sie ersetzen.
@situ:
Deine Aussage wird nicht dadurch korrekt, das du sie fett und groß schreibst.
Nochmal in klein:
Der Gesetzgeber geht bei in den ersten sechs Monaten auftretenden Mängeln grundsätzlich davon aus, das diese beim Erwerb bereits (auch in nicht erkennbarer) Form vorhanden waren.
Ein kleines selbst erlebtes Beispiel: Gebrauchtwagen beim Händler gekauft. Also Sachmängelhaftung. Alles schien ok zu sein, nach 4 Monaten machte das Getriebe Geräusche und verabschiedete sich kurz danach vollständig.
Der Verkäufer musste und hat es ohne zu zögern ersetzt. Allerdings nicht durch ein Neuteil.
Andererseits verstehe ich nicht, warum der inzwischen abgetauchte TE nicht mal einen Rat bei jemandem einholt, der so etwas beruflich macht, ich meine keinen Schrauber sondern einen Juristen.
In der heutigen Zeit bei den Preisen der meisten Teile, ist jemand ohne Rechtsschutzversicherung in meinen Augen eh schlecht beraten.
Im übrigen steckt in der ADAC Plus Mitgliedschaft eine Rechtsberatung kostenlos mit drin. Vielleicht ist ja die vorhanden.
Zitat:
@situ schrieb am 30. März 2018 um 18:56:38 Uhr:
Zitat:
@Italo001 schrieb am 30. März 2018 um 18:51:02 Uhr:
Ein Mangel liegt bei der Übergabe vor, wenn was innerhalb der nächsten 6 Monate kaputt geht.
Das mag ja sein, dass du das glaubst. Solltest es aber auch als Glaubensbekenntnis schreiben.
Nein ich glaube nicht das, sondern es ist die Gesetzeslage.
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Der TE wird sich Rat von Leuten geholt haben, die was davon verstehen.
Seriendoppel.
War doppelt.
War doppelt.
Wenn eine neue Duschtasse dann gleich richtig,für immer 😉
Aus GFK,nicht dieses billige Plastikzeugs.
http://www.wagner-kunststofftechnik.de/reparatur/reparatur.html
"Tritt ein Defekt auf, gilt in den ersten sechs Monaten nach Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer die gesetzliche Vermutung, dass dieser bereits bei Übergabe des Gegenstands an den Käufer vorhanden war."
Jetzt müsste der Verkäufer, z.B. durch Übergabeprotokoll und/oder Fotos belegen können, dass die Duschtasse bei Übergabe i.O. war.
Mist, ich wollte mich eigentlich raus halten. Vlt sollten wir das alle machen und auf eine Reaktion des TE warten.
Zitat:
@BeOCeka schrieb am 30. März 2018 um 20:47:13 Uhr:
"Tritt ein Defekt auf, gilt in den ersten sechs Monaten nach Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer die gesetzliche Vermutung, dass dieser bereits bei Übergabe des Gegenstands an den Käufer vorhanden war."Jetzt müsste der Verkäufer, z.B. durch Übergabeprotokoll und/oder Fotos belegen können, dass die Duschtasse bei Übergabe i.O. war.
Mist, ich wollte mich eigentlich raus halten. Vlt sollten wir das alle machen und auf eine Reaktion des TE warten.
Ein Foto von der Oberfläche würde nicht reichen, das Dokumentiert nicht ob ein strukturelle Schwächung schon vorhanden war. Wenn die Unterscheite schon angerissen war, durch die Vorbenutzung ist das mit einem Foto von der Oberseite nicht zu erkennen. Darum gibt es ja diese 6 Monate.
Uiiii - situ hat schreiboroe...😰
😁😁😁
Wie üblich, werden wir wohl nie erfahren, wie die Sache ausgegangen ist und ob die vorgeschlagene Verwechslung von Garantie und Sachmängelhaftung beim Händler durchgesetzt werden konnte.
Wie üblich versterben die TE`s nach ihren Fragen in diesem Forum sehr häufig.
Vielleicht in der gebrochenen Dusche ertrunken?