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Durch oranges "Halt" bei Kreuzung überrascht, auf Fussgängerübergang stehen geblieben, Bussgeld?

Themenstarteram 5. Januar 2016 um 14:12

Hallo Leute!

Ich bin heute im schönen Bayernland unterwegs gewesen, und wurde an der Kreuzung durch das orange Halt Signal überrascht - bei uns in Österreich blinkt es ja 4x grün, bevor es auf Orange umspringt.

Ich habe mich einer Kreuzung genähert, wollte drüberfahren, und habe dann das orange "Halt" Signal vernommen, und habe dann abgebremst. Leider stand ich genau an dem Fussgängerübergang. Die Fussgänger haben dann zwischen den Autos die Fahrbahn passiert. Ich bin wie gesagt direkt am Fussgängerübergang zum Halten gekommen und habe die Kreuzung nicht übersetzt.

Wenn da im Zuge der dienstlichen Wahrnehmung ein Beamter das vernommen hat und zur Anzeige bringt, welches Vergehen hätte ich gemacht und wie würde ich bestraft werden, welches Bussgeld müsste ich bezahlen.

Ich weiss schon, in Deutschland gibts andere Sitten und Bräuche, es ist mir einfach passiert, normalerweise fahre ich da noch drüber, heute bin ich halt, (bitte fragt mich nicht warum), stehengeblieben, reflexartig.

Bitte um Info des Bussgeldes.

Beste Antwort im Thema

Sollte ein Beamter das dienstlich wahrgenommen haben, hätte er Dich vermutlich auch gleich darauf angesprochen. Von daher würde ich mir keine Sorgen machen.

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Zitat:

@aldideutschland schrieb am 5. Januar 2016 um 15:12:26 Uhr:

[...] Ich bin heute im schönen Bayernland unterwegs gewesen, und wurde an der Kreuzung durch das orange Halt Signal überrascht - bei uns in Österreich blinkt es ja 4x grün, bevor es auf Orange umspringt.[...]

Da fällt mir ein, daß es in der StVO der DDR die Ampelphase Grün/Gelb (noch freie Fahrt, Wechsel auf Gelb steht bevor) gab. Das war streßfrei und berechenbar im Gegensatz zum urplötzlich aus dem Nichts kommenden Gelb. Das blinkende Grün wie in Ösiland würde mir auch gefallen.

Eine Vorwarnung sind allerdings Fußgängerampeln in gleicher Richtung, die i.d.R. kurz vor dem Fahrbahn-Gelb schon auf Rot umschalten. Muß aber nicht immer so sein.

Mischkolino

Themenstarteram 5. Januar 2016 um 16:39

Bei uns in österreich gibts keine einheitlichen Strafen, keine gscheite Auflistung wie bei euch in GER.

Von dem her habt ihr in GER ein besser funktionierendes (durchschaubares) system

Zitat:

@aldideutschland schrieb am 5. Januar 2016 um 17:39:52 Uhr:

Bei uns in österreich gibts keine einheitlichen Strafen, keine gscheite Auflistung wie bei euch in GER.

Von dem her habt ihr in GER ein besser funktionierendes (durchschaubares) system

Deshalb werden hier von vielen Spezies die Strafen bei der Fahrweise mit einkalkuliert und bis zur Schmerzgrenze ausgereizt. Bei willkürlich oder nach Ermessen festgelegten Strafen würde das zu riskant ...

Themenstarteram 5. Januar 2016 um 18:17

Danke für die Ratschläge. Danke! Ich bin direkt auf dem Schutzweg stehen geblieben, habe gewartet, als grün war, bin ich weitergefahren.

am 5. Januar 2016 um 18:24

...für die Zukunft, so lange nicht in den Gefahrenbereich der Kreuzung einfährt und weil man es halt nicht mehr geschafft hat über die Haltelinie fährt / "mit blockierten & quietschenden Reifen rutscht" ists maximal ein Haltelinienverstoß... harmlos, wurde hier schon genannt 10,- oder 15,- EUR.

Wenn Du sonst anständig gefahren bist zückt deswegen in BY normalerweise kein Polizist, der das evtl. beobachtet hat auch einen Stift oder unternimmt sonst irgendwas... das haben die hier bei uns nicht nötig.

Nicht stehen zu bleiben und meinen den kleinen Fauxpas, die "Haltelinie gerissen zu haben" mit dem Weiterfahren und dem Überqueren der Kreuzung ausmerzen zu wollen... ganz böse, das ist dann u.U. ein Rotlichtverstoß, der nicht mehr nur mit einem Taschengeld geahndet wird.

Dieser Beitrag nur deshalb, weil in den vorangegangenen Beiträgen zwar die Antworten schon gegeben wurden, aber für meinen Geschmack nicht deutlich wurde, dass man so eine blöde Situation durch Weiterfahren in den Gefährdungsbereich des Querverkehrs erst richtig versauen kann.

Zitat:

@aldideutschland schrieb am 5. Januar 2016 um 17:39:52 Uhr:

Bei uns in österreich gibts keine einheitlichen Strafen, keine gscheite Auflistung wie bei euch in GER.

Von dem her habt ihr in GER ein besser funktionierendes (durchschaubares) system

Wie darf man das denn verstehen ?

Macht dort jedes Bundesland seine eigenen Regeln ?

Themenstarteram 5. Januar 2016 um 18:48

Also ... es gibt einen Strafenkatalog - von - bis ....

zB 36 EUR bis 2180 EUR ...

jedes Bundesland ist autonom und jede Behörde, deswegen kann ein Delikt in Wien viel Billiger sein als in Salzburg.

zB Bei Rot über die Ampel kostet in SBG 180,00 EURO, in Wien 70.

Danke .

Ist es eigentlich wahr das die Polizisten die Geschwindigkeit " schätzen " dürfen / können ?

Themenstarteram 5. Januar 2016 um 19:48

Würde mich ja brennend interessieren noch, was die Rechtssprechung zu sagt, bei einem Auffahrunfall. Also wenn mir wer draufgedonnert wäre, weil ich gebremst habe weil die Ampel auf gelb geschaletet hat und ich am Schutzweg zum Stehen gekommen bin.

Themenstarteram 5. Januar 2016 um 19:50

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 5. Januar 2016 um 19:52:15 Uhr:

Danke .

Ist es eigentlich wahr das die Polizisten die Geschwindigkeit " schätzen " dürfen / können ?

ja stimmt, im Rahmen der dienstlichen Wahrnehmung, durch Nachfahren, aber es muss ein gewisser Prozentsatz an Toleranz oder so abgezogen werden, damit es verwertbar ist.

 

am 5. Januar 2016 um 21:31

In Deutschland ist es sogar nicht unüblich, dass bei hohem Verkehrsaufkommen komme was wolle in die Kreuzung eingefahren wird, nach dem Motto: Rotes Licht, das man nicht mehr sehen kann, zählt nicht! Da ist man als jemand, der "nur" bis in die Fußgängerfurt eingefahren ist, ja schon ein halber Apostel und Verkehrsmoralist :D

Da wird nie im Leben was kommen und wenn, dann fress ich meine Stoßstange :D

Themenstarteram 6. Januar 2016 um 7:31

aber gibts auch Leute die direkt auf dem Schutzweg dann zum Stehen kommen?

am 6. Januar 2016 um 7:41

Zitat:

@aldideutschland schrieb am 6. Januar 2016 um 08:31:58 Uhr:

aber gibts auch Leute die direkt auf dem Schutzweg dann zum Stehen kommen?

Ja gibt es.

...und ist auch kein Problem, wenn es mal passiert. Man sollte es nicht grundsätzlich machen, aber das ist nun wirklich ein völlig unbedeutender Vorfall.

Die Angst des TE ist sicherlich damit zu erklären, dass in den beiden Alpenstaaten südlich von uns lächerlich hohe und völlig unverhältnismäßige Strafen selbst bei kleinsten (Verkehrs-)Vergehen ausgesprochen werden.

Klar, würden viele auch hierzulande begrüßen, die ohne feste Regeln gar nicht mehr mit der Welt klar kommen. Aber die wünschen sich auch einen Bußgeldkatalog für falsche Verhaltensweisen im Restaurant oder ne 30€ Strafe fürs Niesen in der Öffentlichkeit. Könnte ja die Gesundheit anderer gefährden. :rolleyes:

Themenstarteram 6. Januar 2016 um 8:07

Dankeschön für die Hilfestellungen.

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