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Dürfen wirklich nur entweder auf ALLEN Achsen oder auf KEINER RunFlat-Reifen aufgezogen werden?

Themenstarteram 13. September 2018 um 10:10

Wie ich sehr zu meiner Überraschung feststellen musste ist es (angeblich) nicht erlaubt auf einer Achse RunFlat-Reifen und auf der anderen Nicht-RunFlat-Reifen aufzuziehen.

Entweder müssen (bei einer Limousine) auf beide Achsen Runflats oder es darf auf keiner RunFlats montiert sein.

Stimmt das?

Ausserdem muss man (seit neuestem ?) bei Nicht-RunFlats ein Kompressorset im Auto sein..

Stimmt das?

Peter

Beste Antwort im Thema

Seid wann soll es denn Pflicht sein einen Kompressor mit zu führen?

Ein Ersatzrad ist ja auch keine Pflicht!

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Das mit dem Kompressor stimmt, wenn kein Ersatzrad da ist. Zudem haben diese Sets auch ein Verfallsdatum, Achtung bei Kauf von gebrauchten. Das ist nicht seit neustem so, sondern seit es die Runflat gibt und die Noträder entfallen sind, soweit mir bekannt. Also entweder Runflat auf beiden Achsen, ein Ersatzrad oder dieses Set.

 

Zur Mischung an den Achsen kann ich nichts sagen, würde es aber so auch nicht fahren.

Seid wann soll es denn Pflicht sein einen Kompressor mit zu führen?

Ein Ersatzrad ist ja auch keine Pflicht!

Zitat:

@pxstein schrieb am 13. September 2018 um 12:10:38 Uhr:

 

Ausserdem muss man (seit neuestem ?) bei Nicht-RunFlats ein Kompressorset im Auto sein..

Stimmt das?

Peter

Hiho

Nö , weder muss mann ein Ersatzrad mitführen noch einen Reifen-Kompressorset oder Tirefitset .

Gruß Dirk

Mir ist nicht bekannt, dass es verboten wäre, das zu mischen, die einzigen Vorschriften beziehen sich auf die Dimensionen, Speed- und Loadindizes, alles andere ist m.W. nicht relevant (vorm Gesetz).

Inwieweit es sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt, aber meistens ist es eben so, dass die RF auf einer Achse abgefahren sind, auf der anderen noch nicht....

Zitat:

@pxstein schrieb am 13. September 2018 um 12:10:38 Uhr:

Wie ich sehr zu meiner Überraschung feststellen musste ist es (angeblich) nicht erlaubt auf einer Achse RunFlat-Reifen und auf der anderen Nicht-RunFlat-Reifen aufzuziehen.

Entweder müssen (bei einer Limousine) auf beide Achsen Runflats oder es darf auf keiner RunFlats montiert sein.

Stimmt das?

Ausserdem muss man (seit neuestem ?) bei Nicht-RunFlats ein Kompressorset im Auto sein..

Stimmt das?

Peter

Es gibt keinerlei gesetzliche Regelung, welche die Misch-Montage von RFT und Standard-Bereifung untersagt.

Wer bei Verstand ist, sollte sich dennoch davor hüten.

Das schreibt der ADAC zu Deiner Frage in der Überschrift:

Adac-zu-runflat

Wer Autofahren kann, sollte damit kein Problem bekommen, warum auch?

Für mich ist die Verwendung von chinesischem Kernschrott weitaus bedenklicher als so eine vermutlich temporäre achsweise Vermischung von diesen beiden Ausführungen.

Unabhängig davon, daß ja gerade wir Männer stets behaupten das Autofahren zu beherrschen und dabei auch noch sportlich unterwegs sind, kommen mir folgende Gedanken dazu:

-unterschiedliche Masse beeinträchtigt das Fahrverhalten, zumal wenn das Fahrwerk nicht darauf ausgelegt ist. Gewichtsunterschiede bis zu 30 % sind keine Seltenheit.

-Rollverhalten, Eigendämpfung und Schluckvermögen weichen stark voneinander ab.

-RFT haben eine völlig abweichende Performance gegenüber den Standardgummis, was durch das überwiegend beschissene Abriebverhalten der RFT eindeutig belegt ist.

Aus den benannten Gründen raten Fahrzeughersteller, Reifenindustrie und BRV von einer Mischmontage ab.

Ich verzichte gerne auf derartige Montageaufträge und werde meiner Kundschaft jegliche Erfahrungen mit einer derartigen Konstellation ersparen.

Jeder der nur einen Hauch von technischem Verständnis besitzt, versteht auf Anhieb, dass diese Mischmontage das Fahrverhalten nur negativ beeinflussen kann. Da braucht man keine Tabelle vom ADAC wo es heisst "mischen grundsätzlich nicht möglich" = ja, entschuldigt aber allein diese Formulierung und das ja dazu ist eine Katastrophe.

 

Und zu dem Kompressor, wer den Verkehr behindert und fahrlässig nichts aber auch gar nichts dabei hat, der wird anders dran sein, als einer, der noch das Kit, Rad dabei hat.

Zitat:

@VentusGL schrieb am 13. September 2018 um 21:54:34 Uhr:

Jeder der nur einen Hauch von technischem Verständnis besitzt, versteht auf Anhieb, dass diese Mischmontage das Fahrverhalten nur negativ beeinflussen kann. Da braucht man keine Tabelle vom ADAC wo es heisst "mischen grundsätzlich nicht möglich" = ja, entschuldigt aber allein diese Formulierung und das ja dazu ist eine Katastrophe.

Und zu dem Kompressor, wer den Verkehr behindert und fahrlässig nichts aber auch gar nichts dabei hat, der wird anders dran sein, als einer, der noch das Kit, Rad dabei hat.

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Ich glaube da hast Du etwas übersehen, der ADAC sagt in der Liste das ein Mischen grundsätzlich nicht möglich ist wenn in den Papieren RFT Reifen vorgeschrieben sind!

Wenn man eine Reifenpanne hat reicht es aus den Pannendienst anzurufen, wenn der Verkehr dadurch Behindert wird weil der Pannendienst einige Zeit für die Anfahrt braucht handelt der Fahrer nicht Fahrlässig!

Ich habe auch Serienmäßig kein Ersatzrad oder Notrad (wäre auch gar kein Platz für) sondern nur Kompressor und Tirefit aber selbst für solche Pannen rufe ich den ADAC, dafür bezahle ich auch Brav seid 37 Jahren meinen Mitgliedsbeitrag.

Zitat:

@VentusGL schrieb am 13. September 2018 um 21:54:34 Uhr:

Und zu dem Kompressor, wer den Verkehr behindert und fahrlässig nichts aber auch gar nichts dabei hat, der wird anders dran sein, als einer, der noch das Kit, Rad dabei hat.

Und wer gleich zwei Reserveräder und dazu noch einen Kompressor dabei hat, bekommt eine Belobigung.

Leider nicht Wautach, kannst eins wieder ausladen. Was spricht denn dagegen etwas mitzuführen? Nichts. Das Set hat überall Platz.

das Ersatzrad ist nunmal keine Pflicht, War es auch noch nie. Genau wie das sog. Bordwerkzeug. Ein Pannenset gehört auch nicht zur Pflicht. Wenn aber eins von beiden vorhanden ist. muß es auch 100% Einsatzfähig sein. Also statt einem platten Ersatzrad oder einem Uralt (überalterem) Pannenset, lieber gar keins dabei haben.

Verbandskasten und Warndreieck sind aber Pflicht. Interessanterweise sind diees Dinge fast nie im Serienumfang mit drin. Übrigens Tip am Rande: das auf den Verbandspäckchen angegebene MHD ist zum einen aus hygienischer sSicht als auch aus Polizeilicher Sicht völlig überbewertet. 1. Praxistests haben gezeigt das son Verband auch noch nach jahren über das MHD völlig steril war (solang die Verpackung nicht beschädigt ist) und auch das Plaster noch einwandfrei geklebt hat. 2. Die Polizei darf feststellen ob ein Verbandskasten vorhanden ist und einem auch eine entsprechende Strafe aufbrummen wenn keiner drin ist abber wenns MHD überschritten ist haben die keine weitere Handhabe. Beim TÜV gilt das selbe.

Ob das alles Sinnvoll ist, steht auf nem anderen Blatt. Es gilt ja schließlich immer noch § 1 der STVO der besagt, das man keinen anderen verkehrsteiknehmer UNNÖTIG nötigen, behindern oder gefährden darf. Wer ohne Ersatzrad/Kompressor auf der Autobahn liegen bleibt tut aber genau das. Ist wie mit leerem Tank auf die Autobahn zu fahren.

Unterschiedliche Reifen würde ich nie auf das Auto aufziehen. Die Runflat Reifen haben bestimmt ein ganz anderes Profil und andere Fahreigenschaften. wie die anderen, somit hat sich das Thema eh erledigt.

Moin

Ein Pannenset macht doch überhaupt keinen Sinn bei Runflat. Der Sinn ist doch gerade, dass man ohne Luftdruck noch 50km zum Reifenhändler fahren kann.

Runflats und reguläre Reifen würde ich auf keinen Fall mischen. Runflat federn völlig anders die Stöße und Unebenheiten von der Straße ab, als ein regulärer Reifen mit weicher Seitenwand. Runflats sind allgemein wesentlich härter, Unebenheiten kommen wesentlich stärker durch. Man hätte dann auf der Achse mit Runflats ein sehr hartes Fahrverhalten und auf der anderen Achse ein sehr weiches. Ich würde es lassen, auch wenn es erlaubt ist.

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