dürfen atu u.s.w. weiterfahrt verbieten?
dürfen atu u.s.w. weiterfahrt verbieten? wenn sich bei denen herrausstellt dass z.b. eine bremse nicht richtig funktioniert?
gruss
stefan
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BlackMagic
Batterie nichtmehr sooooooogut
ESD ausgebrannt
Hosenrohr durch
scheinwerfer lassen sich nicht einstellen
sonst wie neu
:P
der wagen wird einen schoenen klang haben 😁😁
Zitat:
Original geschrieben von vossi974
Eine Kfz- Meisterwerkstatt darf kein Fahrzeug festhalten, muß aber bei Verkehrsgefährdeten Mängeln die Grünen herbei rufen, und die dürfen stilllegen, festhalten, abschleppen, etc.
So ist es!
alleine die Frage. Wír leben in Deutschland und nicht irgendwo im Dschungel. Keiner darf dein auto einfach einbehalten schon gar nicht eine werkstatt. Du hast ein Recht auf dein Auto weils dir gehört ganz einfach. Nur der Statt darf dinge beschlagnahmen. Punkt aus! Wenn du bei Aldi einkaufen gehst darf der Verkäufer auch nicht sagen, sie dürfen nicht weiter laufen, denn ihre Kleidung ist nicht ordnungsgemäß ;-) Blöder Vergleich aber so ähnlich ist das doch.
Zitat:
Original geschrieben von RF-Fahrer
alleine die Frage. Wír leben in Deutschland und nicht irgendwo im Dschungel. Keiner darf dein auto einfach einbehalten schon gar nicht eine werkstatt. Du hast ein Recht auf dein Auto weils dir gehört ganz einfach. Nur der Statt darf dinge beschlagnahmen. Punkt aus! Wenn du bei Aldi einkaufen gehst darf der Verkäufer auch nicht sagen, sie dürfen nicht weiter laufen, denn ihre Kleidung ist nicht ordnungsgemäß ;-) Blöder Vergleich aber so ähnlich ist das doch.
Klar darf der Verkäufer dir verbieten durch den Aldi zu laufen, denn er hat da Hausrecht.
Und wenn nun mal Zweifel an der Verkehrstauglichkeit betehen, dann darf die Werkstatt die Polizei rufen, welche eben das Auto still legt.
So ist es eben.
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da die werkstatt vom fach ist und der kunde (laie) sowas laut gesetz nicht beurteilen kann, ob sein auto verkehrstüchtig ist oder nicht, dürfen sioe es halt und machen sich sogar strafbar wenn sie es nicht tun. die sache mit der unterschrift bringt nix, da der kunde nicht weiß was er unterschraibt.
Ein "befreundeter" Kfz-Meister -mit eigenem Betrieb- hat mir auch mal erzählt, dass er eigentlich kein Fahrzeug vom Hof lassen darf, dass nicht mehr verkehrstauglich wäre, weil er dann dafür -zumindest mit- - verantwortlich für alles nachfolgende wäre! Er hat mir nur nicht gesagt, wie er das dann eigentlich durchsetzen würde, kann ihn aber beizeiten mal danach fragen! 😉
Gruß, Dynator 🙂
PS: Als Elektriker muß ich bei uns auf der Arbeit auch eigentlich sofort jedes Gerät und jede Verlängerung, die nicht mehr in Ordnung sind und die Sicherheitkriterien in irgendeiner Form verletzen, außer Betrieb setzen, das ich sehe oder in die Finger kriege, weil nur ich als Fachkraft das beurteilen kann bzw. muss! Und im Extremfall erledige ich das auch kurzerhand mit dem Seitenschneider! 😉