dt. zug-kfz mit brit. wohnwagen. darf das?
hallo,
wie is das?
man darf doch sicher in dtl. auch wowas bewegen, die einem nicht selbst gehoeren aber wo der Besitzer halt einvertsanden ist, richtig?
Nun ist ein Freund von mir aus England zu Gast mit seinem britischen Wohnwagen und sein Auto macht schlapp, d.h. es wird hier bleiben & ggf. Schrott.
Darf ich hier seinen Wohnwagen nutzen, wenn er mir das ggf. schriftlich gestattet?
Er wird ihn sich fruehestens im Maerz zurueckholen..
Danke i.V.
M.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Falke22
Was soll den falsch sein wenn ich sage "ich würde fahren mit dem Wohnwagen"
Nichts, wenn der Hinweis dabei wäre "obschon unzulässig".
Zitat:
Wie bereits gesagt - wenn das Teil zugelassen ist - Papiere hat- und die Bestätigung des Eigners vorliegt - die techn. Daten passen - ist das kein Problem.
Doch, es ist im Falle eines GB-Anhängers sehr wohl ein Problem.
Zitat:
Der ist doch über das deutsche Zugfahrzeug bei jeder Fahrt versichert. Versicherung des Hängers greift nur wenn dieser alleine steht und z. B. wegrollt.
In Deutschland darf kein unversicherter Anhänger öffentlichen Verkehrsraum nutzen.
.
Zitat:
Wenn die Kiste in England korrekt betrieben wird kann ich auch mit einem deutschen Zugwagen ziehen
Das ist eben nicht so.
43 Antworten
Exakt diese Auskunft gab mir der ADAC auch für NL .
Aber auch der niederländische ADAC ( ANWB) erklärte mir , das ich mit meinem deutschen Zugfahrzeug keine Versicherung für einen niederländischen Wohnwagen hätte .
Stefan
Hallo,
ich habe diesen Beitrag in einem anderen Forum gefunden, vielleicht hilft das ja ergänzend weiter:
🙂😎Zitat:
Ich habe fast das gleiche Problem allerdings bei einer Einreise aus England. Mir geht es um eine einmalige Fahrt vom UK nach Deutschland - sobald ich dort angekommen bin, plane ich den Anhänger in Deutschland anzumelden und zu registrieren.
Zugfahrzeug ist in Deutschland zugelassen, der Anhänger ist in UK gekauft und nach britischem Verkehrsrecht zulassungsfrei + versicherungsfrei (über Zugfahrzeug normalerweise gedeckt).
Die Antwort vom ADAC liest sich für mich in ein paar Punkten widersprüchlich: Mir ist noch nicht ganz klar was ich jetzt alles an Dokumenten benötige - internat. Zulassungsschein?, Versicherung?, ... oder wie ich es am elegantesten anstelle, da der Anhänger in UK keine Zulassung benötigt (ich diese auch nicht bekomme...)
Vielen Dank!!!
Qwark
Die Antwort vom ADAC war folgende:
Rechtauskunft ADAC:
Sofern der Anhänger noch in Italien zugelassen ist müssen das Kennzeichen Ihres Fahrzeug nicht daran anbringen.
Im Ausland zugelassene (oder dort zulassungsfreie) Anhänger, die hinter
einem in Deutschland angemeldeten Zugfahrzeug mitgeführt werden (sog.
„gemischtes Doppel“), gelten nach § 20 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung
(FZV) als zum vorübergehenden Verkehr in Deutschland zugelassen. Es muss
dann für den Anhänger ein internationaler oder ein ausländischer
Zulassungsschein ausgestellt sein. Die vorübergehende Verwendung ist bis zu
einem Jahr möglich (§ 20 Abs. 6 FZV). Der Zeitablauf beginnt bei
internationalen Zulassungsscheinen mit dem Ausstellungstag, bei
ausländischen Zulassungsscheinen mit dem Tag des jeweiligen Grenzübertritts.
Bei Güterbeförderung gelten besondere Vorschriften.
In einem anderen Staat zugelassene Anhänger hinter einem deutschen Kfz,
müssen ihr heimisches Kennzeichen führen (§ 21 Abs. 1 Satz 3 FZV). Der
ausländische Anhänger ist mit einem Wiederholungskennzeichen des ziehenden
Fahrzeugs zu versehen, wenn kein heimisches Kennzeichen zugeteilt oder
ausgegeben ist. Haben ausländische Anhänger in ihrem Heimatstaat kein
eigenes Kennzeichen erhalten und werden sie in Deutschland hinter deutschen
Zugfahrzeugen gezogen, müssen sie das deutsche Kennzeichen des deutschen
Zugfahrzeugs führen. Beide Fahrzeuge müssen verkehrssicher verbunden sein;
der ordnungsgemäße Betrieb der Bremsen und der Beleuchtung am Hänger muss
gewährleistet sein.
Für im Ausland zugelassene Anhänger gelten - während des vorübergehenden
Verkehrs in Deutschland - grundsätzlich die steuerrechtlichen Bestimmungen
des Heimatstaates. Bei einer auf Dauer angelegten Standortbegründung in
Deutschland findet deutsches Kfz-Steuerrecht Anwendung.
Ein im Ausland zugelassener Anhänger darf in Deutschland - auch wenn er
hinter einem deutschen Kfz mitgeführt wird - nur in Gebrauch genommen
werden, wenn eine Haftpflichtversicherung für den ausländischen
Kraftfahrzeuganhänger und ggf. ein erweiterter Versicherungsschutz nach dem
Grüne-Karte-Abkommen besteht. Eine Ausnahme gilt für Sportanhänger, die
regelmäßig versicherungsfrei sind.
Ist der ausländische Anhänger an ein deutsches Zugfahrzeug gekoppelt,
umfasst die Haftpflichtversicherung des Kfz auch Schäden, die durch den
Anhänger verursacht werden. Unabhängig von dieser Regelung ist eine
Eigenversicherung des Anhängers erforderlich. Seit 01.08.2002 haftet der
Anhängerhalter neben dem Zugfahrzeughalter für Schäden, die im angekoppelten
Zustand eingetreten sind (erweiterte Haftung nach StVG).
Nach Auskunft des Straßenverkehrsamtes des Kantons Zürich ist in dem Fall,
dass der Anhänger zugelassen ist und über ein eigenes Kennzeichen verfügt,
kein Wiederholungskennzeichen erforderlich.
Zitat Ende😎
Grüßle
Jazzer2004
Nochmal zur Verdeutlichung:
in GB gibt es die DVLA (englische Zulassungsbehörde). Die DVLA ist zuständig für die Zulassung jeglicher Kraftfahrzeuge und die Vergabe der dazu nötigen Kennzeichen in GB.
Die DVLA registriert aber definitiv keine Anhänger, egal welcher Art.
Da Anhanger dort nur in Verbindung mit Ihrem englischen "Mutterschiff" versichert sind tragen sie auch das Kennzeichen des engl. Zugfahrzeugs. Dem Anhänger selbst ist seitens der DVLA weder ein Kennzeichen zugeteilt, noch sind dort irgendwelche Fahrzeugdaten wie z.B. Fahrgestellnummer des Anhängers gespeichert.
Da es diese Art der Zulassung in GB nicht gibt, findet man in UK auch KEINE Versicherung, die NUR einen Anhänger versichern würde.
Die deutschen Versicherer verichern Kfz. wiederum nur, wenn sie in D zugelassen sind oder in Verbindung mit Export- oder Kurzzeitkennzeichen (welche nach deutschem Recht nur in D angebracht werden dürfen ...)
Also ein Teufelskreis ... die beiden einzig legalen Wege:
- entweder auf einem zugelassenen Trailer transportieren (wer will das schon.
- Oder mit einem Kfz mit britischer Zulassung auf eigener Achse
Alles andere reicht von einer Ordnungswidrigkeit (z.B. bei unzulässiger Fernzulassung) bis hin zum Risko, sogar mal ne nacht im Knast zu verbringen, wenn man mit einem nicht zugelassenen und unversicherten ausländischen Anhänger ohne Papiere erwischt wird (und genau so ist das nun mal bei englischen Anhängern).
Gruß
NoGolf
Also Fazit:
E ist nicht erlaubt da die benötigten Papiere nicht beigeschafft werden können.
Bei Kontrolle oder Unfall wird es gehandhabt wie "Fahren ohne gültige Zulassung" und "Fahren ohne Versicherungsschutz". Somit FS Entzug, Stilllegung des Fahrzeuges (WoWa), horrende Strafe und bei Unfall kein Versicherungsschutz, auch für das Zugfahrzeug.
Fazit: FINGERZ WEG!
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Man sieht wie manche zur "Hochform" auflaufen😁
Zitat:
Original geschrieben von Falke22
Man sieht wie manche zur "Hochform" auflaufen😁
Im Sinne der Sicherheit. Ist doch Positiv 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Falke22
Man sieht wie manche zur "Hochform" auflaufen😁
Das ist manchmal notwendig (z. B. wenn bestimmte hier gepostete Ansichten widerlegt werden müssen, weil in der Sachaussage schlicht falsch). Da hilft es dann, wenn Fakten auch durch Quellenangaben belegt werden.
Was soll den falsch sein wenn ich sage "ich würde fahren mit dem Wohnwagen"
Kann doch jeder halten wie er will. Habe meine Meinung vertreten, das sollte gestattet sein,
genauso wie ich andere Meinungen zugestehe.
Eine standrechtliche Erschießung ist nicht zu erwarten.😁
Zitat:
Original geschrieben von Falke22
Was soll den falsch sein wenn ich sage "ich würde fahren mit dem Wohnwagen"
Kann doch jeder halten wie er will. Habe meine Meinung vertreten, das sollte gestattet sein,
genauso wie ich andere Meinungen zugestehe.
Eine standrechtliche Erschießung ist nicht zu erwarten.😁
Du suggerierst damit (evtl. auch unbewusst), das wäre ggf. ein Klacks, selbst wenn man erwischt wird.
Laut Punktekatalog Nr. 175:
3 Punkte + 50 EUR, kein Fahrverbot
Zitat:
Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Betriebserlaubnis, Zulassung oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen oder nach dem auf dem Ausfuhrkennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt
Sprich, wenn ein eh schon guter Punktesammler das liest und dem Glauben schenkt, ist wenn es blöd läuft, ruckzuck mal der Lappen weg.
Und wie schnell man mal kontrolliert wird, durfte ich letztes Jahr selbst erfahren. Ich wurde auf der BAB von einem zivilen Polizeifahrzeug auf einen Parkplatz raus gelotst und eine "allg. Verkehrskontrolle" durchgeführt. Wie sich herausstellte, hatte nur die in Deutschland eher ungewöhnliche Wohnwagenmarke die Neugier der Beamten geweckt. Obwohl der zu dem Zeitpunkt längst ein deutsches Kennzeichen trug. Lass das mal passieren, ohne Fahrzeugpapiere und ohne Zulassung ... ich würde das niemandem mit gutem Gewissen empfehlen wollen, selbst wenn ich wie Du, das Risiko für mich selbst in Kauf nehmen würde.
Nachdem ja hier im Forum oft genug negative Erfahrungen geschildert werden, will ich an dieser Stelle auch mal was Postives zu unserer Polizei schildern. Als dann nämlich klar war, dass da alles in bester Ordnung ist, befragte mich der sehr freundliche Beamte (kein Scherz) bei einer gemeinsamen Zigarettenpause "neugierig", warum und wieso man sich so ein Fahrzeug ausgerechnet aus GB holt und wie teuer so was dort denn sei.
Gruß
NoGolf
na die wachtmeister werden auch nich mehr so gut bezahlt,
die sind auch fuer jeden sparfuchstipp dankbar.
Die Warscheinlichkeit daß sich die Polizei "festbeißt" ist nicht soo groß würde ich meinen.
Ein bekannter wurde letztes Jahr mit einem Fahrzeug ohne Kennzeichen und Zulassung auf einer kurzen Tour erwischt.
Nach 4 Monaten stellte der Richter das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein.
Das ist das entgegengesetzte Extrem zu Deinem Szenario.
Gibt eben in den Auslegungen eine riesige Bandbreite.
ja, aber wie gesagt, sowas faellt halt echt in den bereich gluecksspiel / poker.
zwei paare,
jeweils asse.
Das Problem liegt ja darin dass ab dieser Sekunde die Weiterfahrt verboten ist.
Oder nach schlimmer: Es passiert ein Unfall mit Toten oder Verletzten und die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges verweigert die Leistung, was sie durchaus darf.
So was kann einem das ganze Leben ruinieren, da sind Haus, Camper und Ersparnisse sehr schnell weg, und meistens die Familie auch.
Zudem kann es in einem solchen Fall dann auch mal schnell im Gefängnis enden.
Zum Thema Verkehrskontrolle:
Ich lebe in der CH und fahre mehrmals wöchentlich nach D, nie weit, meistens bis Freiburg, gelegentlich bis Frankfurt. Ca. 1/3 aller Fahrten beinhaltet eine Verkehrskontrolle aufgrund CH-Kennzeichen und etwas grösserem Auto. Selbst mit dem unauffälligen Avensis und WoWa wird man oft angehalten, die sind drauf gekommen dass am Camper gut und schnell viel Geld zu "verdienen" ist.
Was denkst du was die Polizei bei einem D Zugfahrzeug mit GB Kennzeichen tut?
Zitat:
Original geschrieben von Falke22
Was soll den falsch sein wenn ich sage "ich würde fahren mit dem Wohnwagen"
Nichts, wenn der Hinweis dabei wäre "obschon unzulässig".
Zitat:
Wie bereits gesagt - wenn das Teil zugelassen ist - Papiere hat- und die Bestätigung des Eigners vorliegt - die techn. Daten passen - ist das kein Problem.
Doch, es ist im Falle eines GB-Anhängers sehr wohl ein Problem.
Zitat:
Der ist doch über das deutsche Zugfahrzeug bei jeder Fahrt versichert. Versicherung des Hängers greift nur wenn dieser alleine steht und z. B. wegrollt.
In Deutschland darf kein unversicherter Anhänger öffentlichen Verkehrsraum nutzen.
.
Zitat:
Wenn die Kiste in England korrekt betrieben wird kann ich auch mit einem deutschen Zugwagen ziehen
Das ist eben nicht so.