dt. zug-kfz mit brit. wohnwagen. darf das?

hallo,

wie is das?
man darf doch sicher in dtl. auch wowas bewegen, die einem nicht selbst gehoeren aber wo der Besitzer halt einvertsanden ist, richtig?
Nun ist ein Freund von mir aus England zu Gast mit seinem britischen Wohnwagen und sein Auto macht schlapp, d.h. es wird hier bleiben & ggf. Schrott.
Darf ich hier seinen Wohnwagen nutzen, wenn er mir das ggf. schriftlich gestattet?
Er wird ihn sich fruehestens im Maerz zurueckholen..

Danke i.V.
M.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Falke22


Was soll den falsch sein wenn ich sage "ich würde fahren mit dem Wohnwagen"

Nichts, wenn der Hinweis dabei wäre "obschon unzulässig".

Zitat:

Wie bereits gesagt - wenn das Teil zugelassen ist - Papiere hat- und die Bestätigung des Eigners vorliegt - die techn. Daten passen - ist das kein Problem.

Doch, es ist im Falle eines GB-Anhängers sehr wohl ein Problem.

Zitat:

Der ist doch über das deutsche Zugfahrzeug bei jeder Fahrt versichert. Versicherung des Hängers greift nur wenn dieser alleine steht und z. B. wegrollt.

In Deutschland darf kein unversicherter Anhänger öffentlichen Verkehrsraum nutzen.

.

Zitat:

Wenn die Kiste in England korrekt betrieben wird kann ich auch mit einem deutschen Zugwagen ziehen

Das ist eben nicht so.

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Wie steht es dann wenn ein hölländischer Spediteur seinen Auflieger in D auf nem Fabrikhof abstellt und das Nummernschild vom Auflieger an einen anderen Trailer hängt und weiterfährt? Der Auflieger ist dann in Deutschland nicht versichert - falls er wegrollt.
Wir in Deutschland diskutieren und die Nachbarn verdienen Geld.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von Boogiessundance


Denn , in NL werden die Wohnwägen versichert über den ziehenden PKW .
Und das ist bei uns wie jeder weiss anders.
Ich behaupte das genaue Gegenteil.

Aber falsch.

Versicherungspflichtige Fahrzeuge müssen in Deutschland selbstvertsändlich versichert sein. Ein "normaler Anhänger" ist ebenso wie ein Wohnwagen versicherungspflichtig.

Verursacht ein angehängter(!!!!!) Anhänger einen Schaden, steht es dem Geschädigten frei, an welchen Versicherer (Zugfahrzeug oder Anhänger) er sich wendet. Den Rest regeln die Versicherer unter sich (die entsprechende Rechtsprechung ist noch relativ neu).

Ein Wohnwagen mit Zulassung (ohne die darf er schon gar nicht auf die Straße), aber ohne gesetzliche Haftpflichtversicherung (weil z. B. die Prämie nicht bezahlt wurde), wird in gleicher Weise zwangsweise stillgelegt wie ein PKW.

Die zitierten AGB beziehen sich auf nicht versicherungspflichtige Anhänger (Bootstrailer z. B.)

Auf Fabrikhöfen u.s.w. gelten weder die StVO noch andere entsprechenden Vorschríften. Auch der Autohändler muss seinen Lagerbestand weder zulassen noch versichern.

Zitat:

Original geschrieben von situ


Verursacht ein angehängter(!!!!!) Anhänger einen Schaden, steht es dem Geschädigten frei, an welchen Versicherer (Zugfahrzeug oder Anhänger) er sich wendet. Den Rest regeln die Versicherer unter sich (die entsprechende Rechtsprechung ist noch relativ neu).

Hast Du dazu mal ein Urteil / Aktenzeichen parat? Wäre mir neu, aber es ist sicher möglich, dass ich das nicht mitbekommen habe.

Zitat:

Original geschrieben von situ


Die zitierten AGB beziehen sich auf nicht versicherungspflichtige Anhänger (Bootstrailer z. B.)

Das lese ich da nicht raus.

Liebe Gemeinde,
da ich neugierig war, habe ich meine Haftpflichtversicherung befragt:

Die Auskunft war recht eindeutig:
Hängt der Hänger mit brit. Kennzeichen an meinem dt. Fahrzeug zahlt bei Unfall meine Versicherung.
Steht der Hänger alleine, haftet die brit. Versicherung.

Empfohlen wurde neben dem Mitführen der brit. Zulassung eine Vollmacht des Eigners.

Grüßle
Jazzer2004

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endlich haben wirs😁
Danke

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von situ


Verursacht ein angehängter(!!!!!) Anhänger einen Schaden, steht es dem Geschädigten frei, an welchen Versicherer (Zugfahrzeug oder Anhänger) er sich wendet. Den Rest regeln die Versicherer unter sich (die entsprechende Rechtsprechung ist noch relativ neu).
Hast Du dazu mal ein Urteil / Aktenzeichen parat? Wäre mir neu, aber es ist sicher möglich, dass ich das nicht mitbekommen habe.

Ich schau mal. Ging durch die Fachpresse (vor 1 jahr ???).

EDIT:Das hier

kannst du mal als Start für die eigene Googelei verwenden.

Zitat:

Original geschrieben von jazzer2004


Steht der Hänger alleine, haftet die brit. Versicherung.

Aha - wir diskutieren hier also nicht den Fall, dass der Anhänger gar keine eigene Versicherung hat (ich weiß nicht, wie die Briten das handhaben). Logo, dass es sich nicht anders verhält als sonst auch. Die Verrechnung zwischen den Versicherungen ist eine interne Sache zwischen den Versicherungen.

Sorry, wenn ich bezüglich den vorangegangenen Aussagen zur "britischen Versicherung" an dieser Stelle VEHEMENT widerspreche. Diese Aussagen gelten für div. andere europäische Staaten, nicht aber für GB/UK.

In UK kennt man weder eine Versicherung, noch eine Zulassungspflicht für Anhänger. An jedem Anhänger wird das Nummernschild des jeweiligen Zugfahrzeugs angebracht. Ein Anhänger hat in GB somit nicht einmal ein eigenständiges Nummernschild! Um ein Kfz als Zugfahrzeug nutzen zu dürfen muß der Brite das seiner Kfz-Versicherung melden und zahlt dann eine höhere Kfz-Versicherungsprämie für seinen PKW.

Einen vom Zugfahrzeug getrennten Hänger (egal welche Art von Anhänger) darfst Du also NIEMALS an einem deutschen Fahrzeug angehängt ziehen. Es handelt sich dabei bei einer Fahrt ausserhalb Englands in jedem Fall um das führen eines Fahrzeugs ohne Zulassung UND ohne Versicherung.

Ich habe bereits mehrere Fahrzeuge aus UK überführt u.a. auch unseren Wohnanhänger. Lass Dir von niemandem etwas anderes einreden!!

Gruß
NoGolf

hi NoGolf und danke soweit,

wie hole ich dann einen brit. WoWa mit m/einem dt. Auto nach D?

das dt. kurzzeitkennzeichen darf ich "da drueben" ja auch nich verwenden, soweit mir bekannt...

ahoi
m.

Wenn eine britische Nr. drauf ist, die Unterlagen wie beschrieben vorliegen würde ich damit fahren und basta.
Geht ja blos um eine begrenzte Zeit.

Dazu gibt es hier im Unterforum bereits einen ellenlagngen Thread, in dem ich in einem Beitrag mal alle Einzelheiten speziell für die Überführung aus GB geschildert habe. Ich kann DIr den morgen gerne mal raussuchen.

Vorab: laut Auskunft des zuständigen Bundesministeriums dürfen Kurzeitkennzeichen nicht ausserhalb der Bundesrepubilk an einem Kfz angebracht werden (Stichwort "unzulässige Fernzulassung"😉.

Laut den Auskünften, die ich erhalten habe, gibt es, außer an einem Kfz mit britischer Zulassung, derzeit keine einzige 100% legale Möglichkeit einen Anhanger aus UK auf eigener Achse nach Deutschland zu überführen. Diese Auskünfte stammen, wie schon erwähnt aus Berlin und von der zust. europ. Kommision in Brüssel. Soweit zum Thema "gemeinsames Europa".

Wenn Du mehr wissen willst ... z.B. was ich gemacht habe, dann aus o.g. Gründen gerne aber nur per PN ... ping mich einfach an, wenn Du nach dem Lesen des oben erwähnten Threads noch Fragen hast. Falls Du Ihn nicht mit der SUFU findest, gib laut ... ich such Dir den dann morgen raus.

Gruß
NoGolf

Zitat:

Original geschrieben von Falke22


Wenn eine britische Nr. drauf ist, die Unterlagen wie beschrieben vorliegen würde ich damit fahren und basta.
Geht ja blos um eine begrenzte Zeit.

@Falke22: genau auf Leute, die so denken warten die franz. Flicks, nachdem Du in Dünkirchen von der Fähre gekommen bist.

Probiers gerne mal selbst aus, aber gibt bitte niemandem, der eine möglichst sichere Methode will einen derartig unqualifizierten Tipp.

Die Fransösischen Gendarmen wissen sehr genau um den Versicherungs-und Zulassungsstatus der brit. Anhänger.

Gruß
NoGolf

wenn ich schon genDARM hoere, dann erinnert mich das an...

;-)

m.

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf



Zitat:

Original geschrieben von Falke22


Wenn eine britische Nr. drauf ist, die Unterlagen wie beschrieben vorliegen würde ich damit fahren und basta.
Geht ja blos um eine begrenzte Zeit.
@Falke22: genau auf Leute, die so denken warten die franz. Flicks, nachdem Du in Dünkirchen von der Fähre gekommen bist.

Probiers gerne mal selbst aus, aber gibt bitte niemandem, der eine möglichst sichere Methode will einen derartig unqualifizierten Tipp.

Die Fransösischen Gendarmen wissen sehr genau um den Versicherungs-und Zulassungsstatus der brit. Anhänger.

Gruß
NoGolf

Der Fragesteller will den Hänger begrenzt in D nutzen - die Frage bezog sich darauf.

Mit dem "Restrisiko" würde ich in D fahren - meine Meinung.

Immer locker bleiben.

Zur Überführung gibt es Zollkennzeichen die im jeweiligen Exportland ausgestellt werden.

In D sind das die mit dem Roten Marker an der Seite, in der CH kann man die Mieten mit Steuermarke, in GB ist es ein spezielles Kennzeichen und in F sind die grün oder blau.

Dann wird eine extra Versicherung abgeschlossen egal was exportiert wird.

Laut Aussage meiner Versicherung, ich hatte vor Jahren auch mal angefragt, ist der Wohnwagen ein Sonderfall als Anhänger.
Ist dieser im Ausland zugelassen zahlt die Versicherung, ist er aber nicht zugelassen, wie dies in UK und anderen Ländern der Fall ist, zahlt die Versicherung nicht.
Eine Versicherung in GB gibt es nicht für Wohnwagen da diese ja auch nicht zugelassen werden müssen sondern einfach das Kennzeichen des Zugfahrzeuges bekommen und auch nur so fahren dürfen.

Zieht ein D einen GB Wohnwagen und die Polizei kennt sich aus wird der Wohnwagen stillgelegt da ein nicht zum Verkehr zugelassenes Fahrzeug bewegt wird, es gibt ja noch nicht einmal Papiere für den WoWa.

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