Drosselung prüfen
Ich habe eine Kawasaki GPZ 900 R gekauft , die auf 98 PS gedrosselt ist (eingetragen).
Original und ungedrosselt hat das Motorrad nur 2 PS mehr. (100 PS). Der TÜV Prüfer hat mich bei der HU gefragt, ob die Drossel noch drin ist. Ich habe dann nach bestem Wissen ja gesagt und das war ok.
Nun frage ich mich aber ob ich sicher sein kann, dass der Vorbesitzer die auch wirklich (noch) eingebaut hatte. Frage: Muss ich wenn ich ein Fahrzeug kaufe prüfen, ob die Angabe im Kfz Brief stimmt oder kann ich mich auf die Eintragung verlassen? Der ADAC Kaufvertrag gibt auch keine Klausel her die der Vorbesitzer betr. der Leistung extra unterschreiben müsste.
Der Unterscheid von nur 2 PS lässt sich ja kaum herausfinden, da die normale Leistungsstreuung bei ca. 5% liegen kann. Die Überprüfung ist aufwendig und teuer (Tank ab, Verkleidung abbauen, Vergaser runter) . Ist man beim Kauf eines gebrauchten Kfz verpflichtet, die Leistung zu überprüfen ?
Danke !
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Diese 2 PS machen im Geldbeutel bei der Versicherung massiv viel aus^^
Das war einmal. Bis in die 90er hinein gab es eine freiwillige Selbstbeschränkung der Motorradindustrie in Deutschland, keine Maschinen mit mehr als 98 PS auf den Markt zu bringen. Auslöser dafür war meiner Erinnerung nach die Honda CBX 1000 mit uferlosen 105 PS, und die Branche befürchtete restriktive gesetzliche Vorgaben, wenn sie nicht selbst die drohende Leistungsspirale in den Griff bekommt. Also haben sie angefangen, die Kisten auf 98 PS zu drosseln und gleichzeitig oberhalb von 98 PS die Versicherungsprämien massiv anzuheben - um gleichzeitig den Grau-Importeuren massiv das Geschäft zu verderben. Seit einigen Jahren müssen die Versicherungskonzerne ihre Prämienhöhen dem tatsächlichen Unfallgeschehen anpassen, und mit den offenen Maschinen passiert eben nicht viermal so viel wie mit den auf 98 PS gedrosselten. Dazu kam, dass inzwischen sogar Firmen wie BMW Moppeds mit über 100 PS anbieten, und dass die sich schlechter verkaufen lassen, wenn die Versicherung so teuer ist. Deshalb kosten heute in der Regel Moppeds mit kurz über 100 PS genausoviel wie solche mit 98 PS. In den kleineren Klassen ist es ähnlich: ich habe mal die BMW R1100GS mit 78 PS, mit 80 PS und die R1150GS mit 85 PS online verglichen - kosten alle dasselbe.
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Zitat:
Original geschrieben von slugbuster
Keinen Vorteil, aber der TÜV in D´dorf will die ausgebauten Teile sehen ! Falls die aber gar nicht da sind, Bestätigung von der Werkstatt erforderlich. Die sagen , es muss halt alles seine Ordnung haben. Typisch Deutsch. Wenn ich also wirklich die Vergaser rausnehmen würde und die Dinger fehlen gehts nicht weiter :-(Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
Nein du fährst zum Tüv und sagst du hast sie ausgebaut.
beim Einbau wird geprüft / du brauchst eine Bestätigung von der Werkstatt.
Andersrum ist der Tüv bei uns "großzügig"
Wer soll dass den machen....
wenn es nicht so ist!
Welchen Vorteil hätte man?Alex
Wenn du es unbedingt ausgetragen haben willst, dann such dir nen anderen TÜV, DEKRA, GTÜ usw.
Nur weil sich in TÜVler so blöd anstellt, muß das nicht für andere gelten.
Zitat:
Original geschrieben von Basti311
Ich denke mal das die Versicherung sich quer stellen könnte, wenn du nen Unfall hast und deine Maschine mehr PS hat, als du angegeben hast.
Dann haben die Bandit Fahrer (jedenfalls diejenigen, welche die große Bandit fahren) ein Problem.
Der Motor streut angeblich gewaltig nach oben.
Zitat:
Original geschrieben von Ramses297
Dann haben die Bandit Fahrer (jedenfalls diejenigen, welche die große Bandit fahren) ein Problem.
Der Motor streut angeblich gewaltig nach oben.
Ein Problem haben die nur bei "manipuliertem" Motor. Wer ab Werk mehr PS hat, hat Glück gehabt. Schließlich ist niemand verpflichtet bei einem Kauf gleich auf den Leistungsprüfstand zu gehen.
Wie gesagt, selbst bei Mängeln gilt: Wenn der Mangel am Unfall nicht schuld ist, muß die Versicherung bezahlen. Was die Rennleitung dann macht steht auf einem anderen Blatt...
Guten Tag, ich darf zur Zeit nur ein Motorrad mit bis zu 37 KW Fahren. Heute habe ich mir eine Kawasaki ER 5 gekauft, die in der Annonce mit 49 PS angegeben wurde. Im Brief steht jedoch eine Leistung von 50 PS. Wie kulant werden die 2 PS bei einer Kontrolle behandelt ? Ich bin Neuling auf dem Motorrad und möchte natürlich nichts falsch machen, deshalb meine Frage an die " alten Hasen".. Vielen Dank
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Wieso 2 PS?
Ich komme bei der Umrechnung von 37Kw auf 50,30PS.
Also sind noch 0,3PS "Luft".
Im Brief sollte auch eine Angabe in KW finden zu sein, wenn da auch 37KW steht, würde ich sagen, es passt.
Nein, es passt nicht. Es gibt keine Beschränkung eines Führerscheins auf 37 kW, es sind *35* kW, das entspricht 48 PS, genauer 47,6 PS.
Ein 37-kW-Motorrad hat 2 kW zuviel.
Das ist insofern ärgerlich, als früher 50 PS in Deutschland eine signifikante Stufe bei der Versicherungseinstufung waren, weshalb es recht viele Motorräder mit 37 kW in den Papieren gibt. Die sind aber de jure zu stark für A2-Fahrer. Ist ein bisschen doof, weil vermutlich viele alte 50-PS-Motorräder heute in Wirklichkeit diese Leistung nicht mehr bringen.
Ob die Festlegung auf 48 PS eine Verkaufsförderungsmaßnahme für die Motorradindustrie war, ist schwer zu sagen. Vielleicht erschien den EU-Bürokraten auch nur 35 kW als runde Zahl. Zuvor war in Deutschland die Stufenführerschein-Drosselung auf 25 kW vorgeschrieben, das sind 34 PS. Im Gegensatz zu früher, wo die 34 PS nur für die "Probezeit" gedacht waren und wo die Beschränkung automatisch nach zwei Jahren aufgehoben wurde, muss man jetzt nach frühestens zwei Jahren erneut eine Prüfung machen, um offen fahren zu dürfen. Ziel dahinter: Die Zahl der Motorradfahrer, denen 48 PS dauerhaft reichen, soll steigen, die durchschnittliche Leistung von Motorrädern soll sinken.
Zitat:
@sampleman schrieb am 8. November 2014 um 21:49:42 Uhr:
Nein, es passt nicht. Es gibt keine Beschränkung eines Führerscheins auf 37 kW, es sind *35* kW, das entspricht 48 PS, genauer 47,6 PS.Ein 37-kW-Motorrad hat 2 kW zuviel.
[...]
Ah ja, natürlich. Die
48PSGrenze.
(Ich vermisse gerade die Hand vor den Kopf hau Smiley)
Die freiwillige Selbstbeschränkung der Importeure lag bei 100 PS. BMW war damals mit 70 PS noch keine wirkliche Gefahr für japanische Raketen. Mehr Leistung gab es nur mit Einzelabnahme, was eher selten war. Dann hat sich diese Regelung gelockert und es kamen mehr und mehr stärkere Mopeds auf den Markt. Hier haben die Versicherungen reagiert und eine neue (Ober-) Klasse eingeführt. Blöd für viele war es dann, dass die Grenze bei 98 PS gezogen wurde. Es kamen sehr schnell entsprechende Drosselsätze auf den Markt. In der Regel wurde der Gasdurchfluß begrenzt.
Die Drosselung wurde also schon vor sehr vielen Jahren bei einem der Vorbesitzer eingebaut. Ob die Drossel noch drin ist, lässt sich vielleicht in Zusammenhang mit der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit erahnen. Ansonsten würde ich mir darüber keine Gedanken machen. Was den Führerschein betrifft, sind die 2 PS egal und beim Unfall müsste letztendlich der Nachweis geführt werden, ob die 2 PS mehr - wenn sie denn vorhanden sind - eine Rolle gespielt haben.
Stimmt. Die freiwillige Selbstbeschränkung lag bei 100 PS. Allerdings
waren höhere Leistungen nicht so selten. Damals wurden die Maschinen
bei Grauimporteuren gekauft. Vorher wegen der geringeren Preise,
dann wegen der Leistung. Eigentlich ist meiner Kenntnis nach kaum
jemand mit den 100 PS weitergefahren.