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Drosseln auf 48Ps ja oder nein?

KTM 690 SMC, KTM 690, KTM 690 SM
Themenstarteram 28. November 2017 um 22:52

Moin,

also ich habe nur eine kurze Frage um meinem Gewissen Klarheit zu schaffen. :D

Wenn ich den A2 besitze und mir eine größere Maschine als 48Ps hole, kann ich sie ja einfach runterdrosseln. Nun habe ich aber bereits von vielen Leuten gehört, die meinen, dass das abgeschafft wurde. Was denn nun?

 

P.s: ich habe vor, mir demnächst eine Supermoto zu holen, spare jedoch noch. Deswegen nur zur Vergewisserung.

 

Danke schonmal, Kameraden.

 

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8 Antworten

Nein, das wurde nicht abgeschafft, natürlich kann man ein Motorrad weiterhin der Führerscheinklasse entsprechend drosseln.

Diese Aussage ist ganz doofes Halbwissen von unwissenden, halbwissen deswegen weil ein fünkchen wahrheit doch an dieser Aussage ist: Seit kurzem (genaues Datum ist mir nicht mehr bekannt) gibt es auch in Deutschland die regelung (die es vorher in den anderen europäischen Ländern schon gab) das ein Drosseln nur dann zulässig ist wenn die Maschine ungedrosselt max 95PS (bitte hier nicht festnageln, kann auch 1 oder 2 PS mehr oder weniger sein) hat.

Also: Die SMC hat meines Wissens nach weniger als 95PS und kann dann auch auf die A2 konforme 48PS gedrosselt werden, mit einer Super Duke wäre das z..B. nicht möglich. Da dies die Hersteller aber auch wissen werden wir in zukunft weniger 98PS und mehr 95PS maschinen sehen, man munkelt das die neue Duke 790 z.B. in einer (nicht drosselbaren) Variante mit ca 105PS und einer (drosselbaren) Variante mit ca 95PS kommen wird. Ein "Endrosseln" der "drosselbaren Variante" mit 95PS auf die vollen 105PS wird ebensowenig möglich sein wie anders herum die 105PS Variante A2 konform auf 48PS zu drosseln da dies meiner meinung nach vermutlich von der Motorradindustrie Lobby nicht gewollt ist...

Kleine Ergänzung zur Antwort von BlackFly:

Nach FeV §6 Abs(1) gilt:

Klasse A2:

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und

b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

 

Übergangsregelung:

Personen, die die Klasse A2 ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 27.12.2016 erworben haben, dürfen künftig auch weiterhin Motorräder fahren, die vor der Drosselung mehr als 70kW hatten

Themenstarteram 30. November 2017 um 13:41

Jo Dankeschön Jungs

Zitat:

@BlackFly schrieb am 29. November 2017 um 04:38:10 Uhr:

Nein, das wurde nicht abgeschafft, natürlich kann man ein Motorrad weiterhin der Führerscheinklasse entsprechend drosseln.

Diese Aussage ist ganz doofes Halbwissen von unwissenden, halbwissen deswegen weil ein fünkchen wahrheit doch an dieser Aussage ist: Seit kurzem (genaues Datum ist mir nicht mehr bekannt) gibt es auch in Deutschland die regelung (die es vorher in den anderen europäischen Ländern schon gab) das ein Drosseln nur dann zulässig ist wenn die Maschine ungedrosselt max 95PS (bitte hier nicht festnageln, kann auch 1 oder 2 PS mehr oder weniger sein) hat.

Also: Die SMC hat meines Wissens nach weniger als 95PS und kann dann auch auf die A2 konforme 48PS gedrosselt werden, mit einer Super Duke wäre das z..B. nicht möglich. Da dies die Hersteller aber auch wissen werden wir in zukunft weniger 98PS und mehr 95PS maschinen sehen, man munkelt das die neue Duke 790 z.B. in einer (nicht drosselbaren) Variante mit ca 105PS und einer (drosselbaren) Variante mit ca 95PS kommen wird. Ein "Endrosseln" der "drosselbaren Variante" mit 95PS auf die vollen 105PS wird ebensowenig möglich sein wie anders herum die 105PS Variante A2 konform auf 48PS zu drosseln da dies meiner meinung nach vermutlich von der Motorradindustrie Lobby nicht gewollt ist...

An deiner Stelle würd ich mal die Füße ganz still halten, denn dein Beitrag ist voll von "ganz doofes Halbwissen".

Allein dein Einleitungssatz für sich allein genommen ist schlichtweg falsch.

Und was ich jetzt noch ganz spannend finde ist, daß du dich in ein und demselben Posting selbst widersprichst. Oben kann man "natürlich ein Motorrad entsprechend drosseln".....weiter unten gibts dann plötzlich eine nicht drosselbare 105PS Variante.

Die Frage war ob es abgeschafft wurde das man die Leistung Führerscheinkonform drosseln kann

Meine Antwort war: Nein es ist nicht abgeschafft worden und auch das ist korrekt, diese Möglichkeit gibt es immer noch. Später habe ich eingeschränkt das diese Aussage aber nicht auf alle fälle zutrifft, damit sind alle Aussagen meinerseits korrekt auch wenn die Einschränkung im ersten Satz noch nicht enthalten und es vielleicht besser/korrekter wäre dies da gleich anzufügen. Das einzige Halbwissen meinerseits sehe ich darin das ich mir mit den 95PS nicht ganz sicher war (70kW sind 95PS (gerundet) also war auch diese aussage trotz meiner leichten Unsicherheit vollkommen korrekt), das genaue Datum nicht mehr im Kopf hatte und das ich das Leistungsgewicht nicht mit angesprochen habe.

Und in einem Satz "Ja, aber mit folgenden Einschränkungen" ist auch kein widerspruch.

Aber wenn Du gerne Haare spaltest: Ich hätte an der einen oder anderen Stelle nicht "kann" verwenden sollen da es nicht wirklich um das "können" sondern viel mehr um das "dürfen" geht. Und wer sagt denn das "nicht drosselbare 105PS Variante" etwas mit dem Führerschein zu tun hat? Vielleicht wird es ja eine 105PS Variante für die es kein Drosselkit (oder Software) geben wird (macht ja auch eigentlich keinen Sinn wenn man es nicht A2-konform bekommt) und die 95PS Variante bekommt ein Drosselkit/software die dann A2 konform sein wird. Wobei auch hier ein mehr oder weniger aufwendiger Umbau von 95 auf 105PS und anders herum auch da sicherlich technisch möglich sein wird aber von KTM vermutlich nicht vorgesehen und fraglich ob es dann eintragbar ist.

Also würde ich mal sagen: Füße stillhalten, ich glaub @Mr.DukeFC hat es (richtig) verstanden und die Antwort war für ihn hilfreich

Wie ich dir bereits auf deinen anderen Thread geantwortet hatte, wirst du bei einer richtigen SuMo auf Grund des Leistungsgewichts weiter als 48PS herunterdrosseln müssen.

Eine KTM 690 z.B. gäbe es mit 44 PS.

Richtige SuMos sind halt leicht und stark. Da der Gesetzgeber mit der A2 Regelung verhindern möchte, dass Anfänger solche Machinen bewegen, wirst du aus diesem Dilemma auch nicht wirklich rauskommen.

KTM 660 und 625 kriegst du mit den originalen Flachschiebervergasern auch mit unbeschränktem Führerschein nicht mehr legal mit voller Leistung zugelassen, jedoch gibt es noch welche mit Bestandsschutz.

Wieviel willst/kannst du denn ausgeben? Erfahrungsgemäß schränkt das den Kreis der Optionen dann meinst schon ziemlich ein.

Wenn du dir eine ältere KTM gönnen möchtest, dann solltest du wissen, dass man für Reparaturen und Reifen einige Kohle in der Hinterhand behalten sollte (ich hatte eine), dafür ist das Grinsen bei jeder Fahrt unbezahlbar. Eine 640er ist für dich mit 34PS auf der Straße fahrbar, andere Drosselsätze gibt es nicht.

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Es wurde nicht abgeschafft, die KTM 690 SMCR musst du jedoch statt 48 PS auf 41 PS Drosseln lassen aufgrund des zu leichten Gewichts.

Auf 41 PS lässt sie sich elektronisch drosseln und lässt sich auch sehr gut mit 41 PS farhen

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