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Drossel raus?

Honda CBF 500
Themenstarteram 16. April 2013 um 16:03

Hallo,

seit diesem Jahr dürfen Fahranfänger mit einer 35kw Drossel fahren, meine Honda CBF 500 hat noch eine 25kw Drossel am Gaszug eingebaut.

Jetzt stellt sich mir die frage ob ich überhaupt eine 35kw Drossel einbauen soll da die Maschine ja sowieso 42kw hat und der unterschied wsl nicht gravierend ist.

Hat schon jemand Erfahrung mit den Grünen gemacht? 7kw zu viel sollte doch noch im rahmen liegen oder?

MfG

Tobi

Beste Antwort im Thema

Denkst du, die legen das neue Typenschild zum Spaß bei?

Nur weils deine Fahrschule nicht macht, heißt das nicht, daß es OK ist.

Ich versteh auch nicht ganz, wo das Problem ist. Kleb das Ding hin und gut.

Im Fahrzeugschein steht die Standgeräuschdrehzahl und die dabei entstehenden dB. Das steht auch am Typenschild.

Typenschild und Fahrzeugschein sind nicht identisch, wenn du das Ding nicht anbringst.

Das Kennzeichen schraubst du auch ans Heck des Motorrads und legst es nicht zu den Papieren oder?!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '48ps drossel typenschildaufkleber notwendig? CBF 500A' überführt.]

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am 13. Juni 2016 um 18:55

ich weiß nicht, was auf dem richtigen typenschild draufsteht. Ist ja überklebt.

aber hier mal ein bild vom typenschild der cb500 (sollte ja ziemlich gleich sein, da bei honda die typenschilder anscheinend gleich sind nur immer andere gravur)

http://www.classicscyclecity.com/.../...it_cb500_90841-001-000_1_l.jpg

 

und hier mal ein bild von dem aufkleber (ist zwar yamaha aber er sieht genauso aus nur halt andere beschriftung)

http://r6club.de/uploads/post-4337-1203861879.jpg

wenn man den aufkleber bindend braucht und der übers typenschild muss, dann könnte man die maschine ja nur einmal drosseln weil beim entdrosseln müsste er ja wieder weg und beim erneuten drosseln würde er ja nichtmehr halten.

zudem verdeckt er ja anscheinend wichtige daten wie zul.ges.gew.

und irgendwo am rahmen anbringen bringt auch wenig, weil der beim nächsten waschbesuch eh die fliege macht (ok vll. nicht beim ersten aber irgendwann)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '48ps drossel typenschildaufkleber notwendig? CBF 500A' überführt.]

Zitat:

@soldier100 schrieb am 13. Juni 2016 um 20:55:55 Uhr:

...und beim erneuten drosseln würde er ja nichtmehr halten.

Da muß dann natürlich neuer Kleber drunter und die Klebestelle vorher ordentlich gereinigt werden. Dann hält das auch.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '48ps drossel typenschildaufkleber notwendig? CBF 500A' überführt.]

Zitat:

@soldier100 [url=http://www.motor-talk.de/.../...penschildaufkleber-notwendig-cbf-500a-

und hier mal ein bild von dem aufkleber (ist zwar yamaha aber er sieht genauso aus nur halt andere beschriftung)

http://r6club.de/uploads/post-4337-1203861879.jpg

 

Da steht doch genau drauf was ich schon geschrieben habe........

Die Lautstärke (88dB(A)) bei einer bestimmten Drehzahl (4750umin). Mit dem Hinweis auf die Leistungsreduzierung.

Und das ist relavant.

Kleb das Ding nicht über das alte Typenschild sondern drunter (vorher sauber machen, wie schon jemand geschrieben hat).

Genau diese Angaben (zusammen mit der Fahrgestellnummer) sind für die Cops relevant bei einer Kontrolle. Hier wird

Fahrzeugschein und die Angaben auf dem Motorrad verglichen. Und dann kommt evtl. die Lautstärkenmessung mit genau diesen Angaben.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '48ps drossel typenschildaufkleber notwendig? CBF 500A' überführt.]

am 14. Juni 2016 um 17:37

bei alpha tech steht aber, dass es ein typenschilldaufkleber ist. Also muss er aufs typenschild, was die ganze sache für mich recht unsinnig macht da ja wie oben geschrieben andere daten verdeckt werden.

Und einfach woanders oder nebendran hinkleben ist auch nicht nach anleitung (klar, besser als garnet dran, kommts allemal bei ner kontrolle)

aber jetzt weiß ich immernoch nicht ob ich es draufkleben muss oder nicht

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '48ps drossel typenschildaufkleber notwendig? CBF 500A' überführt.]

Und warum fragst Du nicht einfach mal beim TÜV nach, oder bei der Zulassungsstelle?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '48ps drossel typenschildaufkleber notwendig? CBF 500A' überführt.]

am 14. Juni 2016 um 21:00

weil ich erst gegen ende der woche beim tüv vorbeikomme um zu fragen (hatte ich eh vor)

und wenn der tüv mann (oder frau) sagt, dass ich mir das klebeteil auch auf die stirn pappen kann, heißt das ja noch nicht, das es nicht drauf müsste (also aufs motorrad :D)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '48ps drossel typenschildaufkleber notwendig? CBF 500A' überführt.]

Meines Wissens haben die auch Telefon.

Aber die sind auf jeden Fall Deine Ansprechpartner, die müssen wissen, wie mit dem alten/neuen Aufkleber/Schild zu verfahren ist. Darum würde ich der Aussage des TÜV-Mannes bzw. der TÜV-Frau schon Bedeutung beimessen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '48ps drossel typenschildaufkleber notwendig? CBF 500A' überführt.]

am 15. Juni 2016 um 19:35

ok.

war heute schnell mal beim tüv und hab den netten mann gefragt.

ich soll den aufkleber mal mitbringen beim vorführen.

also entweder er klebt mir das ding irgendwohin (aufs typenschild direkt findet er auch schwachsinn, da daten verdeckt werden) oder er sagt ich solls halt mit mir führen z.b. bei den papieren.

jetzt mal angenommen er sagt zu mir, dass es reicht, wenn ichs zu meinen papieren lege, dann bezweifle ich, dass ich mit der aussage "aber mein tüvprüfer hat gesagt ich soll das so machen" sehr weit komme, bei einem polizisten, der den aufkleber gerne an der maschine sehen möchte.

(wahrscheinlich klebt der tüv mann aber den aufkleber irgendwo in die nähe des typenschildes)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '48ps drossel typenschildaufkleber notwendig? CBF 500A' überführt.]

am 22. Juni 2016 um 21:32

So. Drossel ist bestellt.

Jetzt hätte ich aber noch eine frage, undzwar:

muss ich diesen zettel den ich vom tüv bekomme, dass die drossel eingetragen werden kann eigentlich mitführen? Nach der eintragung steht sie ja im fahrzeugschein.

weil ich habe hier nen alten tüv bericht in dem steht: "Abnahmebescheinigung: 2. Seite fehlt, bitte mitführen"

was bedeutet das?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '48ps drossel typenschildaufkleber notwendig? CBF 500A' überführt.]

Moin Moin !

Es gibt Änderungsabnahmen , die unverzüglich bei der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen werden müssen und solche ,bei denen die Eintragung erst dann erfolgen muss, wenn man das nächste Mal bei der Zul.stelle ist,auch ,wenn es Jahre dauert. Ferner gibt es noch Abnahmen , die gar nicht eingetragen werden müssen ,sondern freiwillig eingetragen werden können.

In den beiden letzten Fällen ist die Abnahmebescheinigung mitzuführen , wenn die Änderung in den Papieren eingetragen ist ,erübrigt sich das natürlich.

Ob die Eintragung sofort erfolgen muss oder später erfolgen kann , steht auf der Abnahmebescheinigung.

Eine Leistungsänderung muss immer sofort eingetragen werden.

MfG Volker

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '48ps drossel typenschildaufkleber notwendig? CBF 500A' überführt.]

am 23. Juni 2016 um 17:25

Also ist mal was geändert worden.

Könnte das evtl von den miniblinkern sein?

Vielen Dank schonmal

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '48ps drossel typenschildaufkleber notwendig? CBF 500A' überführt.]

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