Drossel nötig, oder nicht?
Hallo ihr Lieben,
mein Mann ( der keinerlei Führerschein hat und vom Alter her keine Mofaprüfbescheinigung braucht ), hat sich einen Roller gekauft. Er hat 49ccm und fährt max. 45km/h.
Kann mir bitte jemand defintiv sagen, ob er den fahren darf? Jeder sagt was anderes ??.
Vielen Dank
20 Antworten
Und brauche ich da so ein Drosselkit speziell für Benzhou Roller? Die sind ja recht teuer
@Papstpower schrieb am 16. August 2022 um 21:57:31 Uhr:
Durch eine zugelassene Drossel. Es wird auf mechanisch hinauslaufen.
Wr
Zitat:
@momo150570 schrieb am 16. August 2022 um 22:29:49 Uhr:
Und brauche ich da so ein Drosselkit speziell für Benzhou Roller? Die sind ja recht teuer@Papstpower schrieb am 16. August 2022 um 21:57:31 Uhr:
Durch eine zugelassene Drossel. Es wird auf mechanisch hinauslaufen.
[/quote
Ja, du brauchst eine für den Roller zugelassene Drossel.
Diese wird in der Regel mit den entsprechenden Papieren geliefert, um die Drossel beim TüV abnehmen zu lassen.
Ohne eine entsprechende Eintragung in die Rollerpapiere darf der Roller nicht von euch gefahren werden.
Einfach die Drossel einbauen und fahren ist nicht.
Alles nicht so einfach und mit Kosten verbunden.
Wenn man Pech hat, will der TÜV-Prüfer den Nachweis durch eine Werkstatt, das die Drossel "fachgerecht" verbaut ist. Kostet nochmal...
Kann ich so nicht bestätigen . Wenn man eine Drossel in der Variomatik einbaut , der Roller 25 fährt und zum tüv fährt, dieser ihn testet dürfte alles ok sein. Dass der tüv jemand in die Werkstatt schickt …. Dann ist das ein Grund den tüv zum wechseln .
Hier in München gab es keine Probleme
Es kommt auf die richtige drosselscheibe in der Variomatik an und die kann man online bestellen .
Ich würde selbst diese einbauen und zum tüv fahren u d vorher das mit diesem persönlich besprechen . Dann Klappt es kostengünstig
Kann vorkommen, muss nicht.
Ich kenne einen Fall aus Bremen, da wurde der arme Kerl zurück geschickt, weil er nicht darstellen konnte was gemacht wurde. Dann hat sich das wohl aufgeschaukelt weil der junge Kerl mit dem Roller nicht nur keine keine Ahnung, sondern auch noch eine grosse Klappe hatte.
Bremer...
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Eben. Man ist in der Beweispflicht.
Zitat:
@Papstpower schrieb am 18. August 2022 um 21:37:32 Uhr:
Eben. Man ist in der Beweispflicht.
Das stimmt , deswegen würde ich vorher (!) das mit dem Prüfer selbst besprechen . Wenn er das ok gibt , auch mit fotod0kumentstion , klappt das bestimmt . Kommt immer darauf an , wie man es rüberbringt . So wie man reinruft und den Wald ……