Drogen und Autofahren
Ich habe mal ne Frage hatte selbst den führerschein weg weil ich damals viel Alkohol getrunken habe und einen Unfall baute. Habe daraus gelernt, lebe heute abstinent. Ich kenne jedoch jemanden, der täglich Hasch raucht und dann sogar noch über 600 km Autofährt und das normal findet? Er macht dies seit 15 Jahren so und hat auch kein schlechtes Gewissen, weil er noch nie aufgehalten wurde. Ehrlichgesagt finde ich das eine Sauerei, habe sogar mal bei der Polizei angerufen. Die haben das nie verfolgt. Find es auch schlimm weil Kinder im Spiel sind. Was kann man denn da noch tun?
Beste Antwort im Thema
Ehrlich gesagt, ich finde es unerträglich, dass in einem Land in dem das Saufen erlaubt und gesellschaftlich anerkannt ist, in dem das größte Sauffest der Welt stattfindet und jährlich 30.000 Alkoholtote akzeptiert werden, wo es sogar erlaubt ist mir Alk im Blut Auto zu fahren, Kiffen überhaupt verboten ist.
Noch schlimmer ist aber den Leuten, die gewohnheitsmäßig kiffen, also am Feierabend 2-3 Joints durchziehen, den Führerschein zu entziehen, obwohl sie gar nicht beim Fahren unter Drogeneinfluß erwischt worden sind.
Der feiste Beamte in der FS-Stelle, der seinem Gegenüber den Lappen wegen charakterlicher Nichteignung abnimmt, genehmigt sich jeden abend 3 Halbe und am Samstag abend gerne auch noch ein paar Schnäpse. Ist das noch normal?
Sicher befürworte ich nicht, dass jemand bekifft mit seinen Kindern im Auto eine 600km-Reise antritt genausowenig wie mit 3 Schnäpsen im Kopp.
Aber ich befürworte für Kiffer die gleichen Rechte wie für Säufer. Alles andere ist eine unerträgliche Doppelmoral.
Und das sage ich als reinrassiger Bierliebhaber und Nichtkiffer!
142 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn die Polizei einen entsprechenden Tipp bekommt, muß sie der Sache nachgehen.
Ja, natürlich, aber nur dann....
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Du bekommst das Zeug auf ärztliche Verordnung in der Apotheke,wenn Du z.B. Krebspatient bist. Aber eine Ausnahme für den Straßenverkehr mit Sicherheit nicht. Die könnte dann ja auch jeder chronische Säufer beantragen.🙄
Hasch für Krebspatienten ? Na, das wäre ja mal was 😉
Nein, dort bekommst Du allenfalls morphinhaltige Mittel. Und damit darfst Du kein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen.
Also, man muss erstmal einiges hier unterscheiden:
1.
Das fahren mit einem THC-Wert von 1,0 ng/l ohne Ausfallerscheinungen ist eine VOWi gem. § 24 a StGV. Bedeutet bei einem Ersttäter 250.- Euro und vier Wochen ohne Fahrkarte!
2.
Eine BTM-Beeinflussung plus Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, pp., wie bei Alkohol) bedeutet erst eine Straftat gem. § 316 (ggfls. 315 c) StGB - mit allen sich daran anschließenden Konsequenzen.
- Soweit ist für die Polizei hier piep-ut! -
3.
Die Verwaltungsbehörde (hier FS-Stelle) kann bei jeder BTM-Beeinflussung etwas unternehmen. Wie schon zuvor gepostet, gibt es THC-Abbauwerte, die bei jeder Blutprobe detailliert mit ausgewertet werden und mit zu der Anzeige kommen.
Bei einem regelmäßigen THC-Konsum ist dieser (THCOOH-)Wert recht hoch. Es gibt höchstrichterliche Rechtssprechung, ab wann von einem regelmäßigen Konsum auszugehen ist (den genauen Wert habe ich jetzt leider nicht im Kopf).
Ist dieses der Fall, dann wird die Verwaltungsbehörde diesen Menschen zu weiteren entsprechenden Terminen vorladen und dann aus verwaltungsrechtlichen Gründen (charakterliche Ungeeignetheit) den Führerschein einziehen!
Und das kann sie übrigens auch, wenn die Polizei den Menschen noch nicht erwischt hat. Wenn jemand glaubhaft schildert, dass ein anderer ständig zugedröhnt unterwegs ist - dann - ja dann laden sie den auch zu einem ärztlichen Termin vor.
Es geht also auch ohne uns!
Nicht schämen, machen!
Frage: Was sind Drogen? Kenn ich nicht - und nein, will ich auch nicht kennen!
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Zitat:
Original geschrieben von Pepsi15
kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die Polizei da nichts tut . . .
Ist aber so und ist übrigens in NRW.
Zitat:
Original geschrieben von winjen66
Also, man muss erstmal einiges hier unterscheiden:1.
Das fahren mit einem THC-Wert von 1,0 ng/l ohne Ausfallerscheinungen ist eine VOWi gem. § 24 a StGV. Bedeutet bei einem Ersttäter 250.- Euro und vier Wochen ohne Fahrkarte!2.
Eine BTM-Beeinflussung plus Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, pp., wie bei Alkohol) bedeutet erst eine Straftat gem. § 316 (ggfls. 315 c) StGB - mit allen sich daran anschließenden Konsequenzen.
zu 1.)
Stimmt, den Owi-Bereich hatte ich glatt unterschlagen. Da wird es als angemessen angesehen, einfach bestimmte Werte festzulegen, mit denen man nicht mehr fahren darf. Gibts ja auch beim Alkohol (0,5 Promille) ohne dass es auf Ausfallerscheinungen ankommt.
zu 2.)
Das Problem ist immer, dass man aus der Kombination Fahrfehler und BtM-Konzentration im Blut nicht ohne weiteres eine Verbindung dahingehend herstellen kann, dass die Fahrfehler auch auf dem BtM-Konsum beruhen. Schließlich fahren genügend Bekiffte fehlerfrei (jedenfalls in dem Moment, wenn sich festgestellt werden) und genügend Nüchterne begehen Fahrfehler. Wenn natürlich drogentypische Ausfallerscheinungen, wie z.B. verzögerte Reaktionen, irrationale Glücksgefühle oder träge Pupillenreaktionen feststellbar sind, ist das was anderes. Dann kann man zu einer Strafbarkeit kommen, da man dann eine Einschränkung der Fahrtauglichkeit aufgrund des Drogenkonsumes unterstellen kann. Meist braucht man dafür im Verfahren aber auch rechtsmedizinische Hilfe. Wenn es feste Grenzwerte für § 316 StGB wie beim Alkohol gäbe, wäre das einfacher - gibts aber leider noch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Pepsi15
kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die Polizei da nichts tut . . .
Ist aber so und ist übrigens in NRW. Ich finde jeder kann ja machen was er will aber so extrem wie es bei ihm ist find ich absolut unnormal, zumal er eben noch so weit Auto fährt und keinerlei schlechtes Gewissen hat. Soweit ich weiß sind 10 Gramm in NRW erlaubt zumindest steht das im Internet. Ich denke die sind in dem Bundesland anscheinend nicht so streng, zumindest klang es so am Telefon.
Die wirksamste Methode dürfte immer noch sein, dem Drogenkonsumenten, nachdem der Nachweis regelmäßigen Drogenkonsums erbracht wurde, über die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Nichteignung zu entziehen.
Das führt mich zu einer weiterführenden Frage: wenn man in einem Zimmer mit anderen zusammensitzt, wo gekifft wird, man selbst aber nicht mitraucht, reicht das "Passivrauchen" zu einem positiven Drogenscreening?
LG - Andy
Zitat:
Original geschrieben von andythecandy
Das führt mich zu einer weiterführenden Frage: wenn man in einem Zimmer mit anderen zusammensitzt, wo gekifft wird, man selbst aber nicht mitraucht, reicht das "Passivrauchen" zu einem positiven Drogenscreening?LG - Andy
Sicher. Es kommt natürlich auf die Testmethode und auf die Umstände des "Passivkiffens" an.
Früher waren Drogenschnelltests ja mal so sensibel, dass man selbst als Mohnkuchenesser positiv getestet wurde. Bei einem Bluttest lassen sich die Konzentrationen des THC und seiner Abbauprodukte recht genau bestimmen, sie sind dann halt niedriger als bei aktiven kiffern.
Wenn Du nur 5 Minuten in einem großen Raum mit einem Kiffer verbringst, liegt die THC-Konzentration vielleicht noch unter der Nachweisschwelle. Wenn Du dagegen 5 Stunden in einem kleinen Raum mit mehreren Dauerkiffern verbringst, liegt die THC-Konzentration sicher deutlich höher. Dann dürftest Du aber auch schon die Wirkungen verspüren.
Netter Test bei ZDF: 3 Mohnbrötchen zum essen und dann etwas später ein polizeilichen Test (identische Indikatoren). Das Ergebnis: positiv.
Die beruhigende Kommentierung folgte "Der Bluttest auf der Wache würde schon entlasten."
Na da bin ich aber froh dass ich mich nur mitschleppen lassen muss um meine Unschuld zu beweisen.
Zitat:
Original geschrieben von Katrin26
Ich habe mal ne Frage hatte selbst den führerschein weg weil ich damals viel Alkohol getrunken habe und einen Unfall baute. Habe daraus gelernt, lebe heute abstinent. Ich kenne jedoch jemanden, der täglich Hasch raucht und dann sogar noch über 600 km Autofährt und das normal findet? Er macht dies seit 15 Jahren so und hat auch kein schlechtes Gewissen, weil er noch nie aufgehalten wurde. Ehrlichgesagt finde ich das eine Sauerei, habe sogar mal bei der Polizei angerufen. Die haben das nie verfolgt. Find es auch schlimm weil Kinder im Spiel sind. Was kann man denn da noch tun?
Es seiner Frau sagen!
Da will ich doch auch mal was zu sagen.
Eins ganz deutlich vorneweg: Weder konsumiere, noch akzeptiere ich Drogen im Straßenverkehr oder sonstwo, aaaaber:
Keiner hier kennt die näheren Umstände. Wann kifft der Typ und wie viel? Ich denk mal abends nen Joint und dann morgens auf die 600km-Tour sollte grade so in Ordnung sein. Wahrscheinlich nicht schlimmer wie ein paar Bier am Vorabend. Sollte es so sein sehe ich keinen Grund jemanden zu kriminalisieren, der ansonsten ein geregeltes Leben führt.
Denn wenn jmd. 600km am Tag fährt dann sicher nicht zum Privatvergnügen. Nimmt man dem den Schein ist er den Job los, die Kinder sind evtl. nicht mehr anständig versorgt usw. In meinen Augen schlimmer als geschildertes Szenario.
Sollte er allerdings während der Tour kiffen, bzw. unmittelbar zuvor, sehe ich keinen Grund hier Milde walten zu lassen.
Und noch was: Ich kenne, bzw. kannte auch Leute die fast täglich besoffen aus der Arbeit heim fahren. Bin in der Baubranche tätig und weis was auf den Baustellen teilweise abgeht. Aber wie oft kommt da die Polizei? Richtig, fast nie!
Macht sich natürlich viel besser ein paar kleinen Kiffern die Zukunft zu versauen, vor allem hier in Bayern!
Ehrlich gesagt, ich finde es unerträglich, dass in einem Land in dem das Saufen erlaubt und gesellschaftlich anerkannt ist, in dem das größte Sauffest der Welt stattfindet und jährlich 30.000 Alkoholtote akzeptiert werden, wo es sogar erlaubt ist mir Alk im Blut Auto zu fahren, Kiffen überhaupt verboten ist.
Noch schlimmer ist aber den Leuten, die gewohnheitsmäßig kiffen, also am Feierabend 2-3 Joints durchziehen, den Führerschein zu entziehen, obwohl sie gar nicht beim Fahren unter Drogeneinfluß erwischt worden sind.
Der feiste Beamte in der FS-Stelle, der seinem Gegenüber den Lappen wegen charakterlicher Nichteignung abnimmt, genehmigt sich jeden abend 3 Halbe und am Samstag abend gerne auch noch ein paar Schnäpse. Ist das noch normal?
Sicher befürworte ich nicht, dass jemand bekifft mit seinen Kindern im Auto eine 600km-Reise antritt genausowenig wie mit 3 Schnäpsen im Kopp.
Aber ich befürworte für Kiffer die gleichen Rechte wie für Säufer. Alles andere ist eine unerträgliche Doppelmoral.
Und das sage ich als reinrassiger Bierliebhaber und Nichtkiffer!