Dringend: Vorgehensweise nach Inserat bei Autoscout24 und mobile.de

Mercedes E-Klasse W211

Da ich demnächst einen Dienstwagen bestellen werde, steht meine E-Klasse zum Verkauf. Auf mein Inserat meldete sich eine Person, die nur gebrochen Französisch schreibt und - ob der Zeiten, zu denen die Mails eingingen - irgendwo 2-Zeitzonen östlich wohnen müsste, also z.B. in Russland

Zunächst bot mir diese Person an, nach Frankreich zu kommen und bar zu zahlen. Als ich Treffpunkt (vor meiner Bank) und Uhrzeit zurückmailte, hiess es dann, ich solle zuerst eine gescannte Kopie vom Fahrzeugschein und von meiner persönlichen Identität, also Personalausweis (wenn ich das von Fehlern durchsetzte Mail richtig interpretiert habe), schicken, und es war plötzlich von Banküberweisung due Rede.

Nun meine Fragen:

1. Ist obiges Anliegen legitim, z.B., damit der Käufer sich absichern kann, dass mein Auto und ich wirklich existieren oder besteht Missbrauchspotenzial, sobald er in Besitz dieser doch sehr sensiblen Daten ist.

2. Kann ich 100% sicher sein, dass das Geld, sobald es einmal auf mein Konto überwiesen ist, auch wirklich dort bleibt. Man hört ja viel von Schecks, die zunächst gutgeschrieben werden und nach über einer Woche dann doch noch platzen. Auch meine Bankverbindung würde ich übrigens nur ungern verschicken.

3. Sollte ich zunächst meinerseits eine Kopie des Personalausweises des Käufers anfordern? Bisher kenne ich nur den Vornamen des Interessenten und seine Yahoo-e-Mail-Adresse.

4. Wie würdet Ihr an meiner Stelle vorgehen? Was ist die Standard-Vorgehensweise? Welche Forderungen eines Käufers sind allgemeinen als legitim einzustufen? Meint Ihr, dass der Interessent seriös ist oder sollte ich besser auf weitere Interessenten warten?

Vielen Dank für Eure Einschätzung

mfG

36 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Mercer-Richie


Das war dein Ausgangsstatement, das natürlich nicht unwidersprochen bleiben durfte. Denn es ist so einfach falsch. Danach windest du dich wie ein Fisch und versuchst alles hinzubiegen. Leider fehlt es dabei an den Basics, z.B. "Lesen und verstehen":

- ohne Worte -

Tja, dito. Die PISA-Studie wäre früher vermutlich noch vernichtender ausgefallen.

Ich wette Du bist KEIN Bankkaufmann, sonst würdest Du nicht alle Halbweisheiten so durcheinanderbringen!

Sobald eine Überweisung auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wurde,ist eine Rückbuchung nur mit dessen Zustimmung möglich! Ausnahme: Der Name des Empfängers ist nicht korrekt (wird aber bei größeren Beträgen automatisch von der Bank abgeglichen), Kontoinhaber der zahlung wurde Phishing-Opfer (hier greifen aber andere juristische Schritte, entweder ist das Phishing-Opfer selbst schuld [grob fahrlässig] oder die Bank haftet-> in beiden Fällen behältst Du Dein Geld oder der Fall, wenn ein Drittes Konto benutzt wurde, um die Zahlung anzustoßen (dies sind aber Fälle, in denen Geldwäsche betrieben wird, völlig losgelöst von dem Geschäft was Du hier meinst!).

Das einzige wo ich Durandula widersprechen muss, sind die Rückgabefristen bei Lastschriften mit Einzugsermächtigung (welche mit Abbuchungsauftrag können nicht retourniert werden!), diese können 6 Wochen nach Rechnungslegung (also der letzte Kontoabschluss) widerrufen werden.

Und selbst wenn dann jemand von Deinem Konto abbucht,wie es Klangmogul geschildert hat, können diese Lastschriften natürlich zurückgegeben werden!

TernezHill:

Fast gut, aber in der Prüfung hättest Du Probleme bekommen.
Lastschriften mit Abbuchungsauftrag können von der bezogenen Bank mangels Deckung zurückgegeben werden, wobei man als Zahlungsempfänger binnen 2 Tagen Klarheit hat.
Lastschriften mit Einzugsermächtigung können lt. BGH Urteil auch später als 6 Wochen nach Quartalsabschluß zurückgegeben werden, hier mußt Du mal Insolvenzverwalter in Aktion erleben. Hier rate ich jedem ab !
Das Argument mit dem pishing würde ich nicht von der Haynd weisen, da kann man auch als Zahlungsempfänger Probs bekommen. Aber hier fehlt mir das juristische Hinterland.
*Klugscheißermodus aus*

Zum Thema: Bei GW Verkauf gilt für alle Seiten: nur Bares ist Wahres...

Gruß, Thilo

Hallo,
kleiner Beitrag von mir zum Thema:
Für meinen damaligen Omega bot mir so ein Simpel am Telefon "hochwertige Teppiche". Als ich das ablehnte, wollte er in mehreren Raten zahlen.
Also,Leute gibts....
Gruß
josch47cgn

@Hual: Wenn DU ernsthaft glaubst, dass "Menschen anderer Kulturen" ggf. mehr zahlen als "Menschen eigener Kultur" haST Du irgendwie etwas verpasst.
Die sind nämlich auch nicht blöd. und kenne den Markt sehr genau - einmal abgesehen von den damit verbundenen "Unwägbarkeiten".

Ich jedenfalls hätte keine Lust auf solch greifbaren Ärger wegen ev. ein paar Euros mehr.

ABER NUR ZU !

H

Zitat:

Original geschrieben von Hual


Was soll den daran unangenehm sein?

Von nix kommt nix, und wer ein gebr. Auto verkaufen will und nicht mal zu Menschen anderer Kulturen zugehen kann muss sich auch nicht wundern wenn er nicht viel Geld für seine Auto kriegt.... (beim MB dealer)

nur mal so am Rande

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Zitat:

Original geschrieben von hektor-58


@Hual: Wenn DU ernsthaft glaubst, dass "Menschen anderer Kulturen" ggf. mehr zahlen als "Menschen eigener Kultur" haST Du irgendwie etwas verpasst.
Die sind nämlich auch nicht blöd. und kenne den Markt sehr genau - einmal abgesehen von den damit verbundenen "Unwägbarkeiten".

Ich jedenfalls hätte keine Lust auf solch greifbaren Ärger wegen ev. ein paar Euros mehr.

ABER NUR ZU !

H

 

Schaut IMHO ebenso aus wie reines "Solidaritätsgelaber"......

Zitat:

Original geschrieben von faraway


Alle hier genannten Gründe vorsichtig zu sein erscheinen mir gerechtfertigt. Gleichzeitig überlege ich mir was ich als Käufer vorher sehen möchte bevor ich quer durch Europa zu einem Verkäufer fahre. Dann sind ein paar Kopien nicht zu viel verlangt.

Du siehst ein ehrlicher Käufer verlangt nicht zu viel bei einem unehrlichen Käufer ist es aber natürlich zu viel.

Ich fürchte Du kannst das Problem nicht auflösen.

Das ist ja genau auch die Frage. Wieso soll jemand wegen eines Autos quer durch Europa fahren?

Händler organisieren sich anders. Dort ist ein "Kollege" vor Ort und organisiert den Einkauf. Für einen Privaten düfte sich die Reise wohl nicht lohnen. Also wer soll der Käufer sein?

Mir fallen viele Sachen ein, für was ich eine Ausweiskopie und eine Kopie des KFZ Briefes nehmen könnte; leider bloß nichts legales. Also Vorsicht.

PS
Zur Sache mit dem Scheck. Wenn ein Scheck auf Deinem Konto gutgeschrieben wird, kann die Bank, sofern Du eine gute Bonität hast, Dich vor dem Eingang des Geldes über den Gegenwert verfügen lassen. Platzt der Scheck, so buchen sie das Geld wieder von Deinem Konto zurück. Es ist dann dein Problem. Bei geringerer Bonität schreibt die Bank den Scheck erst bei Geldeingang gut.

Scheckeingänge haben daher ein sehr hohes Risiko.

Zitat:

Original geschrieben von The Banker


TernezHill:

Fast gut, aber in der Prüfung hättest Du Probleme bekommen.
Lastschriften mit Abbuchungsauftrag können von der bezogenen Bank mangels Deckung zurückgegeben werden, wobei man als Zahlungsempfänger binnen 2 Tagen Klarheit hat.
Lastschriften mit Einzugsermächtigung können lt. BGH Urteil auch später als 6 Wochen nach Quartalsabschluß zurückgegeben werden, hier mußt Du mal Insolvenzverwalter in Aktion erleben. Hier rate ich jedem ab !
Das Argument mit dem pishing würde ich nicht von der Haynd weisen, da kann man auch als Zahlungsempfänger Probs bekommen. Aber hier fehlt mir das juristische Hinterland.
*Klugscheißermodus aus*

Zum Thema: Bei GW Verkauf gilt für alle Seiten: nur Bares ist Wahres...

Gruß, Thilo

Ich sage da nur, nicht schlecht.

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