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Drei Mal schriftliche Verwarnung für Parken in der falschen Zone (Aachen)

Themenstarteram 28. Mai 2020 um 19:33

Hey Zusammen,

ich will hier gar nicht rumheulen, nur meine Möglichkeiten besprechen...

Ich parke seit 4 Jahren u.a. an dem folgenden Punkt (Im Bild dargestellt). Ich habe einen Bewohnerparkausweis R (kostet 30€/Jahr)... Der Parkplatz ist 15m von meinem Hauseingang entfernt.

Nun dieses mal habe ich das erste mal ein Strafzettel bekommen und dann in der Liste gesehen dass die Straßenseite zu W gehört..

Aufgrund der Corona-Homeoffice-Situation habe ich das Auto von diesem Parkplatz längere Zeit nicht wegbewegt...(ne Woche ca.)

jetzt bekomme ich täglich neue Strafzettel mit immer der gleichen Adresse:

15.05.2020 - 11:37 bis 17:03 = 40€

18.05.2020- 19.05.2020 12:56 - 16:23 = 40€

20.05.2020 - 13:02 bis 13:12 = 20€

Kann ich da irgendetwas machen? 100€ ist extrem viel, ich ziehe immer richtige Tickets und habe den Bewohnerparkausweis, bei der Zone war mir nicht klar, dass diese andere Straßenseite eine andere Zone ist als die gegenüberliegende...

Oder ists sinnlos und ich muss zahlen?

Freue mich über Tipps..

Lg,

Fabian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Drahkke schrieb am 28. Mai 2020 um 22:15:22 Uhr:

Das Problem wird im hier diskutierten Fall die Beweisbarkeit des ununterbrochenen Stehens darstellen.

Das Ordnungsamt müsste beweisen, dass das FZ wegbewegt wurde. Ansonsten ist das ein Dauerdelikt wie geschrieben.

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Zitat:

@Drahkke schrieb am 28. Mai 2020 um 22:15:22 Uhr:

Das Problem wird im hier diskutierten Fall die Beweisbarkeit des ununterbrochenen Stehens darstellen.

So wie ich das sehe muß man in Deutschland nicht seine Unschuld beweisen. ;)

Ich würde einfach das erste Ticket zahlen, den anderen Widersprechen (mit Begründung).

Dann abwarten was passiert.

Gruß Metalhead

genauso hat es der Anwalt auch geschrieben.

Nicht ganz, der schrieb von "Einspruch".

Wobei sowohl "Widerspruch" als auch "Einspruch" nicht ganz korrekt ist. Bei dem Knöllchen handelt es sich nur um das Angebot, den Vorgang mit einem Verwarnungsgeld abzuhaken. Ist der Betroffene damit nicht einverstanden, braucht er gar nichts machen - dann gibt es zu einem späteren Zeitpunkt einen Bußgeldbescheid. Und gegen den muss dann Einspruch eingelegt werden.

Als netter Mensch (so sind Motor-Talker nun mal) bezahlt man das erste Knöllchen fristgerecht und teilt der Behörde mit, dass das erste bezahlt wurde und das Auto die ganze Zeit dort stand, weitere Knöllchen also nicht akzeptiert würden. Gibt's dann einen Bußgeldbescheid muss man fristgerecht Einspruch einlegen.

Kurzer Hinweis noch: die meisten RS-Versicherungen übernehmen für Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr keine Verfahrenskosten.

@TE: hast Du Dir mal die Beschilderung angeschaut, ob Du tatsächlich nicht auf der anderen Straßenseite parken darfst?

Hier in Stuttgart gelten die Bewohner-Parkausweise an den Parkraumgrenzen auf beiden Straßenseiten. Vielleicht ist das ja bei Dir in Aachen auch so.

Themenstarteram 19. Juni 2020 um 10:20

Ich möchte hier noch ein Fazit ziehen:

Ich habe den entsprechenden Ansprechpartner angerufen.

Es wurden alle drei Strafzettel aufgrund der Bilder/Ventilstand zusammengefasst und es ist mit der Einmalzahlung von 40€ erledigt.

danke euch für die Auskunft! TOP

Danke für die Rückmeldung, super für dich. :)

Aber echt doof dass da Straßen geteilt sind. Eine Straße sollte komplett zu einem Parkausweis gehören, dass ist doch echt mal wieder n bürokratischer Schildbürgerstreich.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 28. Mai 2020 um 21:44:25 Uhr:

Ja nun - was willst Du denn machen? Dein Ausweis ist für den Platz auf dem Du stehst nicht gültig. Auch kann keiner etwas dafür, wenn Du da eben öfter aufgeschrieben wirst und eben den Wagen dort stehen lässt. Ob die Höhe der Strafmandate gerechtfertigt ist ... das kann man unterschiedlich bewerten. Fakt ist wohl: Du hast falsch gestanden. An allen Terminen. Und bist berechtigterweise aufgeschrieben worden.

Also Ich finde sowas ja mehr als lächerlich und an Willkür kaum noch zu übertreffen.

Da bezahlt man brav seinen Anwohnerparkausweis und wird dafür auch noch bestraft, nur weil man auf der anderen Straßenseite bereits in einem anderen Parkbereich parkt.

Wo bitte ist der Unterschied, wenn Ich in ein und derselben Stadt mein Auto parke, jedoch mal in den anderen Parkbezirk komme ?!

Die Gebühren für solche Ausweise wandern doch so oder so in den selben Stadtsäckel.

Ist das denn angeschrieben, daß auf der einen Straßenseite der Parkausweis für den Bezirk R gültig ist und für die andere Seite nur für den Parkbezirk W ?!

Ich würde das höchstwahrscheinlich gar nicht bezahlen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. Juni 2020 um 10:14:07 Uhr:

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 28. Mai 2020 um 21:44:25 Uhr:

Ja nun - was willst Du denn machen? Dein Ausweis ist für den Platz auf dem Du stehst nicht gültig. Auch kann keiner etwas dafür, wenn Du da eben öfter aufgeschrieben wirst und eben den Wagen dort stehen lässt. Ob die Höhe der Strafmandate gerechtfertigt ist ... das kann man unterschiedlich bewerten. Fakt ist wohl: Du hast falsch gestanden. An allen Terminen. Und bist berechtigterweise aufgeschrieben worden.

Also Ich finde sowas ja mehr als lächerlich und an Willkür kaum noch zu übertreffen.

Da bezahlt man brav seinen Anwohnerparkausweis und wird dafür auch noch bestraft, nur weil man auf der anderen Straßenseite bereits in einem anderen Parkbereich parkt.

Wo bitte ist der Unterschied, wenn Ich in ein und derselben Stadt mein Auto parke, jedoch mal in den anderen Parkbezirk komme ?!

Die Gebühren für solche Ausweise wandern doch so oder so in den selben Stadtsäckel.

Ist das denn angeschrieben, daß auf der einen Straßenseite der Parkausweis für den Bezirk R gültig ist und für die andere Seite nur für den Parkbezirk W ?!

Ich würde das höchstwahrscheinlich gar nicht bezahlen.

Ja, ist es.

Die Zonen sind immer ausgeschildert. Auch bekommt jeder Ausweisinhaber bei Übergabe ein Merkblatt auf dem die Zonen erklärt und gezeigt werden.

Zum Rest deines Posts verkneife ich mir jeglichen Kommentar :rolleyes:

Ist wohl besser so.

Ich hatte damals nach meinem Umzug in der Gegend, wo ich wohne, festgestellt, dass es mit Parkplätzen schlecht aussieht. Auch wenn ich mir den Anwohnerausweis geholt hätte, wäre es ja noch nicht sicher, dass ich auch einen Platz bekommen. Und da die hier schon oft kontrollieren, war vor Übernahme der Wohnung klar, dass ich einen Tiefgaragenplatz haben muss. Da zahle ich halt auch monatlich, aber der Platz ist auch immer frei.

Würde mir das passieren, was dem TE hier geschah, wäre ich schon am Überlegen, mir einen Stellplatz zu mieten. Da hat man da nicht dass Problem mit dem Parkplatz suchen. Und seit der Erhöhung des neuen Verwarnkataloges, wäre der Stellplatz eine Alternative (zumal denn in dem Bereich plätze frei sind).

Aber dieser neue Verwarnkatalog ist schon echt übel.

Zitat:

@Marki_M. schrieb am 20. Juni 2020 um 20:24:45 Uhr:

Aber dieser neue Verwarnkatalog ist schon echt übel.

Hahaha, ymmd!

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 30. Mai 2020 um 13:55:53 Uhr:

@TE: hast Du Dir mal die Beschilderung angeschaut, ob Du tatsächlich nicht auf der anderen Straßenseite parken darfst?

Hier in Stuttgart gelten die Bewohner-Parkausweise an den Parkraumgrenzen auf beiden Straßenseiten. Vielleicht ist das ja bei Dir in Aachen auch so.

Mich würde mal interessieren, ob der TE vor dem Bezahlen die Schilder genau angeschaut hat.

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