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Doppelt durchgezogene Linie ''Kosten''
Hi,
was kostet es eine Doppelt durchgezogene Linie mit einem Auto zu passieren?
bg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Cuberino
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Hallole zusammen
Kann sein das eine Situation besteht wo es nicht
anderst geht , dann kostet es nix.
Gib mal ein Beispiel für so eine Situation.
Wenn dann sind entweder gelbe Baustellenstreifen oder Einsatzkräfte die dir das erlauben. Von selbst darfst du das nicht entscheiden.
Beispiel wäre aus meiner Sicht ein falsch geparktes Fahrzeug auf der Fahrbahn. Mag sein, dass der eine oder andere Regelerotiker dahinter warten würde, bis Polizei, Abschleppdienst und möglichst noch der Papst da waren. Ich würde aber wohl eher nur warten, bis kein Gegenverkehr da ist und die Linie überfahren.
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26 Antworten
googel doch einfach mal nach dem aktuellen Bußgeldkatalog
Zitat:
Original geschrieben von CLAMG
beantwortet mir meine Frage ihr lieben. sonst....
...Was?
... bevor solche haltlosen Drohungen aufkommen würd ich erstmal die Situation richtig beschreiben:
- Wo ist die durchgezogene Linie? Innerorts? Ausserorts? Auf ner geraden Strecke, die man 2 Kilometerweit einsehen kann? In ner unübersichtlichen Kurve, um die der Gegenverkehr üblicherweise mit geschätzten 350 Kmh drumrum brettert?
- Warum hast du die Linie überquert? Aus Lust und Laune? Um nem Hindernis auszuweichen? Um in einen verbotenen Feldweg einzubiegen?
- Was ist dabei passiert? Garnix? Gegenverkehr hat Gehupt? Ein Auto ausm Gegenverkehr wollt dir ausweichen und landete am Baum?
- Wer hats gesehen? Hat der Bauer vom Traktor runtergerufen, dass er dich anzeigt? Die Polizei, die ist aber weitergefahren und hat nur komisch geguckt? Die Polizei, und die haben dich dann auch gleich angehalten und waren garnicht mehr so gut drauf?
In diesen paar Aussagen liegt schon eine Spanne zwischen kostenlos und grob geschätzt 2.000 Euro mit langem Fahrverbot
die Aussage - du kannst dir n paar Minuten sparen - ist weder hilfreich noch sehr interessant, weil die meisten teuren Sachen macht man weil man sich n paar minuten sparen kann.
Gruß,
Marc
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
Beispiel wäre aus meiner Sicht ein falsch geparktes Fahrzeug auf der Fahrbahn. Mag sein, dass der eine oder andere Regelerotiker dahinter warten würde, bis Polizei, Abschleppdienst und möglichst noch der Papst da waren. Ich würde aber wohl eher nur warten, bis kein Gegenverkehr da ist und die Linie überfahren.
Bei einem falsch geparktem fahrzeug auf der fahrbahn darf man die fahrstreifenbegrenzung natürlich überfahren wenn man muß, dafür gibt es defintiv keine strafe, denn da fahre ich an dem hinderniss vorbei.
Wenn der verkehrsteilnehmer sich aber bewegt sprich fährt (auch wenn es noch so langsam ist) und ich dabei die fahrstreifenbegrenzung überfahre damit ich den seitenabstand einhalten kann, ist das verboten, weil das überholen ist.
@CLAMG
War dort überholverbot durch zeichen 276 oder 277 oder war nur die durchgezogene liene da bzw. hast du dabei jemand behindert (eventuell gegenverkehr) oder gefährdet?
Denn da sind im bußgeldkatalog große unterschiede.
Gruss
Maik
kein Zeichen 276 und auch nicht 277
doppelt durchzogene linie
ne niemand behindert .
kommt keiner aus Hannover, wenn man von der Gehägestraße auf die Hermann-Bahlsen-Allee will.
@heltino
sonst werd ich's nie wissen
Zitat:
Original geschrieben von CLAMG
...
sonst werd ich's nie wissen
Doch,
spätestens wenn der Bescheid kommt...
Gruß.
Ok, wenn ich das richtig sehe, linksabbieger, wo nur rechtsabbiegen erlaubt ist?
Dann nochmal die Frage, wer hats gesehen, was ist die Ursache für deine Frage?
In dem Bußgeldkatalog den ich auf die Schnelle herausgezogen habe steht nichts direkt über die durchgezoge Linie. Man könnte es in dem Fall aber auch als Fahren gegen die Fahrtrichtung werten und das steht mit 7 Punkten drin, ohne feste Geldstrafe. Dann kommt der Gefährungsgrad noch dazu. und dann kannst dir ausrechnen dass es sehr teuer werden kann.
Gruß,
Marc
TBNR 141268: Sie fuhren beim Linksabbiegen verbotswidirg über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295/296) = 30,- €
141269 oben + Gefährdung = 35,- €
141500 oben´+ Unfall = 40,- € + 1 Punkt + Gebühren / Auslagen
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
TBNR 141268: Sie fuhren beim Linksabbiegen verbotswidirg über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295/296) = 30,- €
141269 oben + Gefährdung = 35,- €
141500 oben´+ Unfall = 40,- € + 1 Punkt + Gebühren / Auslagen
Danke...
da steht ja gleich an allererster stelle:
Zitat:
Wenden oder Linksabbiegen
über eine durchgezogene Linie (mit Behinderung) = (35 €)
Das bedeutet wohl soviel, dass solang sich keiner beschwert oder Bremsen muss da nix passiert !?!
Äh sorry, ich glaub mein Hamster bohnert!
Da fragt der TE dochtatsächlich, ob er BEWUSST eine doppelte Linie zum Abbiegen überfahren soll? Damit er Zeit spart? Also wohlmöglich TÄGLICH, damit sein Arbeits/Schulweg kürzer wird???
Hallo Leute: Hier will jemand bewußt einen Verstoß begehen und Ihr überlegt, wie teuer das wird, gewürzt mit Aussagen wie "wenns keiner sieht, ist es doch kein Problem..."
Also ehrlich! Ich fass es nicht! Wenn ich nachts euer Auto anzünde und keiner sieht mich, isses auch nicht schlimm, oder?
Es gibt im Strassenverkehr nun mal Regeln. Auch wenn es manchmal sinnlos scheint, kann ich mich nicht darüber hinwegsetzen, nur um etwas Zeit zu sparen. Oder fahrt Ihr mit dem fahrrad über die Autobahn, nur weil es etwas kürzer ist? Klar, ist verboten, aber wenn es keiner merkt?
Ihr parkt auch vor den Toren der Feuerwache, weil ihr mal schnell auf die Bank wollt? Wird schon nix passieren, oder?
In Polen kostet es 200 Zloty , aber wenn man nich genug dabei hat nehmen die auch weniger!