Directline forderte bis jetzt keinen aktuellen Kilometerstand! normal?

Hallo Leute

Wollte mal nachfragen ob es euch ähnlich geht.
Ich habe seit 01.01.2014 meine 2 Pkw`s bei der Directline versichert. Bei der Vertragsauswahl wählte ich eine jährliche Fahrleistung von 9000km
Ich war zuvor jahrelang bei der Huk und spare mir insgesamt 350€ bei der Directline was meiner Meinung nach schon eine beachtliche Summe ist.

Die Jahresbeiträge wurde bereits abgebucht und die Unterlagen habe ich bereits letztes Jahr schon bekommen.
Ich mußte aber nirgends meinen aktuellen KM Stand mitteilen.

Habe ich da was übersehen oder kommt das noch von der Versicherung?

Außerdem würde mich mal interessieren wie die directline bei einem Schadensfall auch Teilkasko Schäden reagiert, sprich ob es überwiegend unproblematisch abläuft oder eher dann doch etwas problematischer aufgrund der günstigen Tarife.

Vielen Dank
Gruß
huppsy

28 Antworten

Tüv war im Januar 2013 fällig.

In 2013 bin ich jeden Tag 30 KM in die Arbeit gefahren.

Januar 2014 wechsle ich zur Directline und fahre nur noch 1x in der Woche die weite Strecke in die Arbeit. Den Rest fahre ich bei Kollegen mit.

-> Viel Spaß beim streit, wenns um die Fahrleistung geht. 😉

Zitat:

Original geschrieben von cc307



Zitat:

Original geschrieben von huppsy00


Hallo Leute

Ich habe die letzten Tage mal die Directline wegen der Kilometer angeschrieben und heute folgende Antwort bekommen.

"Bezüglich der jährlichen Fahrleistung benötigen wir keine Angaben des aktuellen KM-Standes. Im Sonderfall ist eine Prüfung über die TÜV Berichte etc. möglich"

Das mag für die Überprüfung der jährlichen Fahrleistung auch zutreffend sein. Trotzdem braucht der Versicherer den Kilometerstand des Fahrzeugs bei Vertragsabschluss.
Darum ging es doch auch oder?
Ich denke da hat man dich beim Versicherer wohl falsch verstanden.

Es geht aber darum, das Directline keinen KM-Stand abfragt bei Vertragsabschluss. Wie gesagt ich musste ihnen meinen regelrecht aufzwingen. Die haben aber von sich aus keinen Vermerk wie der Stand ist. Und das finde ich einfach ungewöhnlich und damit, für mich zumindestens, unseriös.

Sehe ich genau so.

Im Schadensfall kannst du dich dann mit denen rumärgern, welchen KM Stand du zu Vertragsbeginn hattest.

Ich sehe hier keine rechtliche Grundlage auf der der Versicherer einen Kunden zwingen möchte, den KM Stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu beweisen, wenn er im Antrag nicht danach gefragt hat.
Mich wundert es nur etwas, dass ich bei der DL den KM Stand übermitteln muss... aber gut...

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Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980


Mich wundert es nur etwas, dass ich bei der DL den KM Stand übermitteln muss... aber gut...

Ist schon richtig! Die Directline will den km-Stand wirklich nicht zwingend wissen... Wenn Du z.B. über NAFI beantragst, ist er ja aber ohnehin angegeben.

Früher gab´s mehrere Gesellschaften, die den km-Stand im Antrag nicht abgefragt haben, was seltsamerweise dazu geführt hat, dass deren Klientel sehr unterdurchschnittliche Jahresfahrleistungen hatten... 😰

In der Praxis schaut es so aus, dass sich die Directline schwer tun wird, eine eventuell vorhandene höhere Fahrleistung nachzuweisen, weshalb sie auf eine Prüfung schlicht verzichten! Kein bisher über uns abgewickelter Schadenfall hat eine Nachfrage hinsichtlich des km-Standes nach sich gezogen!

@TE
Hinsichtlich der Abwicklung im Schadenfall, empfinde ich die Erreichbarkeit des Versicherers als eher unterdurchschnittlich, wenn man allerdings alle für die Regulierung erforderlichen Unterlagen einreicht, gehts idR recht flott.

Ein absolutes Nogo und meines Wissens negatives Alleinstellungsmerkmal am deutschen Versicherungsmarkt, ist die Vertragsstrafe bei Unfällen durch nicht benannte Fahrer.

Ist kein Alleinstellungsmerkmal.

Die tolle "Deutsche Internetversicherung" hat zum Beispiel einen Abzug von 10% vom Kaskoschaden wenn der Fahrerkreis abweicht.

Tachsche,

ich habe auch die Aussage von Direct Line bekommen dass die keinen KM-Stand benötigen und haben mir versichert dass es zu keinen Komplikationen kommen wird.

Es ist durchaus möglich anhand des Tüv-Berichtes einen Durchschnittlichen KM-Stand zu ermitteln solltem ein paar wenige KM anhand der Berechnung nicht reichen, weil ich im Monat A nur 200 Kilometer gefahren bin aber im Monat B 3000 könnte man entweder probleme bekommen oder die sagen "Ach das passt schon" wobei ein 50/50 Jocker gezogen wird 😉

Zitat:

@huppsy00 schrieb am 13. Januar 2014 um 12:16:20 Uhr:


Hallo Leute

Ich habe die letzten Tage mal die Directline wegen der Kilometer angeschrieben und heute folgende Antwort bekommen.

"Bezüglich der jährlichen Fahrleistung benötigen wir keine Angaben des aktuellen KM-Standes. Im Sonderfall ist eine Prüfung über die TÜV Berichte etc. möglich"

Ist für mich in Ordnung denn wie die Versicherung den Kilometerstand genau ermitteln möchte wenn man zum ersten mal bei denen ist, ist mir ein rätsel.

Hab mir die E-Mail ausgedruckt und zu meinen Unterlagen gelegt damit ich im Falle eines Falles was auf der Hand liegt

Gruß
Huppsy00

Dann schau mal in die AKBs oder wie das heißt. Da steht unter N.4, dass Änderungen unverzüglich mitzuteilen sind. Dies findet man auf Seite 16. Diese Bedingungen sind auf der Webseite der genannten Versicherung verlinkt.

Und sicherlich hat man bei Vertragsschluss auch angeklickt, dass man das gelesen und verstanden hat.

Zitat:

@tomtom1980 schrieb am 15. Januar 2014 um 12:20:39 Uhr:


Ich sehe hier keine rechtliche Grundlage auf der der Versicherer einen Kunden zwingen möchte, den KM Stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu beweisen, wenn er im Antrag nicht danach gefragt hat.

Zustimmung.

Der VN muss nichts beweisen.
Die Versicherung muss beweisen, dass der VN bewusst falsche Angaben gemacht hat.

O.

Diese Versicherung ist klasse.
Alle wollen bei Schaden eine Rechtschutz haben.
lol

Und wenn die Versicherung beweisen kann, das der VN bewußt falsche Angaben gemacht hat, hat er im Schadensfall die Arschkarte gezogen. 🙂

Zitat:

@celica1992 schrieb am 14. Januar 2015 um 09:56:36 Uhr:


Und wenn die Versicherung beweisen kann, das der VN bewußt falsche Angaben gemacht hat, hat er im Schadensfall die Arschkarte gezogen. 🙂

Ja, so ist es bei

jeder

Versicherung.

Oder meinst Du, dass die Versicherung , wenn sie den den Kilometerstand abfragt und im Schadensfall eine bewusst falsche Aussage des VN nachweisen kann, die Falschaussage ohne Konsequenzen dahinstehen lässt?

O.

Das glaube ich nicht

Zitat:

@celica1992 schrieb am 14. Januar 2015 um 14:22:36 Uhr:


Das glaube ich nicht

Bewusst falsche Angaben haben immer Konsequenzen.

Wie diese aussehen, kann sehr unterschiedlich sein.

O.

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