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Digitaler Tachograph - Pflichten und Rechte des Unternehmers

Themenstarteram 22. Juli 2009 um 8:26

Servus,

unser Busunternehmen besitzt seit kurzem einen Bus der mit einem digitalen Tachographen ausgestattet ist, bislang hatten wir nur Tachoscheiben.

Fahrerkarte haben wir schon auch eine Unternehmenskarte. Wir wurden in keinster Weise geschult wie man die Karten handhaben bzw. auslesen kann. Im Moment improvisieren wir.

Man hat uns praktisch ins kalte Wasser geschmissen, die Bedienungsanleitung des Tachographen gibt auch nicht viel her.

Dazu könnt ihr euch sicher denken habe ich jetzt hier einige Fragen.

1. Welche Pflichten habe ich als Unternehmer und was brauche ich um die Fahrerkarte bzw. den Massenspeicher auszulesen?

2. Wie oft muss das geschehen? Bei Fahrer sowie Unternehmen

3. Wir fahren überwiegend unter der Woche Linienverkehr. Im Linienverkehr wäre keine Fahrerkarte notwendig, solange die Strecke unter 50 KM bleibt. Das ist bei uns der Fall aber wie mache ich diese Fahrten? Mit Out of scope oder einfach ohne Fahrerkarte?

4. Wie oft und welche Ausdrucke muss ich regelmässig machen?

Ich bitte Euch mir so genau wie möglich zu Antworten, weil das wirklich wichtig für uns ist.

Mit freundlichen Grüßen

Samiel

Beste Antwort im Thema

motorina hat schon Recht, dass Ersatzrollen für die Kontrollorgane mitgeführt werden müssen (Art. 14 Abs. 1/2 VO (EWG) 3821/85). Angesichts der neuen Richtlinie verliert sich aber die Bedeutung.

Wenn ein Kontrollör mich überprüfen will, frage ich ihn nach seiner technischen Ausrüstung. Hat er die nicht dabei, kann er entweder seine Kontrolle unterlassen oder mir das Papier bezahlen, das ja nicht gerade billig ist.

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Sehr geehrter Samiel,

das ist gerade im Bereich der Omnibusbetriebe keine seltenheit.

Wenn Sie sich ausgiebig informieren möchten empfehle ich folgende Webadresse. www.eh-systemhaus.de

Dort sitzen Fachleute, die sich mit Fuhrparkmanagement beschfäftigen und sich ausgiebig mit dem Thema DTCO digitaler Tachopgraph auskennen. Dort gibt es auch die passenden Archiverungslösungen für die Daten des Digitachos.

Grundsätzlich gilt:

1. Unternehmenskarte zur Registrierung bei Inbetriebnahme des Fahrzeugs einmalig in den Tacho einsetzen und anmelden.

Danach wird die Unternehmerkarte nur noch zum Download der Daten vom Tacho benötigt.

2. Daten der Fahrerkarte spätestens nach 28 Tagen runterladen. Hierzu benötitg man eine Software und einen Kartenleser.

3. Spätestens nach 3 Monaten die Daten vom Fahrzeug (DTCO) runterladen. ierzu wird ein Downloadkey benötigt.

4. Die Fahrten im Linienverkehr werden per Out of Scope gefahren. Wichtig ab dem 51. km ist der Tacho und die Karte Pflicht.

 

5. Ausdrucke sind nur erforderlich, falls es ein Problem mit der Fahrerkarte (Verlust, Dienbstahl, Defekt) oder ähnliches gibt. Ansonsten gilt der Grundsatz. Je besser man ein mögliches Fehlverhalten dokumentiert (Ausdruck) desto bessere Chancen hat man später bei Kontrollen den Beamten oder Gewerbeaufsicht zu besänftigen.

Die geladenen Daten müssen vom Unternehmer archiviert und auf Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten bzw. Arbeitszeit ausgewertet werden. Dazu ist eine Software erforderlich. Gerade hier bietet eh-systemhaus günstige Komplettpakete die eine gesetzeskonforme Archivierung und Auswertung ermöglichen. Sogar der Support und die Updates sind enthalten. Geht bei 249,00 Euro los.

Anbei der Link auf eine PDF-Datei mit den wichtigsten Infos.

http://www.eh-systemhaus.de/downloads/top10regelneh.pdf

Viele Grüße

Burgl

Themenstarteram 31. Juli 2009 um 15:22

Vielen Dank an alle. Habt mir schon sehr weiter geholfen.

Gruß

Samiel

am 29. Oktober 2009 um 10:36

Was hier noch nicht genannt wurde, sind die in VO 561/2006, Artikel 10, Absatz 2 festgelegten Pflichten zur Organisation der Fahrer entsprechend der Lenk- und Ruhezeit-Verordnungen. Da das recht kompliziert sein kann, sollte man da auf Systeme zurückgreifen, die mittels Echtzeit-Daten ein Lenkzeit-Budget ermitteln und wann wieder Pause gemacht werden müsste. Strafen kann man so verringern oder gar ganz vermeiden. 

 

Außerdem gibt es nicht nur den Downloadkey, sondern eine Menge anderer Geräte zum Auslesen des Tachographen und von Fahrerkarten. Je nach Fuhrparkgröße ist eine andere Variante die beste. Wenn man einen Stützpunkt zum Auslesen (z.B. DKV Tachomanager Servicepartner) in der Nähe hat, braucht man die Geräte unter Umständen gar nicht mehr haben. Oder man baut selbst einen solchen Stützpunkt auf und verdient was dazu.

 

Rüstet man seine Fahrzeuge mit einer aktuellen Telematik und einem neuen Kontrollgerät aus, dann kann man die Gerätedaten und auch die Kartendaten von Ferne auslesen.

am 29. Oktober 2009 um 13:15

Stimmt, neues Kontrollgerät geht auch noch. Aber selbst mit dem alten Kontrollgerät ist das Auslesen der Geräte- und Kartendaten aus der Ferne möglich. Bei den Gerätedaten dann aber nur mit einer Unternehmenskarte vor Ort.

am 23. Mai 2010 um 23:55

Hallo Forum,

da ich diesbezüglich kein neues Thema aufmachen möchte und in der Hoffnung das hier noch jemand mit ließt, stelle ich mal meine Frage zur Diskussion. Ich habe mir vorgestern einen gebrauchten Kleintransporter mit 2.9t Zulässiger Gesamtmasse und einer Anhängerkupplung gekauft. Diesen nutze ich zu ca. 90% Privat und für meine selbstständige Tätigkeit. Ich bin freiberuflich Tätig und habe keine Gewerbeanmeldung. Ich bin Künstler und transportiere meine Ausrüstung zu unterschiedlichen Auftrittsorten, manchmal auch mit Anhänger. Das Fahrzeug besitzt einen Digitalen Fahrtenschreiber. Muss ich in meinem Fall eine Aufzeichnung der Fahrten durchführen? Muss ich mir eine Fahrerkarte besorgen? Bekomme ich ohne Gewerbe eine Unternehmerkarte? Brauche ich das ganze überhaupt? Ich bin Angesichts der unklaren Situation etwas verunsichert.

Vielen Dank an jeden der sich die Mühe macht

Gruss Frank

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