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Digitaler Fahrtenschreiber beim T5

VW T5 7H

Servus,
HAbe heute meinen T5 Transporter "Bulli" abgeholt. Konnte noch einen ergattern. Nun hat dieser einen Fahrtenschreiber drin den ich aber nicht möchte. Kann mir jemand sagen ob ich diesen so einfach ausbauen kann oder obs da irgendwas zerschießt!?
Danke im Voraus für eure ANtworten!
Grüsse
Sven

12 Antworten

Kann mir da keiner weiter helfen?

kannste rausnehmen.dann leuchtet nur das fahrtenschreiberzeichen im tacho.das kann man aber dem steuergerät anlernen das es nicht mehr leuchtet.

Zitat:

Original geschrieben von hass


kannste rausnehmen.dann leuchtet nur das fahrtenschreiberzeichen im tacho.das kann man aber dem steuergerät anlernen das es nicht mehr leuchtet.

Super! Danke für die Info! Das Original Radio Delta kann ich dann auch "einfach" einbauen. Hab eine Radiovorbereitung!

Äh ich glaube das geht nicht so einfach ist weil der Tacho seine Daten wie Kilometerstand und Uhrzeit vom Fahrtenschreiber bekommt .

Von VW Kam dazu die Antwort Tacho ersetzen (als Neuteil und kein Austausch da es ein andere ist als der verbaute) und Kabelbaum ändern aber das ganze selbstverständlich ohne jegliche Gewährleistungsansprüche und ob es Funktionieret istz auch noch nicht raus.

MFG

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Hm!
Es gibt aber auch eine Vorbereitung für den Tachograph kostet laut Preisliste 25 Euro! Da wird dann der TAchograph grad noch angeschlossen.
FRagt sich jetzt natürlich was stimmt! Meinst du wirklich die stellen da verschiedene TAchoeinheiten her?
Wird sich nur am Montag klären.......! Bin ja mal gespannt was mein VW Händler dazu sagt!
Grüsse
Sven

Hallo Sven,

es würde mich interessieren was bei Dir rausgekommen ist ?

Ich hab auch einen Bully mit Digi Tacho gekauft. Allerdings wurde mir zugesagt diesen vor Fahrzeugabnahme auszubauen, da es wohl Vorschrift ist diesen auch zu verwenden wenn er denn vorhanden ist.
Um die Stillegung wurde ein riesen Hype gemacht. Das ist nicht so einfach; benötigt spezielle Kenntnisse da manipulationssicher verbaut - blablabla...

Tatsächlich funktioniert nach Übergabe des Fahrzeugs der Tacho, der Tages- und der Gesamtkilometerzähler im Kombiinstrument nicht. Der Händler bessert gerade nach - insofern wäre ich um Deine Erkenntnisse dankbar.

Gruß

Warum soll das Kontrollgerät unbedingt raus? Unter Umständen wird der Bus einmal an einen Kleinspediteur verkauft und der wird das Gerät doch brauchen!

Gut, ich weiß jetzt nicht wie das im eingebauten Zustand optisch aussieht und ob das vielleicht stört, aber die Benutzungsvorschriften ergeben sich nicht aus der Tatsache, daß ein Kontrollgerät vorhanden ist, sondern dem Verwendungszweck des Fahrzeugs. Nur wer gewerblichen Güterverkehr betreibt, gehört zum angesprochenen Personenkreis.

pfisti

Hallo Pfisti,

sollte ich da (mal wieder) eine Falschinfo von VW erhalten haben.

Folgende Aussagen stammen von meinem VW Autohaus:

Es MUß bei diesem Fahrzeug (Bulli mit LKW Zulassung) und der gewerblichen Nutzung (Kundendienst) ein Fahrtenschreiber genutzt werden, sobald er vorhanden ist. Das heißt Karte - Software - etc.

Weiterhin gilt bei Fahrten mit Anhänger und ausgebautem Schreiber, daß nur 50 KM im Radius um den Firmensitz gefahren werden darf und die Fahrt nicht der ausschließlichen Gewinnerzielung dienen darf... Was immer das heißen möge.
Also erlaubt wäre der Transport von Ware zum Firmensitz. Nicht erlaubt wäre z.B. das Sammeln und Verfahren von Schrott zum Schrottplatz.

So what - habe eben mit dem 😁 telefoniert. Es wird auf VW Kosten das Kombiinstrument getauscht.

Gruß

Na ja, das wäre ja eine tolle Sache für alle im Transportgewerbe, die sich nicht an Sozialvorschriften halten wollen - Kontrollgerät raus und nix gilt mehr .....

Das kann natürlich so nicht richtig sein. Handwerker, Nahbereich 50 km/h und solche Sachen, sind schon wieder Sondervorschriften. Von Bedeutung ist, welche zulässige Gesamtmasse hat der Transporter und fahre ich hin und wieder mit Anhänger.

Die Beispiele sind schon richtig. Bin ich Bauarbeiter und hole mal eben 2 Tonnen Kies mit dem 7,5-Tonner und die Baustelle befindet sich innerhalb eines 50 km-Radius um den Firmensitz, brauche ich das Kontrollgerät nicht zu bedienen, obwohl es vorhanden ist. Das gleiche gilt für den Landwirt oder den Blumenzüchter.
Ich bin immer noch Bauarbeiter und schaffe heute nix, weil ich mehrere Fuhren Kies holen muß, dann muß ich das Kontrollgerät sehr wohl bedienen, weil das Kraftfahren dann meine Haupttätigkeit ist.

Um es kurz zu machen, hat der Transporter 2,8 Tonnen, wird es im gewerblichen Bereich gefährlich. Ist dann auch noch ein Hänger dran und das Gespann kommt auf 3,5 Tonnen, wird beim gewerblichen Verkehr das Kontrollgerät zur Pflicht.

Nachzulesen in VO EWG 561/2006 (ab 3,5 Tonnen) oder der Fahrpersonalverordnung (ab 2,8 Tonnen).

pfisti

Hallo Pfisti,

nochmal für mich zum Verständnis: es gilt das zulässige Gesamtgewicht in den Papieren. Nicht etwa das tatsächliche Gewicht bei der Fahrt.

Ersteres wäre ja für meine Zwecke total beschi....

Ich hoffe der 😁 hat den Bully mit 2,8 t zugelassen. Das Fahrzeug ist als 3 Tonner verkauft worden. Kann man sich die Zulassung auf 2,8 t so einfach wählen - oder gar reduzieren wenn auf 3 t zugelassen?

Da ich den Bully (geschlossener Kasten mit Trennwand) - als gewerbliches KD Fahrzeug auch regelmässig über 50 KM um den Zulassungsstandort betreiben möchte ist das für mich wohl relevant.

Das gibts doch wohl nicht was man von einem Nutzfahrzeugverkäufer für einen Mist erzählt bekommt...

Na dem werd ich was husten !

Gruß

Hallo,

um noch was beizutragen:

http://www.bmvbs.de/.../Bundesrat-stimmt-Aenderung-der.htm

"Bundesrat stimmt Änderung der Fahrpersonalverordnung zu
Der Bundesrat hat der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung vorgelegten Fahrpersonalverordnung zugestimmt. Die Verordnung sieht vor, dass Fahrzeuge von Handwerkern und Verkaufsfahrzeuge zwischen 2,8 t und 3,5 t von allen Aufzeichnungspflichten befreit werden. Bislang war dies nur bei einem Einsatz der Fahrzeuge im Umkreis von 50 Kilometer möglich..."

Es könnte wohl noch eine Einschränkung bis 150 KM um Standort geben - damit könnte ich wohl leben.

Gruß

Das macht dann natürlich Sinn! Wenn der T5 eine zulässige Gesamtmasse von 3,0 Tonnen hat, muß der Fahrer Lenk- und Ruhezeiten nachweisen. Ich bin jetzt nicht hundertprozentig auf dem neuesten Stand, aber seither war das auch handschriftlich möglich. Dafür gibt es Hefte, ähnlich aufgebaut wie Tachographenschaublätter, in die das eingetragen werden kann.

Den Bus ablasten wäre natürlich auch eine Idee. Aber dann den Hänger nicht vergessen!

pfisti

PS: Auf die Änderung der Fahrpersonalverordnung kann man nicht warten, wenn das Auto heute schon da steht.

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