Digitale Vignette Österreich als Unternehmer kaufen

Hallo!

In einer Woche geht es für uns in den Urlaub nach Österreich. Ich habe nicht bedacht, dass man beim Kauf der digitalen Vignette für Österreich als Privatperson 18 Tage Vorlauf einplanen muss.

Ich habe gelesen, dass man auch als Privatperson einfach die Vignette als Unternehmer auswählen und kaufen kann (die dann sofort gültig ist), weil das eh nicht überprüft wird.

Hat jemand Erfahrungen damit?

Besten Dank im Voraus!

31 Antworten

Zitat:

@158PY schrieb am 31. Juli 2021 um 09:07:34 Uhr:


Hallo Geisslein,

Dieses Malheur lässt sich am einfachsten dadurch vermeiden, indem man vor Grenzübertritt bei der Asfinag anruft um nachzufragen, ob die Vignette schon gültig ist. Ich weiß, ist ein Auslandsgespräch, aber sicher billiger als die 120 Tacken für die Extra Maut.

Noch einfacher und unkomplizierter ist es, sich einfach ein normales "Pickerl" zu kaufen !

Die 18 Tagesfrist, die für die Gültigkeit der digitalen Vignette bei Ihm notwendig waren, waren längst abgelaufen, da mein Bekannter die digitale Vignette zwischen Weihnachten und Silvester 2018 beantragt hatte. Aber erst in der ersten Februarwoche 2019 das erste mal nach Österreich gefahren ist.
Da wurde Er aber noch nicht kontrolliert, sondern erst Mitte Mai.

wie @dolofan schon schrieb gibt es beim Kauf der digtalen eine Rechnung.
Als registrierter Kunde sind die Bestellhistorie und die aktiven Produkte jederzeit online einsehbar.
Irgendwas ist bei dem Vorfall deines Bekannten fragwürdig.....

Die Klebevignette als Jahresversion hat Nachteile bei Scheibenschaden. Da will die Asfinag die alte Vignette und den unteren Abschnitt des Aufklebers (zusammen mit der Rechnung des Scheibentausches) als Nachweis zugeschickt bekommen, bevor sie eine neue Vignette ausgeben.

Und um zur Ausgangfrage zurückzukommen.
Nein, niemand prüft, ob Du Unternehmer bist oder nicht. Du verwirkst mit dieser Selbsterklärung nur dein Rückgaberecht und kannst die Maut dafür ohne verzögerten Beginn kaufen. Man kann sich die digitale Vignette also auf den Hinfahrt zwischen München und Garmisch vom Beifahrer via Mobiltelefon kaufen ohne irgendwo anzuhalten oder irgendwas aufzukleben.

Zitat:

@pivili schrieb am 31. Juli 2021 um 09:51:11 Uhr:


Irgendwas ist bei dem Vorfall deines Bekannten komisch.....

Er hat nicht bezahlt oder war zu dumm, den einfachen Nachweis zu führen - eine andere Erklärung kann es nicht geben.

Beim Kauf einer digitalen Vignette muss ich die Gültigkeitsdauer mit Startdatum eingeben. Nach der Bestellbetätigung und Rechnung erhalte ich auch eine Bestätigung mit QR-Code und groß aufgedrucktem Gültigkeitszeitraum. Die Ausdrucke dazu sind mitzuführen. Es ist dabei völlig unerheblich, ob ich die Vignette als Privatperson oder als Unternehmer gekauft habe. Im Übrigen kann ich auch eine digitale Vignette beim Grenzübertritt erwerben. Die 18-Tagefrist bis zur Gültigkeit entfällt dann.

Einfacher und klarer geht es nun wirklich nicht, das Verfahren ist bei den von mir befahrenen Ländern (Österreich, Ungarn, Rumänien, Bulgarien) fast überall gleich.

Insofern ist für mich die Geschichte mit der Nachforderung durch die Asfinag nicht nachvollziehbar.

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Zitat:

@situ schrieb am 31. Juli 2021 um 09:54:23 Uhr:


Er hat nicht bezahlt oder war zu dumm, den einfachen Nachweis zu führen - eine andere Erklärung kann es nicht geben.

Wenn das System funktioniert, wäre das Kennzeichen bei der ASFINAG im System hinterlegt gewesen.
Laut ASFINAG-Kontrolleur war da aber nix hinterlegt. Somit war Er ohne gültige Vignette unterwegs.

Das normale Pickerl ist auch nur gültig mit dem Abriss unter der Vignette "und" einem Kassenbeleg.
Hast Du eines davon nicht, zahlst Du.

Mit "nicht bezahlt" oder "war zu dumm" hat das nichts zu tun

Zitat:

@Geisslein schrieb am 31. Juli 2021 um 11:00:29 Uhr:



Mit "nicht bezahlt" oder "war zu dumm" hat das nichts zu tun

Die Möglichkeit, dass ihm bei der Eingabe des Kennzeichens ein Tippfehler oder Zahlendreher passiert ist besteht auch noch.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 31. Juli 2021 um 11:00:29 Uhr:



Mit "nicht bezahlt" oder "war zu dumm" hat das nichts zu tun

Ausschließlich damit.

ASFINAG hat tatsächlich Lesegräte für den QR-Kode, der mitzuführen ist.
Findet sich dabei ein offensichtlicher Tippfehler oder Zahlendreher (das wäre dann "Dummheit" oder wie immer man das nennen will), ist mir nicht bekannt, wie die ASFINAG sich dann verhält. Innerhalb meines Vorstellungsvermögens wäre, dass sie den Fehler im System vor Ort korrigieren. Davon wurde aber nicht berichtet, sondern so getan, als ob das System nicht funktionieren würde.

Wer sich nicht "dumm" verhält, zeigt zudem dem Kontrolleur die Bestätigungsmail auf seinem Smartphone. Auf der kann man, wenn man nicht "dumm" ist, auch kontrollieren, ob einem ein Fehler unterlaufen ist.

Zitat:

@situ schrieb am 31. Juli 2021 um 11:12:40 Uhr:


Ausschließlich damit.

ASFINAG hat tatsächlich Lesegräte für den QR-Kode, der mitzuführen ist.
Findet sich dabei ein offensichtlicher Tippfehler oder Zahlendreher (das wäre dann "Dummheit" oder wie immer man das nennen will), ist mir nicht bekannt, wie die ASFINAG sich dann verhält. Davon wurde aber nicht berichtet, sondern so getan, als ob das System nicht funktionieren würde.

Wer sich nicht "dumm" verhält, zeigt zudem dem Kontrolleur die Bestätigungsmail auf seinem Smartphone. Auf der kann man, wenn man nicht "dumm" ist, auch kontrollieren, ob einem ein Fehler unterlaufen ist.

Wieviel QR-Codes soll man mitführen, bzw. wieviel QR-Codes willst Du da bitte einscannen ?!

Wenn das System nen Schuß in dem Moment hat bringt Dir auch der QR-Code nix, oder was glaubst Du wie hier kontrolliert wurde ?!

Zitat:

@Geisslein schrieb am 31. Juli 2021 um 11:37:46 Uhr:



Wieviel QR-Codes soll man mitführen, bzw. wieviel QR-Codes willst Du da bitte einscannen ?!

Wenn das System nen Schuß in dem Moment hat bringt Dir auch der QR-Code nix, oder was glaubst Du wie hier kontrolliert wurde.

Weil ich nicht zu dumm bin, führe ich die erforderlichen QR-Kodes (meistens gar keinen, letztlich einen wegen Corona für die Schweiz - Einreisebestätigung des Bundesamtes für Gesundheit) ganz selbstverständlich mit. Wahrscheinlich enthält die zugesandte Mail ihn auch (wie im Falle der Schweiz) - das ist gut für die, die dumm und faul sind - brauchen selbst weder denken noch handeln.

Du hast natürlich Recht. Wenn das System ausgefallen ist, haben die Kontrolleure ja keine Referenz. Da zahlt dann einfach jeder. Hätte ich selbst drauf kommen können.

PS: Es ist nicht nötig und auch nicht sinnvoll, einen ganzen Post zu zitieren, wenn unmittelbar geantwortet wird.

Zitat:

@situ schrieb am 31. Juli 2021 um 11:42:50 Uhr:



Du hast natürlich Recht. Wenn das System ausgefallen ist, haben die Kontrolleure ja keine Referenz. Da zahlt dann einfach jeder. Hätte ich selbst drauf kommen können.

Nö, nur die, die alles aus Bequemlichkeit elektronisch erfassen.
Die, welche eine normale Vignette in der Windschutzscheibe eingeklebt haben, haben hier nichts zu befürchten.

Aber die Leute sind ja dumm, faul und bequem. 😉

Ich schreibe das nächste mal dazu, wenn ich einen kleinen Scherz mache. Versteht ja nicht jeder. ohne Erläuterung

Den kleinen Scherz hab Ich schon entdeckt und auch verstanden.
Nur hielt Ich es für angebracht etwas nachzuhelfen, weil man oftmals ganz schön aufgeschmissen sein kann, wenn die Elektronik doch mal versagt.

Mein Bekannter hat mir das ja alles gezeigt und gesagt:
"Da registrierst Dich für die digitale Vignette, bezahlst via PayPal, bekommst per E-Mail die Bestätigung, druckst das Ganze aus, nimmst alles mit und dann stehst da wie der Ochse vor dem Berg !"

Dein Bekannter oder du haben aber verschwiegen, was denn nun die Ursache war, obschon er angeblich alle Belege vorzeigen konnte. Wurde er der Fälschung beschuldigt? Zum Auslesen des QR-Kodes benötigt man keine "Elektronik". Jedes Smartphone kann das.

So, wie geschildert, ist das garantiert nicht gewesen. Absurd.

Und damit ist die „Geschichte“ beendet. Wie glaubwürdig das Ganze ist, konnte sich jeder selbst ein Bild davon machen.
@Geisslein
Dein „Kampf“ gegen die digitale Vignette ist allerdings völlig OT und wird hiermit für beendet erklärt.

Man kann sich zur Sicherheit auch die App runterladen - dort sollten sämtliche Käufe hinterlegt und nachweisbar sein.

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