1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Kraftstoffe
  6. Dieselschmuggel und Strafen ??

Dieselschmuggel und Strafen ??

Dieselschmuggel und Stafen ??

Hi Leute,

ein Bekannter fährt seit einiger Zeit schonmal wenn er den Tank fast leer hat mit 2 x30L Plastikanistern im Kofferraum nach Holland bzw. Belgien und packt sich dort die Kanister und den Tank mit Diesel voll.
Das versucht er nun schon einigen Leuten eine Weile lang schmackhaft zu machen.
Mich würde mal interessieren was passiert wenn er dabei erwischt wird.

Denn es ist meines Wissens so, das man eigendlich nur 1 Kanister mit max. 20Liter Inhalt mitführen darf.
Wenns mehr sind dann kostet das Strafe.

Was mich interessieren würde ist, wie hoch die Strafe ist, wenn man. z.B.mit 2 vollen Kanistern a 20L oder 30L Diesel im Kofferraum an der Grenze angehalten wird.

Einzige was ich durch googeln erfahren konnte: Wenn man mehr als 60L. in Kanistern im Auto transportiert, gilt man als Gefahrenguttransport und verstößt somit gegen die Gefahrengutverordnung.
Wenns drunter ist, dann schmuggelt man.

Was es an Bußgeld/Strafe kostet wenn man z.B.40L Diesel schmuggelt und erwischt wird, habe ich aber nirgends finden können.

Weiss jemand was solche sachen kosten und ob es mehr Bagatellstrafe ist oder richtig ins Geld geht(Steuerhinterziehung!?).

Möchte meinen Bekannten nämlich mal gerne mal erläutern was alles passieren kann wegen 10 gesparten Euros.

Gruss,
AndréV

32 Antworten

Ah, siehste, das mit dem duftenden Heizöl war mir entfallen. Also stopfen das ganze.

Diesel ist blau. Daher der Vorschlag.

Zitat:

Original geschrieben von AndreV


Also wenn man Diesel im EU-Ausland tankt, z.B.in Holland, ist 1 Kanister a 20Liter erlaubt. Alles darüber muß mit 2,61€ je angefangene 5 Liter beim Zoll versteuert werden. Ab 60 Liter ist man ein Gefahrguttransport!

Hier sprach jemand davon, dass ab 60L eine Straftat vorliegt.

1. Stimmt das?

2. Straftat wegen Verstoß gegen Gefahrguttransport und /oder

3. Wegen dem Schmuggel.

Welches Strafmaß wäre zu erwarten?

PS: Könnte mir vorstellen, dass man im Fall des (Un)Falles ein Zahlungsproblem mit der Versicherung bekommt.
Die Straftat im Falle eine Unfalles wäre dann doch noch etwas weiter gefaßt sowohl im Ausland, als auch im Inland.

Gruß, Tempomat

Soweit ich das verstanden habe weil man ab 60L. als Gefahrgut gilt.
Schmuggeln tut man schon wenn man mehr als 20 L. mitnimmt und schmuggeln ist letztendlich auch strafbar.
Irgednwo hab ich gelesen ab bestimmten Mengen wird einem auch nicht mehr abgenommen das es für den persönlichen Privatgebrauch ist und dann wird es richtig illegal und teuer wegen illegalem Handel etc.
bin aber kein Rechtsanwalt, ggf. muss man sich dort mal Rat einholen.

Gefahrgut Transport

Maximal 5 l Kraftstoff dürfe man in Kanistern oder in beweglichen Tanks im Auto oder im Boot auf der Straße transportieren, schrieben wir in BOOTE 7/00. Die Information basierte auf der StVZO (Straßenverkehrszulassungsverordnung).
Bei unseren Recherchen wegen einer Ausnahmegenehmigung stießen wir auf einen völlig neuen Sachverhalt. Die Angaben in der StVZO seien nur als Empfehlung zu verstehen, war aus dem Verkehrsministerium in Bonn zu hören.
Die verkehrsrechtlichen Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße sei hingegen in der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) und der Anlage A und B des ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) geregelt. Das Erfreuliche an dem ganzen Regelwerk: Für die Beförderung von Kraftstoffen in Sportbooten oder in Reservekanistern für Sportboote im Straßenverkehr gelten bestimmte vereinfachte Regelungen im ADR. Die Vereinfachung besagt, dass gefährliche Güter von Privatpersonen transportiert werden können, sofern die betreffenden Güter einzelhandelsgerecht abgepackt und zum persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind. Dies gilt aber nur, wenn der Transport von Privatpersonen für den Eigenbedarf durchgeführt wird. Nimmt der Skipper Kraftstoff für einen Kollegen mit oder bittet einen anderen für ihn den Kraftstoff mitzunehmen, gilt diese Freistellung nicht. Die vereinfachten Regeln haben wir nachfolgend zusammengestellt:

Ist der Tank im Boot fest eingebaut, darf das Boot auch mit vollem Tank auf dem Trailer transportiert werden.
Der Transport von Kraftstoffen in Reservekanistern ist auf maximal 60 l begrenzt. Diese Höchstmenge gilt sowohl für einen Pkw oder Lkw, als auch für ein Gespann. Das heißt, man kann nicht im Zugwagen 60 l und im Boot auf dem Trailer nochmals 60 l transportieren, sondern für das Gespann zusammen maximal 60 l.
Sollen mehr als die 60 l befördert werden, liegt die Höchstgrenze bei 300 l Benzin oder 1000 l Diesel, ohne Kennzeichnung des Fahrzeugs als Gefahrguttransport. Dazu müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Behälter müssen in vollem Umfang dem ADR entsprechen, geprüft und bauartzugelassen sein. Dazu kommen noch weitere Anforderungen an das Transportfahrzeug, der Fahrer muss besonders unterwiesen sein, und es sind Beförderungspapiere erforderlich. Außerdem ist bei Pkw und Kleinlastern darauf zu achten, dass die Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden. Über Einzelheiten informieren die Verkehrs- oder Innenminister der Länder oder TÜV und DEKRA.
Alle Reservekanister müssen den geltenden Bauvorschriften entsprechen. Ein Gefahrenzettel für entzündbare, flüssige Stoffe muss auf jedem Kanister vorhanden sein, ebenso eine UN Nummer, die den Inhalt kennzeichnet. Zum Beispiel 1203 für Benzin und 1202 für Diesel. Das ermöglicht es Einsatzkräften, zum Beispiel bei einem Unfall, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

http://www.boote-magazin.de/autoboot/aut11001.html

Ähnliche Themen

Hi,

ein Blick auf die Seiten des Zolls bringt etwas Klarheit: erlaubt sind 1 komplette Tankfüllung sowie 10 Liter in einem zugelassenen Gefäss, aber nur der passende Treibstoff für das Fahrzeug, in dem er eingeführt wird. Wird man erwischt, kostet es bei Diesel 3,30 Öro für volle 5 Liter, Vergaserkraftstoff
4,50 Öro. Früher gab es mal so ne Regelung, dass bei Beträgen bis zu einer bestimmten Höhe der gleiche Betrag nochmal als Gedankenstütze für die Zukunft draufkommt => 6,60 Euro für den Diesel und 9 Euro für Vergaserkraftstoff.

Jackson5

Schon interessant was hier doch einige Leute unter der Forumsüberschrift "Alternative Kraftstoffe" verstehen! 😁

Also ich habe auf den Zollseiten gelesen das aus nicht-EU Ländern max.10 Liter in max. 2 Gefäßen, also 2x5 L, eingeführt werden dürfen. Aus EU Ländern dürfen max. 20L eingeführt werden, jedoch nur in 1 Gefäß !
Das aus nicht EU Ländern 2 Kanister mitgebracht werden dürfen, beruht auf einem Gerichtsurteil des Gerichts in Passau.

@Joe_Cool:
Also Heizöl gehört sicher nicht zu den alternativen Kraftstoffen, aber ich denke es ist interessant das hier trotzdem mal in einem Tread dargestellt wurde das da recht krasse Strafen drohen.

Alternative Kraftstoffe assoziieren die meisten gleichzeitig mit "Spritkosten sparen" und somit wären wir beim alternativen Kraftstoff "Holland-Diesel" oder Tschechen-Sprit oder Ösi oder Schweiz und auch da sollte es wichtig sein das man weiß was man einführen darf und was nicht.
Gruss,
AndreV

Zitat:

Original geschrieben von AndreV


@Joe_Cool:
Also Heizöl gehört sicher nicht zu den alternativen Kraftstoffen, aber ich denke es ist interessant das hier trotzdem mal in einem Tread dargestellt wurde das da recht krasse Strafen drohen.

Alternative Kraftstoffe assoziieren die meisten gleichzeitig mit "Spritkosten sparen" und somit wären wir beim alternativen Kraftstoff "Holland-Diesel" oder Tschechen-Sprit oder Ösi oder Schweiz und auch da sollte es wichtig sein das man weiß was man einführen darf und was nicht.
Gruss,
AndreV

Ich habe damit auch kein Problem auch auf diese Weise Geld zu sparen. Ich tanke mein AUTOGAS schließlich auch meißtens in Holland, da dort der Liter 10ct. billiger ist.

Bei der hohen Resonanz gerade dieses Themas mußte ich nur mal meinen Kommentar abgeben.😎

Gruß Jörg

Zitat:

Original geschrieben von Jackson5


...ein Blick auf die Seiten des Zolls bringt etwas Klarheit: erlaubt sind 1 komplette Tankfüllung...

Wenn die Autohersteller in ihre Modelle vernünftige Tankgrößen einbauen würden, wäre das Problem im Prinzip schon halb gelöst. Es ist einfach ein Unding, daß man mit einigen Modellen bereits nach 500 km Fahrstrecke schon wieder eine Zapfsäule ansteuern muß....

Zum Thema Heizöl nachweisen: wenn der nachweisbare Heizöl-Betrieb ein halbes Jahr zurückliegt, woher will der Staat dann wissen, dass das nicht der Vorbesitzer des Fahrzeuges war? Wird der dann auch noch hinzugezogen? Was ist, wenn ich micht mit dem Fahrzeug irgendwo aufhielt, wo Heizöl-Betrieb nicht verboten war - irgendwo im asiatischen Teil der Ex-UdSSR? Ist das Heizöl nur in Dt eingefärbt? Habe natürlich selbst nie HÖ gefahren - aber eine Ex-Kollege hat offen damit geprahlt. Mein aktueller KfZ-Meister verriet mir, dass Kontrollen von PKWs gern bei Autohäusern/Werkstätten durchgeführt werden.

Anderes Thema: Kauf von Kraftstoff im Ausland:
meines Wissens war Import aus CZ bisher nur bis 10 Liter zulässig; seit EU-Beitritt dürften hier auch 20 Liter gelten. Habe gestern gelesen, das der Kraftstoff in nur einem Kanister mitgeführt werden darf (nicht 2x 10 sondern nur 1x20 Liter) - hatte bisher 2-3x 5 Liter. Dass Plastik-Kanister nach 5 Jahren nicht mehr verwendet werden sollten, ist mir neu - wegwerfen?

Wie wäre es mit Pöl???

Wie wäre es mit Pöl?

Da gibt es echt ober schlaue!! Muss ich hier leider so mal sagen
Gut den Wiesel mit den Saft vom Ausland zu Tanken ist ja nichts Neues! und das Max mitnehmen ist ja auch noch nachvoll ziehbar ( alles schon selbst gemacht )
Nur das mit den Heizöl *wirr* gut die Gedanken sind frei, das war es dann aber schon.

Das Biodiesel RME legal getankt werden darf ist ja bekannt eben so die evtel. Schäden an Einspritzpumpe und Co.

Und wenn die Pommes im Aupuff nicht stören aber der RME saft wegen den " Schäden" zu risikoreich ist würde ich mal sagen versucht es mal bei Aldi oder Lidel und kippt mal Planzenöl zu dir werdet schon sehen der läuft genauso! mein letztes Auto war auch ein Wiesel und habe immer gräftig bei gemischt ohne Umbau und bei nur 30% Pölanteil topst du sogar den Luxenburg Diesel und das ohne dir einen Kopf zu machen ob legal oder ilegal
Wie schon gesagt nur die Pommes sind dann im Auspuff ( NA und !!!)

Jepp.....und wer den teuren Saft denn in Kunststoffkanistern mit sich führt, gibt das Ersparte und noch viiiel mehr evtl. später für die Krankenkosten aus.
Die Gase diffundieren nämlich spitzenmäßig durch den Kunststoff und sind zumindest bei Bezin stark Krebserregend.
Also lieber Stahlkanister verwenden.......

Gruß
Wolle

Na spitzenmäßig, dann müsstest du aber immer mit Gasmaske fahren. Oder glaubst du etwa, dass du keinen Kraftstoff schnüffelst im Stadtverkehr, an der Tankstelle, etc.
Dann gibt es noch die Kraftstofftanks aus Kunststoff, die serienmäßig in verschiedene PKWs eingebaut sind.
Also bitte keine Pauschalverurteilungen bitte. Es gibt sicherlich ungeeignete Kunststoffbehälter, aber die sollten dann auch keine Zulassung erhalten.

Zitat:

Original geschrieben von hk190


Es gibt sicherlich ungeeignete Kunststoffbehälter, aber die sollten dann auch keine Zulassung erhalten.

So ist es.

Dazu meine Erfahrung: mit der Diffusion das kann ich bestätigen: ein paar Tage oder Wochen einen eingeschweissten Plastik-Beutel mit "Notration" (heutzutage wohl eher "Cerealien"😉 - Weizenpops im Auto gehabt (also noch eingeschweißt wie gekauft). Die haben dann irgendwie nach Benzin geschmeckt; den Hühnern war´s dann egal > sind jetzt Turbohühner;-)

Deine Antwort
Ähnliche Themen