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Dieselpartikelfilter RAV4 Toyota Model 2004

Themenstarteram 16. Januar 2007 um 15:09

Hat schon mal Jemand für den RAV4 Diesel Mod2004 einen Dieselpartikelfilter nachgerüstet?

Mir wurde das für 769,-€ angeboten vom Händler. Extrem Teuer weil Austausch soll sehr schnell gehen.

Steigt der Verbrauch? Muss man es eintragen lassen oder wie geht das vor sich. Angeblich muss der vordere kat einfach gegen den Filter getauscht werden. Bitte um Hilfe :o)

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9 Antworten
am 8. Februar 2012 um 19:12

Nicht das Katalysator gegen den Filter wird ausgetauscht sonder das Katalysator wird erneuert und zusätzlich das Filter eingebaut.

Das Heist du musst die kosten für ein neue Katalysator einkalkulieren.

Mach so wie ich es gemacht habe verkauf den scheiss Diesel ( du wirst nur von der Regierung schikaniert )

Dumme Frage: Warum sollte der Katalysator getauscht werden?:confused:

Habe ich noch nie gehört! :o

Bei meinem derzeitigen 2004er wurde nur ein Partikelfilter zusätzlich eingebaut.

Hier zum Beispiel steht

Zitat:

In der äußeren Erscheinung und Bauweise gleichen Dieselpartikelfilter der von Katalysatoren und werden ebenfalls wie diese in das Abgassystem integriert.

Zitat Ende.

Das heißt zusätzlich eingebaut!

Und das wäre z.B. der zusätzliche Filter (nur ein Anbieter von Vielen!).

Oder bei Twintec oder HJS usw.

PS: der Kat kostet im Austausch über 1.000 (eintausend) €

am 8. Februar 2012 um 21:59

So hat mir die Werkstatt erkleart: Wenn der Katlysator mehr als 80.000 Km. auf dem buckel hat muss man ihn erneurn.

Mein RAV4 hatte schon 108.0000 Km.

Hab hier nur zufällig mitgelesen....

Mein Bruder hat noch einen RAV, allerdings mit dem kleinen Benziner drinn.

In deinem Fall ist´s genauso wie bei VW:

Ab 80.000km wird&muß der Oxi-Kat getauscht werden.

Als Filter könnte also ein kombinierter Oxi+DPF zum Einsatz kommen.

Bleibt nun nur noch die Frage, ob sich das überhaupt noch rechnet-->

denn m.W hat der RAV Euro3 und somit gelbe Plakette-selbst mit nachgerüstetem Filter

resultiert daraus nur eine grüne Plakette.

Solange "ihr" mit der gelben Plakette in die Feinstaub/Umweltzone reinkommt, würde

ich nicht nachrüsten--> Aber es soll nach wie vor die Förderung vom Staat von 300€ geben.

Mein Kumpel arbeitet bei Toyota und sagt, das ohne DPF ein Gebrauchter unverkäuflich ist und

der Export daher den dicken Reibach macht.

Zitat:

Original geschrieben von cuxmann

Mir wurde das für 769,-€ angeboten vom Händler. Extrem Teuer weil Austausch soll sehr schnell gehen.

Anscheinend kennst du dich auf dem Gebiet nicht so gut aus. 769€ sind, wenn alle Maßnahmen abgedeckt sind, ein guter Preis. Dazu gibt es dieses Jahr noch 330€ Förderung. Am Ende bleiben also knapp 450€ übrig.

Generell ist es nicht leicht, Nachrüstfilter für Toyota bzw. den Rav4 zu finden.

Hier gibt es einen Link zu einer Datenbank mit allen anerkannten Nachrüstlösungen.

Zitat:

Original geschrieben von voller75

Bleibt nun nur noch die Frage, ob sich das überhaupt noch rechnet-->

denn m.W hat der RAV Euro3 und somit gelbe Plakette-selbst mit nachgerüstetem Filter

resultiert daraus nur eine grüne Plakette.

Nur ist gut. Auf die grüne Plakette kommt es doch gerade an. Wenn man in einer grünen Zone lebt ist es zu 98% immer günstiger nachzurüsten, als das Fahrzeug zu verkaufen und gleichwertiges mit grüner Plakette zu kaufen.

Das Wörtchen "nur" bitte nicht falschverstehen-ich meinte damit, das es bei der

Euro3 Norm bei den Abgaswerten bleibt.

Was ich bei der Problematik nicht gut finde (trotz Staatl.Förderung) ist, das

A: Nicht für alle Fzg. Filter angeboten werden

B: Der Anreiz nur in Form des Zuschusses besteht

z.B hab ich damals (2006) bei meinem Golf V einen Filter nachgerüstet

Steuer ohne DPF = 330€

Mit DPF = 300€

Aktuell habe ich einen GolfVI TDI und durch die Co²-Steuer sind es ~210€

was ich noch als angemessen sehe...aber mal abwarten was die Zukunft bringt.

Fazit: Wie oben schon geschrieben-wenn Möglich / oder Umweltzone droht = Nachrüsten;)

OT:

Neuester Trick bei "Dieselstinkern" mit/ohne roter Plakette:

Einfach ein ausländisches Kennzeichen organisieren--> sind davon ausgenommen:rolleyes:

Gruß Volker

Zitat:

Original geschrieben von voller75

Das Wörtchen "nur" bitte nicht falschverstehen-ich meinte damit, das es bei der

Euro3 Norm bei den Abgaswerten bleibt.

Was ich bei der Problematik nicht gut finde (trotz Staatl.Förderung) ist, das

A: Nicht für alle Fzg. Filter angeboten werden

B: Der Anreiz nur in Form des Zuschusses besteht

Die Förderung ist kein großer Anreiz, wie die Nachrüstungen im letzten Jahr beweisen.

Anreiz schlechthin ist die grüne Plakette.

Zitat:

Original geschrieben von voller75

z.B hab ich damals (2006) bei meinem Golf V einen Filter nachgerüstet

Steuer ohne DPF = 330€

Mit DPF = 300€

Diese Regelung war von Beginn an zeitlich auf 5 Jahre begrenzt.

Zitat:

Original geschrieben von voller75

Aktuell habe ich einen GolfVI TDI und durch die Co²-Steuer sind es ~210€

was ich noch als angemessen sehe...aber mal abwarten was die Zukunft bringt.

Die Strafsteuer gilt auch bei der Besteuerung nach CO2. Jedoch ist sie am 31.03.2011 ausgelaufen.

Zitat:

Original geschrieben von voller75

Neuester Trick bei "Dieselstinkern" mit/ohne roter Plakette:

Einfach ein ausländisches Kennzeichen organisieren--> sind davon ausgenommen:rolleyes:

Nö. Auch Fahrzeuge, die nicht in Deutschland zugelassen sind, müssen eine Plakette führen.

Zitat:

Original geschrieben von 206driver

Nö. Auch Fahrzeuge, die nicht in Deutschland zugelassen sind, müssen eine Plakette führen.

Bundeseinheitliche Regelungen

Auszug aus der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

(Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BlmSchV) Vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I, Nr. 46, S. 2218), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Dezember 2007 (BGBl. I, Nr. 61,S. 2793), in Kraft getreten am 8. Dezember 2007

Anhang 3 (zu § 2 Abs. 3)

Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1

Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-

Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:

1. mobile Maschinen und Geräte,

2. Arbeitsmaschinen,

3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,

4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,

5. Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz" (gemäß § 52 Abs.6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung).

6. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG", „H" oder „BI" nachweisen,

7. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch

genommen werden können,

8. Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden,

9. zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt,

10. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.

Jede Kommune oder Stadt kann Ausnahmen von einem Fahrverbot ohne Umwelt-Plakette gestatten.

Quellennachweis:http://www.umwelt-plakette.de/...%20umweltplakette%20allgemein.php?...

Und selbst wenn, wird dies keiner kontrollieren...und wenn nicht ahnden;)

OT:

Bestes Beispiel war gestern:

Ich bin in der Recyclingbranche tätig, gestern bei einem Kunden mit Wasserschaden im Haus:

Da kam ein Schrotti, Takatukaland aber freundlich! Rumänisches Kz. keinerlei Plaketten am betagten Iveco drann.

Keine Lizensen, denn Sammeln,Befördern,Verwerten ist in unserem Land/EU reglementiert.

Da erfreue ich mich köstlichst, wie schwer es einem gemacht wird....und anderem das keinen dreck schert.

Zitat:

 

Jede Kommune oder Stadt kann Ausnahmen von einem Fahrverbot ohne Umwelt-Plakette gestatten.

kann, heißt wohl muss nicht.

Wie ich die Kommunen kenn, werden die wohl eine saftige Gebühr dafür nehmen. Vermutlich JEDE Kommune.

 

Also schlechtes Geschäft ;-)

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