Dieselgate VAG
Haben die VAG-Modelle mit Betrugssoftware eigentlich eine gültige ABE?
Beste Antwort im Thema
Und das hätte man nicht in den bestehenden 10000 Threads zu dem Thema Fragen können?
19 Antworten
Also, aus meiner Sicht ist es auch rechtlich so das die Keine Betriebserlaubnis mehr haben da diese auf eine Typprüfung bassiert die in Betrügerischer Absicht erworben wurde.
Wenn ich eine Baugenehmigung für einen Carpot habe und eine Vila hinbauen muß ich Sie ja auch wieder abrreisen.
Die anderne Hersteller sehe ich schon aus dem Schneider, weil die nicht in betrügerischer Absicht gehandelt haben (konnte man bis jetzt zumindestens noch keinem anderem Hersteller nachweisen).
Moralisch ist es natürlich was anderes wenn Daimler die Abgasreinigung schon bei unter +10°C abschaltet zum Schutz der Bauteile. Leider steht aber im Gesetzt das dies erlaubt ist weil keine Temperatur definiert wurde.
MfG
Mike
P.S. Von mir aus können alle Autos verboten werden ab EU3, dann habe ich immer noch 2 Autos und ein Motorrad das ich fahren darf. ;-)
Doch, kann man.
Fiat: Schaltet die Abgasreinigung nach kaum 22 Minuten ab. Siehe http://www.t-online.de/.../...-schummel-software-eingesetzt-haben.html
Opel: http://www.autobild.de/.../...lationsvorwuerfe-gegen-opel-7063673.html ... schalten auf Basis von temperatur, Saugrohrdruck usw scheinbar das AGR ab.
Renault, Ford ebenfalls auffällig hohe NOx Emissionen, ob und wie die mit welcher Begründung abschalten ist mir noch nicht zu Ohren gekommen.
BMW/Daimler: Einige leidlich saubere Fahrzeuge, aber die Flotte ist kein Ruhmesblatt und ganz sicher nicht auf dem technischen Stand. Fährst du den NEFZ Zyklus von der Last her auf der Straße ab, kommt was anderes als auf dem Prüfstand raus. Komisch sowas.
Unter http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013R0168 als Rechtsgrundlage steht:
Zitat:
„Abschalteinrichtung“ ein Konstruktionsteil, das die Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl und/oder die Motorlast, den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontroll- und des Abgasnachbehandlungssystems zu aktivieren, zu verändern, zu verzögern oder zu deaktivieren, wodurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird
Artikel 19 legt recht eindeutig fest, wann eine Abschalteinrichtung benutzt werden darf. Normaler Fahrbetrieb ist das eindeutig nicht. Zudem sagt Artikel 23:
Zitat:
Der Hersteller stellt sicher, dass die von ihm hergestellten Fahrzeuge so ausgelegt, gefertigt und zusammengebaut sind, dass ihre Auswirkungen auf die Umwelt möglichst gering sind.
Also im Zyklus sauber und im Alltag bewusst dreckig ist nicht. Es war nicht legal, egal was ein Winkeladvokat auf dem NEFZ Zyklus rumreitet. Der NEFZ Zyklus ist ein harmonierter Prüfzyklus zum Nachweis der Einhaltung dieser Vorschriften, aber es ist nicht legal hinten "frei" rauszuhauen sobald man diesen verlässt. Nur wenn systematische Abschaltungen im NEFZ Zyklus stattfinden UND die Karre die Norm trotzdem einhält, wäre es gestattet. Siehe Definition Abschalteinrichtung in Artikel 23.
Übrigens könnte man ein Verkaufsverbot für "Schummeldiesel" konstruieren. Artikel 15 sagt:
Zitat:
Ist ein Händler der Auffassung oder hat er Grund zu der Annahme, dass ein Fahrzeug, System, Bauteil oder eine selbstständige technische Einheit nicht mit den Anforderungen dieser Verordnung übereinstimmt, darf er dieses Fahrzeug, System, Bauteil oder diese selbstständige technische Einheit nicht auf dem Markt bereitstellen, zulassen oder in Betrieb nehmen, bis die Übereinstimmung hergestellt ist.
Definition Händler: "„Händler“ jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette, mit Ausnahme des Herstellers oder des Einführers, die ein Fahrzeug, System, Bauteil, eine selbstständige technische Einheit, ein Teil oder eine Ausrüstung auf dem Markt bereitstellt;"
Also eigentlich auch Gebrauchtwagen-Ali am Güterbahnhof nebenan, genau wie der Teilehökerer, der die Steuergeräte mit zweifelhafter Programmierung verkauft. Woraus man IMHO (wenn "man" wollte) ein Verkaufsverbot für alle vom Pfusch betroffenen Motoren / Hersteller ableiten könnte. Übrigens auch für die Besitzer dieser Fahrzeuge, die sind natürliche Personen und versuchen, Ihr Fahrzeug auf dem Markt bereitzustellen 😉
Zitat:
@e30lion schrieb am 30. September 2016 um 11:27:42 Uhr:
Also, aus meiner Sicht ist es auch rechtlich so das die Keine Betriebserlaubnis mehr haben da diese auf eine Typprüfung bassiert die in Betrügerischer Absicht erworben wurde.
Das sind aber zwei Baustellen. Die betrügerische Absicht hat aber nicht der Erstbesitzer gehabt der dem Fahrzeug bei der Erstzulassung die BE erteilen lässt. Guck mal in den §19(3):
"Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die "
Eine Änderung ist ja nicht vorgenommen worden, die einmal erteilte erlischt rechtlich daher nicht auch wenn sie fehlerhaft erteilt wurde. Da gibt es erstmal nur die Baustelle "Fahrzeug hat Mängel". Also Rückrufaktion. Nichtteilnahme kann dann über §17 StVZO oder §5 FZV (klassische Mängelkarte) die Aufforderung zur Nachbesserung einbringen und in Folge die Entziehung der Zulassung. Folge ist letztlich das gleiche wie erloschene BE, Fahrzeug darf am Verkehr nicht mehr teilnehmen. Aber andere rechtliche Grundlage.
Verkaufsverbot wird dann so umgangen "Sie dürfen diesen VW nur außerhalb des Geltungsbereiches der STVZO betreiben" 😁
Schon wieder ein neues Thema dazu? Kann man doch alles in den vorhandenen besprechen.
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Nee, hier das ist was ganz spezielles, lies mal die 1. Seite 😉