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Diese H7 als Abblendlicht erlaubt?

Themenstarteram 23. Januar 2016 um 7:44

Hallo

Verstehe ich es richtig das diese „Xenon Weiß H7 high Power 18 SMD LED Nebelscheinwerfer 12V“:

http://www.ebay.de/itm/371534702640?...

lt. deutscher STVO als Abblendlicht für PKW nicht zugelassen sind (und deshalb hier mit dem Zusatz „Nebelscheinwerfer“ versehen sind, OBWOHL ES diesbezüglich KEINE SIND)?

Ich will mich nur vergewissern, ob ich hier richtig denke und nicht etwa dem Verkäufer kompromittieren, denn der weißt ja rechtens selbst darauf hin:

Zitat:

„Die Innenraumbeleuchtung ist ohne ABE oder Tüv Zulassung in der STVO erlaubt.

Wir sind aus rechtlichen Gründen verpflichtet Sie darauf hinzuweisen,

dass LED Leuchtmittel nur für innenraum eingebaut werden darf und nicht in der STVO im Außenbereich zulässig ist“

Es könnte diesbezüglich sicher Probleme gebe, wenn es zu einem Unfall kommt

(z.B. weil der Unfallgegner geblendet wurde und/oder sich bei einem Unfall auf eine Blendung beruft)!?

Danke

Beste Antwort im Thema

Was gibt es denn daran nicht zu verstehen?

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Davon mal abgesehen das sie verboten sind, sind die oben von genannten LED dinger von ebay nicht der bringer, die haben nur 120 lumen da ist jede handelsübliche H7 Birne heller.

Gruß

Maik

Und dennoch finden diese Dinger - wenn man einen Blick auf die Bewertungen diverser Anbieter wirft - offenbar ordentlich Absatz im deutschsprachigen Raum.

Glaub fast nicht, dass diese Käufer alle H7 - Scheinwerfer in ihren Innenräumen damit betreiben.

Wird schon die eine oder andere dieser "Leuchtmittel" seinen Weg in die Hauptscheinwerfer finden.

Natürlich werden die H7 Billigbrenner auch eingebaut. Man merkt es an den Blendern auf der Straße.

Zumindest habe ich den Eindruck, das viele der billigen Lampen sehr blenden.

Egal ob H7 oder andere....

Die wirklichen Blender sind die wo xenon nachrüstkits einfach in normale Scheinwerfer einbauen. Diese LEDs hier sind so leuchtschwach, das taugt gerade als besseres Standlicht.

Zitat:

@Datzikombi schrieb am 10. Februar 2016 um 10:52:20 Uhr:

Die wirklichen Blender sind die wo xenon nachrüstkits einfach in normale Scheinwerfer einbauen. Diese LEDs hier sind so leuchtschwach, das taugt gerade als besseres Standlicht.

Das kann ich bestätigen :)

Ich hab' so einen "Weihnachtsbaum" neulich mal im Labor in einen Scheinwerfer gesteckt und versucht etwas zu messen. Im Lichtkanal kam aber überhaupt nichts an.

Das Positive ist, dass sie kaum blenden können. Das Negative ist, dass der Fahrer im Blindflug unterwegs ist, was es irgendwie nicht besser macht :(

Die Bewertungen auf Amazon zu Leuchtmitteln ähnlicher Bauart sprechen Bände...

Zitat:

@Datzikombi schrieb am 10. Februar 2016 um 10:52:20 Uhr:

Die wirklichen Blender sind die wo xenon nachrüstkits einfach in normale Scheinwerfer einbauen. Diese LEDs hier sind so leuchtschwach, das taugt gerade als besseres Standlicht.

Die LEDs sind auch gar nicht gemeint. Da gibt es Dinger, die leuchten überall hin, nur nicht nach vorn.

Meine Lieferung aus China ist angekommen. Schauen wir mal, was von den 1800 lumen übrig bleibt. Ich bin aber bis Freitag auf Dienstreise. Dann kann ich meinen Bericht abliefern.

https://www.dropbox.com/s/e9bxgxmwc3u4fn7/LED.mp4?dl=0

1800 Lumen vor den Arsch. 3m links neben meinem Auto steht noch eine Laterne. Absolut verkehrsuntauglich. Die Phillips +130 sind um Längen heller.

Themenstarteram 1. März 2016 um 7:33

Zitat:

@downforze84 schrieb am 13. Februar 2016 um 21:41:32 Uhr:

https://www.dropbox.com/s/e9bxgxmwc3u4fn7/LED.mp4?dl=0

1800 Lumen vor den Arsch. 3m links neben meinem Auto steht noch eine Laterne. Absolut verkehrsuntauglich. Die Phillips +130 sind um Längen heller.

Danke für das Feedback!

Also wird das z.B. auch alles Schrott sein!?:

http://www.ebay.de/.../321973433399?...

Obwohl es eine Art "Umbau/Nachrüst-Sätze" darstellen....

mfG

Zitat:

@rotor1 schrieb am 1. März 2016 um 08:33:59 Uhr:

... Also wird z.B. auch alles Schrott sein!? ...

Kommt darauf an, wie man Schrott definiert ... ich sehe da nirgends eine E-Nummer oder einen sonstigen Hinweis auf eine Zulassung. Hat somit vermutlich keinerlei Zulassung ... ohne Zulassung meiner Meinung nach Schrott (zumindest, sofern ich es nicht für andere Zwecke benötige, als im Bereich der StVO/StVZO)

... und damit eine Einzelabnahme?? Wohl eher nicht ;)

Das RoHS-Zertifikat ganz unten im von Dir verlinkten Angebot ist lediglich eine Bestätigung, dass bei der Fertigung nach EU-Richtlinie 2011/65/EU gearbeitet wurde. Dabei dürfen Gefahrstoffe in der E-Technik nur nach dieser EU-Richtlinie Verwendung finden (RoHS = Restriction of Hazardous Substances). Es ist für den Käufer somit etwa ebenso (wenig) aussagekräftig, wie ein CE-Zeichen und hat dadurch noch keinerlei zulassungstechnische Genehmigung nach StVZO!

Somit: viel Spass damit auf der eingezäunten Wiese ... ;)

am 1. März 2016 um 12:56

Da ich die stärkeren LEDs genommen habe mit 20 und die Helligkeit maximal die Hälfte handelsüblicher H7 erreicht, würde ich es lassen. Die Version da vom Ebay hat aber 55 W. Es ist deine Entscheidung. Der Tüv wird die HIDs aber definitiv erkennen.

Themenstarteram 1. März 2016 um 17:01

Hallo nochmal!

Mal eine vielleicht etwas „blöde“ Zwischenfrage:

Was könnte ich für Leuchtmittel statt der gewöhnlichen H7 (55W) verwenden,

die "von mir aus auch" ;) in D zugelassen sind :eek:?

Ich habe keine Nebelscheinwerfer und hatte mir, außer

(bei meinem älteren „Proletarier-Schätzchen“)

Nebelscheinwerfer nachrüsten zu lassen,

vorgestellt etwas mehr Lichtausbeute aus meinem Abblendlicht zu holen…

Es geht mir einzig und allein, um etwas bessere Sicht bei schlechtem Wetter...

MFG

am 1. März 2016 um 17:08

Die Bosch 90 bringen 1550 Lumen für wenig Geld. Sind glaube ich die stärksten legalen.

Themenstarteram 1. März 2016 um 17:20

Zitat:

@downforze84 schrieb am 1. März 2016 um 18:08:13 Uhr:

Die Bosch 90 bringen 1550 Lumen für wenig Geld. Sind glaube ich die stärksten legalen.

Das klingt schon mal gut!

Bitte nicht evtl. falsch verstehen, dass ich vielleicht an Geiz sterben will…,

aber warum noch Nebelscheinwerfer nachrüsten bei dem „alten Schätzel“,

wenn es vielleicht eine andere etwas einfachere Alternative gibt…

VG

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