Dienstwagensteuer

Volvo

Die Tagesschau berichtet:

("Schärfere Regelung bei Dienstwagen

Auf Selbstständige kommt eine schärfere Auslegung der Dienstwagensteuer zu. Um auch künftig in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes zu kommen, müssen sie nachweisen, dass sie den Dienstwagen zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzen. Laut dem Kabinettsbeschluss bleibt der monatliche Steuersatz von einem Prozent des Listenpreises des Fahrzeuges unverändert."😉

Kann mir jemand im Forum die Dienstwagensteuer erklären? Wenn der ermäßigte Steuersatz 1% ist, was ist dann der "nicht ermäßigte" Steuersatz?

Was ist mit der Absetzung der Anschaffung als Betriebsausgabe?

Was ist mit den laufenden Kosten (Benzin, Werkstatt)? Sind die Aufwendungen für den Wagen nur noch abzusetzen wenn der Wagen über 50% gewerblich genutzt wird?

Bedingt das Gesetzt die zwingende Notwendigkeit ein Fahrtenbuch zu führen für Freiberufler und Selbständige?

Fragen über Fragen.

Viele Grüße, Toka

26 Antworten

Sehr interessante Frage - interessiert mich auch. Außerdem schreit das ja geradezu nach Verfassungsgericht - wieso muß ich als Selbständiger was nachweisen, was ein Angestellter nicht muß?

Nun ja, ein XC70 (meiner) würde im Jahr ein zu versteuerndes Einkommen von knapp 7000€ bedeuten.

Da ich ein Fahrtenbuch führe (elektronisch) konnte ich den Privatnutzungsanteil in 2003 auf 4% nachweisen. Für 2004 bin ich knapp drüber gewesen. Für 2005 habe ich es noch nicht ausgewertet, vermute aber dank MT eine deutlich höhrer Privatnutzung.

Jendenfalls muss ich so nur die 4% (aus 2003, in 2003) versteuern was irgendwo bei 4xx € lag.

Der Unterschied ist schon heftig, wenngleich der Aufwand mit dem Fahrtenbuch auch nicht unerheblich ist. Wenn ich nachweise, dass ich den Wagen 100% dienstlich nutze, brauche ich gar nix versteuern ;-)

Gute Fahrt!
Torsten - der XC-Fan (und würde der Einfachheit halber auch gerne ohne FB unterwegs sein ;-)

Es soll und wird wohl auch, die sog. 1% Regelung für Dienst PKW auf Fahrzeuge begrenzt, die zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, was z.b. bei Gmbh`s oder AG`s immer zutreffend ist, bei Fahrzeugen die an Arbeitnehmer überlassen werden eigentlich auch. Man will die dem sog. gewillkürten Betriebsvermögen zugeordneten Fahrzeuge, also bei unter 50% betrieblicher Nutzung damit treffen, denen bleib eigentlich nur noch die Fahrtenbuchführung um den betrieblichen Teil der Nutzung zu dokumentieren. Tja so kanns werden, sicher mit Verfahren in allen mgl. Instanzen dazu, nur was nützt das, wenn du dann in vielleicht 5 Jahren mal weißt, was richtig war !

Ich halte das für eine weitere Steigerung steuerlicher VerNeidungsregelungen ......
Natürlich kann ich so etwas mehr eintreiben von Leuten, die weniger als 50 % dienstlich fahren ... da geht dann entweder die Märchschreiberei los oder die kaufen sich dann billiigere Fahrzeuge *Skoda statt Volvo / Audi* die Auswirkungen auf die Automobilindustrie sieht da mal wieder keiner ...... 🙁

eMkay - findet, daß die Steuern runter müssen, dann sinkt nämlich auf der Vorteil der Abschreiberei - die Regelungswut ist nämlich nix anderes als die Folge der Steuerhöhungsorgien *Kotzsmilie an*

Etwas Butter bei die Fische: 😉

Verschlechterung:
Die Besteuerung der privaten Nutzung von Firmenwagen unter der Anwendung der 1 %-Regelung wird auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens beschränkt, d. h. auf Fahrzeuge deren betriebliche Nutzung mehr als 50 % beträgt (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Termin: Kabinettsitzung am 9.1.2006

Verbesserung:
Die degressive AfA soll ab 1.1.2006 bis zum 31.12.2007 von 20 % auf 30 % angehoben werden und maximal das 3-fache der linearen AfA betragen. Anschließend wird sie im Rahmen der Unternehmenssteuerreform reduziert. Es ist unter Umständen empfehlenswert, geplante Investitionen für das laufende Jahr erst 2006 zu tätigen und hierfür noch in 2005 eine Ansparabschreibung zu bilden. Ist das Auto schon bestellt, sollte darauf geachtet werden, dass es nach dem 31.12.2005 ausgeliefert wird. Termin: Kabinettsitzung am 10.1.2006

Nicht angetastet im heutigen Kabinettsbeschluss:
Die 1%-Regelung bleibt für lohnsteuerpflichtige Dienstwagenfahrer in alter Form bestehen. Auch konnte sich die Regierung nicht zur geplanten Anhebung des einprozentigen Steuersatzes durchringen, nachdem die Autombolindustrie vor etwaigen Folgen warnte.

Vorausblick:
Bereits im Januar steht eine Reform des Reisekostenrechts an, das voraussichtlich rückwirkend zum 1.1.2006 in Kraft treten soll. Termin: noch nicht bekannt

Auch das Umsatzsteuerrecht speziell für Gebäudereinigungsfirmen wird ab 1.1.2006 geändert. Das dürfte zumindest einen VOLVisten interessieren 😉

Die Gurke 😉

Zitat:

Original geschrieben von Spreewald-VOLVO


Etwas Butter bei die Fische: 😉

Verschlechterung:
Die Besteuerung der privaten Nutzung von Firmenwagen unter der Anwendung der 1 %-Regelung wird auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens beschränkt, d. h. auf Fahrzeuge deren betriebliche Nutzung mehr als 50 % beträgt (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Termin: Kabinettsitzung am 9.1.2006

Verbesserung:
Die degressive AfA soll ab 1.1.2006 bis zum 31.12.2007 von 20 % auf 30 % angehoben werden und maximal das 3-fache der linearen AfA betragen. Anschließend wird sie im Rahmen der Unternehmenssteuerreform reduziert. Es ist unter Umständen empfehlenswert, geplante Investitionen für das laufende Jahr erst 2006 zu tätigen und hierfür noch in 2005 eine Ansparabschreibung zu bilden. Ist das Auto schon bestellt, sollte darauf geachtet werden, dass es nach dem 31.12.2005 ausgeliefert wird. Termin: Kabinettsitzung am 10.1.2006

Die Gurke 😉

Danke erstmal,

trotzdem bleibt bei mir die Frage wie ein Wagen versteuert wird der 40% geschäftlich genutzt wird, wenn nicht nach der 1%-Regel.

Zum Punkt Zwei: Ohgottohgott. Kann ich meinen Wagen Donnerstag gar nicht abholen und muß morgen meinem Steuerberater massiv auf die Pelle rücken.

Schönen Abend

Toka

Der bisher dank 1%-Regel darauf verzichten konnte ein Fahrtenbuch zu fälschen, aber jetzt schon kriminelle Energien sammelt 😉

Ich würde auf die 30cent/km-Regelung tippen, da Tank- und Wartungsbelege dann nicht mehr eindeutig einer betrieblichen oder privaten Nutzung zugeordnet werden können.

Einzelheiten zur aktuellen Gemengelage mit der Beschreibung aller eingeübten Reflexe der Lobbyverbände hier:

http://www.handelsblatt.de

Diskussionsforum zur Dienstwagenbesteuerung hier:

http://blog.handelsblatt.de/adhoc/eintrag.php?id=313

Die Gurke

gelöscht - Dopplung 😉

Zitat:

Original geschrieben von Spreewald-VOLVO


Ich würde auf die 30cent/km-Regelung tippen, da Tank- und Wartungsbelege dann nicht mehr eindeutig einer betrieblichen oder privaten Nutzung zugeordnet werden können.
Die Gurke

Wie lustig, da wäre ich mit meinen 12.000 km/Jahr ja ein Gewinner der Neuregelung, Vorausgesetzt mein Auto ist teuer genug.

Als nächstes werde ich dann Hartz IV beantragen, vielleicht bringt das ja auch was...🙂

Gruß, Toka

Hey ihr zwei, über euch wird heute im Spiegel berichtet 😁😉

Gruß, Olli

Demnach ist Gurke ein skandinavischer aber weiblicher Name?

Muss ich jetzt die Gefühle wechseln? 😁

Die Gurke - aber jetzt ins Kaminzimmer 😉

Mal so ganz am Rande: Wer soll das denn bitte kontrollieren???
Das sind ja unendliche Aktenberge die zu den bestehenden Gebirgen noch dazu kommen!
Hab neulich erst gelesen, dass ein Finanzbeamter/- angestellter nur eine (!!!) ganze Stunde für eine Steuererklärung brauchen darf um die Arbeit überhaupt zu schaffen...

Fritz, der der Meinung ist, dass die Bürokratie ihre eigenen Kinder frisst 😁

Logo - das gibt die größte Märchensammlung der Geschichte ... 😁

eMkay, prophezeit, daß der Schuß für den Staat nach hinten losgeht ..... *und ohne Mitleid ...*

PS. Durch die große Koalition jetzt bekommen wir alles :
- kein einfaches Steuerrecht
- Subventionsabbau *wobei aus Sicht des Staates ja alles unterhalb einer Besteuerung von 100 % eine Subvention ist 😰
- und zu guter Letzt : MwSt-Erhöhung !!!

Alle kriegen das was sie nicht wollten - jetzt haben wir den Salat 😮

ihr habt die ja alle gewählt. Ich war nicht wählen, bin also auch nicht schuld! 😁 🙂

Ciao,
Eric,
Kreuzchenverweigerer

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