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Dienstwagen, geldwerter Vorteil und zusätzlicher Nettoabzug

Themenstarteram 4. August 2015 um 17:21

Hallo,

als Dienstwagenabrechnungsmethoden bei Privatnutzung sind mir bisher lediglich die Fahrtenbuchmethode und die 1%-Regelung bekannt. Bei meinem neuen potentiellen AG kommt indes ein zusätzlicher Nettoabzug hinzu, der mich etwas stutzig macht und ich bitte um Rat, ob das allgemein üblich ist oder man hier vor Vertragsabschluss doch nochmal nachhaken sollte.

Die Lohnabrechnung wäre wie folgt:

Bruttogehalt

zzgl. 1% vom Bruttolistenpreis als geldwerter Vorteil

abzgl. 1% vom Nettolistenpreis (tatsächlicher bezahlter Preis beim Händler ohne MwSt.)

= zu versteuerndes Einkommen

abzgl. Steuer

abzgl. 1% vom Bruttolistenpreis als geldwerter Vorteil

= Nettogehalt

Stutzig machen mich die 1% vom Nettolistenpreis, die zwar die Versteuerung des geldwerten Vorteils verringern, sich aber letztlich voll auf das Nettogehalt auswirken.

Gehen wir mal von folgenden Preisen für den Dienstwagen und einem Bruttogehalt von 4.000 € aus:

Bruttolistenpreis 40.000 €

=> 1% BLP = 400 € (geldwerter Vorteil, GWV, zusätzliche Kilometer zur Arbeitsstätte fallen nicht an)

Nettolistenpreis 30.252 € (= 40.000 € abzgl. 19% MwSt. und 10% Händlerrabatt)

=> 1% NLP = 302 €

 

1) ohne Dienstwagen berechnet sich das Nettogehalt bei StKl. I derart:

4.000 € (Bruttogehalt = zu versteuerndes Einkommen)

- 815 € (Sozialabgaben)

- 781 € (Steuern)

= 2.404 € (Nettogehalt)

 

2) mit Berechnung des GWV auf 1%-Regelung:

4.000 € (Bruttogehalt)

+ 400 € (GWV)

= 4.400 (zu versteuerndes Einkommen)

- 870 € (Sozialabgaben)

- 924 € (Steuern)

- 400 € (GWV)

= 2.206 € (Nettogehalt)

=> Die Kosten des Dienstwagens beliefen sich folglich auf: 198 €

 

3) mit Berechnung des GWV auf 1%-Regelung und zusätzl. Nettoabzug:

4.000 € (Bruttogehalt)

+ 400 € (GWV)

- 302 € (1% NLP)

= 4.098 (zu versteuerndes Einkommen)

- 835 € (Sozialabgaben)

- 813 € (Steuern)

- 400 € (GWV)

= 2.050 € (Nettogehalt)

=> Die Kosten des Dienstwagens beliefen sich folglich auf: 354 €

 

Der Nettoabzug in Höhe von 302 € schlägt also netto mit zusätzlichen 156 € zu Buche.

Ist das rechtlich üblich, anfechtbar oder freie Verhandlungssache zwischen AG und AN? Was würdet ihr raten?

Danke & Gruß!™

Beste Antwort im Thema

Es wirkt verwirrend, es ist ja auch Steuerrecht :p

 

Bei der Besteuerung des geldWERTEN Vorteil geht es darum, wie der Name schon sagt, den WERT einer dir zugutekommenden Sache zu versteuern (und mit Sozialabgaben zu belegen). Um das zu erreichen, wird der Wert deinem Brutto zugeschlagen, die gesamten Abgaben berechnet und abgeführt, und danach der Betrag wieder rausgenommen. Den WERT selbst hast du ja in Form der Fahrzeugnutzung bereits erhalten.

 

Was sonst noch für Abreden und Methoden zur Kostenbeteiligung verabredet werden, spielt für die GWV-Betrachtung keine Rolle.

 

mfg, Schahn

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45 Antworten
am 25. August 2015 um 4:45

Zitat:

@tardezyx schrieb am 24. August 2015 um 19:46:05 Uhr:

 

Das wären in 5 Jahren mal schlappe 18.000 €, aber man kann doch sicher beim GWV bei der Steuererklärung was absetzen, oder?

Was willst Du da absetzen? Glaubst Du ernsthaft, man könnte die Steuer von der Steuer absetzen? ;)

Grüße

Der Chaosmanager

am 25. August 2015 um 18:15

Zitat:

@D.VE schrieb am 24. August 2015 um 18:56:39 Uhr:

Wenn man beim Dienstwagen noch einen Eigenanteil zu tragen hat und ihn darüber hinaus noch überwiegend privat nutzt, lohnt sich das fast nie, wenn man was gehobeneres fahren will. Hab das bei uns auch hin- und hergerechnet... Da legt man Ende immer drauf.

Nein, genau das Gegenteil sollte der Fall sein. Man muss das Fahrzeug möglichst viel privat nutzen (nicht Arbeitsweg), dann wird es sich irgendwann lohnen.

Aber ich gebe dir recht, dass wenn man wie in deinem Fall praktisch die Rate noch vom Brutto abgezogen bekommt, dann wird es fast nie lohnen. Das ist mit dem GWV einfach zu viel. Da will der Arbeitgeber so viel für, dass es für den Arbeitnehmer unattraktiv wird.

Deine Rechnung gegen ein gebrauchtes Vorgängermodell ist natürlich trotzdem Äpfel mit Birnen vergleichen, auch wenn die Birnen sicher billiger sind.

am 25. August 2015 um 18:33

Zitat:

Nein, genau das Gegenteil sollte der Fall sein. Man muss das Fahrzeug möglichst viel privat nutzen (nicht Arbeitsweg), dann wird es sich irgendwann lohnen.

Das musst Du mir mal vorrechnen...

Das ist zwar in sofern vorteilhaft, als dass der GWV konstant bleibt und die private Nutzung erhöht und sich damit der GWV pro gefahrener Kilometer weniger wird...

ABER: In der Regel muss man sich ja als Arbeitnehmer an den Kosten beteiligen. Und die Kosten liegen höher wenn man Leasing mit 30.000km nimmt, als bei einem Vertrag mit 15.000km.

Zitat:

Deine Rechnung gegen ein gebrauchtes Vorgängermodell ist natürlich trotzdem Äpfel mit Birnen vergleichen, auch wenn die Birnen sicher billiger sind.

Die Rechnung stimmt insofern, als dass es den B9 zum Zeitpunkt meines Vergleiches noch nicht gab. Bei meinem Vergleich kam raus, dass ich nach 3 Jahren Firmenwagen drei fünftel (ca 30.000 von 50.000) des Wagenwertes an Geldwertem Vorteil rausgeballert hätte.

Wie gesagt: Bei unserem Modell, wo der AG quasi die komplette Leasing-Gebühr von seinem Nettogehalt bestreitet.

Wenn der Arbeitgeber sich daran beteiligt, sieht das anders aus.

am 26. August 2015 um 18:12

Zitat:

@D.VE schrieb am 25. August 2015 um 20:33:58 Uhr:

ABER: In der Regel muss man sich ja als Arbeitnehmer an den Kosten beteiligen. Und die Kosten liegen höher wenn man Leasing mit 30.000km nimmt, als bei einem Vertrag mit 15.000km.

Richtig, an der Stelle bist du natürlich wieder mit im Boot, aber nur zu einem kleinen Teil.

Wenn nicht mal das ein Plus ergibt, dann wird es kein denkbares Szenario geben, dass es sich rechnet.

 

Zitat:

@D.VE schrieb am 25. August 2015 um 20:33:58 Uhr:

Die Rechnung stimmt insofern, als dass es den B9 zum Zeitpunkt meines Vergleiches noch nicht gab. Bei meinem Vergleich kam raus, dass ich nach 3 Jahren Firmenwagen drei fünftel (ca 30.000 von 50.000) des Wagenwertes an Geldwertem Vorteil rausgeballert hätte.

Wie gesagt: Bei unserem Modell, wo der AG quasi die komplette Leasing-Gebühr von seinem Nettogehalt bestreitet.

Wenn der Arbeitgeber sich daran beteiligt, sieht das anders aus.

Modellwechsel mal außen vor, trotzdem bleibt es eine Rechnung Äpfel mit Birnen vergleichen, zumal du nicht einmal alle Faktoren bei deinem Gebrauchten überhaupt willens warst einzurechnen.

Dabei glaube ich dir sogar als Bauchgefühl, dass es dich am Ende günstiger kommt, wenn du ein privates Fahrzeug fährst. Einfach weil die Konditionen deines AG kein wirkliches Angebot sind.

Hallo liebes Forum,

da meine erste Frage in diesem Forum der Ausgangsfrage in diesem Thread ähnelt, wollte ich mich hier mal anschließen.

Mein neuer AG stellt mir den neuen Passat (39.000€) als Dienstwagen zur Verfügung. Jedoch muss ich für die nächsten 24 Monate eine Zuzahlung in Höhe von 190€ monatl. im Voraus zahlen, folglich 4560€.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wie das steuerlich gehandhabt werden muss, da es ja kein (Brutto-) Gehaltsverzicht ist, sondern echte 4560 netto €uronen sind.

Wäre in diesem Fall der Abzug vom Netto 200€ statt 390€?

Viele Grüße und schonmal besten Dank im Voraus,

Chris

am 29. Februar 2016 um 20:22

Zitat:

@ChrisCola schrieb am 29. Februar 2016 um 21:06:27 Uhr:

Jedoch muss ich für die nächsten 24 Monate eine Zuzahlung in Höhe von 190€ monatl. im Voraus zahlen,...

Wäre in diesem Fall der Abzug vom Netto 200€ statt 390€?

Der Nettoabzug beträgt in diesem Fall genau 190€. Zusätzlich fällt wohl die 1% Regelung an ... unterm Strich ist die Frage sehr fraglich, ob sich das für dich am Ende lohnt.

Ist es nicht möglich diese Zahlung mit der 1% Regelung zu verrechnen, evtl. später bei der Steuererklärung?

Lieber Jupp78, danke dafür, dass du dir für meine Frage Zeit genommen hast. Ich habe jetzt nach sehr langer googl Recherche eine plausible Antwort gefunden. In meinem Fall kann man den jährlichen GWV mit der Zuzahlung verrechnen und zwar über die Werbungskosten.

Viele Grüße

Hallo Leute, ich weiß, der Faden hier ist alt, aber ich hab nochmal eine generelle passende Frage.

Wenn ich eine Teil der Kosten aus meinem eigene Brutto bestreite, sagen wir 250 Euro und der bwV 340€ beträgt,

habe ich ja nur die Abgaben auf die 90€ (also bummerlig 45 Euro) zu leisten, richtig?

Warum wird am Ende trotzdem der GESAMTE gwV von 340 Euro nochmals vom Netto abgezogen, ich hab doch bereits einen Teil (250€) bezahlt.

Diesen Zusammenhang verstehe ich nicht ganz.

Vielen Dank

Zitat:

@hudemcv schrieb am 4. April 2017 um 09:14:46 Uhr:

Hallo Leute, ich weiß, der Faden hier ist alt, aber ich hab nochmal eine generelle passende Frage.

Wenn ich eine Teil der Kosten aus meinem eigene Brutto bestreite, sagen wir 250 Euro und der bwV 340€ beträgt,

habe ich ja nur die Abgaben auf die 90€ (also bummerlig 45 Euro) zu leisten, richtig?

Warum wird am Ende trotzdem der GESAMTE gwV von 340 Euro nochmals vom Netto abgezogen, ich hab doch bereits einen Teil (250€) bezahlt.

Diesen Zusammenhang verstehe ich nicht ganz.

Weil er vorher addiert wird:

"echtes" Brutto + 340 € gwV - 250 € Eigenanteil = zu versteuerndes Brutto.

zu versteuerndes Brutto - Steuern etc. = fiktives Netto

fiktives Netto - 340 € gwV = "echtes" Netto.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 4. April 2017 um 09:20:49 Uhr:

Zitat:

@hudemcv schrieb am 4. April 2017 um 09:14:46 Uhr:

Hallo Leute, ich weiß, der Faden hier ist alt, aber ich hab nochmal eine generelle passende Frage.

Wenn ich eine Teil der Kosten aus meinem eigene Brutto bestreite, sagen wir 250 Euro und der bwV 340€ beträgt,

habe ich ja nur die Abgaben auf die 90€ (also bummerlig 45 Euro) zu leisten, richtig?

Warum wird am Ende trotzdem der GESAMTE gwV von 340 Euro nochmals vom Netto abgezogen, ich hab doch bereits einen Teil (250€) bezahlt.

Diesen Zusammenhang verstehe ich nicht ganz.

Weil er vorher addiert wird:

"echtes" Brutto + 340 € gwV - 250 € Eigenanteil = zu versteuerndes Brutto.

zu versteuerndes Brutto - Steuern etc. = fiktives Netto

fiktives Netto - 340 € gwV = "echtes" Netto.

Soweit ist das nachvollziehbar, was die Rechnung angeht, aber warum wird der Eigenanteil steuerllich "gewertet" aber Netto dann nicht?

Zitat:

@hudemcv schrieb am 4. April 2017 um 09:26:36 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 4. April 2017 um 09:20:49 Uhr:

 

Weil er vorher addiert wird:

"echtes" Brutto + 340 € gwV - 250 € Eigenanteil = zu versteuerndes Brutto.

zu versteuerndes Brutto - Steuern etc. = fiktives Netto

fiktives Netto - 340 € gwV = "echtes" Netto.

Soweit ist das nachvollziehbar, was die Rechnung angeht, aber warum wird der Eigenanteil steuerllich "gewertet" aber Netto dann nicht?

Der Eigenanteil wird ja real abgezogen. Der 1%-Anteil wird ja fiktiv aufgeschlagen und ebenso fiktiv wieder abgezogen.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 6. April 2017 um 12:07:40 Uhr:

Zitat:

@hudemcv schrieb am 4. April 2017 um 09:26:36 Uhr:

 

Soweit ist das nachvollziehbar, was die Rechnung angeht, aber warum wird der Eigenanteil steuerllich "gewertet" aber Netto dann nicht?

Der Eigenanteil wird ja real abgezogen. Der 1%-Anteil wird ja fiktiv aufgeschlagen und ebenso fiktiv wieder abgezogen.

Ich hatte irgendwie die Idee, dass der Eigenanteil dann beim Netto-Abzug auch berücksichtigt wird. Macht aber irgendwie nicht viel Sinn, dann. :D

Es wirkt verwirrend, es ist ja auch Steuerrecht :p

 

Bei der Besteuerung des geldWERTEN Vorteil geht es darum, wie der Name schon sagt, den WERT einer dir zugutekommenden Sache zu versteuern (und mit Sozialabgaben zu belegen). Um das zu erreichen, wird der Wert deinem Brutto zugeschlagen, die gesamten Abgaben berechnet und abgeführt, und danach der Betrag wieder rausgenommen. Den WERT selbst hast du ja in Form der Fahrzeugnutzung bereits erhalten.

 

Was sonst noch für Abreden und Methoden zur Kostenbeteiligung verabredet werden, spielt für die GWV-Betrachtung keine Rolle.

 

mfg, Schahn

am 3. Mai 2017 um 7:41

Hallo zusammen, habe zu o.g. Thema noch eine Frage:

 

Kann man den Abzug zum Schluss vom netto verringern? Im o.g. Fall wären das die 340 € Gwv, die vom fiktiven netto abgezogen werden. Bei mir ist die Situation, dass ich Fahrtenbuch führe und nachweisen kann, dass nur 10% der Fahrten einen privaten Grund haben. Ich bekomme aber auch den kompletten Gwv nochmal netto abgezogen.

 

Ich gehe mal davon aus, dass man beim Finanzamt nichts herausholen kann, sondern wenn überhaupt nur vom Arbeitgeber? Auch rückwirkend für 2016?

 

In meinem Fall liegt der Gwv bei 690 € + Zuzahlung von 537,30 €, die den brutto Gwv verringern. Daher bekommt man dort so gut wie nix vom Fiskus zurück.

 

Alle anderen Kosten werden vom AG getragen. Arbeitsweg 0 km, da Homeoffice.

 

Danke für Eure Hilfe!

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