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Dienstwagen, geldwerter Vorteil und zusätzlicher Nettoabzug

Hallo,

als Dienstwagenabrechnungsmethoden bei Privatnutzung sind mir bisher lediglich die Fahrtenbuchmethode und die 1%-Regelung bekannt. Bei meinem neuen potentiellen AG kommt indes ein zusätzlicher Nettoabzug hinzu, der mich etwas stutzig macht und ich bitte um Rat, ob das allgemein üblich ist oder man hier vor Vertragsabschluss doch nochmal nachhaken sollte.

Die Lohnabrechnung wäre wie folgt:

Bruttogehalt
zzgl. 1% vom Bruttolistenpreis als geldwerter Vorteil
abzgl. 1% vom Nettolistenpreis (tatsächlicher bezahlter Preis beim Händler ohne MwSt.)
= zu versteuerndes Einkommen
abzgl. Steuer
abzgl. 1% vom Bruttolistenpreis als geldwerter Vorteil
= Nettogehalt

Stutzig machen mich die 1% vom Nettolistenpreis, die zwar die Versteuerung des geldwerten Vorteils verringern, sich aber letztlich voll auf das Nettogehalt auswirken.

Gehen wir mal von folgenden Preisen für den Dienstwagen und einem Bruttogehalt von 4.000 € aus:

Bruttolistenpreis 40.000 €
=> 1% BLP = 400 € (geldwerter Vorteil, GWV, zusätzliche Kilometer zur Arbeitsstätte fallen nicht an)

Nettolistenpreis 30.252 € (= 40.000 € abzgl. 19% MwSt. und 10% Händlerrabatt)
=> 1% NLP = 302 €

1) ohne Dienstwagen berechnet sich das Nettogehalt bei StKl. I derart:

4.000 € (Bruttogehalt = zu versteuerndes Einkommen)
- 815 € (Sozialabgaben)
- 781 € (Steuern)
= 2.404 € (Nettogehalt)

2) mit Berechnung des GWV auf 1%-Regelung:

4.000 € (Bruttogehalt)
+ 400 € (GWV)
= 4.400 (zu versteuerndes Einkommen)
- 870 € (Sozialabgaben)
- 924 € (Steuern)
- 400 € (GWV)
= 2.206 € (Nettogehalt)

=> Die Kosten des Dienstwagens beliefen sich folglich auf: 198 €

3) mit Berechnung des GWV auf 1%-Regelung und zusätzl. Nettoabzug:

4.000 € (Bruttogehalt)
+ 400 € (GWV)
- 302 € (1% NLP)
= 4.098 (zu versteuerndes Einkommen)
- 835 € (Sozialabgaben)
- 813 € (Steuern)
- 400 € (GWV)
= 2.050 € (Nettogehalt)

=> Die Kosten des Dienstwagens beliefen sich folglich auf: 354 €

Der Nettoabzug in Höhe von 302 € schlägt also netto mit zusätzlichen 156 € zu Buche.

Ist das rechtlich üblich, anfechtbar oder freie Verhandlungssache zwischen AG und AN? Was würdet ihr raten?

Danke & Gruß!™

Beste Antwort im Thema

Es wirkt verwirrend, es ist ja auch Steuerrecht 😛

Bei der Besteuerung des geldWERTEN Vorteil geht es darum, wie der Name schon sagt, den WERT einer dir zugutekommenden Sache zu versteuern (und mit Sozialabgaben zu belegen). Um das zu erreichen, wird der Wert deinem Brutto zugeschlagen, die gesamten Abgaben berechnet und abgeführt, und danach der Betrag wieder rausgenommen. Den WERT selbst hast du ja in Form der Fahrzeugnutzung bereits erhalten.

Was sonst noch für Abreden und Methoden zur Kostenbeteiligung verabredet werden, spielt für die GWV-Betrachtung keine Rolle.

mfg, Schahn

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Der AG ist an der Stelle wo der GWV versteuert wird raus. Hierfür gibt es einen wichtigen Grund: er ist nicht angreifbar - zumindest in Sachen PKW-Nutzung.
Wichtige Frage: warum zahlst Du etwas zu, das ist unüblich.
Du führst ein lückenloses belastbares Fahrtenbuch und reichst es mit Deiner Steuererklärung ein. Zuviel einbehaltene Lohnsteuer wird verrechnet und fertig ist die Laube. Das Ergebnis teilt man auch den SVs mit und bittet um einen Nachbescheid.
Das kann am besten ein Steuerberater übernehmen, der kennt die Ansprechpartner und sagt Dir im Vorfeld, ob das FB korrekt geführt wurde.

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