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Diect Line Versicherungsjahr

Themenstarteram 23. August 2016 um 5:45

Hallo,

Ich benötige eure Hilfe, ob das alles passt.

Am 29. Juli ein Fahrzeug bei Direct Line versichert, nun kam die Police in der ein komplettes Jahr berechnet wird, sprich bis Juli 2017.

Kann ich nicht zum November diesen Jahres hin die Kündigung versenden um mich erneut umzusehen?

Die Dame an der Hotline meinte nämlich nicht.

Ist das so richtig?

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15 Antworten
am 23. August 2016 um 5:56

Richtig. Der November schwirrt ja nur in den Köpfen rum, weil Versicherungsjahre oft von 1.1 an laufen. Und da wär der letzte Tag zur Kündigung der 30.11.

Maßgeblich ist der Versicherungsschein und nicht Wunschdenken!

Einige Versicherer haben das Kalenderjahr = Versicherungsjahr schon abgeschafft. Die HUK zum Beispiel. Ich kenne es aus der eigenen Erfahrung auch bei der Allianz und der Bavaria Direkt so. Ändert aber nichts an den Möglichkeiten der Kündigung 4 Wochen zum Vertragsende oder bei Beitragserhöhungen.

Themenstarteram 23. August 2016 um 6:06

Das bedeutet ich kann nicht zum 1. Jan. 2018 kündigen, da mein Versicherungjahr immer zum Juli Anno anfängt?

Besitze ich denn ein Sonderkündigungsrecht ?

Sowas ist ein Buch mit 7 Siegeln.

am 23. August 2016 um 6:23

Du kannst zum 30.5 2017 kündigen. Immer bis 30 Tage vor Ablauf. Ich hab meine Versicherungen alle ab 1.1 laufen.... Da vergisst man durch die ganze Werbung net sich mal evtl. nach was besserem umzusehen... Wenns denn nötig wäre...

Themenstarteram 23. August 2016 um 7:02

Und wenn ich es richtig verstanden habe kann ich zum 31.12.2016 kündigen, sollten die zu zahlende Versicherungsprämie sich erhöhen, aus welchen Gründen auch immer.

@Uli,

Ich habe eine normale Frage gestellt, anscheinend hast du in deiner Anonymität im Netz nen Clown gefrühstückt.

Zitat:

@Hapabla schrieb am 23. August 2016 um 09:02:41 Uhr:

Und wenn ich es richtig verstanden habe kann ich zum 31.12.2016 kündigen, sollten die zu zahlende Versicherungsprämie sich erhöhen, aus welchen Gründen auch immer.

das stimmt teilweise, wenn Du zum Jahresende eine Prämienrechnung bekommen würdest. Normalerweise erhältst Du jedoch die nächste Mitteilung über das folgende Versicherungsjahr kurz vor Ablauf des jetzt laufenden Versicherungsjahres.

Die Hauptfälligkeit Deines Vertrages ist der 29.07. Zu diesem Zeitpunkt kannst Du mit Frist von 4 Wochen kündigen. Erhöht der Versicherer zwischenzeitlich die Beiträge (es muss im Schreiben darauf hingewiesen werden) kannst Du zum Zeitpunkt der Erhöhung mit Frist kündigen. Im Übrigen hat ULI keinen Clown gegessen sondern Recht! Sorry!

Zitat:

@Karliseppel666 schrieb am 23. August 2016 um 08:23:58 Uhr:

Du kannst zum 30.5 2017 kündigen. Immer bis 30 Tage vor Ablauf. Ich hab meine Versicherungen alle ab 1.1 laufen.... Da vergisst man durch die ganze Werbung net sich mal evtl. nach was besserem umzusehen... Wenns denn nötig wäre...

Ich bin mir nicht sicher, ob sich das bei Dir dann nicht auch mit dem nächsten Fahrzeugwechsel erledigt hat... Manche Versicherer stellen das Versicherungsjahr nach einer kompletten Vertragslaufzeit auf Anfrage wieder um. Bei vielen ist jedoch immer der ursprüngliche Versicherungsbeginn ausschlaggebend und lässt sich nicht mehr aufs Kalenderjahr ändern. Das muss ja nicht nur Nachteile haben... ich sehe zum Beispiel keine Nachteile....

Zitat:

@keksemann schrieb am 23. August 2016 um 08:03:24 Uhr:

Einige Versicherer haben das Kalenderjahr = Versicherungsjahr schon abgeschafft. Die HUK zum Beispiel. Ich kenne es aus der eigenen Erfahrung auch bei der Allianz und der Bavaria Direkt so. Ändert aber nichts an den Möglichkeiten der Kündigung 4 Wochen zum Vertragsende oder bei Beitragserhöhungen.

Seit wann hat die HUK das für PKW-Verträge abgeschafft?

Na keksemann, dass kann schon Nachteile haben. So wird die Schadenfreiheit immer noch nach schadenfreien Kalenderjahren, also 1.1. bis 31.12 gerechnet. Man wird also immer, wie hier, ein halbes Jahr später umgestuft.

Themenstarteram 23. August 2016 um 7:27

@lejockel,

Es spielt keine Rolle ob er "Recht" hat, sondern einzig allein meine Frage in einer derart stümperhaften Lesart zu beantworten ist unfreundlich.

Da gibt es nix zu diskutieren.

Punkt.

@all,

Ich habs soweit dann verstanden.

Also einfach auf der Hut sein.

Gruß Markus

Zitat:

@celica1992 schrieb am 23. August 2016 um 09:17:45 Uhr:

Seit wann hat die HUK das für PKW-Verträge abgeschafft?

Wann das war weiß ich nicht. Ein guter Bekannter / langjähriger Freund von mir arbeitet in der HUK. Er berichtete mir davon... ich weiß allerdings nicht, ob die HUK noch auf Anfrage auf das Kalenderjahr umstellt oder nicht.

Zitat:

@lejockel schrieb am 23. August 2016 um 09:24:48 Uhr:

Na keksemann, dass kann schon Nachteile haben. So wird die Schadenfreiheit immer noch nach schadenfreien Kalenderjahren, also 1.1. bis 31.12 gerechnet. Man wird also immer, wie hier, ein halbes Jahr später umgestuft.

Hm... ich weiß, was Du meinst. Jedoch wird man schlimmstenfalls einmalig ein halbes Jahr später umgestuft. Ich hatte eine etwas verzwickte Situation mit einem Erst- / Zweitwagen:

Zweitwagen war unterjährig versichert und hatte immer die SF des Erstwagens. Dann fiel wg Fahrzeugverkauf der Erstwagen weg und der dann folgende Vertrag wurde auf Erstwagen umgestellt. Als auch dann der ehemalige Zweit-, jetzt Erstwagen verkauft wurde, war zunächst unklar welche SF richtig ist, bzw. war es ein etwas unglückliches Datum. Hinzu kam das die beiden Fahrzeug bei unterschiedlichen Versicherern waren und der Neukauf ebenfalls wieder ein komplett anderes Datum hatte. Ich war mir dann nach dem Erhalt der Prämienrechnung selbst nicht mehr sicher in welcher SF ich denn nun war. Auf Nachfrage bei (natürlich) unterschiedlichen Versicherungen hat man mir einerseits meine Vermutung bestätigt und andererseits dann auch den besseren SF rückwirkend gewährt. Man muss halt auch selbst etwas seine Sachen etwas im Bick haben.

Aber für die Mitarbeiter bei den Versicherungen ist es natürlich verträglicher, weil sich 70% der Arbeit nicht auf Oktober bis Mitte Dezember beschränkt. Ich erreiche zum Beispiel meine Versicherer jetzt viel besser, weil ich halt zum 17.05., zum 11.03. und Anfang Oktober meine Datums habe. Wenn ganz Deutschland auf Pfennigfang geht, muss ich nix tun.

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