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Direct Line und Zweitwagenregelung

Themenstarteram 11. Juni 2014 um 20:01

Hallo,

ein Freund möchte demnächst einen Zweitwagen anmelden und braucht eine Versicherung.

Er hat zwar seit 15 Jahren Führerschein aber erst seit paar Jahren hat er ein eigenes Auto.

Erstwagen mit SF2 bei Allianz eingestuft.

In diesem Fall muss er einen Zweitwagen sehr teuer versichern (VK).

Er bat mich drum zu gucken, welche Möglichkeiten er hat.

Durch Googlesuche habe ich Direct Line entdeckt, die Vers. stuft den Zweitwagen wie den ersten also SF2 für den Zweitwagen, somit besser als SF1/2 oder SF0 welche andere Gesellschaften für den Zweitwagen anbieten würden.

Habe die Hotline angerufen und gefragt, ob bei einem Unfall beide Fahrzeuge hochgestuft werden, die Dame sagte eindeutig nein , also wenn der Erstwagen einen Unfall verursacht, soll es den Zweitwagen gar nicht beinträchtigen und umgekehrt auch.

Und zu der Frage, ob die SF für den Zweitwagen nach sagen wir mal 3 Jahren übertragen werden kann, hat sie mit ja geantwortet. Aber nur die tatsächlichen SF.

Google sagt mir aber was anderes? Was soll ich nun glauben? Wie läuft es wirklich mit Zweitwagen-Regelung bei Direct Line?

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15 Antworten

Hi,

gezahlt wird immer noch in € und nicht in %.

Es bringt wenig die Einstufung zu vergleichen. Ihr müsst die Prämien vergleichen.

Direct Line war bei mir trotz niedriger % viel teurer als meine Hausversicherung mit hohen %.

Die Vertragsbedinungen können frei bestimmt werden,oft gibt es 2 oder mehr Tarife. Beim billigen Tarif sind oft Rückstufungen schlechter.

Gruß Tobias

Themenstarteram 11. Juni 2014 um 20:16

Du hast recht, DL möchte knapp 50 % weniger (Euro) haben als die nächste günstige Vers.

Daher diese Überlegung für den Zweitwagen.

Er soll mal bei der Allianz anfragen.

Ich bin auch dort und habe wegen Zweitwagen angefragt, mein versicherungsmensch bot mir SF 2 an und somit die gleiche wie beim erstwagen.

Wenn er nach drei Jahren wechselt nimmt er meines Wissens nach nicht automatisch SF 5 mit, sondern die schadensfreien Jahre, also hier drei Jahre (unterschiedlich gewertet bei den Versicherungen) .

Korrigiert mich wenn ich falsch liege, das ist wissen welches ich durchs mitlesen im Hinterkopf habe, außer den Fall mit der Allianz, das ist Wissen durch Fragen bei der Versicherung :P

Themenstarteram 11. Juni 2014 um 20:26

Das ist passiert, Allianz stuft den Zweitwagen auch mit SF2 ein aber der kostet ca. 400 Euro mehr als bei DL.

Daher würde ich mich freuen, wenn Jemand seine Erfahrungen mit Direct Line in dieser ZW Sache berichtet.

am 11. Juni 2014 um 20:32

Zitat:

Original geschrieben von Sammens

Google sagt mir aber was anderes? Was soll ich nun glauben? Wie läuft es wirklich mit Zweitwagen-Regelung bei Direct Line?

was sagt denn Google?

Themenstarteram 11. Juni 2014 um 21:05

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

Zitat:

Original geschrieben von Sammens

Google sagt mir aber was anderes? Was soll ich nun glauben? Wie läuft es wirklich mit Zweitwagen-Regelung bei Direct Line?

was sagt denn Google?

Dass beide Autos hochgestuft werden, egal welches ein Unfall verursacht und die SF für den ZW nicht übernommen kann.

Und was sagst Du dazu?

Zitat:

Original geschrieben von Sammens

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

 

was sagt denn Google?

Dass beide Autos hochgestuft werden, egal welches ein Unfall verursacht

Falsch (jeder Vertrag hat durch einen Unfall seine eigene Hochstufung lt Tabelle)

und die SF für den ZW nicht übernommen kann.

Wenn es sich bei der Einstufung des Zweitwagens um eine Sondereinstufung handelt, wird diese nicht weitergegeben, sondern nur die wirklichen schadenfreien Jahre.

Bei SF1/2 handelt es sich nicht um eine Sondereinstufung.

 

Und was sagst Du dazu?

Ich hatte meinen Zweitwagen auch bei Directline versichert, weil die mir zunächst das bei weitem günstigste Angebot machten. Obwohl mein Erstwagen damals bereits auf SF25 lief, wollten fast alle den normalen Zweitwagentarif haben - außer die HUK die mir SF4 für den Zweitwagen anbot, was aber immer noch fast doppelt so teuer wie DL war.

Allerdings schlug DL nach einem Jahr satte 30% auf, so dass ich zu Admiraldirect wechselte. Auch dort dasgleiche Spiel mit der deutlichen Verteuerung im zweiten Jahr.

Mir scheint, dass die Anbieter mit den sehr günstigen Zweitwagentarifen gerne Lockvogelangebote fürs erste Jahr machen und dann kräftig aufschlagen, in der der Hoffnung dass die Kunden zu faul sind sich eine neue Versicherung zu suchen.

Die Zweitwagenverträge sind im Grunde ganz normale, eigenständige Verträge mit Sondereinstufung. Wenn was passiert betrifft es zunächst nur den Vertrag für das jeweilige Auto. Beim Versicherungswechsel wird natürlich nur die Schadenfreiheitsklasse bestätigt die man ohne Sondereinstufung erfahren hätte.

Was theoretisch passieren könnte wäre, dass man nach einem Schaden beim Erstfahrzeug die Voraussetzungen für die Sondereinstufung beim Zweitwagen nicht mehr erfüllt. Ob das dann auch beim Zweitwagen zur Verteuerung führt müsste man im Kleingedruckten nachlesen.

Beispiel: Die Voraussetzung für die Sondereinstufung des Zweitwagens ist, dass der Erstvertrag mindestens in SF4 ist. Nach einem Schaden mit dem Erstwagen wird dieser auf SF3 zurückgestuft. Damit ist die Voraussetzung für die Sondereinstufung beim Zweitwagen nicht mehr erfüllt.

Themenstarteram 12. Juni 2014 um 11:33

Danke!

Wie gesagt, der Erstwagen ist mit SF2 eingestuft und das soll angeblich trotzdem kein Problem für DL sein um den Zweitwagen ebenfalls mit SF2 einzustufen.

Wenn die Vers. für ZW teurer wird, kann man ja wechseln.

Naja bei DL scheint es ja eine Sondereinstufung zu sein, daher wäre ich da vorsichtig mit dem Gedanken zu wechseln nach nem Jahr (wenn Erhöhung).

Denn andere Versicherungen übernehmen nur die Schadensfreie Zeit.

Bedeutet dann für die neue Versicherung das du wieder eine finden müsstest die dir ein gutes Angebot macht bzgl. der SF Klasse.

Ich persönlich würde nach Versicherern ausschau halten die vielleicht anfangs etwas teurer sind, wo du aber nicht ständig hin und her wechseln musst ;)

am 12. Juni 2014 um 15:39

Zitat:

Original geschrieben von Sammens

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

 

was sagt denn Google?

Dass beide Autos hochgestuft werden, egal welches ein Unfall verursacht und die SF für den ZW nicht übernommen kann.

Und was sagst Du dazu?

Grundsätzlich geben die mir bekannten Bedingungen bezüglich der Schadenstufung nur her, dass das Fahrzeug höher gestuft, dass den Unfall hatte.

Problem könnte jedoch an einer anderen Stelle liegen. Grundsätzlich bekommst Du unter bestimmten Bedingungen eine Sondereinstufung für ein Zweitwagen. Fallen diese Bedingungen jedoch weg, kann der Versicherer (muss aber nicht) die Sondereinstufung streichen.

Ist nun beispielsweise eine Bedingung, dass der Erstvertrag eine SF 5 haben muss und wird der Erstvertrag auf Grund eines Schadens in die SF 2 zurückgestuft, wäre auch die Umstellung des Zweitwagens - durch Wegfall der Bedingungen im Erstvertrag - denkbar aber nicht praxisnah. In so einem Fall wird der Zweitwagen grundsätzlich in den tatsächlichen Schadenverlauf eingestuft werden.

Beispiel

Erstvertrag:

2014: SF 7 + 1 Schaden in 2014

2015: SF 3

Zweitwagen

2013 angemeldet; Einstufung auf Grund Zweitwagenregelung (Voraussetzung SF 5 im Erstvertrag)

2013 SF 2 (Schadenverlauf SF 1/2)

2014 SF 3 (Schadenverlauf SF 1)

2015 eigentlich SF 4 -> durch Wegfall der Bedingung Umstellung auf Schadenverlauf -> SF 2

Dieses Konstrukt wirkt natürlich nur in eine Richtung; nämlich von dem Erstvertrag auf den Zweitwagen. Ein Schaden beim Zweitwagen hätte logischerweise keine Auswirkung auf den Erstvertrag

Gruß Phaeti

Themenstarteram 12. Juni 2014 um 17:13

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

Zitat:

Original geschrieben von Sammens

 

Dass beide Autos hochgestuft werden, egal welches ein Unfall verursacht und die SF für den ZW nicht übernommen kann.

Und was sagst Du dazu?

Grundsätzlich geben die mir bekannten Bedingungen bezüglich der Schadenstufung nur her, dass das Fahrzeug höher gestuft, dass den Unfall hatte.

Problem könnte jedoch an einer anderen Stelle liegen. Grundsätzlich bekommst Du unter bestimmten Bedingungen eine Sondereinstufung für ein Zweitwagen. Fallen diese Bedingungen jedoch weg, kann der Versicherer (muss aber nicht) die Sondereinstufung streichen.

Ist nun beispielsweise eine Bedingung, dass der Erstvertrag eine SF 5 haben muss und wird der Erstvertrag auf Grund eines Schadens in die SF 2 zurückgestuft, wäre auch die Umstellung des Zweitwagens - durch Wegfall der Bedingungen im Erstvertrag - denkbar aber nicht praxisnah. In so einem Fall wird der Zweitwagen grundsätzlich in den tatsächlichen Schadenverlauf eingestuft werden.

Beispiel

Erstvertrag:

2014: SF 7 + 1 Schaden in 2014

2015: SF 3

Zweitwagen

2013 angemeldet; Einstufung auf Grund Zweitwagenregelung (Voraussetzung SF 5 im Erstvertrag)

2013 SF 2 (Schadenverlauf SF 1/2)

2014 SF 3 (Schadenverlauf SF 1)

2015 eigentlich SF 4 -> durch Wegfall der Bedingung Umstellung auf Schadenverlauf -> SF 2

Dieses Konstrukt wirkt natürlich nur in eine Richtung; nämlich von dem Erstvertrag auf den Zweitwagen. Ein Schaden beim Zweitwagen hätte logischerweise keine Auswirkung auf den Erstvertrag

Gruß Phaeti

Du hast dir echt Mühe gegeben, danke vielmals!

am 12. Juni 2014 um 17:17

gerne

Ein Kollege hat 2 Wagen bei der DL versichert. Und das schon seit Jahren. Bei dem wurde nichts auf den Zeritwagen aufgeschlagen.

Ich bin auch schon seit Jahren bei der DL, hatte auch einen Schaden der perfekt abgewickelt wurde. Ich kann nur positives berichten. Und preiswert ist die auch.

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