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Diebstahlsicherung nach 21er Abnahme nachtragen?

Kawasaki
Themenstarteram 5. Februar 2017 um 16:20

Moin Leute,

Ich habe Letztes Jahr eine Kawasaki KX 250 F gekauft wo der TÜV abgelaufen ist. Habe sie soweit Fertig gemacht aber jetzt habe ich das Problem das eine "Diebstahlsicherung" nicht eingetragen ist.

Die Kawa hat kein Lenkerschloss, ich habe nur ein Zündschloss nachgerüstet. Ich habe dann mal mit 2 TÜV Prüfer geredet und beide meinten das z.B ein Bremsscheibenschloss unter 21. Eingetragen werden muss und dies nur von den TÜV Prüfer der die 21er bei der Mopeze gemacht hat, gemacht werden darf.

Meine Frage ist jetzt, stimmt das was die beiden gesagt haben oder gibt es noch eine andere Möglichkeit und wie kann ich nachsehen wer oder wo die 21er Gemacht worden ist?

Ich weiß nur das die Kawa direkt nach dem Kauf, also 2004 eine Straßenzulassung bekommen hat und somit auch ein Paar mal durch den TÜV gekommen ist :confused:

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18 Antworten

Aus welchen Grund muß ein Bremsscheibenschloss eingetragen werden?:confused:

ingetragen wird....eine Diebstahlsicherung mitführen.........Ringschloss....Bügelschloss etc

Es muss in irgendeiner Art eine Diebstahlsicherung vorhanden sein. Normalerweise ist diese ja von Haus aus schon vorhanden -> Lenkradschloss.

Wenn dieses Fehlt durch Umbau auf anderen Lenker etc, kann bei der Abnahme der neuen Teile ein entsprechende Alternative eingetragen werden.

Dieses muss dann aber auch jedesmal mitgenommen werden.

Sollte bei einer Polizeikontrolle zum Beispiel das Schloss fehlen und zu Hause liegen und der Polizist will unbedingt was aufschreiben, dann kann er das als Mangel aufschreiben.

Ich persönlich würde einfach schauen, dass man ein Originalersatzteil besorgt bekommt und dieses einbaut. Dann hat man den ganzen Ärger danach nicht.

Themenstarteram 5. Februar 2017 um 17:35

Das Problem ist ja das es nie ein Lenkerschloss für das Motorrad gab.. Eine Diebstahlsicherung muss im 21. Punkt im FZ Schein eingetragen sein. Meine Frage ist jetzt nur ob man es im 21. Punkt einfach "Nachtragen" Kann. Bei Autos die ab Werk eine zulassung haben, da kann man ja ohne weiteres eine 21 abnahme machen. Das Motorrad wurde ja auf Straßenzulassung umgebaut und somit wurde eine Komplette 21. Abnahme gemacht und es Scheint so als ob man eine erneute 21er Eintragung nicht bei einer anderen TÜV stelle machen kann..

Jop, ansich sollte das mit einer neuen Abnahme kein Problem sein.

Es war aber mal so, dass nur eine Organisation das durfte. Zum Beispiel in Schleswig-Holstein nur der TÜV. Ist man da zur Dekra gefahren, hatte man keine Chance das einzutragen, weil die das nicht durften. Vielleicht haben die das ja geändert?

Zumindest, einfach mal beim TÜV oder ähnliches nachfragen und dann entsprechend hinfahren.

Themenstarteram 5. Februar 2017 um 17:48

Ja danke dir, mir hat das ein Dekra Prüfer gesagt. Ich werde dann mal TÜV Nord; Dekra; KÜS anrufen und nachfragen. Ich Blicke mit den ganzen Vorschriften nicht mehr durch :D

Im "Westen" nur der TÜV, im "Osten" nur die DEKRA, in Berlin beide...!

Die §21 Eintragung kann ich nicht so wirklich nachvollziehen. Aber gut, ein "nicht gepürftes Bremsscheibenschloss" ist echt komisch. Also je nach Bundesland brauchst du nur zu der von mir genannten Prüforganisation fahren.

Also ich habe bei meiner Abnahme vom Umbau den Prüfer vom Tüv gefragt wegen Zündschloss umbauen.

Dieses ist nicht zulässig, wenn in dem Zündschloss auch die Diebstahlsperre integriert sei.

Ein Nachtragen eines Schloßes o.ä. sei nicht machbar.

Da bei dir kein Schloß vorhanden ist, weiß ich nciht wie die Regelung ist. Jedoch darf nur ein Prüfer, der die "Genehmigung" für 21iger an Motorrädern hat, dein Moped abnehmen.

am 6. Februar 2017 um 9:25

Bei meiner Harley war früher mal der Passus "Diebstahlschutz als loses Zubehör" eingetragen - sprich: ich mußte ein Schloß mitführen; irgendeins. Als ich vor einigen Jahren einige neue Ein- und Austragungen machen lies, war der Passus plötzlich verschwunden. Ich hab mich darüber auch gewundert, war mir aber wurscht. Ich vermute, daß da die EU ein kleines Wörtchen mitgeredet hat und es das nicht mehr gibt. Könnte aber alles auch Bauart-bedingt sein, oder vielleicht hat auch der TüVler gepennt- oder die Tussi auf der KFZ-Zulassungsstelle, ich hab nicht nachgefragt. Ich würde mir jedenfalls keinen Kopf über sowas machen - ich hätte in vielen Jahren on the Road mit -zig Kontrollen (Harley eben) nie erlebt, daß irgend einer die Diebstahlsicherung hätte sehen wollen oder überprüft hat. Noch nicht mal dann, wenn es zu den Hells Angels ging und die Kontrollen reine Schikane waren.

An Deiner Stelle würde ich einfach mal vorsichtshalber ein Schloß mit zur Prüfstelle nehmen und das deren Problem sein lassen. Es kann höchstens sein, daß die Dich dann an eine andere Stelle verweisen.

@ Alberto: Geh mal woanders hin - ich vermute, der Graukittel war einfach zu faul um was einzutragen. Kommt öfter vor als man glaubt.

Themenstarteram 6. Februar 2017 um 16:24

Die einfachste Methode wird wohl sein, zu dem TÜV zu gehen wo das Motorrad zuletzt tüv bekommen hat, da muss es wohl auch ohne eintragung gehen.. Bei den 3 Stellen wo ich war, da wollte jeder die eintragung sehen :D Finde es aber schon Affig das ich ohne Eintragung keinen tüv bekomme, hat ja nichts mit der Verkehrssicherheit zutun :rolleyes:

aber.....Verleitung zum Diebstahl !!!!!!!!!!!!! Ergo Ringschloss mit zum TüV und eintragen lassen......

Zitat:

@gisirider schrieb am 6. Februar 2017 um 17:24:32 Uhr:

Die einfachste Methode wird wohl sein, zu dem TÜV zu gehen wo das Motorrad zuletzt tüv bekommen hat, da muss es wohl auch ohne eintragung gehen.. Bei den 3 Stellen wo ich war, da wollte jeder die eintragung sehen :D Finde es aber schon Affig das ich ohne Eintragung keinen tüv bekomme, hat ja nichts mit der Verkehrssicherheit zutun :rolleyes:

Kann man sehn wie man will?!

Oder fährst du nur tagsüber und brauchst deshalb kein licht?

Diebstahlschutz ist in den zulassungskriterien verankert. Keiner vorhanden = Kriterien nicht erfüllt.

Themenstarteram 7. Februar 2017 um 9:56

Zitat:

@stabi01 schrieb am 6. Februar 2017 um 20:35:40 Uhr:

aber.....Verleitung zum Diebstahl !!!!!!!!!!!!! Ergo Ringschloss mit zum TüV und eintragen lassen......

Das Problem liegt ja daran das keiner mir das Eintragen will... Hätte ich dann ja schon vor Monaten gemacht :D Das Schloss habe ich immer zur HU gebracht aber solange nichts eingetragen ist, kann ich den TÜV vergessen.. KÜS und Dekra sagen nein und TÜV Nord meinte das es ohne Lenkerschloss Grundsätzlich nicht geht.

am 7. Februar 2017 um 10:32

KüS und Dekra (im Westen) können m.W. keine 21er Eintragung machen, das ist das Problem. Und beim TüV.... ich bin mir nicht sicher, ob da nicht das Baujahr reinspielt. Aber ich würde auf jeden Fall mal jemand anders im TüV-Verbund fragen. Ich hab früher auch komische Auskünfte bekommen, bis ich wußte, zu wem ich gehen muß. Der eine hat Lust, dir zu helfen, der andere ist ein sturer Beamtenseggel, der nix schaffen will.

In solchen Fällen empfehle ich immer, mal in einer Customizer-Werkstatt vorbei zu schauen (sprich: Harley). Die kennen ihre Pappenheimer, und die wissen, wie man Eintragungen macht. Wie gesagt, das hat nix mit legal oder illegal zu tun, nur mit wollen und nicht wollen. Wäre ja ein Witz, wenn das nicht irgendwie geht.

(und mal ganz blöd gefragt: kriegst Du bei Küs/dekra keinen Tüv ohne den Scheiß? Hat ja überhaupt nix mit Verkehrssicherheit zu tun.... da sind manche etwas großzügiger als andere.....)

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