Diebstahl von Felgen aus Garage: Welche Versicherung ?

Hallo,

wenn ich im Winter bspw. meine Sommerfelgen in meinem Tiefgaragenplatz (innerhalb eines Mehrfamilienhauses) lagern möchte und diese würden gestohlen werden. Über welche Versicherung wäre dies dann abzurechnen ? Mit dem KFZ dürfte es ja dann nichts mehr zu tun haben, daher würde ich auf die Hausratversicherung tippen. Kann mir jemand genaueres sagen ?

Gruß,
Alex

28 Antworten

Warum gibt es wohl Versicherungsvertreter bzw. Makler.

Logisch wer online sich versichert muß Foren bemühen und mit den Unterschiedlichsten Antworten leben.

Fakt ist, in der Hausrat je nach AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) ist das anderst geregelt, dazu kommt noch was du Speziell für dich für einen Tarif gewählt hast. Es ist möglich das es drin ist, aber auch möglich das nicht. (Wenn du ältere AVB hast)

Es ist sogar möglich das montierte Räder je nach Bedingungen der Autoversicherung eventuell gar nicht in der TK gegen Diebstahl versichert sind. (Auch hier oft ältere KFZ Tarife)

Die neusten AVB sagen das die Reifen mitversichert sind in der Hausrat, zu den normalen AVB Bedingungen.
Sprich Garage aufgebrochen, Reifen geklaut, dann auch versichert.
Aber nur gegen die Versicherten gefahren die du in der Hausrat hast.

Um alles korrekt zu haben.
Email an deinen Vertreter schreiben, Fall Schildern, wegen Tiefgarage abschließbar, aber der Stellplatz der Reifen nicht usw.

Antwort Email aufbewahren und fertig. Schwarz auf weiß und dokumentiert für den Schadenfall.

Versicherungsvertreter und Makler werden nicht nur für Abschlüsse bezahlt sondern auch für solche Dinge.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Beantworte bitte mal die Frage von Tappi 64, wäre bestimmt wichtig...
Kann sich doch jeder aussuchen…

Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

[…]felgen in meinem Tiefgaragenplatz […] lagern möchte und diese würden gestohlen werden.

...in wie weit hilft dieses Mist jemandem hier 😕

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


...in wie weit hilft dieses Mist jemandem hier 😕

Wieso Mist? Der TE hat eine hypothetische Frage mit minimalen Eckdaten gestellt, insofern bleibt es jedem frei die fehlenden Parameter ggf. zu konkretisieren und/oder alle möglichen/relevanten Konstellation und Folgen aufzuzeigen.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


...in wie weit hilft dieses Mist jemandem hier 😕
Wieso Mist? Der TE hat eine hypothetische Frage mit minimalen Eckdaten gestellt, insofern bleibt es jedem frei die fehlenden Parameter ggf. zu konkretisieren und/oder alle möglichen/relevanten Konstellation und Folgen aufzuzeigen.

Es wurde doch alles beschrieben. Es muß ED Einbruchdiebstahl vorliegen. Also erkennbare spuren, was bei einer Teifgarage mit mehreren Zugänger erhöhtes Risiko ist, das einer einfach mal das Tor offen läßt und einer sagt, Klasse die Felgen passen und sie mitnimmt. Keine vorhandenen Einbruchspuren, kein Schutz.

Desweiteren sollte auch die Versicherungssume geprüft werden. Hast du 5000 Euro Felgen und nur 10 000 Euro in der Hausrat versichert, dann wird es schon schwer.

Und versichert sind die Reifen nur gegen die versicherten gefahren. So kann sogar der Hochwasserschaden dabei sein, oder auch nicht. usw.

Es sind soviele Faktoren, soviele unterschiedlich AVB usw.
Wie gesagt mein Tipp, anschreiben und Antwort dokumentieren. Fertig.

Vielleicht noch Fotos machen, vom Zustand und abnutzungsgrad.

Ich persönlich würde teure Felgen einlagern lassen. Obhut der Werkstatt, dort versichert.
Schnell fällt in der eigenen Garage mal was drauf und man ärgert sich.
Gute Werkstätten drehen die Reifen auch, prüfen Luftdruck usw.

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Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


...in wie weit hilft dieses Mist jemandem hier 😕
Wieso Mist? Der TE hat eine hypothetische Frage mit minimalen Eckdaten gestellt, insofern bleibt es jedem frei die fehlenden Parameter ggf. zu konkretisieren und/oder alle möglichen/relevanten Konstellation und Folgen aufzuzeigen.

...und welche Antwort soll dann folgen, eine hypothetische oder mögliche oder doch eine konkrete, was hilft dem TE 😕

...somit stellt sich für mich dies Frage gar nicht, wenn ich eine Antwort fordere/möchte gehe ich auf die Frage ein oder irre ich 😕

Meine Meinung...

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG



Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Wieso Mist? Der TE hat eine hypothetische Frage mit minimalen Eckdaten gestellt, insofern bleibt es jedem frei die fehlenden Parameter ggf. zu konkretisieren und/oder alle möglichen/relevanten Konstellation und Folgen aufzuzeigen.

...und welche Antwort soll dann folgen, eine hypothetische oder mögliche oder doch eine konkrete, was hilft dem TE 😕

...somit stellt sich für mich dies Frage gar nicht, wenn ich eine Antwort fordere/möchte gehe ich auf die Frage ein oder irre ich 😕

Meine Meinung...

Lass doch einfach gut sein...

Atze40 hat doch ein schöne abschließende Antwort gegeben!

MfG Paule

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


...und welche Antwort soll dann folgen, eine hypothetische oder mögliche oder doch eine konkrete, was hilft dem TE 😕

es wurden doch bereits einige Antworten für einige Konstellationen genannt, für andere scheint das gar nicht so schwierig zu sein… 😕

Zitat:

...somit stellt sich für mich dies Frage gar nicht, wenn ich eine Antwort fordere/möchte gehe ich auf die Frage ein oder irre ich 😕

Anstatt zu fragen, ob im Gedankenspiel Einbruchspuren vorliegen und/oder die Ermittlungsbehörden informiert wurden, wären IMHO Antworten in Abhängigkeit dieser Optionen sinnvoller…

Zitat:

Original geschrieben von Atze40


Es wurde doch alles beschrieben.

Na, mir mußt Du das nicht schreiben, ich bin ja des Lesens durchaus mächtig…

...gähn 🙄

P.s. hauptsache was geschrieben, ob es passt oder nicht...

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


P.s. hauptsache was geschrieben, ob es passt oder nicht...

Ist dir gut gelungen… 😛

Danke für eure Antworten, ich bin schon etwas schlauer und dass ein Versicherungsmakler dafür zuständig ist mir weiter zu helfen ist klar, jedoch gibt es dafür ja auch Foren, sonst braucht man auch alle anderen Foren nicht und jeder soll seinen Händler anrufen 😉

Werde meine Versicherung mal fragen und euch die Antwort dann posten.

Danke!!

Zitat:

Original geschrieben von Atze40


Logisch wer online sich versichert muß Foren bemühen und mit den Unterschiedlichsten Antworten leben.......

Um alles korrekt zu haben.Email an deinen Vertreter schreiben, Fall Schildern, wegen Tiefgarage abschließbar, aber der Stellplatz der Reifen nicht usw.

Antwort Email aufbewahren und fertig. Schwarz auf weiß und dokumentiert für den Schadenfall.


Versicherungsvertreter und Makler werden nicht nur für Abschlüsse bezahlt sondern auch für solche Dinge.

So würde ich das auch machen. Dazu braucht mann natürlich keinen Vermittler, denn die Onlineversicherung beantwortet E-Mails auch (meine jedenfalls).

Notwendig ist das nicht, denn auch ein Online-Versicherer versendet AVB. Da liest man dann, dass gelagerte (!!) Reifen, die kein Kfz sind, selbstverständlich zum Hausrat gehören und auch, was ein Einbruch (als Leistungsvoraussetzung) ist. Nämlich nicht das Aufbrechen einer die Felgen sichernden Kette, sondern der unberechtigte, gewaltsame Zutritt zum Raum oder das gewaltsame, unberechtigte Öffnen eines Behältnisses. Also ab in den Tresor mit den Felgen.

Hallo,

leider kann ich zu diesem Thema aus eigener Erfahrung berichten.

Mir wurden die Sommerräder aus einer Sammel-Tiefgarage gestohlen (waren abmontiert und aufeinander gestapelt)

Als erstes habe ich natürlich Anzeige gegen Unbekannt erstellt.

Als nächstes bin ich dann zu meiner Versicherung in der (geringen) Hoffnung die Hausratversicherung würde in diesem Fall greifen.

Wie schon von einigen beschrieben, greift eine Standardmäßige Hausratversicherung nur im Fälle eines Einbruchdiebstahls. Der Einbruch muss durch die Polizei bestätigt werden.
Das Bedeutet der Geschädigte muss der Versicherung den Einbruch beweisen.

Da es sehr unwahrscheinlich ist, das der oder die Täter wirklich gewaltsam in die Tiefgarage eindringen (geht ja bekanntlich auch ohne Gewalt) bleibt man als geschädigter meist auf den Kosten sitzen.

In meinem Fall hatte ich jedoch Glück im Unglück, da meine spezielle Hausratversicherung die Tiefgarage nicht als Privaten Wohnraum ansieht und somit auch bei "einfachem" Diebstahl bezahlt.

Das ist jedoch nicht die Regel und sollte von jedem der es für nötig empfindet, explizit beim Versicherer angesprochen werden.

Ich bin jetzt erstmal Froh, dass ich mit einem blauen Auge davon gekommen bin, werde die Augen offen halten und auf Fehler des Täters warten...!!!

Ps: anbei noch ein Bild der Diebesware 😉

Image

Die Hausratbedingungen sind unterschiedlich, auch da kocht jeder Versicherer sein eigenes Süppchen.

Ein mir bekannter Versicherer bietet KFZ Zubehör aus Garagen (bis max 1000m vom Grundstück weg) und geschlossenen Kellerräumen (nicht aber Tiefgaragen, wo mehrere Leute Zutritt haben) bis max 1500,- in der Grunddeckung an.

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