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Die Tücken der neuen Zulassungsbescheinigung 1 und 2

Themenstarteram 11. Oktober 2005 um 21:00

Achtung, dieses Thema geht jeden an,

nicht nur Besitzer von getunten Fahrzeugen!

Ich war heute beim TÜV und hab mich dort sehr nett mit dem Prüfer unterhalten.

Dabei habe ich erfahren, dass der "neue Fahrzeugschein" etwas anders aussieht als der Bisherige.

OK, das ist nichts neues, denn wie die meisten wissen,

ist seit dem 1. Oktober ein neuer Schein und Brief gültig.

Weitere Infos hierzu findet Ihr auf folgender Seite => KBA (Kraftfahrt Bundes Amt),

die neuen "Scheine" hab ich hier mal als Grafik angehängt ;)

Die PROBLEME bei dem ganzen:

  1. In der "Zulassungsbescheinigung 1" (ehemaliger Fahrzeugschein) ist nur noch ein 2-zeiliges Feld für die Reifengröße vor gesehen!
  2. Die meisten Autos haben aber 2 verschiedene Reifengrößen (meist Sommer und Winter) von Werk aus freigegeben.

    Dies gibt es ab sofort nicht mehr!!!

    Wer jetzt also einen neuen Schein "beantragt" (Eintragung, Ummeldung, Umzug) bekommt lediglich eine Reifengröße eingetragen!

    Weißt man den/die Sachbearber(in) der Zulassungsstelle nicht direkt auf die zweite Größe hin,

    wird diese nicht mit übernommen!

    Eine nachträgliche EIntragung muss vom TÜV/Dekra geprüft werden,

    ist also nicht ohne weiteres möglich!

    • Alles was beim "alten Fahrzeugschein" unter Ziffer 33 steht wird nicht in den neuen Zulassungschein übernommen.

  3. Man muss den/die Sachbearber(in) der Zulassungsstelle expliziet darauf hinweißen,

    die Fahrzeugänderungen welche unter Ziffer 33 eingetragen wurden in die neue "Zulassunglasungsbescheinigung 1" unter Ziffer 22 mit zu übernehmen!

Wird dies nicht gemacht, verfallen sämtliche Eintragungen,

AUCH die, welche von Werk aus bereits vorhanden sind (z.B. Anhängerkupplung, Last bei Steigung, geänderte Reifengröße, ...).

Da ich dies zu erst nicht glauben konnte,

hab ich mich bei der Zulassungsstelle erkundigt =>

und dort wurde mir das oben genannte Vorgehen bestätigt!

Achtet also darauf, das ALLE Eintragungen des bisherigen Scheines in die neuen Papiere übernommen werden!

 

Für gewöhnlich darf man den alten Fahrzeugschein behalten.

Er wird lediglich ungültig gemacht!

Fragt daher vor der ganzen Prozedur, ob Ihr den bisherigen Schein ausgehändigt bekommt und weißt darauf hin,

das alle Fahrzeugänderungen in die Zulassungsbescheinigung übernommen werden sollen!

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12 Antworten

sevus za4ra tuner

 

vielen dank, das du dieses wichtige thema an uns alle tuningfreaks weitergibst.

der hintergrund dieser änderung ist meiner ansicht nichts anderes als pure abzocke zwecks neueintragung in die neuen papiere.

also denkt alle daran und besteht apicht darauf, das alle in der alten papiere eingetragene (war schliesslich sehr teuer) änderungen in den neuen papieren übernommen werden !!!!

gruß harry

Themenstarteram 12. Oktober 2005 um 9:30

Zitat:

Original geschrieben von ce junkey

der hintergrund dieser änderung ist meiner ansicht nichts anderes als pure abzocke zwecks neueintragung in die neuen papiere.

Ich sehe das so ähnlich, ist aber defintiv ein anderen Hintergrund.

Klar, warum MUSS ich einen neuen "Schein" erwerben, nur weil ich was ändern möchte?

Dazu komt, das ich nicht nur einen neuen "Schein" (Zulassungsbescheinigung Teil 1) sondern auch einen neuen Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) bezahlen muss.

Den alten Schein gibt es nicht mehr => wird also nicht mehr ausgestellt,

und die "Zulassungsbescheinigung Teil 1" gibt es nur in Verbindung mit der "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (dem neuen Brief).

Hintergrund der ganzen Sache ist aber die,

das man es so vereinfachen konnte, ein auto aus einem EU-Land in einem anderen EU-Land an zu melden.

Jeder der z.B. mal ein Auto aus Österreich in Deutschland zulassen wollte,

der weiß was es für ein Akt ist, die Papiere an zu gleichen!

Dies ist jetzt hinfällig => jedes Auto kann überall ohne Probleme angemeldet werden.

Da die Papiere eben an EU-Recht angepasst wurden,

sind für uns (wie schon so oft) ein paar Nachteile entstanden!

Ich weiß auch nicht, was es mit Datenschutz zu tun hat, warum man also im neuen Teil 2 der Papiere lediglich den Vorbesitzer wieder findet.

Alle anderen Vorbesitzer werden nicht mehr aufgeführt!

(Jertzt ist jedes gebrauchte Auto "Zweiter Hand" *rofl*)

Ich denke aber, wir können damit leben,

und wenn jeder daran denkt auf die Eintragungen hin zu weißen =>

dann sollten auch keinerlei Probleme entstehen!

heisst das, wenn ich neue felgen oder spurverbreiterungen oder breitere reifen eintragen möchte in meine alten papiere(bj 5.2005) bekomme ich automatisch die neuen papiere (und somit höhere kosten) oder gilt dies nur für neufahrzeuge, die frisch und das erste mal angemeldet werden?

ab wann gibt es die neuen papiere?

Zitat:

 

ab wann gibt es die neuen papiere?

Für alles Fahrzeuge, die ab dem 01.10.2005 zugelassen werden.

Themenstarteram 12. Oktober 2005 um 16:39

@ ce junkey

Ja genau das heißt es!

Den alten Schein sowie den Brief musst du "abgeben" =>

und bekommst im Gegenzug (für eine kleine Gebühr ;) ) die neuen Papiere ausgehändigt!

In die alten Papiere werden keine Änderungen mehr eingetragen!!!

Hier mal ein Auszug aus der Information welche das KBA heraus gab:

Zitat:

Auszug aus dem Jahresbericht

Zulassungsdokumente in neuem Layout

Die Einführung der EU-harmonisierten Zulassungsdokumente erfolgt definitiv ab 1. Oktober 2005. Von

diesem Tag an muss jede Zulassungsbehörde die neuen Zulassungsdokumente ausfüllen, und zwar die

• Zulassungsbescheinigung Teil I (sie ersetzt den Fahrzeugschein)

• Zulassungsbescheinigung Teil II (sie ersetzt den Fahrzeugbrief).

Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich zunächst nichts. Alte Dokumente behalten solange ihre

Gültigkeit, bis die Ausstellung neuer Dokumente erforderlich wird. Wechselt aber ein Fahrzeug ab 1. Oktober

2005 den Halter, muss die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und zugleich auch Teil II ausgestellt

werden. Die Fahrzeugdokumente müssen paarig sein, das heißt, ein Nebeneinander von einer Zulassungsbescheinigung

„neu“ mit einem Dokument „alt“ wird es nicht geben. Damit ist die Rechtssicherheit im

In- und Ausland sichergestellt. Die Ausnahme bilden zulassungsfreie Fahrzeuge (z. B. Leichtkrafträder,

Bootstrailer, Pferdeanhänger). Sie benötigen ausschließlich die Zulassungsbescheinigung Teil I. Auf Antrag

kann für sie aber eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden,

Und ja, Paininger hat recht,

das neue Papierchen gibt es seit dem 1. Oktober 2005

Hallo!

Ich warte noch auf meinen neuen Astra H. Als Sommerreifen hat der die Werks 18 Zöller drauf. Als Winterreifen sollen da 195/65 R15 drauf.

Heißt das, das ich meinem Händler sagen muss, das er direkt wenn er das Auto für mich zulässt, die Winterreifengröße miteintargen lassen soll, da ich sonst, erstmal zum Tüv muss wenn ich die drauf habe, oder wie ist das zu verstehen?

Ich hab das Prozedere schon hinter mir.

Ich habe meinen Vectra am 8.10 zugelassen.

Der nette Herr von der Zulassungsstelle hat gefragt welche Reifen ich fahre da 16 und 17 Zoll ab Werk eingetragen waren, da habe ich auch bemerkt das nun die 16er nicht mehr eingetragen werden da ich gesagt habe ich fahre 17er.

Ich finde das ganze schon seltsam, was ist denn wenn man jetzt mehrere Sachen eintragen lässt? Wo sollen die denn hin?

MFG

 

ECOTEC

Themenstarteram 14. Oktober 2005 um 5:43

Ein großes Problem beim neuen Schein ist,

das unter Ziffer 22 (ehemals Ziffer 33) so gut wie kein Platz für Eintragungen ist!

Eine zweite Zusatzseite (so wie bisher) gibt es nicht mehr!

Solltest du noch die "Unbedenklichsbescheinigungen" haben,

reichen diese für gewöhnlich aus.

Das Problem mit den Reifen liegt jetzt an der Beweislast umkehrung, d.h. der Beamte der dich anhält wegen falscher Reifen muß dir jetzt beweisen das se falsch sind. Um Ärger zu vermeiden beim Opelhändler einen Auszug holen( was alles erlaubt is).

Ich habe mir vor kurzem vom TÜV den Einbau meines Sportfahrwerks bestätigen lassen. Das müsste ich ja jetzt eigentlich in meinem Fahrzeugschein/-brief eintragen lassen. Und das wiederum hieße ja, dass ich einen neuen bräuchte. :(

Was kostet ein neuer Fahrzeugschein + Brief eigentlich?

Themenstarteram 14. Oktober 2005 um 8:12

Zitat:

Original geschrieben von coolchip

Ich habe mir vor kurzem vom TÜV den Einbau meines Sportfahrwerks bestätigen lassen. Das müsste ich ja jetzt eigentlich in meinem Fahrzeugschein/-brief eintragen lassen. Und das wiederum hieße ja, dass ich einen neuen bräuchte. :(

Nicht unbedingt!

Du hast ja ein Schreiben vom TÜV bekommen ->

was steht da drauf?

Ist dort erwähnt, das die Änderung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden MUSS?

Oder das du dieses Schreiben immer mit im Fahrzeug führen musst?

Zitat:

Original geschrieben von coolchip

Was kostet ein neuer Fahrzeugschein + Brief eigentlich?

Die Zulassungspapiere Teil 1 und 2 sind nicht preislich an eine bestimmte Höhe gebunden,

sprich jede Gemeinde / jede Stadt kann Ihre eigenen Preise machen ;)

Ein Anruf bei der Zulassungstelle sollte dir Klarheit bringen ;)

Leider steht da so was in der Art dabei:

Eine umgehende Berichtigung von Fahrz.Schein /-Brief ist bei der Zulassungsstelle durchzuführen.

So ein scheiß. Ich will meine alten Papiere nicht abgeben. :(

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