Die Risiken des Durchschlängelns

Wenn man etwas riskantere Dinge macht mit denen andere nicht unbedingt rechnen, muss man natürlich für viele andere mitdenken und vorausahnen was sie tun könnten. Wie unerwartet das sein kann, sieht man in folgendem Fall wo sich ein Motorrad beim Durchschlängeln mit der Tür eines Trucks Bekanntschaft macht.

http://youtu.be/nRlVZXIrV-Q

Wer es beim ersten Mal nicht sieht, einfach nochmal schauen, und im Zweifel mal langsam Bild für Bild. Wer aufgibt, kann natürlich auch die Beschreibung des Videos lesen.

Zum Glück geht es glimpflich aus.

Was hattet ihr bislang für unerwartete Erlebnisse beim vorbeifahren an stehenden oder langsam rollenden Fahrzeugen?

Beste Antwort im Thema

Wer sich bei dem Stau hinten anstellt, braucht kein Motorrad.

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Keinen Erste-Hilfe - Kasten ?
Soso... 🙄

Ein Kasten ist es nicht, eher ein Kissen - etwas größer als das für Moppeds...🙂

Zitat:

Original geschrieben von PureBlack


Ein Kasten ist es nicht, eher ein Kissen - etwas größer als das für Moppeds...🙂

Das reicht für nen smart. Der ist ja auch klein... 😁

Gilt der als PKW ? 😛

Zitat:

Original geschrieben von Bassment


Die RF hat links vorne ein "Staufach". 
Vesper, RedBull, Handy...mehr geht ned. 

Wozu durchschlängeln? Red Bull verleiht Flügel...🙄

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Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler



Zitat:

Original geschrieben von PureBlack


Ein Kasten ist es nicht, eher ein Kissen - etwas größer als das für Moppeds...🙂
Das reicht für nen smart. Der ist ja auch klein... 😁

Gilt der als PKW ? 😛

Gute Frage!

Laut Wikipedia gilt so ein Smart als "Ein Kleinstwagen [...] noch unter dem Kleinwagen angesiedelte PKW-Fahrzeugklasse."

Mit so einem Smart kann man sich eigentlich auch gut durchschlängeln.

Nochmals zu dem Thema "Durchschlängeln".

Das Wort gibt es in der StVO nicht. Es kann sich also keiner darauf berufen, wenn er in eine Tür knallt oder in ein wendendes Auto.

Das Passieren einer verkehrsbedingt wartenden Fahrzeugreihe, z.B. an einer Ampel oder einem Bahnübergang ist auch kein Vorbeifahren nach 6 StVO sondern nach 5 geregelt (Überholen)
An Bahnübergängen wird auch gerne vorbei gefahren (überholt) Dazu sollte man wissen, dass das Überholen ab dem Zeichen 151/156 (Bahnübergang) nach 19 (1) grundsätzlich verboten ist. Oft steht noch Z 276 (Überholverbot), ist aber nicht nötig.

Wer also im Überholverbot "vorfährt" und eine Anhörung bekommt, hat schlechte Karten.
Das Passieren der Gasse bei Autobahnstaus ist grundsätzlich Rettungsfahrzeugen vorbehalten, die mit Sondersignal fahren. Der Abschlepper, der mit Gelblicht durchfährt hat keine Sonderrechte. Aber der wird ebenso geduldet, wie der Motorradfahrer, der sich vorsichtig hindurch tastet.

Im Grundsatz nimmt er zwei Regelungen für sich in Anspruch: Zum Einen überholt er die verkehrsbedingt wartende, rechte Kolonne. An der linken fährt er im Sinne § 7 rechts schneller als links. Dazwischen findet ein Fahrstreifenwechsel statt.

Hier greift § 7 Abs. 2a StVO, der das Rechts überholen im Ausnahmefall erlaubt.

Zitat:

(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.

Die Rechtskonstruktion ist gewagt, andererseits die Beweislage schwierig.

Daher hat man das in anderen Ländern geregelt und erlaubt. In Deutschland nicht.

Grundsätzlich ist es erlaubt, auf der linken Spur links zu überholen, also als Motorradfahrer eine "dritte Spur" zu nutzen. Andererseits müssen die Dosenfahrer bei Stau auf mehrspurigen Richtungsfahrbahnen äußerst links fahren um eine Rettungsgasse zu bilden und dann wars das auch schon.

Das "Durchschlängeln" ist de jure als "rechts überholen" zu werten und mit einem Bußgeld von 100 Euro und drei Punkten belegt, wenn man nicht 7(2a) in Anspruch nehmen kann. Kann sein, dass es mittlerweile teurer geworden ist, meine Info ist noch aus 2013.
Seitenstreifen (Standspur) kostet 75 und 2 Punkte.

Also wenn ich auf mürrische Herren in blau treffe, können die mir Schwierigkeiten bereiten, klar. Da ist der Standstreifen ja "günstiger" wenn es hart auf hart kommt.

Aber ich denke mal, dass das "Überholen" dort weniger geduldet bzw. eher geahndet wird.

Ich hatte was im Hinterkopf, irgendwo mal gelesen...
Ohne Garantie auf Richtigkeit, stammt aus einem weblog:

Zitat:

Rechtsüberholen lohnt sich wieder!

Wieder mal über ‘Linkspenner’ auf der Autobahn geärgert?

Seit der neuen “Dränglervorschrift”:
Drängeln: 250 EUR und 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot ! ! !

sollte man lieber gleich rechts überholen:
Rechts überholen: 50 EUR und 3 Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!)

Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar noch, wenn man statt der rechten Spur gleich die Standspur benutzt:
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens: 50 EUR und 2 Punkte

Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont…), sehr schnell vorangekommen und noch 200 EUR + 2 Punkte gespart.

Der Seitenstreifen gehört zwar zur Autobahn aber nicht zur Fahrbahn.

Das "preiswerteste" ist ganz links den Grünstreifen an der Mittelleitplanke zu benutzen.

Kein rechts überholen, keine Punkte. "Befahren öffentlichen Grüns", i.d.R. 25 €.

😉

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn


Das "preiswerteste" ist ganz links den Grünstreifen an der Mittelleitplanke zu benutzen.

Kein rechts überholen, keine Punkte. "Befahren öffentlichen Grüns", i.d.R. 25 €.

😉

Ich fürchte, das haut nicht hin.

Das öffentliche Grün wird mindestens auf Landes- wenn nicht Bundesebene geregelt. Im Gesetz- und Verordnungsblatt der Stadt Berlin heißt das "Grünanlagengesetz" und definiert:

Zitat:

Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Sinne dieses Gesetzes sind alle gärtnerisch gestalteten Anlagen, Spielplätze,Freiflächen, waldähnlichen oder naturnahen Flächen, Plätze und Wege, die entwederder Erholung der Bevölkerung dienen oder für das Stadtbild oder die Umwelt von Bedeutung
sind und dem jeweiligen Zweck nach den folgenden Vorschriften gewidmet sind.

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass Mittelstreifen und Grünstreifen offiziell kein Teil der öffentlichen Straße mehr sind.

Also stellt das einen Verstoß nach § 18 (10) StVO dar:

Zitat:

Die Ausfahrt von Autobahnen ist nur an Stellen erlaubt, die durch die Ausfahrttafel (Zeichen 332) und durch das Pfeilschild (Zeichen 333) oder durch eins dieser Zeichen gekennzeichnet sind

Kostet wohl auch 25 Euro.

In diesem Land darf man aber auch garnichts...🙁

Was ich mich ja frage ist, inwiefern sich ein Autofahrer schuldig macht, wenn dieser auf der Autobahn, während der Verkehr vollkommen ruht, die Autotür öffnet und ein Motorradfahrer da reinkracht.

Naja,
das Aussteigen im Stau ist grundsätzlich verboten. Somit wohl auch das Öffnen der Türen.
Wenn der Kollege das dann auch noch absichtlich macht, gibt´s wahrscheinlich ordentlich Ärger.

Irgendwie ein Mix aus §18 Absatz 8 und 9 StVO.
Absatz 8: Halten, auch auf dem Seitenstreifen, ist verboten
Absatz 9: Zu Fuß Gehende dürfen die Autobahn nicht betreten.

Vielleicht liege ich aber auch komplett falsch damit.
😉

Naja, wenn man die Tür nicht aufmachen darf, macht man das Fenster runter und hält eine Holzlatte aus dem Fenster. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Bassment



Wenn der Kollege das dann auch noch absichtlich macht, gibt´s wahrscheinlich ordentlich Ärger.

Vielleicht liege ich aber auch komplett falsch damit.
😉

Nein. Liegst Du nicht. Du liegst richtig.

Wenn der das vorsätzlich macht, ist es ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
§ 315b Abs. 1 Ziff. 2 StGB

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler


Ich hatte was im Hinterkopf, irgendwo mal gelesen...
Ohne Garantie auf Richtigkeit, stammt aus einem weblog:

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler



Zitat:

Rechtsüberholen lohnt sich wieder!

Wieder mal über ‘Linkspenner’ auf der Autobahn geärgert?

Seit der neuen “Dränglervorschrift”:
Drängeln: 250 EUR und 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot ! ! !

sollte man lieber gleich rechts überholen:
Rechts überholen: 50 EUR und 3 Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!)

Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar noch, wenn man statt der rechten Spur gleich die Standspur benutzt:
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens: 50 EUR und 2 Punkte

Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont…), sehr schnell vorangekommen und noch 200 EUR + 2 Punkte gespart.

Der Seitenstreifen gehört zwar zur Autobahn aber nicht zur Fahrbahn.

Wenn ich mich recht entsinne, ging das noch weiter und die günstigste Lösung war, sich ein Blaulicht aufs Dach zu klöppeln.

Aber keine Ahnung, ob das stimmt und was dafür die Strafe ist....

An der Ampel fahre ich nach vorne, wenn die Schlange nicht allzu lang ist und ich mir sicher bin, dass ich ohne gefährliche Annäherung an den Gegenverkehr nach vorne komme.
Auf der Autobahn nutze ich im Stau auch die Gasse. Allerdings ungern schneller als 30km/h.

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