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Die neuen ADAC Kreditkarten ...

Themenstarteram 9. Juni 2019 um 16:26

Hallo zusammen,

ich bin seit 1990 ADAC Mitglied und hatte in den letzten Jahren die ADAC Gold Karte der LBB und hatte sie neben den üblichen Onlinekäufen auch als Reiserücktrittskostenversicherung für Flugtickets und zur Mietwagenreservierung genutzt. Kleines Schmankerl war die Erstattung der Sitzplatzreservierugsgebühren bei Bahn und Flug.

Nun hat der ADAC eine Änderung der Geschäftsbedingungen zum 01.08.2019 seiner Gold Kreditkarten verkündet. Letztendlich wurde der Dienstleister der Versicherungsleistungen von Hanse Merkur auf den ADAC umgestellt und die Sitzplatzreservierungserstattung ist weggefallen. Paar Sachen sind hinzugekommen.

Doch nun stellen sich zig Fragen, die trotz ausgiebigem "Studieren" des "Kleingedruckten", sich nicht aufklären ließen. Ich möchte natürlich den bisherigen Umfang der Leistungen nach Möglichkeit behalten.

Ich könnte also:

Das bisherige ADAC Goldkarten Doppel kündigen und ein Kreditkartendoppel der LBB beantragen, dann habe ich den gleichen Umfang wie vorher.

Das bisherige ADAC Goldkarten Doppel nicht kündigen und die Änderung der Vertragsbedingungen zum 01.08. akzeptieren.

Das bisherige ADAC Goldkarten Doppel kündigen und eine neue VISA Kreditkarte mit dem Reisepaket beantragen. Günstiger als vorher. Aber weniger Leistungen.

Einige Dinge sind in der neuen Kreditkarte enthalten, die ich nicht brauche. Hierzu zählt u.a. die Erhöhung der Haftpflichtversicherung bei Mietwagenanmietungen. Ich habe die Mallorca-Police die dieses Risiko eigentlich schon abdecken sollte.

ABER:

Thema Mietwagen: Treten diese Zusatzversicherungen im Schadensfall im EU Ausland überhaupt ein? Im Paket Schutz: "Buchen Sie einen Mietwagen in Deutschland mit Ihrer ADAC Kreditkarte, wird Ihnen der Selbstbehalt im Rahmen von Voll- und Teilkasko-Versicherungen bis zu einer Summe von 3.000 € ersetzt."

Bei ADAC Kreditkarte bleiben oder zur LBB direkt wechseln?

Fragen über Fragen ... wie ist eure Meinung zu den neuen Leistungen?

Gruß

Michael alias Kalle

Beste Antwort im Thema

Was werden sie ihm wohl raten?

Wenn ich zu VW gehe, werde ich wohl keine Empfehlung für einen Dacia bekommen ;)

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OK, ich weiß nicht wie das einzuordnen ist, aber ich habe von ein paar Gesellschaften die Bedingungen gespeichert und idR steht da, daß "psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen ausgeschlossen" sind; auch bei AKV-Tarifen die als "sehr gut" gelten (z.B Ergodirekt/DKV), bei ARAG steht noch der Zusatz "ambulante" p+p, was ja eigentlich dann besser wäre.

Selbst die Würzburger schließt das aus, und die sind ja m.W. durchaus Spezialist auf dem Gebiet

Ich sagte ja, dass das meist ausgeschlossen ist....

Edith: wie vorher schon angedeutet, sind dort die akuten Fälle betroffen, nicht die langfristigen therapeutischen Behandlungen.

Am Dienstag bin ich wieder im Büro, dann werde ich den Passus posten, sofern ich daran denke. ;)

Interessant, interessant … kann ich da nur sagen!

Sind wir heute schon so weit, dass einige oder viele es für wichtig halten, dass die Folgen

ihres eigenen Dachschadens nur ja abgedeckt sind?

Ich hätte bisher bezweifelt, dass es so eine Abdeckung überhaupt geben kann! :-))

wer schrieb denn etwas von Dachschaden?

Dafür empfiehlt sich eine Gebäudeversicherung. :cool:

... besonders bei Elementarschäden! :D

Ich würde mich trotzdem in einer ADAC Geschäftsstelle beraten lassen beraten heißt der nicht für dumm verkaufen oder beschwatzen!

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 10. Juni 2019 um 14:43:52 Uhr:

... besonders bei Elementarschäden! :D

Ich würde mich trotzdem in einer ADAC Geschäftsstelle beraten lassen beraten heißt der nicht für dumm verkaufen oder beschwatzen!

ohne den Mitarbeitern in den Geschäftstellen zu nahe treten zu wollen, meinst Du, dass die das in der Tiefe beantworten können?

Zitat:

@GerhHue schrieb am 10. Juni 2019 um 13:26:13 Uhr:

Interessant, interessant … kann ich da nur sagen!

Sind wir heute schon so weit, dass einige oder viele es für wichtig halten, dass die Folgen

ihres eigenen Dachschadens nur ja abgedeckt sind?

Ich hätte bisher bezweifelt, dass es so eine Abdeckung überhaupt geben kann! :-))

Interessant, wie ignorant man sein kann.

 

Grüße vom Ostelch

@KalleDerSchrauber

Wenn ich richtig geschaut habe, greift der Versicherungsschutz der LBB-Karten nur dann, wenn die Reise auch damit bezahlt wurde

Themenstarteram 10. Juni 2019 um 21:12

Hallo @NDLimit: Davon gehe ich doch aus, dass ich die Reise mit der KK bezahlt haben muss. Bei der ADAC Karte ist es doch meines Wissens immer noch so. Nur bei der Barclay Double Premium reicht schon der Besitz einer solchen Karte. Nur bei denen weiß man auch nicht, ob und wann die überhaupt zahlen. Barclay hat ja nicht den besten Ruf.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 10. Juni 2019 um 20:39:25 Uhr:

@KalleDerSchrauber

Wenn ich richtig geschaut habe, greift der Versicherungsschutz der LBB-Karten nur dann, wenn die Reise auch damit bezahlt wurde

Ergänzung: Bei Buchungen, die nicht sofort bezahlt werden (z.B. Hotel), reicht idR auch eine (schriftliche) Vereinbarung (Vermerk Email Verkehr im Rahmen der Buchung), daß die Buchung mit der K-Karte bezahlt werden wird. Das war bei meiner ADAC-Karte so und ist auch bei der MercedesCard so, und das wird bei der LBB-Karte nicht anders sein.

Generell gilt: unbedingt VORHER die Bedingungen näher anschauen.

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