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Die Betriebsanleitung: Ein Medium der Freude?

Themenstarteram 7. Juni 2021 um 7:20

Die gute alte Betriebs- oder Bedienungsanleitung wird in unseren Foren ja gerne und immer wieder als Quelle der Weisheit gepriesen. Das stimmt auch häufig und ich bin wahrlich nicht der Einzige, der sich über Threads wundert, wo nach der Bedeutung eines Knopfs oder einer Warnlampe gefragt wird, obwohl diese einfach zu finden explizit beschrieben wird. Doch da ist jeder seines eigenes Glückes Schmied und ein Forum lebt ja bekanntlich von vielen unterschiedlichen Meinungen und Ansichten.

Aktuell sehe ich bei der Betriebsanleitung allerdings einen großen Wandel:

Fahrzeuge werden mit Optionen und Zusatzausstattungen, mit Online zubuchbaren Extras immer flexibler, die Bedienung sollte intuitiver werden, was auch nicht immer gelingt. Die Fehlerquellen und -ursachen im Auto steigen parallel. Auch aus Gründen der Kosten, sicher auch für die Bequemlichkeit des Nutzers oder Flexibiblität des Herstellers werden die BDAs auf digitale Medien verlagert. Die Anleitungs-App haben viele Hersteller und man kann damit natürlich auch in der Benutzung, z.B. durch optische Suche nach Themen, vereinfachen.

Was machen wir aber, wenn die App nicht dabei ist?

Kann ich von jedem Nutzer verlangen, stets ein Smartphone dabei zu haben?

Bei einigen Autos ist die Anleitung dafür ins Mediensystem integriert und sie ist somit stets im Auto.

Wie sieht es mit Unvollständigkeit und Fehlerhaftigkeit aus?

Mit dem Wechsel eines Modelljahres werden gerne mal neue Oberflächen gestaltet, Knöpfe verändert oder Funktionen neu eingebracht. Gibt es stets auch ein Update für die Anleitungsapp? Und wie wird die evtl. vorhandene gedruckte BDA aktualisiert?

Welche Erfahrungen habt ihr?

Was wünscht ihr euch und über was ärgert ihr euch bei dem Thema Betriebsanleitung?

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32 Antworten

Zitat:

Wie sieht es mit Unvollständigkeit und Fehlerhaftigkeit aus?

Ist nach deutscher Rechtsprechung ein Sachmangel.

Aber wie war das nochmal mit der Sau und der dicken Eiche.:D

Dieses Problem gibt es eigentlich überall. Kauf dir einen Drucker und die Anleitung zum Einrichten des Gerätes ist auf der beiliegenden CD.:p:p

Ich bin da unschlüssig ....

gedrucktes Werk:

ist mir in der Handhabung am liebsten, ich kann es überall unabhängig von irgendwelchen Hilfsmitteln (außer der Brille ;) ) lesen, ich komme mit dem Blättern in einem dicken Buch besser klar als mit der Suche auf vielen vielen Seiten digitaler Medien. Nachteil: man hat hier immer die Beschreibung aller Ausstattungen, uU eben auch derer die man in seinem Modell gar nicht hat - weil eben nicht für jeden Ausstattungsumfang eine eigene BDA gestaltet und gedruckt wird. Und wenn man sich dann den Papierberg ansieht, der da gedruckt werden muss ... interessant wäre dabei, wieviele Nutzer da tatsächlich rein sehen.

digital per App:

mag ich insofern nicht, als ich dazu eben das App-fähige Endgerät haben muss. Das hat zwar mittlerweile jeder, auch unsere Senioren - aber die will ich mal sehen bei dem Auftrag: "Lampe leuchtet, lade die App runter und suche dort digital nach der Ursache". Ich wette, dass zumindest "meine" Senioren da eher den ADAC-Wagen am Start haben als die richtige Info per App. Vorteil könnte sein: man kann natürlich in diesem Medium gesteuert per VIN (ich erinnere an die Senioren, mindestens meine Schwiegermutter weiß nicht was das ist, geschweige denn wo zu finden) nur die Ausstattungen zeigen, die auch tatsächlich in dem individuellen Wagen vorhanden sind (aber ist das so? Ich weiß es nicht). Wenn man richtig gut ist, kann man manche Erklärung mit einem Film hinterlegen, der mehr erklärt als kühle Worte und statische Bilder (auch hier - macht das ein Hersteller?)

digital im Wagen:

muss eben auch bedient werden können. Wir hatten das nur 1x im Audi - da empfand zumindest ich das wenig übersichtlich (vielleicht war es aber auch nur ungewohnt - siehe 1. Punkt). Auch hier hätte man de Chance, die BDA mit wenig Aufwand an die VIN anzupassen und bewegte Bilder zu hinterlegen.

Also ich kann es verstehen, wenn die Hersteller vom Papier weg gehen wollen und das digital anbieten. Wenn es gut gemacht ist und eine vernünftige Suchfunktion hat, meinetwegen. Aber an sich ist mir das Buch trotzdem am liebsten. Wobei ich jetzt in den Autos aus anno 2020 schon eine Menge Papier im Handschuhfach habe ...

Rein formal ist eine Bedienungsanleitung in Landessprache Bestandteil der CE Zulassung. D.h. ein Fehlen oder Vorliegen in der falschen Sprache ist ein Sachmangel, der ggf. durch die Marktaufsicht nachverfolgt und zum Erlöschen der Typgenehmigung führen kann.

Bis vor einiger Zeit musste das Handbuch in gedruckter Form dem Produkt beiliegen, inzwischen sind u.U. auch digitale Versionen möglich. Eine App erfüllt mMn aber nicht die notwendigen Anforderungen, eine CD/DVD im Handschuhfach oder eine im Menu des Fahrzeuges abrufbare Anleitung hingegen schon.

Der Datenstand des Handbuches muss zum Zeitpunkt der Drucklegung der Ausführung des Produktes entsprechen und bei späteren Überarbeitungen an den neuen Datenstand angepasst werden. In der Tat ist das natürlich bei Software in Form von nachträglichen Updates und neuem oder geändertem Funktionsumfang, gerade bei gedruckten Produkten schwierig.

Auch hier sehe ich eigentlich eine Pflicht des Herstellers, bei nachträglichen Funktionsänderungen eine neue Version des Handbuches oder zumindest eine Ergänzung nachzuliefern.

Ich kann den Anstoß zu Deiner Thematik verstehen und kann Dir nur meine eigene Erfahrung dazu schildern.

Im Grunde verwende ich die Anleitung einfach immer nur, um die richtigen Füllstände, Flüssigkeiten, Drücke, Nutzlasten usw. nach Werksvorgabe nachschlagen zu können.

Dafür ist die Anleitung heute noch relevant.

Und mit der fortschreitenden Integration von Digitalisierung und Bus-Systemen, müssen wir uns leider daran gewöhnen auch über den Tellerrand der Betriebsanleitung zu schauen und uns generell mit den Funktionsweisen auseinander setzen.

Im 3GT hatte ich die Bedienungsanleitung digital im Fahrzeug und kam gut damit zurecht. Jetzt im Ford Ranger habe ich wieder ein gedrucktes Werk in der Hand, das leider nicht immer stimmt.

Umgehen kann ich mit beidem, aber sie sollte hat zumindest richtig sein. Das scheint aber bei einem 2014 in Afrika gebauten Auto nicht so einfach zu sein. :D

Ich bin Fan von beiden - die elektronische Version hab ich auf dem Handy, schnell mal was nachsehen geht da besser. Die gedruckte liegt im Auto. Leider werden die immer unbrauchbarer was die Infos zu Betriebsmittel/Flüssigkeiten u.ä.betrifft. Sowas wie"Bitte wenden Sie sich an eine Vertragswerkstatt" lese ich da öfter.

Die Unart alle Ausstattungsvarianten ob verbaut oder nicht in das Handbuch aufzunehmen wird nicht besser. Technisch wäre das kein Problem Handbücher ausstattungsbezogen zu erstellen.

 

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 7. Juni 2021 um 09:52:52 Uhr:

Vorteil könnte sein: man kann natürlich in diesem Medium gesteuert per VIN (ich erinnere an die Senioren, mindestens meine Schwiegermutter weiß nicht was das ist, geschweige denn wo zu finden) nur die Ausstattungen zeigen, die auch tatsächlich in dem individuellen Wagen vorhanden sind (aber ist das so? Ich weiß es nicht).

Das ist leider nicht die Regel.

Mein negativ-Highlight zu dem Thema aktuell:

Ein Auto für gute 300.000 Euro, und in der (digital mitgelieferten) Bedienungsanleitung sind alle vom Hersteller angebotenen Varianten und Sonderausstattung beschrieben, auch wenn sie noch so selten geordert werden. . Mit dem Erfolg, dass mehr als die Hälfte des Inhalts unzutreffend ist. Das nervt mindestens und verwirrt im schlechteren Fall bzw führt dazu, dass kaum jemand die Anleitung liest.

Das kann doch nicht so schwer sein so eine Anleitung in Blöcke aufzuteilen und dann zu schauen "der Kunde hat die Variante xy mit den Optionen c, f, j, K, s und v bestellt", und schon hat man eine Anleitung wo nur das drin steht was der Kunde bestellt hat. Das klappt doch bei der Produktion des Autos auch?! (meistens jedenfalls...)

Aus rechtlicher Sicht ist es eben wichtiger, alles aufzuführen als ggf. einmal etwas zu viel wegzulassen. Für viele Hersteller, egal welcher Produktkategorie, ist die Bedienungsanleitung nur eine lästige Pflichtaufgabe.

Bestes Beispiel sind die dicken multi-Sprachen-Handbücher bei Gartengeräten mit nichtssagenden Piktogrammen und einer Seite pro Sprache mit Warnhinweisen.

am 7. Juni 2021 um 9:55

Bei BMW wird die App aktualisiert und wenn man OTA bekommt auch im Auto. Und der Papierziegel liegt im Handschuhfach. Am Schluss kann man einfach den Concierge-Service anrufen, vielleicht weiss der es.

Wenn im neuen MJ was geändert wird, brauch ich aber kein Update. Ausser der SW kann ja nachträglich nichts an meinem Auto geändert werden.

Sorry, ich bin ein Mann. Ich lese keine Bedienungsanleitungen. Unnötiger Ballast im Auto :D

Ansosnten ist es mittlerweile so dass man gesuchte Antworten schneller per google als in Bedienungsanleitungen findet und ich entsprechend kaum noch woanders nach Infos suche. Irgendwer hat fast immer schon mal in irgendeinem Forum die gleiche Frage gestellt oder die Anleitung gibt's als durchsuchbares PDF im Netz und schon findet google meistens das gesuchte.

So handhabe ich das auch. Hab noch nie ne Anleitung gelesen, dazu sind Foren da. :D

Die gedruckte Bedienungsanleitung ist schon aus rechtlicher Perspektive wichtig. Die Leute, die alle elektronischen Herlferchen mitbestellen, werden über die Bedienungsanlietung informiert, dass der Fahrer verwantwortlich ist, und nicht die Elektronik. Für Einparkhilfen, Totwinkelassistent, automatische Leuchtweitenregulierung, Spurhalteassistent, usw... wird eine garantierte funktionalität im Handbuch ausgeschlossen.

Sie muss allerdings nicht vollständig sein, und für Sachen, die mit dem ditekten Autofahren nichts zu tun haben, auf eine Internetseite, oder eine App verweisen.

Themenstarteram 7. Juni 2021 um 17:54

Und wie gehen wir mit falschen, unvollständigen oder fehlerhaften Anleitungen um?

 

#FragdasForum

Dann wendest du dich vertrauensvoll an deinen Händler/ Hersteller mit einem Sachmangel und bittest um Abhilfe. Alternativ/ hilfsweise kann man sich auch an die Marktaufsichtsbehörden wenden und um Prüfung der Typkennzeichnung und CE-Konformitätsbescheinigung bitten...

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