Die 1% Regel bei Selbständigkeit
Guten Morgen,
ich habe vor mir ein KFZ zuzulegen, dessen Neuwert ca 70tausend Euronen betragen wird. Meine Steuerberaterin meinte aber, dass das nicht so sinnvoll wäre. Mein Gewinn würde sich dadurch um ca 4000€ erhöhen und ich müsste dementsprechend mehr Einkommenssteuer begleichen. Fällt Euch noch eine andere Möglichkeit ein so ein Fahrzeug zu fahren ohne gleich ein Fahrtenbuch zu führen, sodass man vielleicht diesen 4000€ entkommt?
Schönes Wochenende
Kristofer
35 Antworten
…gelöscht
Ich hänge mich kurz ein, da mich das Thema auch betrifft...
Ich bin nebenberuflich selbstständig, momentan fahre ich ein Fahrzeug aus meinem privaten Bestand, möchte aber ein neues Fahrzeug leasen.
Zählt die Fahrt zu meinem Arbeitgeber, bei dem ich angestellt bin, als private Fahrt? Er ist kein Kunde von mir.
Meine Betriebsstätte ist 30km vom Wohnort/Büro entfernt.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 8. Juli 2024 um 12:51:23 Uhr:
Zitat:
@player495 schrieb am 6. Juli 2024 um 18:28:43 Uhr:
Gebrauchtfahrzeuge unterliegen der Differenzbesteuerung, da müßte man sehen, wie hoch die einzusparende Summe ist und ob der Verkäufer sie überhaupt ausweist.Nicht in jedem Fall. Es gibt auch Gebrauchtfahrzeuge, bei denen man den vollen Vorsteuerabzug hat.
Schon alleine wegen der Garantie habe ich eh vor den Gebrauchten nur von einem Händler zu erwerben...und dies ohne Differenzbesteuerung 😉
Man kann auch durchaus vom Händler einen Differenzbesteuerten erwerben.
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Einen differenzbesteuerten kann man NUR von einem Händler erwerben. Denn nur ein Händler muss unter den bereits genannten Umständen die Differenz zwischen Ein- und Verkauf besteuern, wenn es sich nicht um ein Auto mit vollem Vorsteuerabzug handelt.
Thema geschlossen, kein Finanzierungsthema
Zimpalazumpala , MT-Moderator