Die 1% Regel bei Selbständigkeit
Guten Morgen,
ich habe vor mir ein KFZ zuzulegen, dessen Neuwert ca 70tausend Euronen betragen wird. Meine Steuerberaterin meinte aber, dass das nicht so sinnvoll wäre. Mein Gewinn würde sich dadurch um ca 4000€ erhöhen und ich müsste dementsprechend mehr Einkommenssteuer begleichen. Fällt Euch noch eine andere Möglichkeit ein so ein Fahrzeug zu fahren ohne gleich ein Fahrtenbuch zu führen, sodass man vielleicht diesen 4000€ entkommt?
Schönes Wochenende
Kristofer
35 Antworten
Zitat:
@LuckyChuck schrieb am 7. Juli 2024 um 10:49:20 Uhr:
...
Und noch was zum Schluß: Der Steuerberater ist (offiziell) nicht dazu da, dir Tipps zur Steueroptimierung zu geben. Das darf er rechtlich nicht einmal. > Selber schlau machen und dann nochmal nachfragen...
Bitte was? Ein Steuerberater darf seine Mandanten nicht zur legalen Steueroptimierung beraten?
Zeige mir, wo das steht.
Zitat:
@A346 schrieb am 7. Juli 2024 um 13:18:45 Uhr:
Zitat:
@LuckyChuck schrieb am 7. Juli 2024 um 10:49:20 Uhr:
...
Und noch was zum Schluß: Der Steuerberater ist (offiziell) nicht dazu da, dir Tipps zur Steueroptimierung zu geben. Das darf er rechtlich nicht einmal. > Selber schlau machen und dann nochmal nachfragen...Bitte was? Ein Steuerberater darf seine Mandanten nicht zur legalen Steueroptimierung beraten?
Zeige mir, wo das steht.
Frage ihn, höre und staune! Den entsprechenden Paragraphen kann ich dir allerdings nicht nennen.
Du stellst hier eine Behauptung ohne Quelle auf.
Ich habe eine. Diese sagt ganz klar, dass Steuerberater u.a. die Aufgabe haben, im Rahmen ihres Auftrags ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten:
https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__33.html
Und dazu gehört unzweifelhaft auch die Beratung zur Steueroptimierung.
Es ist zwar ziemlich oT, aber trotzdem: Meine Quelle ist mein langjähriger STB, der mir sagte, dass er - offiziell - von sich aus keine aktiven Vorschläge zur legalen Steueroptimierung geben darf. Er darf beraten und unterstützen, aber eben nicht von sich aus aktiv tätig werden. Letztlich ist das Erbsenzählerei, ob das nun wortwörtlich in irgendeinem Gesetzbuch so steht oder nicht. Meine Erfahrung aus 3 Jahrzehnten Selbständigkeit ist eben, dass im Regelfall niemand - auch der STB nicht - auf mich zukommt und sagt: Mach das mit dem Auto so und so, das ist am besten für dich.
Da ist wie fast immer Eigeninitiative gefragt, und die Idee wird dann vom STB kommentiert. Wenn dein/Euer StB das anders handhabt: Glückwunsch!
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Zitat:
@LuckyChuck schrieb am 7. Juli 2024 um 10:49:20 Uhr:
"Privatkauf kommt für mich wie gesagt weniger in Frage, da die Ausgaben für den Karrn dann ja nicht mal steuerlich gelten gemacht werden können."[/quote
Das stimmt so nicht. Wenn Du das Auto von privat kaufst, z.B. NP 70000, 3 Jahre alt, und Hans Huber verkauft dir das Teil für 30000, dann kannst du zwar keine Mwst. abziehen - privatkauf ist netto für brutto. Die 30000 sind dann aber eine Betriebsausgabe, die du in den verbleibenden 3 Jahren (üblicherweise) abschreiben kannst. Auch die laufenden Ausgaben kannst du als Betriebsausgaben natürlich absetzen.
Das dicke Ende kommt zum Schluß. Wenn der Wagen 6 Jahre ist, willst du ihn verkaufen. Buchwert 1 €, laut liste z.B. 15000. Dann hast du 15000 als Einnahme zu versteuern und darfst noch 19% Märchensteuer drauflegen, denn du verkauft dann als Gewerbetreibender.
Kurz gesagt: bei einem Gewerbekauf muss man noch mehr rechnen und Szenen durchspielen als es ohnehin schon beim Privatkauf erforderlich ist. Und noch was zum Schluß: Der Steuerberater ist (offiziell) nicht dazu da, dir Tipps zur Steueroptimierung zu geben. Das darf er rechtlich nicht einmal. > Selber schlau machen und dann nochmal nachfragen...
Ne, ich meinte, dass ich das auto als Privatperson kaufe und es nicht in die Bücher mit aufnehme.
Aber wieso verkaufe ich den Wagen dann als Gewerbetreibender nachdem er schon abgeschrieben wurde?
Ich hab übrigens kein Gewerbe angemeldet, sondern bin Freiberufler (Vorsteuerabzugsberechtigt).
Zitat:
@LuckyChuck schrieb am 7. Juli 2024 um 15:38:46 Uhr:
Es ist zwar ziemlich oT, aber trotzdem: Meine Quelle ist mein langjähriger STB, der mir sagte, dass er - offiziell - von sich aus keine aktiven Vorschläge zur legalen Steueroptimierung geben darf. Er darf beraten und unterstützen, aber eben nicht von sich aus aktiv tätig werden. Letztlich ist das Erbsenzählerei, ob das nun wortwörtlich in irgendeinem Gesetzbuch so steht oder nicht. Meine Erfahrung aus 3 Jahrzehnten Selbständigkeit ist eben, dass im Regelfall niemand - auch der STB nicht - auf mich zukommt und sagt: Mach das mit dem Auto so und so, das ist am besten für dich.
Da ist wie fast immer Eigeninitiative gefragt, und die Idee wird dann vom STB kommentiert. Wenn dein/Euer StB das anders handhabt: Glückwunsch!
...und welche Tips hättest Du aus 30 Jahren Selbständigkeit hinsichtlich meiner Thematik?
"Ich hab übrigens kein Gewerbe angemeldet, sondern bin Freiberufler (Vorsteuerabzugsberechtigt)."
Da wirds jetzt kompliziert. Ich habe einen Gewerbeschein und bin auch vorsteuerabzugsberechtigt. Wenn Du Freiberufler wie z. b. Handelsvertreter bist, ist die Sachlage in Teilen ähnlich/unterschiedlich, aber Du wirst auch eine Art "Betriebsvermögen" haben (das dann in deinem Fall halt anders genannt wird, ein Steuerfachmann bin ich auch nicht) - das ist halt dann nur dein PC und das Auto.
"..und welche Tips hättest Du ..."
Das hängt von vielen Faktoren/Fragen ab: Wie viel fährst Du? Wieviel verdienst Du? Wie hoch ist dein Privatanteil? Was kannst du ausgeben? Wie lange wird die Freiberufliche Tätigkeit ausgeführt? Nur ein paar Jahre? Für länger? Gibts eine Option für eine Übernahme ins Angestelltenverhältniss? Soll das Auto steuerlich übernommen werden oder wird nach Kilometern abgerechnet? Wie lange willst Du das Fahrzeug halten? Was soll mit dem Wagen nach 3-6 Jahren geschehen: Verkaufen oder behalten? Weitergabe innerhalb der Familie? Und so weiter...
Jede Antwort verlangt nach einer anderen Strategie.
"Aber wieso verkaufe ich den Wagen dann als Gewerbetreibender nachdem er schon abgeschrieben wurde?"
> Wenn Du nach Kilometer abrechnest, also das Fahrzeug steuerlich außen vor bleibt, dann kannst Du ihn - meines Wissens - auch als "Privatmann" wieder verkaufen. Wenn das Fahrzeug aber steuerlich geltend gemacht wird, also ins - ich nenne es halt mal so - ins "Betriebsvermögen" aufgenommen und abgeschrieben wird, bist Du beim Verkauf kein Privatmann mehr, sondern eben Gewerbetreibender. Somit kannst du übrigens auch nicht mehr die Gewährleistung ausschließen! (bei Weiterverkauf an Privat)
Tipps: ich selbst kaufe Neuwagen, handle einen kräftigen Rabatt aus, zahle beim Händler cash, nehme das Fahrzeug ins Betriebsvermögen auf, halte ihn ~ 10 Jahre und tausche in dann beim Händler gegen den Nächsten.
Das ist für mich die - auch im Rückblick - beste Strategie. Für Dich kann das völlig falsch sein, siehe obige Fragen.
Wie schon erwähnt, kann Leasing eine gute Option sein. Sehr gut planbar, kein Stress am Ende der Laufzeit.
Aber halt meist etwas teuerer, und du bist während der Laufzeit ziemlich festgenagelt.
Eine Option für Dich wäre vielleicht tatsächlich - zumindest für die ersten Jahre - nach KM abzurechnen. Das heißt, Wagen privat kaufen, steuerlich außen vor lassen, Fahrtenbuch führen und die gefahrenen KM bei der Steuererklärung anzugeben. Habe ich ganz am Anfang jedenfalls so gemacht, das hat für mich auch gepasst. Hier bist Du am flexibelsten, nutzt aber halt nicht alle steuerlichen Optionen aus.
Letztlich musst Du einfach abwägen und rechnen. Und natürlich den StB mit Fragen löchern ;-)
Ich wünsche Dir auf jeden Fall die richtige Entscheidung und gutes Gelingen!
Zitat:
@LuckyChuck schrieb am 7. Juli 2024 um 21:58:17 Uhr:
"Ich hab übrigens kein Gewerbe angemeldet, sondern bin Freiberufler (Vorsteuerabzugsberechtigt)."Da wirds jetzt kompliziert. Ich habe einen Gewerbeschein und bin auch vorsteuerabzugsberechtigt. Wenn Du Freiberufler wie z. b. Handelsvertreter bist, ist die Sachlage in Teilen ähnlich/unterschiedlich, aber Du wirst auch eine Art "Betriebsvermögen" haben (das dann in deinem Fall halt anders genannt wird, ein Steuerfachmann bin ich auch nicht) - das ist halt dann nur dein PC und das Auto.
"..und welche Tips hättest Du ..."
Das hängt von vielen Faktoren/Fragen ab: Wie viel fährst Du? Wieviel verdienst Du? Wie hoch ist dein Privatanteil? Was kannst du ausgeben? Wie lange wird die Freiberufliche Tätigkeit ausgeführt? Nur ein paar Jahre? Für länger? Gibts eine Option für eine Übernahme ins Angestelltenverhältniss? Soll das Auto steuerlich übernommen werden oder wird nach Kilometern abgerechnet? Wie lange willst Du das Fahrzeug halten? Was soll mit dem Wagen nach 3-6 Jahren geschehen: Verkaufen oder behalten? Weitergabe innerhalb der Familie? Und so weiter...
Jede Antwort verlangt nach einer anderen Strategie."Aber wieso verkaufe ich den Wagen dann als Gewerbetreibender nachdem er schon abgeschrieben wurde?"
> Wenn Du nach Kilometer abrechnest, also das Fahrzeug steuerlich außen vor bleibt, dann kannst Du ihn - meines Wissens - auch als "Privatmann" wieder verkaufen. Wenn das Fahrzeug aber steuerlich geltend gemacht wird, also ins - ich nenne es halt mal so - ins "Betriebsvermögen" aufgenommen und abgeschrieben wird, bist Du beim Verkauf kein Privatmann mehr, sondern eben Gewerbetreibender. Somit kannst du übrigens auch nicht mehr die Gewährleistung ausschließen! (bei Weiterverkauf an Privat)
Tipps: ich selbst kaufe Neuwagen, handle einen kräftigen Rabatt aus, zahle beim Händler cash, nehme das Fahrzeug ins Betriebsvermögen auf, halte ihn ~ 10 Jahre und tausche in dann beim Händler gegen den Nächsten.
Das ist für mich die - auch im Rückblick - beste Strategie. Für Dich kann das völlig falsch sein, siehe obige Fragen.
Wie schon erwähnt, kann Leasing eine gute Option sein. Sehr gut planbar, kein Stress am Ende der Laufzeit.
Aber halt meist etwas teuerer, und du bist während der Laufzeit ziemlich festgenagelt.
Eine Option für Dich wäre vielleicht tatsächlich - zumindest für die ersten Jahre - nach KM abzurechnen. Das heißt, Wagen privat kaufen, steuerlich außen vor lassen, Fahrtenbuch führen und die gefahrenen KM bei der Steuererklärung anzugeben. Habe ich ganz am Anfang jedenfalls so gemacht, das hat für mich auch gepasst. Hier bist Du am flexibelsten, nutzt aber halt nicht alle steuerlichen Optionen aus.
Letztlich musst Du einfach abwägen und rechnen. Und natürlich den StB mit Fragen löchern ;-)
Ich wünsche Dir auf jeden Fall die richtige Entscheidung und gutes Gelingen!
Danke für die Ausführliche Antwort! Ich glaube um das Führen eines Fahrtenbuchs komme ich so oder so nicht drumrum 🙂
Ja, Betriebsvermögen habe ich auch. Freiberuflich werde ich wohl noch länger arbeiten. Fahre ca 15k im Jahr und über 50% beruflich davon. Am liebsten wäre mir natürlich danach ein Verkauf ohne Gewährleistung. Fahre meinen aktuellen jetzt seit 2013 und hoffe, dass ich den neuen auch so lange fahren werde. Will mich aber da nicht festlegen, wenn es steuerlich eine geschicktere Variante geben sollte.
Ich war auch 10 Jahre als Freiberufler unterwegs; in meinem Fall waren es immer Leasing-Fahrzeuge, aber die steuerliche Seite ist da gar nicht so viel anders, was den privaten Anteil an den Fahrten angeht. In meinem Fall betrugen die privaten Fahrten niemals mehr als 3,5% der gefahrenen Kilometer (eher weniger), und da war das Fahrtenbuch dann für mich die eleganteste Lösung. Etwas Schreiberei nach jeder Fahrt (1 Minute), dafür einen vierstelligen Betrag Steuern gespart - na bitte. Von meinem Steuerberater - der mich selbstverständlich beraten hat - gab es dazu auch volle Zustimmung.
Was den Verkauf des Wagens angeht: es kommt nicht drauf an, ob man ein Gewerbe hat (hast du ja nicht), sondern auf die Unternehmer-Eigenschaft (liegt vor). Dann ist es in der Tat nicht möglich, den Wagen an privat unter Auschluss der Sachmangelhaftung zu verkaufen.
Du kannst den Wagen auch privat erwerben und nur die beruflich gefahrenen km absetzen / dir als Spesen auszahlen. Ob das sinnig ist, hängt aber stark davon ab, wie hoch der berufliche bzw. private Anteil an deiner Jahresfahrleistung ist.
Puh, hier wurde wieder eine Menge Unsinn geschrieben. Ich beschäftige mich seit 38 Jahren mit dem Steuerrecht und davon seit 25 Jahren als Steuerberater. Ich kann versichern, dass ein Steuerberater selbstverständlich nicht nur aktiv zu legalen Steuersparmöglichkeiten informieren darf. Er muss es sogar. Wenn er es unterlässt und der Mandant dadurch zu viele Steuern bezahlt, könnte sich der Steuerberater sogar schadenersatzpflichtig machen.
Wenn ein Steuerberater behauptet, nicht aktiv beraten zu dürfen, sollte man dringend einen anderen Steuerberater suchen. Das Gleiche gilt, wenn ein Steuerberater nicht in der Lage ist, den Geldwerten Vorteil zu berechnen.
Im Übrigen gilt, dass man die Anschaffung eines Autos nie nur unter dem Gesichtspunkt der Steuerersparnis sehen sollte. Ein Auto muss in erster Linie bezahlt werden und in zweiter Linie kann man damit unter Umständen Steuern sparen. Man kann aber nur in Abhängigkeit seines Steuersatzes Steuern sparen.
Wenn man ein Auto beruflich nutzt, kann man nicht in jedem Fall selbst entscheiden, ob man es im Betriebsvermögen oder Privatvermögen führt. Es könnte nämlich in Abhängigkeit des Anteils der beruflichen Nutzung notwendiges Betriebsvermögen werden.
Grundsätzlich gilt: Das Steuerrecht ist sehr komplex und daher sollte man als Unternehmer immer einen Steuerberater an seiner Seite haben.
Zitat:
@player495 schrieb am 6. Juli 2024 um 18:28:43 Uhr:
Gebrauchtfahrzeuge unterliegen der Differenzbesteuerung, da müßte man sehen, wie hoch die einzusparende Summe ist und ob der Verkäufer sie überhaupt ausweist.
Nicht in jedem Fall. Es gibt auch Gebrauchtfahrzeuge, bei denen man den vollen Vorsteuerabzug hat.
Zitat:
Es gibt auch Gebrauchtfahrzeuge, bei denen man den vollen Vorsteuerabzug hat.
Interessant, das war mir bisher noch nicht bekannt. Kannst du mal ein Beispiel nennen?
Wenn das Gebrauchtfahrzeug entweder direkt von einem Unternehmen gekauft wird, das die Umsatzsteuer als Vorsteuer ausweisen kann, oder wenn der Gebrauchtwagenhändler das Gebrauchtfahrzeug von einem solchen Unternehmen eingekauft hat, kann man als Käufer die Vorsteuer abziehen, wenn alle anderen Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug vorliegen.
Die Differenzbesteuerung kommt zum Tragen, wenn der Händler das Auto ohne Vorsteuerabzug eingekauft hat. Dann wird die Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis berechnet.
Wenn der Erst- oder Vorbesitzer vorsteuerabzugsberechtigt war, wird die Mehrwertsteuer grundsätzlich ausgewiesen.
Die hochpreisigen Fahrzeuge sind überwiegend mit ausweisbarer MwSt. im Markt. Vorfürwagen z.B. auch.
Zitat:
@player495 schrieb am 8. Juli 2024 um 13:28:50 Uhr:
Zitat:
Es gibt auch Gebrauchtfahrzeuge, bei denen man den vollen Vorsteuerabzug hat.
Interessant, das war mir bisher noch nicht bekannt. Kannst du mal ein Beispiel nennen?
Danke!