Dickes Problem.Bitte Helft mir

Hallo zusammen,

Ich bin zur zeit in der schweiz am arbeiten als Deutscher. Mein Auto ist in D zugelassen von April bis Oktober.An sich würde ich mein Auto im winter hier Stehen lassen, da es hier im Ort keine Polizei gibt.Nur Zur Zeit ist bei uns auf der arbeit eine Anti Deutsche Stimmung und ich habe schon gekündigt deswegen.
Doch ich muss noch 2 Monate bleiben wegen der Kündigungsfrist.
Wie komme ich jetzt nach hause mit meinem auto in zwei Monaten?

Was kann ich machen?Kostengünstig?

-Zollkennzeichen
-Kurzzeitkennzeichen
-Ausfuhrkennzeichen
-Abschleppen

Mein Zuhause und auch der Fahrzeugbrief sind 800 Km weit weg von hier.1 Bahnfahrt nur nach Deutschland = 180€
Bitte helft mir,ich bin verzweifelt.

Beste Antwort im Thema

Auf die Idee bei der Zulassungsstelle anzurufen kommt niemand, oderrr? Denn, wenn DIE es nicht wissen, wird es hier erst recht niemand wissen ... Und ein Anruf aus der Schweiz nach Deutschland ist wohl nicht so teuer, oderrr?
Adressen kann man auch im I-Net finden

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Zitat:

Original geschrieben von där kapitän



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Ob die Variante KZK rechtlich ganz sauber ist, mag ich nicht sicher sagen. Auf vielen Webseiten findet man einen Eintrag ähnlich dem bei Wiki :
(...)

Eine Begründung mit §§ kann ich aktuell nicht liefern - ich habe das immer nur nebenbei mitbekommen.

Wäre mit Begründung der verbotenen Fernzulassung einfacher.

Weis ich doch.

Zitat:

Ich glaube, wir festigen das mit Quellen. So richtig glauben mag ich es noch nicht. Das Krzztkennzeichen ist zu verlockend 🙂

Zitat:

Edit: naa... geht nicht, ist verboten. So ein Mist.

Hast Du eine Quelle gefunden?

http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen ist keine amtliche Seite, auch wenn das auf den ersten Blick so wirkt. Die hätte ich statt Wiki auch verlinken können.

Gut, es gibt auch in der Schweiz Kurzzeitkennzeichen.

Zitat:

Original geschrieben von GTI32


Wenn Ich dableiben würde ,hätte Ich um mein Auto eine Decke für 5 Monate gelegt und erst im april wieder rausgeholt. hier braucht man halt kein auto bzw im winter haste schnee bis zum fenster. hab nen hecktriebler bmw,da haste keine chance außer mit ketten.
1500 Einwohner, 1 Post, 1 Bank, 1 Supermarkt das wars.

... ich hab jahrelang Heckbetriebler gefahren. Hier in der Schweiz. Mit ordentlichen Winterreifen (die diesen Namen verdienen) und angepasstem Fahrstil kommste auch mit Heckbetrieb gut durch den Winter, auch ohne die Karre stillzulegen...

(argumentier daher lieber mit "ich will meinem Auto keine Streusalzablagerungen antun" - klingt plausibler und stellt deine Fahrkünste nicht zur Debatte 😉

Was ich mich aber frage:
wenn du weiterhin in der CH gearbeitet hättest, und du ja - so hab ich das verstanden - zurück nach D ziehst (also Wohnsitz in der CH hast), hätte das bez. D-Saison-Kennzeichen in der CH keine Probleme gegeben?

(oder warst du hier Wochenaufenthalter)

(falls du noch ein paar Urlaubstage hast: mach mal ein langes WE, fahr Donnerstag abend zu nem Kollegen/Familie in der Gegend (od. deiner Wohnung die du dort hast), Freitag fahr zu deinem (künftigen/bisherigen) Zulassungsteil (mach nen Termin vorher, damit alles glatt läuft), lass die Nummer verlängern/dir ein entsprechendes Kennzeichen ausstellen das für die Restdauer deines Schweiz-Exils (... btw ich drück dir die Daumen das deine Kündigung dir in D nicht angelastet wird, das kann einen empfindlich treffen; das nächstemal warte bis du rausgeworfen wirst (und such zwischenzeitlich nen neuen Job - ist auch in D leichter wenn du noch "den Alten" hast) gültig ist, fahr Sonntag abend zurück, und du hast keinen Stress mehr...)

Edit:
übrigens wegen Telefon:
es gibt da diese komischen Dinger mit langen Schnüren dran, heissen "Festnetz-Telefon"; mal mitm Chef reden du müsstest Umzugsmodalitäten klären ob du mal kurz das Tel nutzen könntest...

Oder wenn's bez. Guthaben von Prepaid scheitert: für 15 Franken kriegste bei Coop/Migros (Aldi, Lidl, Sunrise, Orange (Swisscom is teurer) ne Prepaid-Karte mit Guthaben... Damit lässt sich aus der CH nach D-Telefonieren (ev. um Rückruf bitten mit Hinweis auf Prepaid-Guthaben, die machen das...)

"guten morgen Herr.......,

wie sie schon angemerkt haben, könne sie das fahrzeug mit kurzzeit- oder ausfuhrkennzeichen nach deutschland überführen.

sie müssen diese allerdings in der schweiz erwerben. deutsche gelten nur für die ausfuhr von deutschland ins ausland und nicht umgekehrt.

Mit freundlichen Grüßen
.......
Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
Kfz-Zulassungsbehörde
Höherweg 101
40233 Düsseldorf "

heute per mail gekommen.gibt es überhaupt schweizer KZKZ?

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Ich hatte erst die Kurzkennzeichen für 5 Tage, im beigelegten Fahrzeugschein, den man selber ausfüllen muss, stand, die Kennzeichen sind nur in Deutschland gültig.
Bin aber trotzdem ohne Probleme in Tschechien über die Grenze Gefahren.
Wie es bei einem Unfall aussieht ist eine andere Sache, könnte Probleme geben.
Kurzkennzeichen gibt es auf jeder Zulassungsstelle.

Nachtrag, der KFZ Brief war nicht erforderlich.

Zitat:

Original geschrieben von GTI32


"guten morgen Herr.......,

wie sie schon angemerkt haben, könne sie das fahrzeug mit kurzzeit- oder ausfuhrkennzeichen nach deutschland überführen.

sie müssen diese allerdings in der schweiz erwerben. deutsche gelten nur für die ausfuhr von deutschland ins ausland und nicht umgekehrt.

Mit freundlichen Grüßen
.......
Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
Kfz-Zulassungsbehörde
Höherweg 101
40233 Düsseldorf "

heute per mail gekommen.gibt es überhaupt schweizer KZKZ?

Nein... die Schweizer fahren immer noch Deutschland und holen sich da die Kurzzeitkennzeichen.

😁

Befristeter Kontrollschild heisst das KZK in der Schweiz.

Es gibt wohl Schweizer Exportkennzeichen.
Gültigkeit 15 Tage, 30 Tage oder 35 Tage. Und ziemlich teuer. 15 Tage sind schon 90 bis 100 sFr.
Für jemanden, der sie nur einen Tag lang braucht, ziemlich teuer. Und Versicherung usw. und Gebühren kommen da noch oben drauf.
Aber mehr ist schwerlich in Deinem Falle zu erfahren.

Die meisten Betroffenen wollen ein Schweizer Auto in der Schweiz kaufen (weil es das gesuchte Lieblingsstück ist) und nach Deutschland einführen. Die beschreiben ihren Weg ganz anders, denn ihr Auto hat einen Schweizer Kfz Brief.

Wie das bei Dir ist, wirst Du höchstwahrscheinlich nur was werden, wenn Du die Behörden vor Ort fragst. Da wird Dir glaube ich nicht der Kopf abgerissen.
Nur hinterher ist immer scheixe. Aber vorher fragen... nö 🙂

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von Ritschimuc


Ich hatte erst die Kurzkennzeichen für 5 Tage, im beigelegten Fahrzeugschein, den man selber ausfüllen muss, stand, die Kennzeichen sind nur in Deutschland gültig.
Bin aber trotzdem ohne Probleme in Tschechien über die Grenze Gefahren.
Wie es bei einem Unfall aussieht ist eine andere Sache, könnte Probleme geben.
Kurzkennzeichen gibt es auf jeder Zulassungsstelle.

FERNZULASSUNG IST VERBOTEN!!! In die Schweiz, Tschechien EINFAHREN mit dt. Kurzzeitkennzeichen ist erlaubt, das ANBRINGEN des Kurzzeitkennzeichens in der Schweiz oder Tschechien ist VERBOTEN! Total bescheuert, aber ist so...

Wobei ich ja langsam sagen würde... schxx drauf, hol die Schilder und sag einfach, die waren schon dran oder das Auto steht 2 km von der Zulassungsstelle weg.
Wer will das am Ende beweisen. Zumal es ein 1.500 Seelen Dorf ist ohne Polizei.

Achtung, ich möchte hiermit nicht zu einem Vergehen anleiten.

cheerio

Liebe Mitschreiber und Fachleute. Ein kurzer Anruf bei der Zulassungsstelle in Konstanz (DANKE AN FRAU KRAMER!!!) klärt alles ...
Der TE kann nach Konstanz(!) fahren und dort ein Kurzkennzeichen beantragen. Dazu benötigt er lediglich einen Versicherungsnachweis, diese elektronische Nummer, die man auch per eMail bekommen kann und seinen Ausweis! Damit geht er zur Zulassungsstelle in KONSTANZ und holt sich das Kurzkennzeichen ab. Kostet nach meinem Kenntnisstand maximal(!) 40 Öhre MIT Kennzeichen.

WICHTIG! Das Fahrzeug darf NICHT in der Schweiz stehen, sonst gibt's KEIN Kennzeichen, weil das Kennzeichen in der Schweiz NICHT güldet!

Alles Andere MUSS bei der heimatlichen Zulassungsstelle gemacht werden!
Würde bedeuten: 800km nach Hause fahren, Kennzeichen ändern lassen, wieder 800km zurück und dann erst offiziell mit dem Fahrzeug aus der Schweiz ausreisen! Alles andere ist Strafbar und der Wagen fährt OHNE Versicherung!

Frau Kramer kritisierte auch, dass der TE offensichtlich nicht in der Schweiz gemeldet wäre ... Damit wäre das Fahrzeug auch in der Schweiz angemeldt worden! Nur, DAS ist nicht Thema und interessiert deshalb auch nicht.

Warum nun über 4 Seiten spekuliert und gemutmaßt wird, obwohl dass bereits auf Seite 1 mit einem Anruf erledigt gewesen wäre ... ist eines der vielen unverständlichen Phänomene bei MotorTalk.
In diesem Sinne ... fröhlichen Tag noch!

Bootsmann, lies den Thread. Das steht da schon alles.
Anbringen in der Schweiz verboten.
Damit in der Schweiz herumfahren erlaubt.

Also ist doch ein Thema. Denn wie soll er das Auto nach D über die Grenze kriegen, ohne Versicherungsschutz?
Lesen können Schweizer auch. Und die sind bei vielem kulant, aber nicht beim Versicherungsschutz.

Und der Betroffene hat immer noch selbst ein Telefon.

Da gibts nur zwei Möglichkeiten:

Daheim meldet eine vertrauenswürdige Person auf ganzjährig um und schickt die neuen Nummernschilder inklusive neuem Fahrzeugschein per Post in die Schweiz,

oder er holt dt. Kurzzeitkennzeichen und bringt die gaanz schnell unauffällig am Auto an, fährt husch husch über die Grenze und keiner hat was gesehen.

Wobei zweite Variante etwas doof ist, aber wenn Rumfahren erlaubt ist, aber das Anbringen des Kurzzeitkennzeichens nicht... ja...

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


Bootsmann, lies den Thread. Das steht da schon alles.
Anbringen in der Schweiz verboten.
Damit in der Schweiz herumfahren erlaubt.

Also ist doch ein Thema. Denn wie soll er das Auto nach D über die Grenze kriegen, ohne Versicherungsschutz?
Lesen können Schweizer auch. Und die sind bei vielem kulant, aber nicht beim Versicherungsschutz.

Und der Betroffene hat immer noch selbst ein Telefon.

Wahrscheins wird das nun wieder eine dieser endlose Diskussionen um Dinge die bereits auf Seite 1 erledigt gewesen wären.

Natürlich hat der TE ein Telefon. Zieht es aber offensichtlich vor einen Brief oder eMail zu schreiben und hier eine unsinnige Dskussion loszutreten.

Mit meinem Anruf habe ich gezeigt, dass man solche Dinge auf kurzem Wege erledigen kann und nicht 5 Seiten braucht mit Spekulationen, Halbwissen und Wiederholungen und dummen Antworten. Alles klar?

Wobei ich mich inzwischen frage, wo denn nun der MOD bleibt um das Ding hier endlich zu schließen, oder müssen es erst wieder 10 Seiten sein die mitunter eskalieren? Die Eingangsfrage ist AUSREICHEND geklärt und ich weigere mich den TE an die Hand zu nehmen um ihm die Wege zu zeigen, die er gehen MUSS um sein Problem zu lösen. Und, wenn er nicht selbst telefonieren will, kann oder möchte, dann mache ich das gerne, wie geschrieben, OHNE noch mehrer Seiten mit unsinnigen Beiträgen zu füllen.

Lieber Bootsmann, ich finde es super das du sowas machst.

Du beweist eindrucksvoll das ein Telefonat mit einem Beamten zu nichts führt, weil diese Frau Kramer scheinbar noch schlechter informiert ist als der "Spam" hier im Thread.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Liebe Mitschreiber und Fachleute. Ein kurzer Anruf bei der Zulassungsstelle in Konstanz (DANKE AN FRAU KRAMER!!!) klärt alles ...
Der TE kann nach Konstanz(!) fahren und dort ein Kurzkennzeichen beantragen. Dazu benötigt er lediglich einen Versicherungsnachweis, diese elektronische Nummer, die man auch per eMail bekommen kann und seinen Ausweis! Damit geht er zur Zulassungsstelle in KONSTANZ und holt sich das Kurzkennzeichen ab. Kostet nach meinem Kenntnisstand maximal(!) 40 Öhre MIT Kennzeichen.

WICHTIG! Das Fahrzeug darf NICHT in der Schweiz stehen, sonst gibt's KEIN Kennzeichen, weil das Kennzeichen in der Schweiz NICHT güldet!

Das ist Falsch.

Das Kennzeichen selbst gilt in der Schweiz als toleriert wie im Rest Europas. Es darf nur nicht angebracht werden.

Mal abgesehen davon. Woher soll die Zulassungsstelle wissen wo das Fahrzeug steht ?

Zitat:

Alles Andere MUSS bei der heimatlichen Zulassungsstelle gemacht werden!
Würde bedeuten: 800km nach Hause fahren, Kennzeichen ändern lassen, wieder 800km zurück und dann erst offiziell mit dem Fahrzeug aus der Schweiz ausreisen! Alles andere ist Strafbar und der Wagen fährt OHNE Versicherung!

Der Wagen hat mit einem Kurzzeitkennzeichen bei dem die Papiere übereinstimmen eine Haftpflichtversicherung. Die ist deutlich teurer als eine reguläre Haftpflichtversicherung, eben das auch solche "Grauzonen" versichert sind. Dafür gibt es die Kurzzeitkennzeichen ja.

Zitat:

Frau Kramer kritisierte auch, dass der TE offensichtlich nicht in der Schweiz gemeldet wäre ... Damit wäre das Fahrzeug auch in der Schweiz angemeldt worden! Nur, DAS ist nicht Thema und interessiert deshalb auch nicht.

Die Kritik ist völlig unangebracht weil es völlig irrelevant ist. Ein Fahrzeug kann bei Zuzug in die Schweiz unter gewissen Umständen die der TE nicht erläutert hat bis zu 24 Monate so gemeldet werden wie zuvor. Eine Anmeldung des Fahrzeuges in der Schweiz ist dann nicht notwendig.

Es ist ebenfalls nicht notwendig in der Schweiz gemeldet zu sein um dort ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen.

Zitat:

Warum nun über 4 Seiten spekuliert und gemutmaßt wird, obwohl dass bereits auf Seite 1 mit einem Anruf erledigt gewesen wäre ... ist eines der vielen unverständlichen Phänomene bei MotorTalk.
In diesem Sinne ... fröhlichen Tag noch!

Wenn man sich lieber an ein Telefonat richtet dessen Inhalt nichts vollständig richtiges aufweist... bitte...

Dann lieber 20 Seiten MT Spekulation 🙄

jetzt mal was ganz Dummes von mir aber vielleicht ist das am besten.

Er leiht sich ein Zugfahrzeug mit Autohänger, packt da sein KFZ drauf fährt über die Grenze zum KFZ Amt holt sich die Kurzzeitkennzeichen und lässt den wagen dann da stehen.
Bringt dann das Gespann wieder in der Schweiz und fährt mit dem Zug zu sein Töff und alles ist erledigt 😉

Denn er darf ja sein Auto ausführen und hat sein KFZ Schein mit Saisonkennzeichen dran ist also Besitzer der KFZ, er darf den Wagen nur nicht auf öffentlichen Straßen bewegen, was er dann ja gar nicht macht.
So kommt er auch über der Grenze glaube ich.

Und wenn er dann hier in Deutschland steht ist das Problem doch so gut wie geregelt.

Oder nicht???????

Der Hänger ist noch günstig, wenn er einen auf dem Lande kennt. Bei uns vermieten die Hänger mit Plane 30 Euro fürs ganze Wochenende, und da krieg ich bald einen halben Hausstand rein.

Das Zugfahrzeug indes lassen sich die Vermieter gut bezahlen. Er wird nie und nimmer in Summe unter die Lösung kommen, das Auto entweder von Saison auf ganzjährig ummelden zu lassen oder eben... aber ich will nicht zu illegalen Sachen verleiten (anbringen des Kruzztkennzeichens verboten, herumfahren erlaubt... also heimlich anbringen und sagen, man wäre schon rumgefahren... oder so)

cheerio

Guten Morgen Herr ......,

ein Kurzzeitkennzeichen ist bestimmt für Überführungsfahrten in Deutschland. Sie dürfen dieses Kennzeichen nicht an ein Fahrzeug, welches in der Schweiz steht, anbringen und nicht in der Schweiz damit fahren.
Sie müssen zu einer schweizer Motorfahrzeugkontollstelle und ein Überführungskennzeichen in der Schweiz beantragen.

Da Sie auch keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, können Sie auch nicht eine normale Zulassung hier beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

.......
________________________________________________

Landratsamt Lörrach
Fachbereich Verkehr & Straßen
Palmstr. 3
79539 Lörrach

ok Leute ich würde sagen wir beenden mal die Diskusion, denn es wird immer komlizierter.
Noch kurz wegen oben
-man darf sich hier in der ch anmelden und ein deutsches auto ohne ummeldung bis zu 1 bzw max. 2 jahren benutzen.danach muss es angemeldet werden was schweineteuer ist.

THX

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