DEVK zahlt keine Mehrwertsteuer

Hallo liebe Forengemeinde,
Vor kurzen ist mir jemand beim Rückwärtsfahren mit dem Heck ins Auto gefahren,die Schuldfrage ist auf jeden Fall Sonnenklar.
Danach habe ich einen eigenen Gutachter eingeschaltet da dies mir ja offensteht als Geschädigter.
Aus diesem Gutachten ersehe ich nun folgendes:
Gutachterkosten 313,45€

Wiederbeschaffungswert mit MwSt 1000€
Restwert mit MwSt 10€
Reparaturkosten ohne MwSt 763,95€
Reparaturkosten mit MwSt 909,10€

Nun bekam ich von der DEVK ein Schreiben das mir der Betrag in höhe von 1092,40 €auf mein Konto überwiesen wird.
Mit Anbei folgender Auflistung.

Reparaturkosten 763,95€
Sachverständigengebühren 313,45€
Pauschale Kosten 15,00€
-------------
1092,40€
Mit folgenden Hinweis:
Bei Abrechnung auf Basis eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags kann die MwSt nach dem ab 1.8.2002 geänderten Schadensersatzrecht nicht erstattet werden.

Nun zu meiner Frage ist es so rechtens das ich die Reparaturkosten nur ohne MwSt erstattet bekomme,denn ich meine wenn ich den Schaden durch eine Werkstatt reparieren lasse muß ich ja selbstverständlich auch die MwSt bezahlen?
Gruß Asrael

18 Antworten

Und wenn der Schaden behoben ist , dann reichst du die Rechnung bei der DEVK ein und bekommst dann die MWST. erstattet.

Wenn du keine Reparturrechung vorlegst, bekommst du die Schadenssumme nur netto. Wenn Du dann repariert hast und eine Reparaturrechung hast, kannst Dzu die noch einreichen und bekommst dann die Mehrwertsteuer erstattet. Vergiss dann bitte auch nicht den Nutzungsausfall geltend zu machen. Auch die von der DEVK gezahlte Unkostenpauschale ist etwas dürftig. Üblicherweise werden hier zwischen 20 und 30 EUR bezahlt.
Und noch was: wenn die Reparaturrechnung niedriger liegt als die Schätzung des Gutachters, solltest DU Dir gut überlegen, ob du die Rechnung überhaupt vorlegst. Viele Versicherer zahlen dann nur die niedrigeren Kosten, so dass dein "Gewinn" durch die billigere Reparatur bzw. Teilreparatur wieder weg ist.

Naja was soll ich sagen ich bin ja gelernter KFZ Mechaniker demzufolge würde ich das selber machen ist ja zum Glück nur die Stoßstange zu erneuern.
Da die DEVK nun aber so rumeiert werde ich den Schaden beim Freundlichen reparieren lassen-wenn die Rechnung höher ausfällt sollte das für mich kein Problem sein

Aber eine Stossstange mit Haltern gibts doch schon fuer 100 Euro maximal...

Ich wuerds guenstig selber reparieren und weiterfahren.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Asrael0815


Da die DEVK nun aber so rumeiert

das macht eigentlich jede versicherung so!

Zitat:

Original geschrieben von Asrael0815


 
..Da die DEVK nun aber so rumeiert...

Das ist seit 2002 eine gesetzliche Vorgabe.

Kann die DEVK auch nichts für.

Da du auch als KFZ Mechaniker die Teile Kaufen must , kauf die Teile Reparire es und schick die Rechnung der teile ein , dann bekommst du die MWST. der Teile.

auch wenn ich sonst jemand bin, der für die unlauteren Machenschaften der Versicherer nichts übrig hat: hier hat die DEVK recht. Seit 2002 gilt die gesetzliche Regelung, dass ohne Vorlage einer Reparaturrechnung (also sog. fikitve Abrechnung) nur netto bezahlt werden muß. Das liegt also nicht an der Versicherung, sondern wieder einmal an unserem hoch geschätzten Gesetzgeber ...

ich hatte einen ähnlichen fall.
die versicherung hat die mwst einbehalten.
dann hatte ich einen bericht im tv gesehen wo gesagt wurde das dies nicht rechtens sei.

diese regelung soll nur bei einem fahrzeug alter bis 6 jahren gelten,oder bei vergleichbaren fahrzeuge die bei einem fachhändler(nicht strassenhändler) moch erworben werden können.
dies war bei mir (Corsa a) nicht der fall.
ich hatte die versicherung (HDI) kontaktiert und diese auf den bericht aufmerksam gemacht.
wieso weshalb auch immer wurden mir dann knapp 400 euro(die mwst) auf meinem konto gutgeschrieben.
und das war nach dem 01.08.2002.

ich hab hier was gefunden

"Mehrwertsteuer - bei alten Fahrzeugen ist die Mehrwertsteuer auch bei fiktiver Abrechnung ohne Ersatzbeschaffung erstattungsfähig
Ist das verunfallte Fahrzeug so alt, dass es im Normalfall nur noch auf dem privaten Markt angeboten wird, ist der volle Wiederbeschaffungswert von der gegnerischen Versicherung zu ersetzten. LG Wiesbaden, Urteil vom 9.12.2005 (Akz. 9 S 12/05)"

wenn sich jemand alles durchlesen möchte hier der link

http://www.frankhlee.de/verkehrsrecht/urteileverkehrsrecht/index.html

gruß chrima38

Was die Ersatzbeschaffung eines älteren Fahrzeugs betrifft,
hast Du Recht. Das betrifft dann den Fahrzeugwert, der entweder
differenzbesteuert oder steuerneutral entschädigt werden muss.
 
Beim TE geht es aufgrund der von seinem SV festgestellten Werte
aber um einen Reparaturschaden.
Und der muss netto abgerechnet werden, so lange die Mwst. nicht
angefallen ist .

das kann sein,mein fahrzeug hatte damals ein schaden von 3300 euro.
der gesamtwert des fahrzeugs betrug ca 1500 euro.
und der restwert 100 euro.

somit wirtschaftlicher totalschaden.

gruß chrima38

Die schon mehrfach angesprochene gesetzliche Regelung aus dem Jahr 2002 findet sich in § 249 Abs. 2 BGB. Danach gehört die Umsatzsteuer nur dann zum zu ersetzenden Schaden, "wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist."
 
Daher zahlt die Versicherung die Umsatzsteuer nur, wenn man sie selbst auch bezahlt hat - und das kann man am einfachsten durch Vorlage der Reparatur- oder Teilerechnung mit ausgewiesener USt. machen.
 
Bei der Wiederbeschaffung (nicht Reparatur) alter Autos gibt es tatsächlich die von chrima38 angesprochene Sonderregelung.

Zitat:

Original geschrieben von Asrael0815


Hallo liebe Forengemeinde,
Vor kurzen ist mir jemand beim Rückwärtsfahren mit dem Heck ins Auto gefahren,die Schuldfrage ist auf jeden Fall Sonnenklar.
Danach habe ich einen eigenen Gutachter eingeschaltet da dies mir ja offensteht als Geschädigter.
Aus diesem Gutachten ersehe ich nun folgendes:
Gutachterkosten 313,45€

Wiederbeschaffungswert mit MwSt 1000€
Restwert mit MwSt 10€
Reparaturkosten ohne MwSt 763,95€
Reparaturkosten mit MwSt 909,10€
Nun bekam ich von der DEVK ein Schreiben das mir der Betrag in höhe von 1092,40 €auf mein Konto überwiesen wird.
Mit Anbei folgender Auflistung.
Reparaturkosten 763,95€
Sachverständigengebühren 313,45€
Pauschale Kosten 15,00€
-------------
1092,40€
Mit folgenden Hinweis:
Bei Abrechnung auf Basis eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags kann die MwSt nach dem ab 1.8.2002 geänderten Schadensersatzrecht nicht erstattet werden.
Nun zu meiner Frage ist es so rechtens das ich die Reparaturkosten nur ohne MwSt erstattet bekomme,denn ich meine wenn ich den Schaden durch eine Werkstatt reparieren lasse muß ich ja selbstverständlich auch die MwSt bezahlen?
Gruß Asrael

wenn man sein auto in der werkstatt reparieren lässt bekommt man auch Mwst, wenn über Kostenvoranschlag abgerechnet wird,kann man logischerweise keine Mwst bezahlt bekommen,man sie selbst ja auch net gezahlt...

Ähnliche Themen