DEUVET sucht eine Ausrede zur 07-er Schlappe!!!
Hallo,
endlich ist sie da, die offizielle DEUVET-Stellungnahme zum Thema 07er. Wer heute noch nicht schallend gelacht hat, sollte sie sich unbedingt durchlesen!
Endlich steht fest: Schuld sind die bösen 07er-Mißbraucher, die immer zu Tausenden mit ihren abgetakelten Kisten spazierenfahren und dabei ausgerechnet den Politikern auffallen. Außerdem war doch ohnehin nichts mehr zu retten (Warum hat der DEUVET dann das Geld seiner Mitgliedsclubs für eine sinnlose Unterschriftenaktion verplempert?)Weiterhin müssen wir dem DEUVET gefälligst dankbar sein, daß es das 07er wenigstens ein paar Jahre lang gab.
Um die erhitzten Gemüter zu beruhigen gibt es dann noch eine Auskunft zum Thema Besitzstandswahrung - leider ist sie falsch und wiegt die Betroffenen in falscher Sicherheit.
Eine grobe Frechheit ist allerdings der Satz "Die Oldtimer-Szene konnte sich mit ihren Argumenten...nicht durchsetzen." Die Oldtimer-Szene??? Der DEUVET konnte sich nicht durchsetzen!!! Wenn man versagt, sollte man wenigstens die Größe haben, dazu zu stehen.
Und los geht's:
"Neuregelung für das Rote 07er-Kennzeichen
In seiner Sitzung vom 10. Februar 2006 hat der Bundesrat entschieden, die Altersgrenze für die Vergabe des Roten 07er-Kennzeichens ab 2007 auf 30 Jahre festzuschreiben, wobei ab jenem Zeitpunkt in Bezug auf die Baujahresgrenze also kein Unterschied mehr zwischen dem Roten 07er- und dem H-Kennzeichen gegeben sein wird.
Die Oldtimer-Szene konnte sich mit ihren Argumenten für die Änderung auf eine 25-Jahre-Regelung für das Rote 07er-Kennzeichen gegenüber den politischen Instanzen nicht durchsetzen, diese Entwicklung war allerdings speziell im Fall des Roten 07er-Kennzeichens abzusehen.
In der Politik war das Rote 07er-Kennzeichen nie besonders beliebt, ja, es war damals fast überraschend, dass es überhaupt bewilligt wurde.
Tatsächlich stand das Rote 07er-Kennzeichen vor fast exakt drei Jahren, also im Frühjahr 2003, schon einmal ganz kurz vor dem Aus. Ohne die gezielte Arbeit und Argumentationen des DEUVET bei den verschiedenen zuständigen Ministerien und Behörden hätte das Rote 07er-Kennzeichen in der bislang genutzten Form schon lange nicht mehr existiert. In einzelnen Bundesländern erhielten klassische Fahrzeuge mit einem Alter von 20 Jahren schon in der Vergangenheit von den Zulassungsbehörden kein Rotes 07er-Kennzeichen
Nun hat der Bundesrat die Reißleine gezogen. Das Wehklagen ist zwar verständlich - Verluste lieb gewonnener Einrichtungen und Möglichkeiten sind immer mit Trennungsschmerz verbunden -, doch niemand, der sich in den vergangenen zehn Jahren tiefer gehend mit der Materie befasst hat, kann ernsthaft überrascht sein. Eine Vereinheitlichung der Baujahresgrenze war unabdingbar. Denn mit der Einführung des H-Kennzeichens wurde der Begriff des Oldtimers auf 30 Jahre festgelegt (siehe hierzu auch Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 5. Februar 2003, Az. 6 A 256/01).
Die Legislative hat ihre Entscheidung getroffen. Dem DEUVET obliegt es jetzt, die Exekutive - welcher die praktische Umsetzung der Vorgaben obliegt - mit Informationen bezüglich des Roten 07er-Kennzeichens zu versorgen. Denn: Noch ist die Zuteilung möglich, das endgültige Aus wird erst für März 2007 erwartet. Bis dahin aber könnten Besitzer klassischer Fahrzeuge bis zu einem Alter von 20 Jahren ein unbefristetes Rotes 07er-Kennzeichen beantragen. Ein Unterschied zwischen 07er- und H-Kennzeichen besteht weiterhin in Bezug auf Nutzung und Zulassung von mehreren Fahrzeugen.
Augenblicklich gibt es in Deutschland übrigens 150.000 H- sowie 40.000 Rote 07er-Kennzeichen.
Oldtimer-Besitzer, die ein unbefristetes Rotes 07er-Kennzeichen nach den bisherigen Bestimmungen der Zulassungsverordnung haben, dürfen dieses auch nach der Änderung auf 30 Jahre behalten, selbst wenn ihr Fahrzeug zwischen 20 und 29 Jahre alt ist (Besitzstandswahrung).
Der DEUVET empfiehlt also, die dementsprechenden Fahrzeuge schnellstens bei den Zulassungsbehörden vorzuführen und ein Rotes 07er-Kennzeichen zu beantragen.
Abschließend noch ein paar Erklärungen zur Entwicklung der Entscheidung:
Bevor das H-Kennzeichen eingeführt wurde - das war übrigens 1997 unter dem damaligen Verkehrsminister Matthias Wissmann - gab es Diskussionen darüber, ob die Altersgrenze nun auf 25 oder gar 35 Jahre festgelegt werden sollte. Die dann angewandte und umgesetzte 30-Jahre-Regelung war ein politischer Kompromiss, für den der DEUVET allerdings zahlreiche handfeste Argumente lieferte.
Aus dieser damaligen Entscheidung erklärt sich nun teilweise die Anhebung der Altersgrenze für die Erteilung des Roten 07er-Kennzeichens auf 30 Jahre. Wäre damals die Entscheidung beim H-Kennzeichen für die 35 Jahre gefallen, dann hätte der Vorschlag, die Altergrenze für das Rote- 07er-Kennzeichen auf 25 Jahre festzuschreiben - wie es auch der auf der DEUVET-Generalversammlung im März 2005 als Vorschlag entschieden wurde -, eine Chance gehabt. So aber waren den Politikern 20 Jahre zu wenig "alt". Auch deshalb fiel die klare Entscheidung des Bundesrates für eine gemeinsame 30-Jahre-Regelung aus.
Hinzu kommt: Diejenigen, welche die Rote 07er als Möglichkeit gesehen haben, ihr stark restaurierungs- oder wenigstens pflegebedürftiges Fahrzeug im Alter von 20 Jahren oder mehr günstig durch die Lande zu fahren, sind jetzt unter denen, die mit am lautesten aufheulen. Doch gerade sie haben die Verbandsarbeit nie unterstützt. Im Gegenteil: Deren Handeln hat wohl auch zum schlechten Image des 07er-Kennzeichens beigetragen. Mit 07er-Kennzeichen fuhren in den Augen vieler Verkehrsteilnehmer vor allem minderwertige Autos herum. Und dieses Image hatte sich auch bis in die politischen Instanzen herumgesprochen.
Ziel muss es sein, denjenigen, die einen Youngtimer aus "hehren" Absichten bewegen und pflegen (also mit Enthusiasmus und der Absicht, technisches Kulturgut zu erhalten und nicht aus reinen und offensichtlichen Gründen der praktischen Kostenersparnis), Schutz und die notwendige Unterstützung zu geben.
Dafür wird sich der DEUVET auch weiterhin einsetzen."
Grüße
139 Antworten
Wie man technisches Gerät kurzerhand stilllegt, zeigt die Bundes-Immissionsschutzverordnung besonders anschaulich:
Seit November 2004 müssen etwa 3,8 Millionen Heizungen erneuert werden, die die neuen verschärften Abgasvorschriften nicht erfüllen. Die Bezirksschornfegermeister melden solche Anlagen den Ordnungsämtern, die Bußgelder und Stilllegungen anordnen können. Was spricht dagegen, mit Kfz so zu verfahren?
Die Bundesrepublik hat übrigens nicht nur die EU-Feinstaubrichtlinie zu erfüllen, sondern auch Bereiche mit erhöhter Verkehrslärmbelastung der EU zu melden. Man kann sich ausrechnen, was besonders auf Altfahrzeuge zukommt und welches Hauen und Stechen unter den Autofahrern einsetzen wird, um sich auf Kosten der Fahrzeuge mit schlechteren Umweltwerten einen Vorteil zu verschaffen. Die schlecht organisierte und politisch ahnungslose Oldtimerszene wird da auf den eisenharten ADAC stoßen.
Gruß Histomat
Zitat:
Original geschrieben von Histomat 3
Ausnahmeregeln und wer weiß was noch, sollen es richten. Wer braucht solchen Nachwuchs?
Ich empfehle den ewigen Jammerlappen das Sammeln von Ü-Eiern.
Gruß Histomat
ich mag den histomat ! 😁
Zitat:
Original geschrieben von Histomat 3
Seit November 2004 müssen etwa 3,8 Millionen Heizungen erneuert werden, die die neuen verschärften Abgasvorschriften nicht erfüllen. Die Bezirksschornfegermeister melden solche Anlagen den Ordnungsämtern, die Bußgelder und Stilllegungen anordnen können. Was spricht dagegen, mit Kfz so zu verfahren?
Kraftfahrzeuge sind im Unterschied zu Heizungsanlagen
a)
schützenswerte Kulturgüter, die nicht nur in Museen betrachtet werden sollen
b)
dienen der Fortbewegung und stellen damit einen Teil der im GG garantierten Freiheit des Individuums sicher.
Somit meiner Meinung nach nicht miteinander vergleichbar.
Also erstmal zu dem bekloppten "07er live Sargnagel":
Zitat:
im prinzip is dass geld mir auch egal, aber ich sehs nich ein noch mehr abgezockt zu werden,
Und was ist schlimm dran? Gebs anders aus, fördere die Konjunktur und gut ist.
Weiterhin kann ich keine Nachwuchsprobleme feststellen.
Jugendliche meines Alters haben einerseits mit Oldtimer nichts am Hut.
Andererseits beschäftigen sich gerade im Bereich Opel P1/P2 viele "jüngere" Mittdreißiger, die als diese Autos gebaut wurden noch flüssig waren.
Die haben auch keinen "Bezug".
Müssen wir Gebrauchtwagenfahrer nun einen Bezug haben?
Oder langt es nicht, dass wir die Autos schön finden?
Weiter kann ich gerade mal Live berichten, dass ich als W124-Fan auch hier keine Nachwuchsprobleme sehe.
Die sich auf Grund von Steuern, Spritverbräuchen und Co ein neues Auto kaufen, hätte auch kein 07er Kennzeichen gerettet, denn das sind allesamt gebrauchtwagenfahrer, denen es darum geht billig Benz zu fahren und nicht um den Erhalt von Kulturgut, überbringen von guten Autos in die Oldtimerrei oder ähnlichem Spuk...
Denen es aber gerade darum geht, die stören weder Spritverbrauch noch Steuern, denn die Pflegen ihr Auto und versenken ganz nebenbei in Wartung und Instandhaltung so viel Kohle, dass es recht egal ist, ob der Wagen nun 220€ oder 450€ an Steuern kostet...
Mfg, Mark
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Hallo Drahkke,
ich darf Dich immerhin(que) darauf hinweisen, daß so mancher Ostdeutscher seine "Forster Heizung" nicht ganz zu unrecht ebenfalls zum schutzwürdigen Kulturgut befördern könnte. Wir wissen nicht, welche Gurke Du als Kulturgut ansiehst, mein Statement war aber anders gemeint: Das Bundes-Immisionschutzgesetz macht keinen Unterschied zwischen Heizung und Fahrzeug (siehe § 38), denn Dreck machen sie beide.
Gruß Histomat
Edit: Was Dein individuelles Recht auf Fortbewegung betrifft, werden die Verfassungsrichter auf Deine Beine verweisen...
Zitat:
Denen es aber gerade darum geht, die stören weder Spritverbrauch noch Steuern, denn die Pflegen ihr Auto und versenken ganz nebenbei in Wartung und Instandhaltung so viel Kohle, dass es recht egal ist, ob der Wagen nun 220€ oder 450€ an Steuern kostet...
Stop, langsam, hier fehlt ne KLEINIGKEIT:
es ist schon richtig, dass bei Besitz von nur einem Fahrzeug der Unterschied bei der Steuer nicht so riesig ausfällt, insbesondere dann wenn es sich um ein "Normalfahrzeug" handelt. Aber schon ein dreiliter Diesel älteren Tages ohne Kat dürfte eine teure Angelegenheit werden.
Es wird aber ironischer Weise immer wieder über den eigentlichen Zweck des Sammlerkennzeichens hinweggeredet: gedacht ist es als Wechselkennzeichen, um zu erträglichen Konditionen gleich mehrere Fahrzeuge (je nach Zulassungsstelle 5, 10 oder bis zu 20 Stück) nur einmal zu besteuern und diese mit dem 07er Kennzeichen beweglich zu machen. Schon vergessen?
Missbrauch hin oder her - dies hätten verstärkte Kontrollen durch die Rennleitung und der geprüfte Nachweis eines Alltagsautos abfangen können - die Verlegung auf 30 Jahre ist ein Schlag ins Gesicht des kleinen Sammlers, der sich mit 2-3 Fahrzeugen ein schönes, aber geldraubendes Hobby nun eher abschlagen muss. Schade!
Und?
Das lässt sich doch auch weiterhin bestens damit erledigen.
Aber, wir wollen nicht aus den Augen verlieren, dass ein 20 Jahre altes Auto ein Gebrauchtwagen ist und Bleibt und nunmal kein Kulturgut...
Die Forderung, einen 20 Jahre alten "Youngtimer" steuerlich zu begünstigen weil er irgendwann ein Oldtimer wird, halte ich für genau so absurd wie die Forderung von Tuning-Experten, Cabrios mit der Aufschrift Schlampenschlepper, welche über weniger als 5cm Bodenfreiheit verfügen, steuerlich frei zu stellen, weil darin statistisch mehr Kinder gezeugt werden...
Man kann nunmal nicht verlangen, dass jedes Hobby irgendwie steuerlich begünstigt wird, denn ein Grund, das fällt jedem für jedes Hobby ordentlich nachvollziehbar ein.
Auch wenn ich mir nen 3-Liter Diesel in die Ecke stelle, bin ich bei 750€ Steuern...
Aber, bitte, Young/Oldtimer, wer fährt so etwas im Winter?
Nimmt man ein Saisonkennzeichen, sind es noch 375€...
Weiter ist mir bei potentiellen 07er-Inhabern aufgefallen, dass viele "normale" Leute vieleicht mal ein so ein Auto haben, als Hobby.
Dann gibt es die Schrottsammler, die haben 5-15 Autos, von denen die aber auch nur 1-2 ewig aufheben wollen...
Und dann gibt es noch die die schon einen oder mehrere Oldtimer haben, die nehmen dann auch mal einen Youngtimer mit durch die 20 Jahre Grenze...
Aber, die Aussage dass der Nachwuchs nun wegbrechen würde und Massen von alten Autos gen Osten gehen würde, ist absoluter Humburg.
Der Deuvet ist über dies auch eine Oldtimerinteressenvertretung und kein Gebrauchtwagenfahrerverein...
Ich werde sicherlich auch nur einen von den div. W124ern die hier rumstehen, mit ins hohe Alter nehmen...
Und den Manta natürlich auch...
Und wenn Oma noch lange Auto fährt, dann wird der Vectra A bis dahin von ganz alleine zum Oldtimer, einziges Zutun von mir ist der jährliche Ölwechsel...
Mfg, Mark
Zitat:
Original geschrieben von passat32
...
und der geprüfte Nachweis eines Alltagsautos abfangen können - ...
So weit so gut.
Hier mal ein Beispiel:
Herr Huber und Frau Schön leben seid 20 Jahren zusammen aber unverheiratet in einem gemeinschaftlichen Haushalt. Herr Huber arbeitet von Zuhause aus in seinem eigenen Büro und benötigt deshalb kein Auto. Frau Schön arbeitet außerhalb und fährt mit ihrem Kleinwagen zur Arbeit.
Nun entschließt sich Herr Huber zu einem kauf eines Young- oder Oldtimers. Na o.g. Regelung kann dieser aber nie auf 07er zugelassen werden, da nicht er sondern "nur" seine Lebensgefährtin einen Alltagswagen besitzt. Und das interessiert die Zulassung nicht.
Anderes Bsp.: Fam. Schönhuber leben in der Stadt. Er, wie sein Kollege Huber, arbeitet von zuhause aus, sie fährt mit dem ÖPNV. Einen erwerb eines Young- oder Oldtimers mit 07er können sie getrost vergessen, da kein Alltagsfahrzeug vorzuweisen ist.
Geschnallt?! 😉
Gruß,
Mario
mario,
du sprichst auch von oldtimern. kurze frage: hast du schon mal was von h-hennzeichen gehört?
2. kurze frage: was spricht dann in diesem fall dagegen den youngtimer normal zuzulassen?
ja, is schon klaaar, nur der tiefere Sinn des 07ers geht hier total verloren! Gedacht war es als Wechselzeichen für mehrere Fahrzeuge (was mancherorts auch Zulassungsbedingung war!) und nicht als Ersatzkennzeichen für einen alten Wagen...
Das Problem liegt auch hier wieder darin, dass manche den Text der Ausnahmeverordnung nicht gelesen haben und sich gar nicht bewusst sind, dass EIGENTLICH folgende Bedingungen Inhalt sind:
- Besitz eines Alltagsfahrzueges
- Nutzung mit mehreren Fahrzeugen (mehrere = 1 plus X, wobei X nicht 0 sein darf)
- Zulassung ab i.d.R. 20 Jahren (weil man davon ausging das ab etwa 20 Jahren eine Sammelwürdigkeit aufgrund von Seltenheit besteht)
- Nutzung nur zu Prüfungs- Restaurationszwecken (welche dem Erhalt des KFZ dienen) sowie zu Oldtimerveranstaltungen
Zitat:
Original geschrieben von passat32
ja, is schon klaaar, nur der tiefere Sinn des 07ers geht hier total verloren! Gedacht war es als Wechselzeichen für mehrere Fahrzeuge (was mancherorts auch Zulassungsbedingung war!) und nicht als Ersatzkennzeichen für einen alten Wagen...
Das Problem liegt auch hier wieder darin, dass manche den Text der Ausnahmeverordnung nicht gelesen haben und sich gar nicht bewusst sind, dass EIGENTLICH folgende Bedingungen Inhalt sind:
- Besitz eines Alltagsfahrzueges
- Nutzung mit mehreren Fahrzeugen (mehrere = 1 plus X, wobei X nicht 0 sein darf)
- Zulassung ab i.d.R. 20 Jahren (weil man davon ausging das ab etwa 20 Jahren eine Sammelwürdigkeit aufgrund von Seltenheit besteht)
- Nutzung nur zu Prüfungs- Restaurationszwecken (welche dem Erhalt des KFZ dienen) sowie zu Oldtimerveranstaltungen
Genau.
Und so gesehen lässt sich damit das eigentliche Hobby eigentlich garnicht legal betreiben und weiterhin dürfte ein MB W123, W124 oder Golf2 auf 07er-Kennzeichen genau so wenig sammelwürdig sein wie ein 10 Jahre alter MB W210...
Der tiefere Sinn des 07er Kennzeichens geht ja mit der neuen Regel gar nicht verloren, es wurde lediglich an realere Begebenheiten angepasst, wobei sich ja ausschließlich die Altersgrenze verschoben hat, das 07er Kennzeichen steht somit blosnoch ordentlichen Oldtimern zur verfügung und meiner Meinung nach langt das auch, wobei ich einen Golf I immernochnciht als Oldtimer ansehen würde, genau so wenig wie einen W123...
Mfg, Mark
Zitat:
Original geschrieben von Outatime12
mario,
du sprichst auch von oldtimern. kurze frage: hast du schon mal was von h-hennzeichen gehört?
2. kurze frage: was spricht dann in diesem fall dagegen den youngtimer normal zuzulassen?
Meine Güte, so schwer kann das doch nicht sein. 😉
Tut mir leid, daß ich das Beispiel so halbherzig genannt habe. Also, ...
zu 1) ja!
bin einigen Bekannten u. hiesigen Hilfesuchenden oft behilflich bei ihrer Zulassung, sei´s beim 07er wie auch dem H-Kennz. Allerdings hat das H-Kennz. den Nachteil, daß es nur für einzelne Fahrzeuge gilt. Ein 07er kann jedoch als sogenanntes Wechselkennz. betrieben werden.
zu 2) nichts
wenn es denn bei einem bleibt. Also ergänze ich zu meinem Beispiel, daß Herr Schönhuber bei einem Preisausschreiben einen weiteren Oldtimer gewinnt und somit fortan zwei erhaltenswerte Fahrzeuge besitzt. Damit käme eigentlich nur noch ein 07er in Frage. Warum? Weil der andere Wagen für ein H-Kennz. noch nicht alt genug ist u. weil das Herr Schönhuber eben so will.
So besser?
Zitat:
Original geschrieben von Mark-RE
... das 07er Kennzeichen steht somit blosnoch ordentlichen Oldtimern zur verfügung und meiner Meinung nach langt das auch, wobei ich einen Golf I immernochnciht als Oldtimer ansehen würde, genau so wenig wie einen W123...
Mfg, Mark
Im Prinzip stimme ich dir hier zu. Jedoch ist m.M. nach ein orig.(!) Golf I o.ä. auch erhaltenswürdig geworden. Auch hier sollte man dem Besitzer eines solchen Autos ebenfalls die Möglichkeit einräumen, zu seinem Alltagswagen eine preiswertere Alternative als normale Zulassung, zukommen zu lassen.
Eine Alternative wäre m.E. ein allgemeines Wechslekennz. für alle Autos, ähnlich dem der Schweizer. Somit wäre auch gewährleistet, das sämtliche Wagen TÜV hätten. Wilde Bastelbuden um die es ja hier hauptsächlich geht - kämen dann nicht mehr vor.
Zu dem Begriff "ordentlicher Old- Youngtimer": mein Quattro, der aufgrund seiner seltenheit schon mit 16 Jahren ein 07er tragen durfte, ist im Moment auch nicht mehr der schönste. Hauptgrund ist der, daß der Lackierer damals geschlammt hat. Eigenltich handelte ich nach bestem Wissen und Gewissen - wie es immer so schön heißt - und ließ ihn extra im gleichen, also orig. Farbton lackieren. Wäre auch gut geworden, wenn der Lackmeier es nicht versaut hätte. So kam es eben, daß nach ca. einem 3/4 Jahr einige Rostblasen auftraten. Inzwischen sind in zwei Radläufen schon richtige Rostlöcher. Eine weitere Neulackierung kann u. will ich mir im Moment aber wegen Hauskauf nicht mehr leisten, einen Prozeß gegen die Lackiererei noch viel weniger. Ergo, fahre ich ab Mai wieder mit 07er auf einem "unordentlichen" Auto u.a. zu Treffen. Will heißen, daß, nur weil ein Auto mit 07er nicht so toll aussieht, der Fahrer nicht gleich einen Mißbrauch der 07er verübt.
Im übrigen ist das ja auch so geregelt, daß man in Werkstätten u.d.g. fahren kann und auch darf. 😉
Gruß,
Mario
Moin,
Diese Diskussion, ob ein Auto A oder B nun erhaltungswürdig ist oder nicht ... kann man bis zum Excess betreiben. Denn da spielen IMMER Vorurteile und Geschmackssachen rein.
Deshalb halte Ich persönlich diese Diskussion für total schwachsinnig. Weil natürlich auch ein Mercedes 500E erhaltungswürdig sein kann, wie exakt das gleiche Modell, gleich alt usw.pp. absolut NICHT erhaltungswürdig sein. Deshalb ist eine Eingangsuntersuchung sehr sinnvoll und es gibt nicht EINEN sachlich begründbaren Grund gegen eine solche Eingangsuntersuchung. Denn diese garantiert doch ... das eben die GUTEN Autos als erhaltenswert eingestuft werden, aber eben GESCHMACKSSACHEN und Vorurteile aussen vor bleiben. Eine KLARE Lösung ist doch sehr gut. Das Alter ist mir prinzipiell egal ... dennoch ist es halt schade, das es jetzt wesentlich schwerer wird ... auch betagte, aber sehr gute Autos zu erhalten. Denn selbst dem Weltbesten 500E aus prominentestem Erstbesitz ... kann man jetzt nicht so ohne weiteres halten, ohne das Fahrzeug aufwändig zuzulassen und zu versichern.
Aber mit einer 30 Jahres Regel kann man ja auch leben. Das ist nicht das Problem. Nur die Ignoranz manchen Fahrzeugen gegenüber ... kann ich nicht so ganz folgen. Denn nur weil einem ein Fahrzeug nicht gefällt, ist es doch trotzdem erhaltenswert. Es gibt zig denkbare Gründe, warum ein Fahrzeug erhaltenswert sein kann. Und die können wir uns z.T. ja gar nicht alle Vorstellen. Und diese "Akzeptanz" ändert sich ja nicht, nur weil das Auto jetzt noch 5 oder 8 Jahre älter geworden ist.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,
...
Deshalb halte Ich persönlich diese Diskussion für total schwachsinnig.
...
MFG Kester
Stimmt, sehe ich genauso.
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,
... Nur die Ignoranz manchen Fahrzeugen gegenüber ... kann ich nicht so ganz folgen. Denn nur weil einem ein Fahrzeug nicht gefällt, ist es doch trotzdem erhaltenswert. ...
MFG Kester
Stimmt auch. Selbst ich mußte jetzt schon dem Golf die Stange halten, obwohl ICh nun ganz und gar kein Freund davon bin. Stammuser können das wohl bestätigen 😉
Aber trotzdem, Recht hin, wo Recht hingehört. 🙂
Gruß,
Mario
Re: DEUVET sucht eine Ausrede zur 07-er Schlappe!!!
Zitat:
Original geschrieben von Gordini
Oldtimer-Besitzer, die ein unbefristetes Rotes 07er-Kennzeichen nach den bisherigen Bestimmungen der Zulassungsverordnung haben, dürfen dieses auch nach der Änderung auf 30 Jahre behalten, selbst wenn ihr Fahrzeug zwischen 20 und 29 Jahre alt ist (Besitzstandswahrung).
Der DEUVET empfiehlt also, die dementsprechenden Fahrzeuge schnellstens bei den Zulassungsbehörden vorzuführen und ein Rotes 07er-Kennzeichen zu beantragen.
Grüße
Das mit dem unbefristeten 07er Kennzeichen verstehe ich nicht ganz. Ich muß mit meiner 07er Nummer seit vielen Jahren jedes Jahr das Kennzeichen wieder um ein Jahr verängern lassen. Ist das bei anderen Straßenverkehrsämtern anders ?
Ich gehöre nämlich zu denen, die Bj. 79 fahren
Bitte klärt mich auf. Danke im voraus.
Ralph