Deutsche Leasing - Neues auto-wie komme ich aus dem vertrag

Hi Community,

ich habe mir vor 7 Monaten ein Auto gekauft (Benziner9 damals war nnohc nicht abzusehen das ich jetzt Berufsbedingt viel pendeln muss ca 60tkm/Jahr)

das Auto ist via Deutsche Leasing finanziert.

Lt den AGB habe ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Ich will mir jetzt einen Diesel kaufen.

Kann da ein Händler was machen oder komme ich aus den 3 monaten nicht raus?

Danke vorab!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von dadampa


Hab den Thread überschlagen und ein bisschen gerechnet

Da er die Wertminderung und weitere Gebühren zahlen muß. Wird er nicht billiger wegkommen. Er sollte den Wagen behalten. Das Zurückgeben nach einem Jahr Statt 3 oder 4 kostet ungefähr 3000,- Euro

Das Rechnen hättest Du Dir sparen können - nach über drei Jahren wird Dein Rat dem TE nicht mehr viel nützen. Außerdem wird er ihn wahrscheinlich auch nicht mehr lesen, denn seit 4.02.2010 hat er dieses Forum nicht mehr betreten ...

Weshalb nur graben manche User immer wieder uralte Threads aus ...?

Gruß
Der Chaosmanager

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Was für ein Mitsubishi Motor mit Baujahr 2008/2009 tut sich denn 12,5 l im Schnitt rein? Die bauen doch keine V8...

der MIVEC .... ich fahre 500km autobahn am stück mit 160 und da frisster so viel.

Zitat:

Original geschrieben von Mastastah


Mein jetziger schluckt 12,5l auf 100km....nen Diesel kann ich mit 8l fahren!

Diese Erkenntnis ist nicht neu, kann man auch bei spritmonitor.de ( Durchschnitt von 9,13 ltr/100 km ), auch ändert sich der Spritverbauch nicht wenn der Job wieder  näher am Zuhause sein sollte.

hmmm mein vater sagt immer: "nie zu große Hosen kaufen, die können rutschen..."

wenn man sich nen Benz mit ner 320er Maschine oder nen Mitsubishi der 13Liter verbraucht kauft, sollte man doch über das Kleingeld verfügen...

Klar war nicht vorherzusehen, dass du den job wechselst aber ein Neuwagen den hat man schon seine 4-5 Jahre wenn man jetzt nicht der "Jahreswagen" typ ist...

Es gibt noch ne kleine Erleichterung zu deiner Situation, "Tankgutschein" vom AG:

Zitat:

Durch die Änderungen bei den Fahrtkostenerstattungen bekommen die sog. Warengutscheine, die sich in der Praxis als Tankgutscheine durchgesetzt haben, neuen Aufwind. Viele Arbeitgeber suchen verstärkt nach Möglichkeiten ihren Arbeitnehmer weiterhin etwas zuzuwenden, ohne dass das zu einer steuerlichen Mehrbelastung und zu erhöhten Sozialversicherungsbeiträgen führt. Allerdings kann der Warengutschein nur dann steuer- und sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer bleiben, wenn der Warengutschein als sog. Sachbezug gilt. Damit ein Gutschein von der Finanzverwaltung tatsächlich bis zu der Freigrenze von 44,00 € als steuer- und sozialversicherungsfreier Sachbezug anerkannt wird, muss er strenge Kriterien erfüllen:

? Lassen Sie ihn auf eine ganz konkrete Sache lauten (bspw. „Gutschein über 25 Liter Superbenzin“).

? Achten Sie darauf, dass der Gutschein keine betragsmäßigen Angaben enthält. Sobald ein Geldbetrag auf dem Gutschein steht, müssen Sie ihn als Barentgelt in Höhe des Betrags erfassen.

? Der Gutschein muss bei einem bestimmten Unternehmen, das auf dem Gutschein genau bezeichnet ist, erworben werden. Ihr Unternehmen muss als Arbeitgeber Vertragspartner des Anbieters sein, bei dem der Warengutschein eingelöst werden kann.

Hinweis :
Nicht möglich ist z.B. folgendes Vorgehen: Sie gestalten selbst Gutscheine über 25 l Superbenzin und überlassen diese ihren Mitarbeitern. Die Mitarbeiter tanken daraufhin bei einer beliebigen Tankstelle auf eigene Rechnung und erhalten danach bei Ihnen den auf 25 l Superbenzin entfallenden Betrag erstattet. Es würde sich hierbei um Barlohn und nicht um einen Sachbezug handeln, da Ihr Unternehmen nicht Vertragspartner des Anbieters wurde, sondern der Mitarbeiter selbst.

Wichtig für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit ist die Beachtung der Freigrenze in Höhe von 44,00 € für Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG.Dies bedeutet, das ein Gutschein nur dann steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt, wenn die Freigrenze von 44,00 € pro Mitarbeiter und Monat nicht überschritten wird. Wird dieser Wert auch nur um 1 Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn.<!--[if !supportFootnotes]-->Der Arbeitgeber sollte deshalb die steigenden Benzinpreise im Auge behalten.

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Zitat:

Original geschrieben von Mastastah


der MIVEC .... ich fahre 500km autobahn am stück mit 160 und da frisster so viel.

Wo ist das denn, wo man am Stück 160 fahren kann ohne 83 mal in Todesangst abbremsen zu müssen weil mal wieder einer ausschert oder spazieren fährt...

Ich würde sagen das Du mehr Geld verbratest wenn Du aus dem Leasingvertrag aussteigst als die Spritkosten in der nächsten Zeit.

Zitat:

Original geschrieben von Cl25



Zitat:

Original geschrieben von Mastastah


der MIVEC .... ich fahre 500km autobahn am stück mit 160 und da frisster so viel.
Wo ist das denn, wo man am Stück 160 fahren kann ohne 83 mal in Todesangst abbremsen zu müssen weil mal wieder einer ausschert oder spazieren fährt...

Auf der A44 zwischen Kassel Dortmund ist möglich. Die Autobahn ist nicht so stark befahren. Es kann Höchstgeschwindigkeit gefahren werden. Leider nur 2-spurig.

Er redet von 500km am Stück...

Hab den Thread überschlagen und ein bisschen gerechnet

Da er die Wertminderung und weitere Gebühren zahlen muß. Wird er nicht billiger wegkommen. Er sollte den Wagen behalten. Das Zurückgeben nach einem Jahr Statt 3 oder 4 kostet ungefähr 3000,- Euro

Zitat:

Original geschrieben von dadampa


Hab den Thread überschlagen und ein bisschen gerechnet

Da er die Wertminderung und weitere Gebühren zahlen muß. Wird er nicht billiger wegkommen. Er sollte den Wagen behalten. Das Zurückgeben nach einem Jahr Statt 3 oder 4 kostet ungefähr 3000,- Euro

Das Rechnen hättest Du Dir sparen können - nach über drei Jahren wird Dein Rat dem TE nicht mehr viel nützen. Außerdem wird er ihn wahrscheinlich auch nicht mehr lesen, denn seit 4.02.2010 hat er dieses Forum nicht mehr betreten ...

Weshalb nur graben manche User immer wieder uralte Threads aus ...?

Gruß
Der Chaosmanager

😁
ich hab nicht gegraben sondern in einem anderen Thread unten auf die Überschrift geklickt. Das Thema war interessant und ich habe nicht auf das Datum geachtet

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