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VW Amarok: Stillgelegt wegen alter Motorsoftware - Der erste Skandaldiesel steht still

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Ein Bochumer Amarok-Fahrer weigert sich, die Betrugssoftware entfernen zu lassen. Er befürchtet mehr Verbrauch und weniger Leistung. Jetzt steht sein Auto still.

Update abgelehnt: De VW Amarok von Andreas Jamelle wurde nun stillgelegt Update abgelehnt: De VW Amarok von Andreas Jamelle wurde nun stillgelegt Quelle: VW Nutzfahrzeuge; Montage: MOTOR-TALK

Bochum – Der Amarok machte den Anfang. Als erstes Auto im VW-Abgasskandal durfte der Pick-up umgerüstet werden. Am 27. Januar 2016 teilte das Kraftfahrtbundesamt mit, die Genehmigung für eine Umrüstlösung erteilt zu haben. Mit einer neuen Motorsoftware solle das Fahrzeug nun alle gesetzlichen Vorgaben einhalten. Zuvor stimmten die Abgaswerte nur auf dem Prüfstand.

Der Pick-up bekam eine Rolle als Pionier. Medien begleiteten ihn durch die Umrüstung. Besitzer diskutierten ihre Erfahrungen im Netz. Jeder, der an der Wirksamkeit des Updates zweifelte, las mit. Einer von ihnen war Andreas Jamelle. Sein Amarok ist nun der erste VW, der wegen einer fehlenden Umrüstung stillgelegt wurde.

VW Amarok: Besitzer zweifelt am Update

Laut eines Berichts der „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ (WAZ) entschied sich Jamelle, an seinem Auto kein Update durchführen zu lassen. Im Gespräch mit MOTOR-TALK sagte er: „Ich habe im Internet gelesen, dass es durch das Update Nachteile bei Verbrauch und Haltbarkeit gibt." Viele Fahrer würden über beschädigte Abgasrückführungsventile klagen. Zudem habe er vermutet, dass die Motorleistung sinken könnte.

Befürchtungen, die MOTOR-TALKer teilen. Der VW-Konzern nennt keine Details zum Update. Die Wirkungsweise bleibt geheim, Nebenwirkungen lassen sich nicht nachvollziehen. Dennoch gibt es keine Alternative. Seit Februar 2017 ist bekannt: Wer nicht umrüstet, fällt bald durch die Hauptuntersuchung.

Zudem droht eine Stilllegung nicht umgerüsteter Autos. Im Juli 2017 verschickte das Kraftfahrtbundesamt Briefe an Amarok-Besitzer, die noch mit originaler Software fuhren. In ihnen teilte das Amt mit, ab dem 28. August 2017 die Halterdaten an die Zulassungsstellen weiterzuleiten. Die würde dann eine Stilllegung veranlassen.

Jamelle wurde im Oktober 2017 von der Stadt Bochum informiert, dass eine Zwangsstillegung bevorsteht, wenn er sein Auto nicht umrüsten lässt. Im November untersagte das Straßenverkehrsamt schließlich den Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum. Jamelle musste die Kennzeichen seines Autos entstempeln lassen.

Kein Update, keine Zulassung

Ein Update kommt für ihn trotzdem nicht infrage. Eine Einigung ebenfalls nicht mehr. Er habe dem Konzern angeboten, den Verbrauch des Fahrzeuges zu messen und ihm Mehrkosten zu erstatten. Alternativ hätte der Hersteller das Auto zum Schätzpreis des TÜV zurückkaufen können, zuzüglich zehn Prozent Aufwandsentschädigung. VW lehnte ab.

Jamelle klagt jetzt auf Rückabwicklung des Kaufs. Er hatte den Amarok im Jahr 2012 als Jahrewsagen für 29.500 Euro erworben. Der Händler soll ihn nun zurücknehmen. Jamelle will dafür durch alle Instanzen gehen. Solange fährt er Leihwagen.

Update (15.11.2017) - Auf Nachfrage von MOTOR-TALK beruft sich VW auf die Messungen der Behörden: "Die jeweils zuständigen Regulierungsbehörden haben bestätigt, dass mit der Umsetzung der Maßnahmen keine Verschlechterungen hinsichtlich Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionswerten, Motorleistung und maximalem Drehmoment sowie Geräuschemissionen verbunden sind. Zusätzlich zu den intensiven Absicherungen der Maßnahmen innerhalb des Volkswagen Konzerns haben die Behörden auch eigenständig umfangreiche Nachprüfungen durchgeführt, zum Teil unter Beteiligung externer, technischer Dienste. Alle typgenehmigungsrelevanten Fahrzeugwerte haben unverändert Bestand. Dies war wesentliche Voraussetzung für die Genehmigung der technischen Maßnahmen durch die Behörden."

Eine Garantie will VW nicht geben. Der Konzern verspricht aber, sich um Probleme zu kümmern: "Mit der Vertrauensbildenden Maßnahme sagt Volkswagen seinen Kunden zu, dass es eventuelle Beschwerden, die im Zusammenhang mit der technischen Maßnahme an Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs EA189 stehen und bestimmte Teile des Motor- und Abgasreinigungssystems betreffen, aufgreifen wird." Beanstandungen würden jeweils konkret geprüft.

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Quelle: WAZ

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