der alte TÜV ärger
ich habe mal einen für euch wo ich mir den kopf halte
hatte heute nach vielen monaten bauzeit meinen tüv termin,war eh eine einzelabnahme. so, ich habe ein fk fahrwrk verbaut mit tieferlegung vorne-80 mm.das ganze mit steffan 14 zöllrn. im gutachten steht die alte geschichte mit 50cm lichtaustrittskante und mingestbodenfreiheit von 80mm zu feststehenden teilen, das ist ja bekannt. mir wurde bemängelt das mein auto zu tief sei, da ich zum kat nur 6,5 cm habe und 48 cm scheinwerferhöhe. jetzt der nonnsinn!!! das gutachten für das fahrwerk wurde im gleichen haus erstellt wo ich heute beim tüv war, unerklärlich für den prüfer, denn selbst mit serienbereifung halte ich diese werte nicht ein, geht gar nicht, dann schlußfolgere ich das all diejenigen die das fahrwerk fahren und das abgenommen bekommen haben, eine nicht zulässige eintragung haben. iss das nicht bekloppt, man konnte sich das nicht erklären und mir nicht einmal alternativen vorschlagen, find sowas echt dünn, bin sicher nicht der einzige mit solchem ärger.danke tüv bayern!!!!
20 Antworten
so, hast aber auch reichlich geschrieben 🙂
im großen und ganzen sind wir ja einer Meinung.
aber, ICh will und will es nicht einsehen, das wenn ich ein Teil verbaue, dann zum tüv fahre und von dem prüfer ein gutachten kriege, auf dem unten irgenwo steht das Fahrzeug ist verkehrssicher, oder Betriebserlaubniss wieder erteilt oder so. das ICH dann schuld habe das mein Auto gegen Vorschriften verstößt... !???
das ich den Ärger die Laufereien habe gut, das weiss ich und glaube ich auch. aber das bringt so ein Auto wohl mit sich... 🙁
vieleicht schilderst du mal den Fall den du angesprochen hast (Dichbetreffend), evtl. auch per PN an mich. weil dann habe ich mal einen Fall in Real. gerade im Fall der genannten Versicherung und Anwalt. alles was ich geschrieben habe stellt meine Sicht der Sache dar. ich hatte einen solchen fall noch nicht ! meistens waren die grünen immer damit zufrieden, das ich mehrere Seiten Zulassung habe...
Zitat:
Original geschrieben von harikiri
aber, ICh will und will es nicht einsehen, das wenn ich ein Teil verbaue, dann zum tüv fahre und von dem prüfer ein gutachten kriege, auf dem unten irgenwo steht das Fahrzeug ist verkehrssicher, oder Betriebserlaubniss wieder erteilt oder so. das ICH dann schuld habe das mein Auto gegen Vorschriften verstößt... !???
Meine Rede. Aber manchmal muss man umdenken. Den Rest der Story will ich hier nicht "breittreten". Jedenfalls ist es keine ausgedachte Geschicht um argumentierenn zu wollen. Bin froh, das der Stress damals irgendwann vorbei war und mittlerweile Ruhe herrscht.
Was ist denn aber nun aus christoph1302 Prob geworden?
Zitat:
Meine Rede. Aber manchmal muss man umdenken.
... Hmm, aber wieso denn wenn ich im Recht bin !? nur damit ruhe ist ?
Recht HABEN und Recht BEKOMMEN ist leider ein Unterschied.
Das ist glaube das was ich meine.
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ich kann thegrossa eigentlich im grossen und ganzen zustimmen.ein bekannter hatte vor jahren das selbe thema.
2er polo mit 1,5er sorg maschine,käfig,vollschalen,13 zoll ats etc....
kam in ne polizeikontrolle,denen war das auto nicht ganz astrein.auf n schlepper,ab zum tüv.der hat dan den polo für nicht stvzo tauglich gesehen und ihn entstempelt.es war alles so wie es am auto war von ein und dem selben prüfer abgenommen.er war also in dem glauben legal unterwegs zu sein.
ende vom lied waren gute 1000 mark strafe,paar punkte und den polo auf serie zurückrüsten,vollgutachten machen,neuen brief beantragen,wieder tunen und den scheiß wieder eintragen lassen.
bis der polo wieder auf der straße war war er 5000 mark los.
bemängelt wurde damals die rad/reifen-fahrwerkskombination(zu tief),die motor-auspuffkombination (zu laut),und die vollschalensitze.
wie gesagt,es wurde alles nachdem das auto fertig war von einem prüfer eingetragen,der übrigens seitdem auch nicht prüfen darf.
ist also wirklich nicht alles gold wert was eingetragen ist.
gruss
trotzdem, ich bleib dabei. dann würd ich ne Schadensersatzklage gegen den Tüvprüfer eröffnen, schließlich hat er gesagt das Auto ist betriebssicher und dafür unterschrieben ! mit der Klage kommst du durch. da du dich als "Laie" auf den Typen verlassen können musst !
wenn das so wäre, könnt man den ganzen Eintragungskram ja völlig lassen, wenn du als Halter für das Gutachten eines UNABHÄNGIGEM amtlich anerkannten Prüfers geradestehen sollst. !?