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DEKRA, TÜV, KÜS & Co. - was tun bei jetzt ablaufender Hauptuntersuchung (HU)?

Themenstarteram 27. März 2020 um 17:43

Wichtige und gute Neuigkeit für alle, bei deren Kfz demnächst die Hauptuntersuchung fällig wäre:

Laut Interview mit Andreas Scheuer wurde die bislang 2-monatige Überziehungsfrist bei ablaufender HU ab sofort vorübergehend auf 4 Monate verlängert!

Somit darf der HU-Termin ab jetzt bis zu 4 Monate überzogen werden, ohne dass dem Fahrzeughalter oder Fahrer daraus ein Strick gedreht wird ;)

Gruß

NoGolf

Quelle: Interview-Video im Bild-Corona-Ticker

Beste Antwort im Thema

Suchfunktion klemmt?

 

https://www.motor-talk.de/.../...auptuntersuchung-hu-t6827815.html?...

 

Nicht Ahndung nach Bkatv für HU bis 4 Monate gilt weiterhin.

Die Überziehungsgebühr über 2 Monate muss bei der HU trotzdem bezahlt werden.

 

Nachprüfungsfrist auf Monate verlängert (alle Bundesländer, außer Bremen, Niedersachsen, Sachsen)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'TÜV und Corona' überführt.]

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72 Antworten

Das hört sich gut an! Mein neuer sollte eigentlich im Juni kommen und mein alter hat nur TÜV bis Mai...

Schön zu hören. Ich wollte/muss diesen Monat zur HU.

Eine Problem erst mal weniger.

Zu spät...... schon 3,5 Wochen drüber und für Montag Termin gemacht..... hätte warten können.

Kann man absagen. :)

Wirds in 2 Monaten günstiger?

Warum soll es günstiger werden? ;)

am 27. März 2020 um 22:00

Wenn man es genau nimmt war die letzte HU günstiger da 2 Monate länger gültig. ;)

Hilft mir nicht, aber ist auch egal. Die Ninja hatte TÜV bis Oktober, nicht geschafft, stand im Winter.

Mein TÜVer hat Stand heute in der nächsten Woche auf. Soll aber nochmal vorher anrufen.

Die Fahrt dorthin sollte unspektakulär verlaufen. Dann aprilfrischer TÜV.

Am 1. April fahre ich in die Werkstatt, wohin der TÜV-Prüfer kommt. Also alles wie gehabt.

Gibt's dann während den ersten 4 Monaten "Tüv abgelaufen" keine Geldstrafe bei einer Kontrolle ?

Doch, 15 €.

Wenn alles klappt, kommt mein Neuer im Mai, TÜV war jetzt im März fällig, spar ich mir erstmal.

am 28. März 2020 um 13:25

Zitat:

@Goify schrieb am 28. März 2020 um 12:07:01 Uhr:

Doch, 15 €.

Somit darf der HU-Termin ab jetzt bis zu 4 Monate überzogen werden, ohne dass dem Fahrzeughalter oder Fahrer daraus ein Strick gedreht wird ;)

@Sabre_Wulf

So, wie ich das verstanden habe kannst du überziehen, ohne eine Strafe zu bekommen. Aber, wenn du sicherheitsbedingte Mängel feststellst, die wenigstens beheben.

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