DEKRA, TÜV, KÜS & Co. - was tun bei jetzt ablaufender Hauptuntersuchung (HU)?
Wichtige und gute Neuigkeit für alle, bei deren Kfz demnächst die Hauptuntersuchung fällig wäre:
Laut Interview mit Andreas Scheuer wurde die bislang 2-monatige Überziehungsfrist bei ablaufender HU ab sofort vorübergehend auf 4 Monate verlängert!
Somit darf der HU-Termin ab jetzt bis zu 4 Monate überzogen werden, ohne dass dem Fahrzeughalter oder Fahrer daraus ein Strick gedreht wird 😉
Gruß
NoGolf
Quelle: Interview-Video im Bild-Corona-Ticker
Beste Antwort im Thema
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https://www.motor-talk.de/.../...auptuntersuchung-hu-t6827815.html?...
Nicht Ahndung nach Bkatv für HU bis 4 Monate gilt weiterhin.
Die Überziehungsgebühr über 2 Monate muss bei der HU trotzdem bezahlt werden.
Nachprüfungsfrist auf Monate verlängert (alle Bundesländer, außer Bremen, Niedersachsen, Sachsen)
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'TÜV und Corona' überführt.]
72 Antworten
Das hört sich gut an! Mein neuer sollte eigentlich im Juni kommen und mein alter hat nur TÜV bis Mai...
Hilft mir nicht, aber ist auch egal. Die Ninja hatte TÜV bis Oktober, nicht geschafft, stand im Winter.
Mein TÜVer hat Stand heute in der nächsten Woche auf. Soll aber nochmal vorher anrufen.
Die Fahrt dorthin sollte unspektakulär verlaufen. Dann aprilfrischer TÜV.
Zitat:
@Goify schrieb am 28. März 2020 um 12:07:01 Uhr:
Doch, 15 €.
Somit darf der HU-Termin ab jetzt bis zu 4 Monate überzogen werden, ohne dass dem Fahrzeughalter oder Fahrer daraus ein Strick gedreht wird 😉
@Sabre_Wulf
So, wie ich das verstanden habe kannst du überziehen, ohne eine Strafe zu bekommen. Aber, wenn du sicherheitsbedingte Mängel feststellst, die wenigstens beheben.