Deichsel schweißen ?

Hallo,

ich wollte mit meinem Wohnwagen (ist auch ein Oldtimer) diese Woche zum Tüv. Nun habe ich gerade festgestellt, das die Deichsel einen Rostschaden hat. Zwischen vorderer Außenwand und dem Gaskasten, schön versteckt.
Das Profil des Trägers ist ähnlich wie ein "C" nur mit rechten Winkeln. Auf der halb offenen Seite ist die untere noch etwa 1cm wieder nach oben reichende Kante auf einer Breite von etwas 10cm stark verrostet. Es durfte nur noch die halbe Materialstärke vorhanden sein.

Darf man die Deichsel schweißen ?

Wenn ja, was muß man beachten ?

Gruß

30 Antworten

Wie lang ist das zugrohr noch, Schneid hinter der knick stelle durch , und fertig . Ca 2 Std Arbeit. Mit allen Anpassungen.

Mfg

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhänger Zugrohr austauschen. Mit welchen Kosten ist zu rechnen?' überführt.]

...meine Fresse, sonst schieben se überall Panik, wenn nur einer schreibt er geht als Laie an irgendein sicherheitsrelevantes Teil und bei einer Anhängerdeichsel kommen wie selbstverständlich die Tipps zu lebensgefährlichem Pfusch.

Wir haben schon Anhänger selbst gebaut, vor Jahren mal einen ungebremsten Bootstrailer mit 650kg zul.GG . der TÜV-Prüfer der beratend zur Seite stand und dem Teil hinterher den Segen erteilt hat bestand beim Zugrohr auf eine bestimmte Festigkeit / bestimmtes Material -ich hab die genaue Bezeichung nicht mehr im Kopf-... da geht nicht jedes x- beliebige Rohr das in einem jeden Stahlhandel rumsteht. Das war damals -einige Jahre her, noch vor den Zeiten des Internets- ein nicht unerheblicher Aufwand einen entsprechenden Lieferanten zu finden.

Aber zurück, die Deichsel hat ein größeres Unfallereignis hinter sich, das Ding gehört auf den Schrott.
Einzige Lösung wäre ein neues Zugrohr mitsamt der Auflaufeinrichtung, wenn man es noch -passend zur Achse- bekommt... wobei die Achse bei so einem uralt Gerät auch schon in einem Zustand ist, dass man gut daran täte... Auflaufeinrichtung mitsamt der Achse zu erneuern, damits wieder zusammenpaßt.

Hier (klick) kaufen wir solche Sachen z.B. Zugrohr / Auflaufeinrichtung 1,1 bis 1,7 to. ca. 370,- EUR, Achse gebremmst 1,35 to. ca. 470,- EUR...

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhänger Zugrohr austauschen. Mit welchen Kosten ist zu rechnen?' überführt.]

Zitat:

@leuchtturm86 schrieb am 15. März 2016 um 20:55:51 Uhr:


Wie lang ist das zugrohr noch, Schneid hinter der knick stelle durch , und fertig . Ca 2 Std Arbeit. Mit allen Anpassungen.

Mfg

Hat sich nach fast einem Jahr, vermutlich mittlerweile sowieso erledigt!

MfG Günter

P.S. Das Zugrohr ist ein Bauartgeprüftes Teil, da wird nicht dran rum gemurkst!!!

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhänger Zugrohr austauschen. Mit welchen Kosten ist zu rechnen?' überführt.]

Alter Thread, aber vielleicht interessiert es ja noch jemanden.

Grundsätzlich sind Achsen und Deichseln von Anhängern bauartgeprüfte Teile mit Relevanz für die Verkehrssicherheit.
An denen darf zunächstmal grundsätzlich niemand nachträglich schweißen.
Führst du Schweißarbeiten an solchen Teilen aus, musst du das anschließend dem TüV vorführen.
Sagt der ja, ist es ok, wenn der nein sagt, verlierst du die Betriebserlaubnis, bis du die Teile komplett gegen Originalersatzteile ausgetauscht hast und damit dann nochmal beim TüV warst.
Gleiches gilt für die oben beschriebene Verlängerung von LKW-Rahmen. Auch das muss als Änderung im Fahrzeugbrief vom TüV eingetragen werden.

Ausnahmen bestätigen die Regel:

Anhänger für landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h sind zulassungsfrei, und müssen auch nicht zum TüV. An denen kann man auf eigene Gefahr schweißen was man will, das interessiert keinen, solange nichts passiert.
Sollte das Ding auf der Straße auseinanderbrechen und dadurch ein Dritter zu Schaden kommen, kann es sein, dass deine Versicherung dich in Regress nimmt.
So geschehen bei einem früheren Nachbarn. Anhänger gebrochen, Radfahrer querschnittsgelähmt, 2,5 Jahre auf Bewährung, Haus weg, Privatinsolvenz.

Beste Grüße

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Zitat:

Sollte das Ding auf der Straße auseinanderbrechen und dadurch ein Dritter zu Schaden kommen, kann es sein, dass deine Versicherung dich in Regress nimmt.

So geschehen bei einem früheren Nachbarn. Anhänger gebrochen, Radfahrer querschnittsgelähmt, 2,5 Jahre auf Bewährung, Haus weg, Privatinsolvenz.

Das war dann aber nicht mal ne Hundehütte aus Holz, höchstens aus Pappe.
Der Regress von Versicherungen ist lt. BGB auf max. 5.000€ limitiert.

Wenn die Krankenversicherung des Geschädigten den Schädiger direkt in Regress nimmt, ja das kann sie, dann ist dies durchaus möglich.

Nein, das übernimmt die KFZ Haftpflichtversicherung, außer bei Vorsatz.
Auch bei grober Fahrlässigkeit übernimmt sie das.

Nope, Sir. Sowohl die Haftpflicht als auch die die gegnerische Krankenkasse kann dich in Regress nehmen mit jeweils 5000€, macht summa summarum 10 mille.

mfg

Zitat:

Anhänger für landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h sind zulassungsfrei, und müssen auch nicht zum TüV.

JEIN!!!
Die sind zulassungsfrei und müssen daher nicht zur regelmäßigen Prüfung (gemeinhin als TÜV bekannt)
ABER: Die müssen sehr wohl eine ABE haben, und der Halter/Fahrer ist dafür verantwortlich, dass 1. eine solche besteht, und 2. der Änhänger dieser entspricht und verkehrssicher ist! Dass diese ABE so gut wie nie kontrolliert wird, ist was anderes. Aber wenn die Rennleitung dies wollte, könnte sie sich in der Landwirtschaft die Finger blutig schreiben.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 11. Juni 2016 um 11:23:13 Uhr:


Nope, Sir. Sowohl die Haftpflicht als auch die die gegnerische Krankenkasse kann dich in Regress nehmen mit jeweils 5000€, macht summa summarum 10 mille.

mfg

Nein, kann sie nicht. Die Heilbehandlungskosten werden zwar von der Krankenkasse ausgelegt, aber idr. mit der KFZ Haftpflichtversicherung verrechnet. Da kann die Krankenkasse den Regress nicht einfordern, sondern nur die KFZ Haftpflicht und da bleiben wir bei einmal 5.000€. Und die einmal 5.000€ sind schon ein sehr krasser Fall. Bei einer mit Blumendraht zusammen gebundenen Deichsel "im Glauben dass es hält" werden da m.E. max. 2500€ bei raus kommen...

Kommen Schadenersatz und Schmerzensgeldforderungen etc. dazu.
Der besagte Anhänger war nichtmal schlecht geschweißt, aber wie in der Landwirtschaft so häufig leider auch stark überlastet.
Das ist meist noch nichtmal Absicht, die unterschätzen einfach was das Zeug wiegt, was sie da draufpacken, und da wohl kaum mal ein Landwirt, vor allem im Nebenerwerb, mal mit nem voll beladenen Anhänger auf die Waage fährt, weiß das auch keiner.
Das einzige Anzeichen ist dann dass die Reifen eventuell etwas platt aussehen.

Aber letztlich ist das ja egal.
Kernthema ist: Das Schweißen an Deichseln und Achsen ist verboten.
Macht man es trotzdem muss es vom TüV abgenommen werden.

Zitat:

@de_babba schrieb am 11. Juni 2016 um 11:52:26 Uhr:



Zitat:

Anhänger für landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h sind zulassungsfrei, und müssen auch nicht zum TüV.

JEIN!!!
Die sind zulassungsfrei und müssen daher nicht zur regelmäßigen Prüfung (gemeinhin als TÜV bekannt)
ABER: Die müssen sehr wohl eine ABE haben, und der Halter/Fahrer ist dafür verantwortlich, dass 1. eine solche besteht, und 2. der Änhänger dieser entspricht und verkehrssicher ist! Dass diese ABE so gut wie nie kontrolliert wird, ist was anderes. Aber wenn die Rennleitung dies wollte, könnte sie sich in der Landwirtschaft die Finger blutig schreiben.

Das ist eh eine Grauzone. Heute fahren die meißten Traktoren weit schneller als 25, die alten Anhänger werden trotzdem lustig dahintergehängt und mit 40 durch die Gegend geschleppt...wenn da was passiert gute Nacht Marie.

Zitat:

Kommen Schadenersatz und Schmerzensgeldforderungen etc. dazu.

Auch wenn du es noch 5x wiederholst bleibt es falsch. Diese Forderungen werden von der Versicherung übernommen !

Zitat:

Das ist eh eine Grauzone. Heute fahren die meißten Traktoren weit schneller als 25, die alten Anhänger werden trotzdem lustig dahintergehängt und mit 40 durch die Gegend geschleppt...wenn da was passiert gute Nacht Marie.

Das ist eigentlich ganz und gar keine Grauzone. Die Rechtsprechung ist eindeutig.

Um zulassungsfrei unterwegs sein zu dürfen, muss:

-Der Anhänger eine ABE als 25km/h-Anhänger haben. Ein Fahrzeugbrief eines LKW-Anhängers und einfach abgemeldet zählt nicht. Auch, wenn es paradox klingt, der muss auf 25 km/h beschränkt werden.

-Er muss ein 25 km/h-Schild hinten angebracht sein, sowie ein Folgekennzeichein einer auf den Betreiber zugelassenen Zugmaschine.

-Er darf tatsächlich nur 25 km/h fahren!

-Die Fahrt muss Land- oder Forstwirtschaftlichen Zwecken dienen.

Wird gegen EINE der Auflagen verstoßen, ist der betreffende EIGENTLICH mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug unterwegs, mit allem, was dazugehört: Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz, Steuerhinterziehung, Fahren ohne Betriebserlaubnis, ggf. Fahren ohne Fahrerlaubnis usw.

Die einzige "Grauzone" ist, dass die Rennleitung meist großzügig darüber hinwegsieht, und sich mit 20€ zufriedengibt.

Ich bin aber auch schon ausgerückt, und habe Kunden mit einem 25km-Schild bei der Polizeikontrolle "auslösen" müssen, da sie ohne nicht weiterfahren durften.

Und was ist mit Eigenbauten wie z.B. für Bewässerungsrohre, Holztransportanhängern etc.?
Die laufen doch zuhauf rum.

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