Deichsel schweißen ?

Hallo,

ich wollte mit meinem Wohnwagen (ist auch ein Oldtimer) diese Woche zum Tüv. Nun habe ich gerade festgestellt, das die Deichsel einen Rostschaden hat. Zwischen vorderer Außenwand und dem Gaskasten, schön versteckt.
Das Profil des Trägers ist ähnlich wie ein "C" nur mit rechten Winkeln. Auf der halb offenen Seite ist die untere noch etwa 1cm wieder nach oben reichende Kante auf einer Breite von etwas 10cm stark verrostet. Es durfte nur noch die halbe Materialstärke vorhanden sein.

Darf man die Deichsel schweißen ?

Wenn ja, was muß man beachten ?

Gruß

30 Antworten

@ Mark-86

Welche Versicherung sollte denn da zahlen?
Die des Zugfahrzeuges zahlt nur dann, wenn der Anhänger erstens eine gültige Betriebserlaubnis hat, und zweitens zum Zeitpunkt des Unfalls mit dem Zugfahrzeug verbunden ist.
Bricht die Deichsel, ist er das nicht mehr, egal ob ABE oder nicht, und darüber sollte sich jeder im klaren sein.
Hat der Anhänger keine Betriebserlaubnis braucht auch keine Versicherung zahlen.
Das steht im Kleingedruckten!
Wer sich da auf deine Aussage verlässt ist unter Umständen ganz schön arm dran.

Seit Wegfall des § 18 StVZO zugunsten der FZV müssen wie auch de_babba geschrieben hat alle Landwirtschaftlichen Anhänger und auch angehängte Arbeitsgeräte eine Betriebserlaubnis haben. Meist ist das eine ABE die der Hersteller erwirkt hat.

Bei Schweißarbeiten an Achse, Tragrahmen oder Deichsel erlischt die BE.

Durch Vorführen beim TüV kann sie jedoch meist wiedererlangt werden.

Ebenso kann natürlich nach wie vor jeder einen Anhänger selber bauen und in Einzelabnahme beim TüV eine BE erlangen. Verwendung bauartgeprüfter Achsen und Deichseln kann dabei vorteilhaft sein.

Genau genommen sind also viele tausend Hobbyland und -Forstwirte ohne Versicherungsschutz unterwegs, und gehören eigentlich auf den Schrott.
Bei LuF-Anhängern bis 25 km/h sagt die Polizei meist nichts, solange ein ordnungsgemäßes Folgekennzeichen, das 25 km/h Schild, und funktionierende Beleuchtung vorhanden ist. Das ändert aber nichts an der Rechtslage.

Wenn auf der Autobahn jemand mit seiner Motoryacht auf dem Trailer mit 130 km/h unterwegs ist, und die Polizei an ihm vorbeifährt, weil sie gerade was besseres zu tun hat, heißt das ja auch nicht dass der ab sofort so weiterfahren darf.

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